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Abfall
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Immissionsschutz
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März
Seminarinfos
Die technische Anleitung Luft (TA Luft) stellt eine zentrale Vorschrift für genehmigungsbedürftige, aber auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen dar. Hier werden zur Vereinheitlichung des behördlichen Vollzuges allgemein gültige
Seminarinfos
Die technische Anleitung Luft (TA Luft) stellt eine zentrale Vorschrift für genehmigungsbedürftige, aber auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen dar. Hier werden zur Vereinheitlichung des behördlichen Vollzuges allgemein gültige sowie anlagenspezifische Regelungen aufgestellt. Das Seminar ordnet die TA Luft in den Kontext des europäischen und deutschen Anlagenrechtes ein. Es werden die Grundlagen der Anwendung der TA Luft im Genehmigungsverfahren anhand von Praxisbeispielen erläutert.
Die Anwendung der Regelungen zur Emissionsbegrenzung, anlagenspezifische Besonderheiten, Anforderungen an kontinuierlichen und diskontinuierliche Emissionsmessungen, die Notwendigkeit von Vorbelastungsmessungen, Möglichkeiten der Ermittlung der Vorbelastung aus anderen Quellen, die Schornsteinhöhenberechnung, Regelungen zu Immissionswerten, die Sonderfallprüfung, Altanlagenregelungen etc. werden vorgestellt und ausführlich diskutiert.
Ein Vortrag zu Grundlagen, Methodik und Ergebnissen der Emissionsprognose nach TA Luft, Randbedingungen der Anwendbarkeit des Modells z.B. bei gegliedertem Gelände, Notwendigkeit der Berücksichtigung von Gebäuden etc. runden den Vortragstag ab. Es besteht die Möglichkeit, konkrete Fragestellungen der Seminarteilnehmer zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, an Planungs- und Ingenieurbüros, Immissionsschutz- und Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L210315
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Ende 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz und die zugehörige Strahlenschutzverordnung führen zu neuen Anforderungen an Planer, Bauherren, Unternehmen der Bauwirtschaft und Behörden: –
Seminarinfos
Das Ende 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz und die zugehörige Strahlenschutzverordnung führen zu neuen Anforderungen an Planer, Bauherren, Unternehmen der Bauwirtschaft und Behörden:
– Das radioaktive Edelgas Radon ist ein zu prüfender Parameter in Innenräumen.
– Baustoffe müssen strahlenschutzrechtlichen Anforderungen genügen.
– Bei der Planung von Gebäuden oder speziellen Anlagen in der Industrie können strahlenschutzseitige Anforderungen zu beachten sein.
– Bei der Durchführung von Baumaßnahmen z.B. auf radioaktiven Altlasten sind zusätzlich zum Arbeitsschutz auch Strahlenschutzaspekte zu beachten.
Vor diesem Hintergrund stellt das Seminar, die aufgrund des Strahlenschutzgesetzes und der neuen Strahlenschutzverordnung zu beachtenden Anforderungen an Planung und Ausführung von Baumaßnahmen sowie Bestandsgebäude vor und diskutiert die Konsequenzen für die Praxis.
Das Seminar setzt keine speziellen Kenntnisse zum
Strahlenschutz voraus.
Es wendet sich an Sie und alle, die sich als Sachbearbeiter oder Verantwortliche in Unternehmen der
Bauwirtschaft, Bauplaner oder Immobilienbesitzer
über ein neues gesetzliches Regelungsfeld informieren wollen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210316
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bauvergaberechts werden unter anderem bedingt durch europäische Normsetzungen und die Fortentwicklung der Rechtsprechung immer komplexer. Um Fehler und vergebliche Aufwände im Rahmen von Vergabeverfahren zu
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bauvergaberechts werden unter anderem bedingt durch europäische Normsetzungen und die Fortentwicklung der Rechtsprechung immer komplexer. Um Fehler und vergebliche Aufwände im Rahmen von Vergabeverfahren zu vermeiden ist die vertiefte Kenntnis der Abläufe der Auftragsvergabe nach der VOB/A sowie der darin statuierten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Aufgabenund Pflichtenkreise sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter unerlässlich. Neben den zahlreichen formellen Voraussetzungen gilt es, die sich eröffnenden Handlungs- und Gestaltungsspielräume zu kennen und zu nutzen. Diese werden anhand praktischer Beispiele aufgezeigt.
Sie erlangen als Teilnehmer fundiertes Praxiswissen für die rechtssichere Anwendung der VOB/A anhand von Fallbeispielen und im Fachdialog mit der Referentin. Sie werden für die aus dem Vergaberecht resultierenden Rechte und Pflichten sensibilisiert und können anhand von praktischen Beispielen ein Gespür für Gestaltungs- und Handlungsoptionen im Rahmen von Vergabeverfahren entwickeln.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Ingenieure, Mitarbeiter von Bauunternehmen und Bauträgergesellschaften.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210317
Teilnahme am Kurs
Ticketfeldbeschreibung
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bauvertragsrechts sindkomplex und das Regelwerk der VOB/B ist vielschichtig. Um Fehler, vertragsrechtliche Streitigkeiten bzw. nachteilige Vertragsgestaltungen zuvermeiden, ist die vertiefte Kenntnis der VOB/B
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bauvertragsrechts sind
komplex und das Regelwerk der VOB/B ist vielschichtig. Um Fehler, vertragsrechtliche Streitigkeiten bzw. nachteilige Vertragsgestaltungen zu
vermeiden, ist die vertiefte Kenntnis der VOB/B sowie der darin statuierten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Aufgaben- und Pflichtenkreise sowohl für Auftraggeber als auch für Bauausführende unerlässlich.
Nur so lässt sich im Falle von Bauverzögerungen, -mängeln, -behinderungen, Nachträgen usw. die richtige Vorgehensweise ableiten und können unnötige Konfliktsituationen umgangen werden. Dies wird anhand praktischer Beispiele aufgezeigt.
Sie erhalten als Teilnehmer fundiertes Praxiswissen für die rechtssichere Anwendung der VOB/B anhand von Fallbeispielen und im Fachdialog mit der Referentin.
Sie werden für die aus dem Regelwerk der VOB/B resultierenden Rechte und Pflichten sensibilisiert und können anhand von praktischen Beispielen ein Gespür für Gestaltungs- und Handlungsoptionen
entwickeln.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Beschäftigte der Bauressorts der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Architekten und Ingenieure, Mitarbeiter von Bauunternehmen und Bauträgergesellschaften.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210318
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen. Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes
Seminarinfos
Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen. Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel des Wasser- und Abfallrechts.
Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich der Inanspruchnahme Verantwortlicher, des Umfangs von Vorsorge- und Sanierungspflichten sowie des Ablaufs von Altlastensanierungen.
Sie erlangen als Teilnehmer fundiertes Praxiswissen für den rechtssicheren Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen anhand von Fallbeispielen und im Fachdialog mit der Referentin. Sie werden für die aus dem Bodenschutzrecht resultierenden Pflichten sensibilisiert.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Ingenieure, Mitarbeiter von Bauunternehmen und Bauträgergesellschaften.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210323
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Deponien als Beseitigungsorte für Abfälle sind je nach Abfallinventar, Entstehungszeit und Beendigungszeitpunkt der Ablagerung unterschiedlichen Umweltrechtsbereichen zuzuordnen. Somit ergeben sich für den geordneten Deponieabschluss unterschiedliche rechtliche und fachliche
Seminarinfos
Deponien als Beseitigungsorte für Abfälle sind je nach Abfallinventar, Entstehungszeit und Beendigungszeitpunkt der Ablagerung unterschiedlichen Umweltrechtsbereichen zuzuordnen. Somit ergeben sich für den geordneten Deponieabschluss unterschiedliche rechtliche und fachliche Anforderungen. Hierzu erfolgt im ersten Teil des Seminars ein Überblick der Anforderungen und Unterschiede.
Da zwischen dem Zeitpunkt der Einlagerungsbeendigung und dem Deponieabschluss älterer Standorte häufig bereits intensive natürliche Sukzession auf den Abfallkörpern stattgefunden hat, werden in der Planungs- und Bauphase des Deponieabschlusses umwelt- und naturschutzfachliche Sachverhalte relevant. Diese führen oft zu Konflikten in der Genehmigungs- oder Ausführungsphase. Im zweiten Teil des Seminars wird ein Überblick über die rechtlichen und fachlichen Anforderungen des Umwelt und Naturschutzes bei der Planung und Umsetzung von Stilllegung- /Sanierungsmaßnahmen auf Deponien gegeben.
Allgemeine Grundlagen für die Zulassung der Sanierung und spezielle Lösungen werden anhand von Fallbeispielen vermittelt.
Überblick über die umweltrechtlichen und fachlichen Randbedingungen bei der Stilllegung/Sanierung von Deponien in Verbindung mit Umwelt- und Naturschutz.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Planungsbüros, die mit Fragen der Projektsteuerung, Fachplanung und Umsetzung von Deponievorhaben in der Stilllegungs- /Sanierungsphase befasst oder von diesen betroffen sind.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210324
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Umstrukturierung von Behörden und Einrichtungen verlangt von Mitarbeitern auch Aufgaben zu übernehmen, die in ihrer bisherigen Praxis der Ausbildung wenig oder kaum vorkamen. In solchen Situationen
Seminarinfos
Die Umstrukturierung von Behörden und Einrichtungen verlangt von Mitarbeitern auch Aufgaben zu übernehmen, die in ihrer bisherigen Praxis der Ausbildung wenig oder kaum vorkamen. In solchen Situationen fehlen häufig Kenntnisse zu naturwissenschaftlichen Grundlagen, mit denen spezielle aufgabenbezogene Schulungen erst verständlich und handhabbar werden.
Das Seminar soll genau diese Lücke zumindest teilweise schließen, indem es wichtige Grundlagen für die Tätigkeit im Bereich Bodenschutz / Altlasten in komprimierter aber einfacher Form darstellt und ausgehend von praktischen Erfahrungen diskutiert.
Das Seminar ist speziell konzipiert für Neu- und Quereinsteiger in Umweltbehörden, Baubehörden, Grünflächenämtern, Naturschutzverbänden und Mitarbeiter weiterer kommunaler Einrichtungen, die naturwissenschaftliche Grundkenntnisse zu Bodenkunde und Bodenschutz gewinnen oder auffrischen wollen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210325
Teilnahme am Kurs
April
Seminarinfos
Vorschriften der Europäischen Union, z. B. die im Januar 2011 in Kraft getretene neue Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und die Richtlinie über Luftqualität
Seminarinfos
Vorschriften der Europäischen Union, z. B. die im Januar 2011 in Kraft getretene neue Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft sowie die Fortentwicklung des Standes der Technik (Beste verfügbare Techniken-BVT) sind in das deutsche Immissionsschutzrecht zu integrieren. Einige Vorschriften wurden bereits in das Immissionsschutzrecht übernommen, andere müssen noch umgesetzt werden.
Das Seminar informiert über den aktuellen Stand, absehbare Entwicklungen und die sich daraus ergebenden Neuerungen für das Immissionsschutzrecht, insbesondere für den Bereich der genehmigungsbedürftigen Anlagen. Immissionsschutzbeauftragte müssen alle zwei Jahre zum Erhalt der Fachkunde eine Fortbildung besuchen.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar wird der Verpflichtung im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nachgekommen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L210406
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Nach Inkrafttreten des ElektroG am 24.10.2015, dem zwischenzeitlichen Ablauf der Übergangsfristen (Open Scope, Sammelgruppen) und den ergänzenden Hilfestellungen der LAGA sind die Neureglungen über die Entsorgung von Elektro(nik)altgeräten
Seminarinfos
Nach Inkrafttreten des ElektroG am 24.10.2015, dem zwischenzeitlichen Ablauf der Übergangsfristen (Open Scope, Sammelgruppen) und den ergänzenden Hilfestellungen der LAGA sind die Neureglungen über die Entsorgung von Elektro(nik)altgeräten an einen vorläu- figen Endpunkt angekommen.
Angesichts der im Vergleich zu dem bisher praktizierten Entsorgungssystem vorgenommenen Veränderungen (inkl. teilweise ungelöster Streitfälle) sollen in dem Seminar die rechtlichen Weichenstellungen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten vorgestellt und hinsichtlich ihrer praktischen Auswirkungen diskutiert werden.
Sie sollen als Teilnehmer durch dieses Seminar auf das in Kraft getretene ElektroG eingestellt und damit in die Lage versetzt werden, anstehende Entscheidungen unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung zu steuern und die für die betriebliche Praxis erwachsenden Konfliktfelder frühzeitig zu erkennen. Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der Regelungssystematik an die Hand gegeben.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Beteiligte an der Entsorgung von Elektrogeräten sowie Sie, als betroffene Mitarbeiter/Innen der Abfall- und Immissionsschutzbehörden.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210412
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Standpunkten zwischen den Vertragsparteien. Dabei kann es bereits bei der Ausschreibung und Anwendung der
Seminarinfos
Bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Standpunkten zwischen den Vertragsparteien.
Dabei kann es bereits bei der Ausschreibung und Anwendung der Vergabeunterlagen, der Preisbildung, der Bauausführung, der Güteanforderungen bis zur Abnahme und Gewährleistung sowie Abrechnung zu „Reibungspunkten“ kommen.
Das Seminar soll Ihnen an praxisbezogenen Beispielen eine Übersicht geben, wie bei Bauvorhaben den Anforderungen der VOB entsprochen werden kann.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Bauverwaltung, von Verbänden, von Ingenieur-Büros und an Bauunternehmen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210413
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.
Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Das Seminar befasst sich intensiv mit den rechtlichen und fachlichen Grundlagen und Anforderungen an die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) – es werden Hinweise auf einschlägige Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gegeben.
Ziel des Workshops ist eine Einführung und ein Überblick über
das derzeit sehr umstrittene Themavorhandene Lösungswege
werden aufgezeigt.
Dicht an der aktuellen Rechtsprechung erfolgt eine belastbare
Interpretation des speziellen Artenschutzrechts– insb. § 44(5) und § 45 (7) BNatSchG. So werden Möglichkeiten der Umgehung von Verbotstatbeständen ebenso aufgezeigt, wie die inhaltliche Vorbereitung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.
Anforderungen an und Unterschiede zwischen „CEF“ und „FCS“ -Maßnahmen werden erläutert.
Der Workshop richtet sich gleichermaßen an Sie, als Mitarbeiter von Kommunen, Behörden und Planer wie auch öffentliche und private Vorhabensträger.
An Beispielen der Bauleitplanung sowie der Objektplanung (Windkraft; bergbauliche und infrastrukturelle Projekte) werden Theorie und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Eigene Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer bilden einen wichtigen Schwerpunkt des Workshops. Es besteht die Möglichkeit der intensiven Diskussion von aktuellen Fallbeispielen aus den verschiedenen Akteursgruppen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N210414
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bei der Abwicklung von Sanierungsvorhaben kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Standpunkten zwischen den Vertragsparteien. Dabei kann es bereits bei der Ausschreibung und Anwendung der
Seminarinfos
Bei der Abwicklung von Sanierungsvorhaben kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Standpunkten zwischen den Vertragsparteien.
Dabei kann es bereits bei der Ausschreibung und Anwendung der Vergabeunterlagen, der Preisbildung, der Bauausführung, der Güteanforderungen bis zur Abnahme und Gewährleistung sowie Abrechnung zu „Reibungspunkten“ kommen.
Das Seminar soll Ihnen an praxisbezogenen Beispielen eine Übersicht geben, wie bei Bauvorhaben den Anforderungen der VOB entsprochen werden kann.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Bauverwaltung, von Verbänden, von Ingenieur-Büros und an Bauunternehmen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210415
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.
Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Dieser workshop – Teil 2 befasst sich vor allem mit konkreten Fallbeispielen aus der Bauleitplanung (FNP, B-Pläne und VEP) sowie der Objektplanung (Windkraft; berg- und wasserbauliche sowie infrastrukturelle Projekte) werden Recht und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) steht nun am Beispiel konkreter Vorhaben im Vordergrund.
Ziel des Workshops ist eine Vertiefung der Thematik – Fallbeispiele der Teilnehmer/innen stehen im Vordergrund.
Gemeinsame Lösungswege unter Berücksichtigung der einschlägigen aktuellen aktuellen Rechtsprechung werden aufgezeigt.
Auch hier stehen Wege der Legalausnahme nach § 44(5), der Ausnahme nach § 45 (7) sowie der Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG im Mittelpunkt des Workshops.
Anforderungen an „CEF“ und „FCS“-Maßnahmen sowie Beispiele für ihre praktische Umsetzung werden behandelt.
Der Workshop richtet sich in erster Linie an Teilnehmer/innen des Workshops Teil I – Grundlagen – ist jedoch gleichermaßen an mit dem Thema schon vertraute Vertreter von Vorhabenträgern, Kommunen, Behörden und Planer gerichtet!
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 17:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N210415
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst. Durch das Hochwasserschutzgesetz
Seminarinfos
Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst.
Durch das Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 wurden die Vorschriften zum „Hochwasserschutz“ (der § 72 ff.) im Wasserhaushaltsgesetz recht grundsätzlich überarbeitet. Neben neuen Gebietskategorien („Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, § 78b WHG; „Hochwasserentstehungsgebiete“, § 78d WHG) werden nun – bundeseinheitlich – Anforderungen an „Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten“ in § 78c WHG geregelt. Aber auch die vorhandenen Vorschriften wurden überarbeitet, teilweise erheblich geändert und ergänzt, so sind nun nach §§ 78 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 2 WHG im Rahmen der Ausnahmeprüfungen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen, der bisher umstrittene Drittschutz wurde somit gesetzlich verankert.
In diesem Seminar werden die aktuellen rechtlichen Vorgaben des WHG, des BauGB und der Raumordnung im Hinblick auf den vorsorgenden und vorbeugenden Hochwasserschutz erläutert.
Bei den wasserrechtlichen Bestimmungen werden differenziert nach den einzelnen Gebietstypen die Verbote (insbesondere § 78 Abs. 1 und Abs. 4 WHG) sowie die Ausnahmetatbestände (§ 78 Abs. 2 und Abs. 5 WHG) besprochen. Darüber hinaus werden die dem Städtebau verbleibenden Handlungsspielräume aufgezeigt. Selbstverständlich lässt das Seminarprogramm Raum für die Diskussion aktueller Fallbeispiele aus dem Teilnehmerkreis.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210419
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Schadstoffe in Baumaterialien (primäre Belastungen) oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen sind insbesondere im Industriebau immer vorhanden. Das Spektrum möglicher Kontaminationen wird durch die üblichen „Verdächtigen“ Asbest, PCB, Teer, Mineralfasern
Seminarinfos
Schadstoffe in Baumaterialien (primäre Belastungen) oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen sind insbesondere im Industriebau immer vorhanden. Das Spektrum möglicher Kontaminationen wird durch die üblichen „Verdächtigen“ Asbest, PCB, Teer, Mineralfasern und Holzschutzmittel bei weitem noch nicht abgedeckt. Es besteht darüber hinaus ein Zusammenhang zwischen dem Zeitraum der Errichtung bzw. Modernisierung von Gebäuden und den zu erwartenden Problemstoffen.
Darüber hinaus weisen auch bestimmte Bau- und Nutzungsarten sowie die technische Gebäudeausrüstung spezifische Schadstoffprobleme auf, die an zahlreichen Beispielen erläutert werden. Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen Übersichtsinformationen zu Gebäudeschadstoffen zu vermitteln.
Schwerpunkte liegen hierbei in der fachgerechten Erkundung der Bausubstanz im Hinblick auf Arbeitsschutz, Stofftrennung und Entsorgung beim kontrollierten Rückbau. Weitere Ingenieurund Gutachterleistungen werden angesprochen.
Ein großer Teil der vermittelten Informationen ist auch beim Bauen im Bestand im Rahmen größerer Sanierungsmaßnahmen von Bedeutung.
Das Seminar richtet sich an Sie als Bau- und Aufsichtsbehörde, Architekt, Bauingenieur und Geologe im Bereich Bauen im Bestand, Rückbau, Sanierung und Flächenrecycling.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210420
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Ausbildung zum Sachkundigen berechtigt den Kursteilnehmer die monatliche Eigenüberwachung an LFA selbst vorzunehmen. Das spart Kosten 1. für die Fremdüberwachung und 2. für die
Seminarinfos
Die Ausbildung zum Sachkundigen berechtigt den Kursteilnehmer die monatliche Eigenüberwachung an LFA selbst vorzunehmen.
Das spart Kosten 1. für die Fremdüberwachung und 2. für die halbjährliche Leerung durch Beantragung der bedarfsgerechten Entsorgung bei den Behörden.
Kursteilnehmer werden darin geschult, an LFA verschiedene Bauarten die regelmäßigen Funktionskontrollen vorzunehmen, Störungen zu erkennen, ihre Behebung selbst vorzunehmen oder das Nötige zu ihrer fachgerechten Beseitigung zu veranlassen.
Es erfolgt auch eine Unterweisung in verschiedene Prüfmittel und die behördensichere Dokumentation.
Die Teilnehmer sparen damit dem Unternehmen laufende Kosten und tragen zur Erhöhung der Rechtssicherheit des Unternehmens bei.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Damit Sie Ihre Weiterbildung nachweisen können, erhalten Sie als Teilnehmer das IWU-Zertifikat des Seminars.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210421
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bepflanzte Bodenfilter zur Reinigung von häuslichen, gewerblichen und kommunalen Abwässern gehören zu den a. R. d. Technik, die im DWA-A 262 dargestellt sind. Das DWA-A
Seminarinfos
Bepflanzte Bodenfilter zur Reinigung von häuslichen, gewerblichen und kommunalen Abwässern gehören zu den a. R. d. Technik, die im DWA-A 262 dargestellt sind.
Das DWA-A 262 wurde überarbeitet, die Neuerungen werden erläutert. Der Referent gibt anhand seiner über 20-jährigen Praxiserfahrung grundlegende Hinweise zu Planung, Bau, Betrieb und Wartung von bepflanzten Bodenfiltern als Kleinkläranlagen und Kläranlagen bis 10.000 EW. Den Seminarteilnehmern werden Funktion und Einsatzbereiche in Deutschland und in internationalen Projekten (z. B. Baltikum, Russland, Österreich, Frankreich, Nordkorea, Rumänien) vorgestellt.
Welche Reinigungsleistung ist ganzjährig im Routinebetrieb erreichbar? Mit welchen Bau- und Betriebskosten ist zu rechnen? Wie stellt sich die Wirtschaftlichkeit im Vergleich mit anderen Varianten der Abwasserbehandlung dar? Welche Fehler können bei Bemessung, Bauausführung und Betrieb auftreten und wie können sie hinsichtlich der Gewährleistung nach VOB und BGB vermieden werden?
Die Vermittlung der Erfahrungen erfolgt durch ppt-Präsentation, Video-Clips und den Seminarunterlagen.
Die Teilnehmenden können gerne vorab Fragen an den Referenten senden, um diese auf dem Seminar zu diskutieren.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter von Wasserbehörden, Ingenieurbüros und bauausführende Firmen. Ebenso werden Abwasserbeseitigungspflichtige wie Kommunen, Zweckverbände, Stadtwerke und private Abwasserentsorger angesprochen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210422
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV. Das Abfallrecht steuert hinsichtlich dieser
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV. Das Abfallrecht steuert hinsichtlich dieser Maßnahmen stoffstrombezogene Rechtspflichten bei. Das Verwerten mineralischer Abfälle kann ferner den Tatbestand der Gewässerbenutzung erfüllen und weiteren wasserrechtlichen Anforderungen unterworfen sein.
Zur Auslegung der o.g. Regelung werden z.Zt. in den Ländern Vollzugshilfen (z.B. zu § 12 BBodSchV), Technische Regeln (LAGA M 20) und landesspezifische Vorgaben herangezogen. Der daraus resultierende uneinheitliche Vollzug höherrangigen Rechts hat den Bundesgesetzgeber veranlasst mit einer Mantel-Verordnung festzulegen, welche Anforderungen beim
-Einbau von Ersatzbaustoffen – Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material
-Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser zu erfüllen sind.
Das Seminar nähert sich dieser neuen Schnittstellen Problematik aus dem Blickwinkel der jeweils einschlägigen Rechtsbereiche und zeigt Lösungsvorschläge zu den Abgrenzungs- und Konkretisierungsproblemen auf.
Im Ergebnis soll den Praktikern und Rechtsanwendern eine orientierende Leitlinie an die Hand gegeben werden, die Inhalt und Bedeutung der jeweils anzuwendenden (künftigen) Bestimmungen für die Verwertung mineralischer Abfälle umfasst.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210426
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Nach § 56 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht dazu verpflichtet sind. Diese Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich
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Nach § 56 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht dazu verpflichtet sind. Diese Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich zur Erfüllung ihrer Pflicht zwar Dritter bedienen; eine vollständige Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist im Wasserhaushaltsgesetz nicht vorgesehen. Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist nach § 50 (1) WHG eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, aber auch von privaten Aufgabenträgern durchgeführt werden kann.
Im Hinblick auf die erheblichen Investitionen in die öffentlichen Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung und die notwendige Refinanzierung durch Anschlussbeiträge, Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte wird von Grundstückseigentümern regelmäßig in Frage gestellt, ob eine Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung öffentlicher Anlage rechtlich zulässig und im Hinblick auf die für das eigene Grundstück bestehenden Möglichkeiten der Gewinnung von Trinkwasser aus Eigenwasserversorgung sowie zur dezentralen Behandlung von Schmutzwasser durch biologische Kleinkläranlagen erforderlich ist. Öffentliche Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sehen dagegen eine möglichst große Zahl angeschlossener Grundstücke als erforderlich an, um ihre Investitionskosten auf eine möglichst große Zahl von Anschlussnehmern zu verteilen.
Im Workshop werden Fragen zur Anschluss- und Benutzungspflicht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich diskutiert.
Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Beispiele und die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein. Hierzu sind konkrete Anfragen zu Vor-Ort-Problemen von Teilnehmern im Vorfeld des Seminars ausdrücklich erwünscht.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210427
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Voraussetzung für die Überwachung des Grundwassers sind zunächst repräsentative und funktionstüchtige Messstellen. Der Bau von regelgerechten Messstellen sowie deren Prüfung und
Seminarinfos
Voraussetzung für die Überwachung des Grundwassers sind zunächst repräsentative und funktionstüchtige Messstellen.
Der Bau von regelgerechten Messstellen sowie deren Prüfung und Instandhaltung sind grundlegende Bausteine der Grundwasserbeobachtung, welche z.B. in der Altlastenuntersuchung und beim Monitoring zur Umsetzung der EGWasserrahmenrichtlinie bedeutsam sind.
Eine weitere Grundvoraussetzung für eine fachgerechte Probenahme, ist neben der erforderlichen Geräteausstattung, eine fachlich qualifizierte Ausbildung des mit der Durchführung der Probenahme betrauten Personals. Ein personenbezogener Sachkundenachweis u. a. für die Probenahme von Grundwasser wird zunehmend bei öffentlichen Ausschreibungen gefordert. Im Rahmen der Akkreditierung müssen Labore für Ihre Zulassung u. a. zur Probenahme von Grundwasser den Nachweis der Qualifikation der Probenehmer erbringen.
Der Lehrgang soll entsprechend fundiertes Grundlagenwissen zu Bau, Betrieb und Beprobung von Grundwassermessstellen vermitteln, um in der Praxis aussagekräftige, repräsentative und reproduzierbare Untersuchungsergebnisse zu erlangen, die z.B. auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Der Lehrgang richtet sich an Sie, als Auftraggeber für Grundwasserprobennahmen, Mitarbeiter der Wasserverbände, Unteren Wasserbehörden und übergeordneten Behörden sowie an Mitarbeiter von Ingenieurbüros und Bergbaubetrieben, die Grundwasserprobennahmen mit Qualitätssicherung durchführen. Darüber hinaus ist es ein Angebot an alle zugelassenen bzw. akkreditierten Untersuchungsstellen, die zur regelmäßigen Fortbildung aller Mitarbeiter verpflichtet sind. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat des IWU bestätigt.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210428
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Wasserhaushaltsgesetz und die aktuelle Rechtsprechung sind Gegenstand des Seminars. Wichtige Entscheidungen werden systematisch mit ihrem Praxisbezug vorgestellt. Neue Entwicklungen im Wasserrecht (Umgang mit wassergefährdenden
Seminarinfos
Das Wasserhaushaltsgesetz und die aktuelle Rechtsprechung sind Gegenstand des Seminars. Wichtige Entscheidungen werden systematisch mit ihrem Praxisbezug vorgestellt.
Neue Entwicklungen im Wasserrecht (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Mantelverordnung, unkonventionelles Erdgas) werden zusammen mit ihren Folgen für die tägliche Arbeit erläutert.
Die Einwirkungen des Naturschutzrechtes auf Gewässerunterhaltung, -benutzung und –ausbau werden einbezogen.
Als Mitarbeiter/in eines Umwelt-, Planungs-, Tiefbau- oder Entwässerungsamtes bzw. Eigenbetriebes/ der Stadtwerke oder der Wasserbehörde müssen Sie im Wasserrecht auf dem Laufenden bleiben und das geltende Recht in verschiedenster Art anwenden.
Sie werden in verständlicher Weise die aktuellen Neuerungen im Wasserrecht mit ihrer Bedeutung für ihre tägliche Arbeit kennen lernen.
Ein Ausblick bereitet Sie auf die künftigen Entwicklungen vor.
Gesetzestexte liegen den Unterlagen NICHT bei. Wir empfehlen, diese mitzubringen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210429
Teilnahme am Kurs
Mai
Seminarinfos
Abwasser muss flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland einwandfrei gereinigt werden, d.h. die Abwasserleitungen zu den zentralen Kläranlagen sind auf Dichtheit ebenso zu prüfen, wie die abflusslosen Gruben. Die
Seminarinfos
Abwasser muss flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland einwandfrei gereinigt werden, d.h. die Abwasserleitungen zu den zentralen Kläranlagen sind auf Dichtheit ebenso zu prüfen, wie die abflusslosen Gruben. Die Gemeinden bestimmen, wo zentral über Kanalisationen entsorgt und welche Gebiete dezentral entsorgt werden sollen.
Die dezentrale Entsorgung erfolgt über abflusslose, dichte Sammelgruben, die für einen hierfür zugelassenen Entsorger jeweils abgepumpt werden.
Die zweite Möglichkeit, die für mehr als vier Einwohner, bevorzugt mit Badausstattung in den Häusern, zu wählen ist, sind die modernen Kleinkläranlagen mit einem biologischen Teil. Die alten Dreikammergruben reichen hierfür nicht mehr aus. Der Betreiber der KKA muss strenge Einleitungsvorschriften für das gereinigte Abwasser einhalten und hat einen entsprechend sicheren Betrieb und die fachgerechte Wartung der Anlage zu organisieren.
Anderenfalls drohen hohe Bußgelder, teilweise auch Schadensersatzforderungen.
Das Seminar befasst sich daher sowohl mit den rechtlichen als auch mit den technischen Anforderungen und Gegebenheiten.
Das Seminar wendet sich an Sie
als Mitarbeiter eines Abwasserzweckverbandes, Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte und Beauftragte für Umweltschutz, etc.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210503
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bei dem europäischen und deutschen Umweltrecht handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet, das ständigen Änderungen und Erweiterungen unterliegt. In dem Seminar erhalten Sie einen
Seminarinfos
Bei dem europäischen und deutschen Umweltrecht handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet, das ständigen Änderungen und Erweiterungen unterliegt.
In dem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über wesentliche Bereiche des Umweltrechts.
Es werden insbesondere aktuellen Themen und bevorstehende Änderungen und Neuerungen angesprochen.
Sie werden über Verantwortlichkeiten im Umweltrecht und haftungsrechtliche Konsequenzen für Verantwortliche sowie für das Unternehmen informiert.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Immissionsschutzrecht und aktuelle Änderungen
– Wasserrecht und aktuelle Änderungen
– Abfallrecht und aktuelle Änderungen
– Gefahrstoffrecht und aktuelle Änderungen
– Weitere angrenzende umweltrechtliche Vorschriften
– Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Betreiber von Anlagen, sonstige Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebs- und Bereichsleiter, verantwortliche Personen im Bereich des Umweltrechts und sonstige interessierte Personen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210504
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Am 1. März 2010 trat das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz gilt in den Bundesländern unmittelbar, soweit bis dahin keine abweichende Landesgesetzgebung ergangen ist.
Seminarinfos
Am 1. März 2010 trat das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft.
Dieses Gesetz gilt in den Bundesländern unmittelbar, soweit bis dahin keine abweichende Landesgesetzgebung ergangen ist. Das Gesetz enthält insbesondere in der Eingriffsregelung detaillierte Vorschriften über Verfahren, Ökokonto und Kontrollen. Auch die Landschaftsplanung wird im Einzelnen geregelt, wobei allerdings viele Vorbehalte für die Landesgesetzgebung bestehen. Die Pflicht zur SUP ist entfallen; dies sollen die Länder regeln. Auch die Schutzgebietsnormen sind nunmehr direkt anwendbar, wobei zusätzlich ein „nationales Naturmonument“ eingeführt wurde.
Das Gesetz enthält Vorschriften zum allgemeinen Artenschutz, zu Zoos und Tiergehegen. Während der Artenschutz weitgehend unverändert geblieben ist, wurden Vorschriften zum Vorkaufsrecht und zu Eigentumsbeschränkungen sowie Entschädigungen und finanziellem Ausgleich neu eingeführt.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige
kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Mittwoch) 10:00 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N210505
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist seit den 90er Jahren elementarer Bestandteil „großer“ Anlagengenehmigungen. Zumindest bedarf es vielfach einer Vorprüfung, ob eine UVP durchzuführen ist („Screening“). Die
Seminarinfos
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist seit den 90er Jahren elementarer Bestandteil „großer“ Anlagengenehmigungen. Zumindest bedarf es vielfach einer Vorprüfung, ob eine UVP durchzuführen ist („Screening“).
Die entsprechenden Verfahren erfordern gleichermaßen den Einsatz von Betreibern, Planern und Behörden.
Fehler bei der Durchführung der Vorprüfung bzw. der UVP führten bislang in aller Regel nicht zur Anfechtbarkeit der Genehmigung.
Diese Linie ist angesichts der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr zu halten. Die korrekte Durchführung von Vorprüfung und UVP wird in Zukunft für den Bestand der Genehmigung entscheidend sein.
Das Seminar behandelt Inhalt und Verfahren
von Vorprüfung und UVP und zeichnet die aktuelle Rechtsprechung nach. Zudem werden Gegenstand und Ziel der aktuellen (europäischen) Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung erläutert.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210506
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Umstrukturierung und Straffung der Behörden verlangt von den Mitarbeitern zunehmend auch Aufgaben zu übernehmen, die in ihrer bisherigen Praxis oder Ausbildung wenig oder kaum vorkamen. In solchen
Seminarinfos
Die Umstrukturierung und Straffung der Behörden verlangt von den Mitarbeitern zunehmend auch Aufgaben zu übernehmen, die in ihrer bisherigen Praxis oder Ausbildung wenig oder kaum vorkamen. In solchen Situationen fehlen häufig Kenntnisse der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen, mit denen spezielle aufgabenbezogene Schulungen erst verständlich und handhabbar
werden.
Die Seminarreihe soll genau diese Lücke schließen, in dem sie wichtige Grundlagen für die Tätigkeit im Bereich Wasserwirtschaft / Wasserbau, insbesondere vor dem aktuellen Hintergrund der EG-WRRL und dem Hochwasserschutz, in komprimierter und einfach verständlicher Form darstellt.
Die 2-tägige Seminarreihe wurde speziell für Sie als MitarbeiterInnen der Umweltämter konzipiert ist aber auch für MitarbeiterInnen von Planungs- und Ingenieurbüros geeignet.
Gleichzeitig bietet die Seminarreihe den Teilnehmern ein Forum, in welchem aktuelle Fragen, Aufgaben und Probleme mit Kollegen diskutiert werden können.
Kurszeiten
26 (Mittwoch) 09:30 - 27 (Donnerstag) 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210526
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Sie erhalten eine grundlegende und umfassende Einführung im Bereich Immissionsschutz vom Bereich der Europäischen Rahmenrichtlinien bis hin zu medienbezogenen Spezialregelungen. Dabei werden Schutz- und Vorsorgeaspekte betrachtet und die
Seminarinfos
Sie erhalten eine grundlegende und umfassende Einführung im Bereich Immissionsschutz vom Bereich der Europäischen Rahmenrichtlinien bis hin zu medienbezogenen Spezialregelungen. Dabei werden Schutz- und Vorsorgeaspekte betrachtet und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten und Pflichten abgeleitet.
Ein zweiter Schwerpunkt beschäftigt sich mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
An Fallbeispielen wird dieses Wissen vertieft und es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie die für das jeweilige Unternehmen bzw. relevanten Vorschriften anwenden können.
Das Seminar bietet einen hohen Praxisbezug und reichlich Möglichkeit zur Diskussion, wenn Sie wünschen auch anhand Ihrer konkreten Fallbeispiele.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, für Umwelt- bzw. Immissionsschutz zuständige Mitarbeiter in Unternehmen, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Teilnahme am Kurs
Juni
Seminarinfos
Bei der Ableitung von Schmutz- und Regenwasser von Anliegergrundstücken oder der Versickerung von Niederschlagswasser wird sehr häufig aufgrund planerischer oder baulicher Fehler die dauerhafte Funktion der Anlagen gefährdet.
Seminarinfos
Bei der Ableitung von Schmutz- und Regenwasser von Anliegergrundstücken oder der Versickerung von Niederschlagswasser wird sehr häufig aufgrund planerischer oder baulicher Fehler die dauerhafte Funktion der Anlagen gefährdet. Die bisher in Untersuchungen festgestellte Schadenshäufigkeit und der Schadensarten und –ursachen zeigen, dass die Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) bisher nicht sorgfältig genug geplant, ausgeführt und betrieben wurden.
Um z.B. Risse in Rohren, Rohrbrüche, Verstopfungen, Überstauungen und Überflutungen oder Grundwasser- und Bodenverunreinigungen zu vermeiden, sind mehrere wichtige Details bei der Planung und Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu beachten. In den Seminaren Teil 1 und Teil 2 werden die technischen und hydraulischen Zusammenhänge aufgezeigt und die Vorgaben der DIN 1986-100, DIN EN 1610 und DWA A-139 im Detail erläutert.
Im Seminar Teil 1 werden Kenntnisse vermittelt über die rechtlichen und technischen Fragen zu Grundstücksentwässerungsanlagen und Hinweise zu Planung, Dimensionierung und Genehmigung von Leitungen, Rückhalteund Versickerungsanlagen aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an Fachleute aus Planungsbüros, Mitarbeitern in Bauämtern, Entwässerungsverbänden, Bauabteilungen in Industrie- und Gewerbebetrieben, Erschließungs- und Bauunternehmen, die GEAs planen,
prüfen, genehmigen, herstellen und betreiben.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210601
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten erfordert spezielle Fachkenntnisse, ohne die der Erfolg vieler Erkundungsmaßnahmen gefährdet wird. Vorliegendes Seminar behandelt aktuelle Fragen der Erkundung von Rüstungsaltstandorten, um
Seminarinfos
Die Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten erfordert spezielle Fachkenntnisse, ohne die der Erfolg vieler Erkundungsmaßnahmen gefährdet wird.
Vorliegendes Seminar behandelt aktuelle Fragen der Erkundung von Rüstungsaltstandorten, um so ein besseres Gesamtverständnis des Themenkomplexes zu vermitteln.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Führungskräfte und Mitarbeiter aus Umweltbehörden, Ingenieurbüros sowie Umweltlabore.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210602
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Naturschutzrecht in seinen unterschiedlichen Facetten enthält diverse, weitgehende und strenge Ge- und Verbote, mit denen entsprechende Einschränkungen – insbesondere, aber nicht nur – etwa für Grundstückseigentümer korrelieren.
Seminarinfos
Das Naturschutzrecht in seinen unterschiedlichen Facetten enthält diverse, weitgehende und strenge Ge- und Verbote, mit denen entsprechende Einschränkungen – insbesondere, aber nicht nur – etwa für Grundstückseigentümer korrelieren.
Vor dem Hintergrund der damit ebenfalls einhergehenden verfassungsrechtlichen Implikationen ist nicht nur die Kenntnis der jeweiligen Tragweite, Bedeutung und Eingriffsintensität der naturschutzrechtlichen Schutzinstrumentarien im Lichte verfassungsrechtlicher Vorgaben bei deren Anwendung von hervorgehobener Bedeutung, sondern auch die Möglichkeiten und Verpflichtungen, entsprechend damit einhergehende Beschränkungen zu verhindern, abzumildern oder gar zu kompensieren.
Im Rahmen des Seminars werden diese grundsätzlichen Fragestellungen ausführlich beleuchtet und mit den Teilnehmern diskutiert.
Das Seminar wendet sich insbesondere an Sie, als Praktiker, wie etwa Behördenmitarbeiter, Planer oder Rechtsanwälte, die einen Überblick in die bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Vorschriften auftretende Entschädigungsproblematik erhalten wollen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210603
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Bescheid ist das Handlungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, mit dem die Behörde dem Bürger gegenüber auftritt. Durch Bescheide werden vor allem Rechtspositionen zugeteilt, versagt oder entzogen.
Seminarinfos
Der Bescheid ist das Handlungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, mit dem die Behörde dem Bürger gegenüber auftritt. Durch Bescheide werden vor allem Rechtspositionen zugeteilt, versagt oder entzogen.
Ausgangs- und Widerspruchsbescheid müssen sowohl den betroffenen Bürger überzeugen können als auch einer etwaigen gerichtlichen Überprüfung standhalten. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, müssen im Vorfeld Strategien entwickelt werden und verfahrens- und materiellrechtliche Prüfungen erfolgen.
Das Seminar
– vermittelt das grundlegende Wissen über die rechtlichen Anforderungen an einen Bescheid und die Technik für die Erstellung überzeugender Bescheide,
– zeigt häufig gemachte Fehler und Vermeidungsstrategien auf,
– vermittelt die notwendigen Kenntnisse über das Rechtsbehelfsverfahren und den Sofortvollzug und
übt die praktische Umsetzung anhand von Beispielbescheiden ein.
Nutzen Sie die Möglichkeit, uns vorab konkrete Bescheidmuster zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen.
Bitte bringen Sie eine Textausgabe der VwGO und des VwVfG mit!
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 14:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210607
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Beim Erlass von Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrechtsind Inhalts- und Nebenbestimmungen (Nutzungsbedingungen, Befristungen, Auflagen etc.) nicht hinwegzudenkende Instrumente, um den Genehmigungsinhalt auszuformen oder sicherzustellen, dass die gesetzlichen
Seminarinfos
Beim Erlass von Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrecht
sind Inhalts- und Nebenbestimmungen (Nutzungsbedingungen, Befristungen, Auflagen etc.) nicht hinwegzudenkende Instrumente, um den Genehmigungsinhalt auszuformen oder sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.
Die Praxis zeigt, dass beim „Design von Nebenbestimmungen“ und deren Vollzug nicht selten schwierige Problemlagen und Zweifelsfragen auftreten. Hier setzt das Seminar an. Die Dozenten, die beide seit Jahren in der Praxis des Bau- und Umweltverwaltungsrechts anwaltlich auf Vorhabenträger- oder Behördenseite aber auch in der Verwaltungsfortbildung tätig sind, behandeln die „klassischen“ Fragestellungen:
– Was soll geregelt werden?
– Was kann geregelt werden?
– Wie regelt man es?
Dabei wird der Schwerpunkt des Seminars auf der Abgrenzung der einzelnen Nebenbestimmungen, der Vorstellung deren Wirkungsweise, dessen Vollzug und deren bestimmter Abfassung aber auch der Bewältigung nachbarlicher Konfliktlagen liegen. Wie stark darf und muss gegebenenfalls aus nachbarschützenden Gründen die Vorhabenzulassung reglementiert werden? Wie hoch sind die Anforderungen des Rechts und der Rechtsprechung an die Konkretheit und Bestimmtheit der Nebenbestimmungen, damit im Vollzug auch das erreicht wird, was bei der Erstellung des Bescheides beabsichtigt war.
Unter anderem diese Fragen werden gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet und diskutiert.
Das Seminar ist interessant für Sie, als Mitarbeiter von (Genehmigungs-)Behörden, etwa aus Bau-, Immissionsschutz- oder Wasserbehörden, die ihr Wissen über Inhalts- oder Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten vertiefen oder auffrischen wollen. Es eignet sich auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bau- und Umweltbehörden, die sich erstmals in die Thematik einarbeiten. Auch für Vorhabenträger (Bauherren, Anlagenbetreiber), die Inhalts- und Nebenbestimmungen zu beachten haben, ist das Seminar geeignet.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210608
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Durch den immer größer werdenden Einfluss der Europäischen Union gewinnen auch die EG-Richtlinien als supranationales Wasserrecht auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung zunehmend an Bedeutung. Die
Seminarinfos
Durch den immer größer werdenden Einfluss der Europäischen Union gewinnen auch die EG-Richtlinien als supranationales Wasserrecht auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung zunehmend an Bedeutung.
Die sichere Trinkwasserversorgung und schadlose Abwasserbeseitigung gehören zu den anspruchsvollsten Infrastrukturaufgaben des Staates. Hier hat sich in der Bundesrepublik eine stark kommunalrechtlich geprägte Ver- und Entsorgungsstruktur herausgebildet, in der neben lokalen öffentlichen Aufgabenträgern auch überregionale Unternehmungen in unterschiedlichen Rechtsformen tätig sind.
Noch immer beschäftigt viele Bürger, vorrangig Grundstückseigentümer, die Abwasserproblematik.
Viele Rechtsstreitigkeiten sind noch bei den Verwaltungsgerichten deswegen anhängig. Auch sind grundsätzliche Rechtsfragen nach vielen Diskussionsjahren in der Schwebe. Rechtssicherheit ist auf dem Abwassersektor noch nicht hergestellt.
Im Seminar wird Ihnen ein Überblick gegeben zum Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abwasserrecht, unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen und Bodenverunreinigungen.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, der kommunalen Gebietskörperschaften sowie Landesbedienstete, die mit wasserrechtlichen Fragen befasst sind.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210609
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Seminar legt die Schnittstellen zwischen Bergrecht und Naturschutzrecht dar. Erörtert werden die Rechtsfolgen bergrechtlicher Zulassungen, insbesondere die mangelnde Konzentrationswirkung der Entscheidungen.
Seminarinfos
Das Seminar legt die Schnittstellen zwischen Bergrecht und Naturschutzrecht dar.
Erörtert werden die Rechtsfolgen bergrechtlicher Zulassungen, insbesondere die mangelnde Konzentrationswirkung der Entscheidungen.
Dargelegt werden zudem die Besonderheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung in Abgrenzung zu den naturschutzrechtlichen Instrumenten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Donnerstag) 10:00 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N210610
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Abbau von Rohstoffen hat vielfältige Auswirkungen auf seine Umwelt. Am markantesten sind oft die Folgen für die Natur in der Umgebung oder das Grundwasser und die Gewässer.
Seminarinfos
Der Abbau von Rohstoffen hat vielfältige Auswirkungen auf seine Umwelt. Am markantesten sind oft die Folgen für die Natur in der Umgebung oder das Grundwasser und die Gewässer. Sie erhalten einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen eines bergbaulichen Betriebs (Bergbauberechtigungen, Betriebspläne) und die materiellen Anforderungen an die Zulassung. Diese Maßstäbe für die Zulassung werden oft auch außerhalb des Bergrechts gesetzt. Dies können z.B. das Natur- und Wasserrecht sein. Diese vielfältigen Berührungspunkte und Wechselwirkungen zeigt das Seminar auf. Dies reicht von Erkundung und Erschließung neuer Felder für bergbauliche Aktivitäten, über den Betrieb des Abbaus mit seinen Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser bis zur Bewältigung der Probleme aufgelassener Bergbaue (Bergbaufolgelandschaften).
Verfahrensrechtlich werden die Grundlagen für Rahmenbetriebspläne aber auch die notwendigen Schritte einer Umweltverträglichkeitsprüfung erläutert und mit praktischen Beispielen anschaulich dargestellt. Was ist z.B. der Ausgangszustand bei bergbaulichen Verfahren? Was ist zu bewerten?
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über das Verhältnis von Bergrecht zu anderen Verwaltungsentscheidungen insbesondere solchen des Natur- und Wasserrechts.
Nutzen Sie unser Angebot, wenn Sie als Mitarbeiter in Naturschutzbehörden, Planungsbüros, Naturschutzverbände, Unternehmen der rohstoffgewinnenden Industrie, Tourismus-Unternehmen, Vertreter von Kommunen, Kommunal- und Zweckverbänden, Umweltverwaltungen, Ordnungsbehörden, Unternehmen, Umweltverbände verantwortlich sind.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210614
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Seit 14. Januar 2017 ist das neue Störfallrecht auf der Basis der Seveso III Richtlinie in Kraft. – Was bedeutet dies für die Neueinstufung der
Seminarinfos
Seit 14. Januar 2017 ist das neue Störfallrecht auf der Basis der Seveso III Richtlinie in Kraft.
– Was bedeutet dies für die Neueinstufung der Betriebsbereiche auf Grund der Änderung der Stoffklassifikationen?
– Welche Änderungen müssen in Störfallkonzepten, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sowie Sicherheitsberichten berücksichtigt werden?
– Wie muss mit störfallrechtlichen Änderungen umgegangen werden?
– Was beinhaltet das neue störfallrechtliche Genehmigungsverfahren?
– Wie ist die Öffentlichkeit zu informieren?
– Was ist der angemessene Sicherheitsabstand und warum ist die Einhaltung keine Betreiberpflicht?
– Wann muss ein Gutachten zur Abstandsermittlung erstellt werden?
Einen Überblick über diese angesprochenen Themen mit Beispielen aus der Praxis erhalten Sie in diesem Seminar.
Das Seminar richtet sich in erster Linie an Anlagenbetreiber und Unternehmer, die in Störfallanlagen der unteren oder oberen Klasse tätig sind. Aber auch Ingenieurbüros und Behörden können vom hier vermittelten Wissen profitieren.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
S210615
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und
Seminarinfos
Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und sukzessiven – pro Jahresscheibe eher geringen – Flächenverbrauchs, eine Besonderheit in der Bewertung aus Sicht der Umweltfolgenabschätzung dar.
Schon die grundlegende Entscheidung zur Zulassung über eine förmliche Planfeststellung oder auch mittels einer einfachen Plangenehmigung wird über die Frage der UVP-Pflicht nach UVP-Berg-VO oder aber durch die Anlagen des UVPG ausgelöst.
Neben dieser eher behördenverbindlichen, verfahrensimmanenten Umweltfolgenbewertung stehen der Inanspruchnahme einer rohstoffhöffigen Lagerstätte heute oft materiell-rechtliche habitat-, biotop- und vor allem artenschutzrechtliche Hürden entgegen.
Das Seminar befasst sich zunächst mit den rechtlichen Grundlagen für die Gewinnung von Bodenschätzen selbst (bergfreie/grundeigene Bodenschätze; Grundeigentümerbergbau).
Es werden auch Regelungen im Falle einer UVP-Pflicht am Beispiel des Berg- und Wasserrechts behandelt.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden dann Zweck, Inhalt und Anforderungen aus den diversen abzuarbeitenden Umweltprüfungen (UVP; FFH-/SPA-VP; Befreiung; Artenschutzrechtliche Prüfung; Eingriffsregelung; Wasserschutz etc.) für die konkrete Situation des Bergbaus. Es werden Mindeststandards (‚to do‘-Listen) und Lösungswege (bspw. Ausnahmeentscheidungen) aufgezeigt.
Theorie und Praxis werden an konkreten Fallbeispielen des Referenten und der Teilnehmer/innen behandelt.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Bergbautreibende, Behörden, Planer und betroffene Dritte, die mit der Thematik konfrontiert werden und nach Klärung und Lösungen suchen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210616
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt. Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt
Seminarinfos
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt.
Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt das Basler Übereinkommen und den OECD-Ratsbeschluss in unmittelbar geltendes Recht um.
Europäische und nationale Rechtsprechung sowie die Novelle der VVA führten auch zu einer Anpassung der ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Die unmittelbar geltende VVA und das ergänzende Abfallverbringungsgesetz sind als Grundlagen bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen anzuwenden. Als eine wichtige Orientierungshilfe für Dritte ist auch die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung, die LAGA-Mitteilung 25, anzusehen.
Die in den letzten Jahren steigenden Mengen grenzüberschreitend verbrachter Abfälle, die angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen und auch Verbringungsvorgänge mit zum Teil illegalem Hintergrund lassen ein verstärktes Fortbildungsangebot erkennen.
Das Seminar zeigt Ihnen die geltenden Regelungen beim Abfallverbringungsrecht auf und gibt Hilfestellungen bei der Abfalleinstufung, der Handhabung von Formularen und der Interpretation der rechtlichen Grundlagen zur Abfallverbringung.
Das Seminar wurde gleichermaßen für Entsorgungsunternehmen, für Abfallerzeuger, für Überwachungs- und Genehmigungsbehörden entwickelt und dient der praktischen Einführung in diese komplexe Rechtsmaterie.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210617
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Vor dem Hintergrund steigender Kosten und knapper Kassen gewinnt die verursachergerechte Umlegung des Aufwandes bei der Abwasserreinigung steigende Bedeutung. Dies ist ein gesetzlich geforderter Prozess, beeinflusst aber auch
Seminarinfos
Vor dem Hintergrund steigender Kosten und knapper Kassen gewinnt die verursachergerechte Umlegung des Aufwandes bei der Abwasserreinigung steigende Bedeutung. Dies ist ein gesetzlich geforderter Prozess, beeinflusst aber auch die Akzeptanz der Abwasserbehandlung und der damit verbundenen Aufwendungen.
An dieses Spannungsfeld zwischen Einleitern, Kläranlagen- und Kanalnetzbetreibern, Kommunen und Behörden steigen die Anforderungen hinsichtlich einer gesetzlich unanfechtbaren und fachlich unumstrittenen Probenahme und Analytik. Insbesondere der Probenehmer, als Aushängeschild seines Labors und als Person vor Ort, steht den vielfältigsten Problemen oftmals auf sich allein gestellt gegenüber. Er muss sich rechtlich sicher, fachlich zweifelsfrei, integer, neutral, kundenorientiert aber auch vorsichtig bewegen.
Unser Lehrgang, gestaltet durch Referenten mit langjähriger Erfahrung in der Ausführung und der Organisation der Probenahme von Abwasser, versetzt Sie in die Lage, den Anforderungen der modernen Abwasserbeprobung gerecht zu werden. Der Kurs richtet sich an Sie, als zu qualifizierende, wie auch erfahrene Mitarbeiter, die ihr Wissen auffrischen und sich über die neueste Probenahmetechnik informieren möchten.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210621
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen. Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die Trinkwasserinstallation von vermieteten Wohnbereichen
Seminarinfos
Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen. Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die Trinkwasserinstallation von vermieteten Wohnbereichen auf Legionellen untersuchen zu lassen. Das sieht eine Änderung der Trinkwasserverordnung vor. Davon betroffen sind in Deutschland ungefähr 2 Millionen Objekte.
Probenahmen dürfen hierbei nach § 15, Abs. 4 TrinkwV nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die entsprechend geschult und in ein Qualitätsmanagementsystem eines Labors eingebunden sind. Die Untersuchung der Proben wird durch akkreditierte Labore realisiert.
Für Unternehmen können die Probenahmen zu einer neuen regelmäßigen Dienstleistung werden. Das Sanierungs- und Instandhaltungsgeschäft wird bei entsprechendem Vollzug der neuen Verordnung einen Schub erhalten. Der Nutzen einer Anlagenprüfung für den Betreiber durch einen Fachmann mit Probenahme besteht darin, dass neben der erforderlichen Untersuchung der Qualität des Trinkwassers auch gleichzeitig schnell Anlagenmängel erkannt und behoben werden können.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter von Handwerksunternehmer, Fachplaner aus Ingenieurbüros, Servicepersonal aus Wartungsfirmen und Facility Management, sowie Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, Versorgungsunternehmen, Untersuchungsstellen und Institutionen der Qualitäts- und Hygieneüberwachung.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210622
Teilnahme am Kurs
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Die zuverlässige und fachgerechte Probenahme von Kühlwasser zur Analyse von Legionellen ist ein wichtiges Thema von zunehmender Relevanz. Die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Probenahme
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Die zuverlässige und fachgerechte Probenahme von Kühlwasser zur Analyse von Legionellen ist ein wichtiges Thema von zunehmender Relevanz.
Die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vom 02.06.2017 fordert, dass spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) die Laboratorien eine Akkreditierung speziell für die in der Verordnung genannten Wässer besitzen müssen. Die 42. BImSchV wurde am 19.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat somit einen Monat später in Kraft.
Ziel des Seminars ist, Sie an diesem Tag gemäß VDI 2047 fortzubilden.
Sie erhalten alle aktuellen, notwendigen Informationen zu den Anforderungen, welche sich für den hygienischen Betrieb von Rückkühlwerken ergeben.
Die Anforderungen der Richtlinie sind bei der Planung, Herstellung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Verdunstungskühlanlagen verbindlich und müssen von den verantwortlichen Personen zwingend eingehalten werden.
Das Seminar wendet sich an Sie als Probenehmer von Untersuchungslaboratorien, Mitarbeiter von Überwachungsbehörden (Gesundheitsamt, Umweltamt), Betriebspersonal und Dienstleister von Trinkwasserinstallationen und Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, Ingenieure zur Planung, Unterhaltung und Überwachung von Trink- und Kühlwasserinstallationen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210623
Teilnahme am Kurs
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Unternehmen, die chemische Stoffe und Gemische verwenden, unterliegen sowohl den Pflichten der REAChVerordnung als auch der GHS-/CLP-Verordnung. Diese Verordnungen gelten seit den Jahren 2007 und 2009 in allen
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Unternehmen, die chemische Stoffe und Gemische verwenden, unterliegen sowohl den Pflichten der REAChVerordnung als auch der GHS-/CLP-Verordnung. Diese Verordnungen gelten seit den Jahren 2007 und 2009 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Einblick in das europäische Chemikalienrecht. Es werden neben den grundlegenden Pflichten von Unternehmen in diesem Bereich insbesondere auch aktuelle Themen und bevorstehende Änderungen und Neuerungen angesprochen.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Verhältnis zwischen REACh und GHS / CLP und anderen chemikalienrechtlichen Normen
– Geltungsbereiche der Verordnungen
– Überblick über die wichtigsten Verpflichtungen aus den Verordnungen
– REACh: Vorregistrierung, Registrierung, Zulassung und Beschränkungen
– GHS / CLP: Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und Meldepflichten
-Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflichten
Das Seminar richtet sich an Sie, als Hersteller und Importeure chemischer Stoffe sowie Unternehmen, die als nachgeschaltete Anwender chemische Stoffe und / oder Gemische verwenden. Zum Verwenden zählen das Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen und das Herstellen von Erzeugnissen sowie jeder andere Gebrauch.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210624
Teilnahme am Kurs
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Das Spannungsfeld Immissionsschutz und Bauplanungsrecht ist eine tägliche Aufgabenstellung in der Verwaltung, fordert die Gutachter und drängt Investoren zur Lösung. Die Umsetzung in den nachgelagerten Baugenehmigungs- oder den
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Das Spannungsfeld Immissionsschutz und Bauplanungsrecht ist eine tägliche Aufgabenstellung in der Verwaltung, fordert die Gutachter und drängt Investoren zur Lösung. Die Umsetzung in den nachgelagerten Baugenehmigungs- oder den immissionsschutzrechtlichen Verfahren zeigen dann die Schwachstellen auf, die durch eine frühzeitige Lösung im Bebauungsplan hätten vermieden werden können bzw. hätten vermieden werden müssen.
Immissionsschutzkonflikte mit Lärm bei Erweiterungen industrieller Anlagen in Gemengelagen, bei einer heranrückenden schützenswerten
Bebauung, bei Verkehrswegeausbau aber auch bei Gerüchen und Luftschadstoffen sowie bei Konflikten mit dem Achtungsabstanden zu Störfallbetrieben bedürfen Lösungen auf planerischer Ebene. Die geplante neue Baugebietskategorie der urbanen Gebiete (MU) sowie Änderungen der TA Lärm sollen von Seiten des Verordnungsgebers Lösungen für das Zusammenleben in der Stadt schaffen.
Der vorbeugende Immissionsschutz ist regelmäßiger Bestandteil der Bauleitplanung, Stets sind einzelfallbezogen die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zu Lärm, zu Gerüchen, zu Luftschadstoffen oder zu störfallrelevanten Stoffen im Planverfahren sachgerecht und rechtssicher zu bewältigen. Hier wirkt sich eine fachkompetente Zusammenarbeit aller am Verfahren beteiligten Partner nicht nur positiv auf das Planungsverfahren selber aus, sondern erhöht mit der Festlegung konkreter Vorgaben die Rechts- und Investitionssicherheit, wirkt beschleunigend auf Genehmigungsverfahren und sichert den Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Im Seminar werden Ihnen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wirksame wissenschaftlich-technische und verwaltungstechnische Methoden und Instrumente zum Immissionsschutz in der Bauleitplanung vorgestellt, diskutiert und an Praxisbeispielen erläutert.
Unser Referent wird mit Ihnen zusammen Lösungsmöglichkeiten ausarbeiten und Hemmnisse beim Umgang in der Bauleitplanung abbauen helfen.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L210628
Teilnahme am Kurs
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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand und sieht die Gewässerunterhaltung in der Pflicht. Ausgehend von dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Rio1992) konkretisiert sie den Rahmen für eine
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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand und sieht die Gewässerunterhaltung in der Pflicht. Ausgehend von dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Rio1992) konkretisiert sie den Rahmen für eine umfassende integrierte Bewirtschaftung der Gewässer.
Pflege und Entwicklung werden zu zentralen Begriffen. Sie bezeichnen dabei nicht den Zweck oder das Ziel der Unterhaltung, sondern Mittel, Wege und Instrumente zur Erreichung der Ziele. Insbesondere die Entwicklung als Zustandsverbesserung bezieht dabei den Seitenraum (Ufersaum) bewusst mit ein. Die konkrete Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erfordert die Kenntnis von ökologischen Charakteristika als wesentliche Basis.
Gewässerunterhaltern werden damit Grundkenntnisse zur Unterscheidung von Fließ- und Stillgewässern, die Bedeutung des Seitenraumes, Steuerung von Pflanzenwachstum, den ökologischen Folgewirkungen von Eingriffen und die Vernetzung mit weiteren gesellschaftlichen Themen, die zunehmend Bedeutung erlangen, vermittelt.
Das Seminar bietet einen Überblick in ökologische Grundlagen von Gewässern II. und III. Ordnung und Demonstrationen vor Ort. Dabei werden konventionelle und alternative wie auch neue Methoden vorgestellt und erläutert. Schwerpunkte sind die Bedeutung der Bachsohle als Lebensraum, der naturschonenden Unterhaltung mit dem Mähkorb, die Bedeutung von Auen, sowie des Werkzeugs „Unterhaltung“ für die Zielerreichung „sehr guter und guter Zustand“. Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Wasser- und Naturschutzbehörden, Vertreter von Zweckverbänden und sonstigen mit der Gewässerunterhaltung beauftragten Institutionen, Vertreter der Wasserwirtschaftsdirektionen, von Planungs- und Ingenieurbüros sowie Umweltverbänden.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210629
Teilnahme am Kurs
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Durch die ATEX-Richtlinie ist im europäischen Regelwerk der Explosionsschutz vollständig harmonisiert worden. Verordnungen und Gesetze sind innerhalb der europäischen Gemeinschaft angepasst worden. Gemäß der ATEX-Richtlinie
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Durch die ATEX-Richtlinie ist im europäischen Regelwerk der Explosionsschutz vollständig harmonisiert worden. Verordnungen und Gesetze sind innerhalb der europäischen Gemeinschaft angepasst worden.
Gemäß der ATEX-Richtlinie werden Geräte und Schutzsysteme in Gerätegruppen und Kategorien eingeteilt. Zur Beurteilung der Explosionsgefahr muss zuerst ermittelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann.
Diese Beurteilung muss der Betreiber von Anlagen vornehmen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
S210630
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Juli
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Seminarschwerpunkt ist eine Aktualisierung des Wissensstandes, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Risiken zu vermeiden. Vertieft werden das wasserrechtliche Zulassungsverfahren mit den Begründungs- und Nachweispflichten des Antragstellers und die
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Seminarschwerpunkt ist eine Aktualisierung des Wissensstandes, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Risiken zu vermeiden. Vertieft werden das wasserrechtliche Zulassungsverfahren mit den Begründungs- und Nachweispflichten des Antragstellers und die gesetzlichen
Vorgaben für Rechte und Pflichten eines Gewässerschutzbeauftragten.
Verhaltensempfehlungen dienen dazu, Haftung und Verantwortung des Betriebes, seiner Angehörigen und des Gewässerschutzbeauftragten zu beherrschen.
Erfahrene Referentinnen geben wertvolle Hinweise für die Berufspraxis.
Der Austausch mit anderen Teilnehmern, Fallbeispiele und innovative Unterrichtsmaterialen erleichtern Ihnen die Umsetzung des Erlernten in Ihrem beruflichen Alltag. Mit einer regelmäßigen Fortbildung können Sie als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz gewährleisten, dass Ihr Unternehmen weiterhin die gesetzlichen Auflagen im Gewässerschutz erfüllt.
Das Seminar richtet sich an Betriebsbeauftragte im Umweltschutz, insbesondere Arbeitnehmer, die als Gewässerschutzbeauftragte bestellt sind. Externe Gewässerschutzbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen sowie Verantwortliche für Wasserwirtschaft in Ingenieurbüros und Dienstleistungsunternehmen werden ebenso angesprochen.
Ebenso interessierte Personen, welche bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig (empfohlen wird alle 2 Jahre) fortbilden müssen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210701
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Umgang mit Altfahrzeugen und deren Entsorgung stellt ein vielschichtiges und oftmals besonders augenfälliges Problem dar. Die sachgerechte Verwertung und ordnungsgemäße Beseitigung von Altfahrzeugen erfordern sowohl bei den
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Der Umgang mit Altfahrzeugen und deren Entsorgung stellt ein vielschichtiges und oftmals besonders augenfälliges Problem dar. Die sachgerechte Verwertung und ordnungsgemäße Beseitigung von Altfahrzeugen erfordern sowohl bei den Abfallbesitzern und Gewerbetreibenden als auch besonders bei den verschiedenen betroffenen Behörden nicht nur detaillierte Kenntnisse des Abfallrechts, sondern auch einer Vielzahl anderer relevanter Rechtsgebiete.
Im Workshop wird ein Überblick über die in diesem Zusammenhang relevanten Regelungen gegeben und die Stellung des Altfahrzeugs nach dem KrWG diskutiert. Es werden die verschiedenen Aspekte bei Bewertung und Umgang mit Altfahrzeugen und alten Fahrzeugen erarbeitet und diskutiert. Abgrenzungsfragen in der Bandbreite vom Handel und Export mit alten Fahrzeugen über Ersatzteilgewinnung bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung werden anhand praktischer Beispiele erörtert. Die verschiedenen Bewertungsansätze nach Abfall-, Straßen-, Wasser-, Anlagen- und allgemeinem Ordnungsrecht werden dabei aufgezeigt und abgegrenzt. Die maßgebliche Anwendung des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts wird jeweils einbezogen. Die verschiedensten rechtlichen Neuregelungen einschließlich des Altfahrzeuggesetzes werden berücksichtigt.
Die rechtlichen Belange werden jeweils mit Beispielen verdeutlicht und anhand von praktischen Übungen durch die Teilnehmer vertieft. Dabei wird die Behandlung von Frage- und Problemstellungen der Teilnehmer einen breiten Raum einnehmen.
Angesprochen werden insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abfallbehörden, Umweltverwaltungen und Ordnungsämtern aber auch von Kfz-Werkstätten, dem Kfz-Handel und Autoverwertungs- bzw. Entsorgungsbetrieben.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210705
Teilnahme am Kurs
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Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vermittlung von Kenntnissen über die Schallausbreitungsberechnung und die Prognose von Geräuschimmissionen. Nach einer Einführung in die Akustik und die Ausbreitungsberechnung wird
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Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vermittlung von Kenntnissen über die Schallausbreitungsberechnung und die Prognose von Geräuschimmissionen. Nach einer Einführung in die Akustik und die Ausbreitungsberechnung wird anhand von Beispielen die Prognose und Beurteilung von Geräuschen dargelegt und auf mögliche Fehler hingewiesen.
Ferner werden Anforderungen an Prognoseberichte sowie an die Dokumentation von Ausbreitungsberechnungen genannt, um eine Plausibilitätsprüfung vornehmen zu können. Wesentliche Einflussfaktoren auf Beurteilungspegel werden thematisiert.
Es besteht die Möglichkeit, Fragen und Beispiele aus Ihrer Praxis in die Diskussion einzubringen.
Ziel des Seminars ist es, Ihnen als Teilnehmern, die wesentlichen Grundlagen zur Schallausbreitungsberechnung und zu Prognosemodellen zu vermitteln, um in der Praxis Geräuschimmissionsprognosen in den wesentlichen Schritten nachvollziehen und auf Plausibilität prüfen zu können. Ferner wird das Handwerkszeug gegeben, einfache Pegelberechnungen selbst durchzuführen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kommunalen und staatlichen Umweltverwaltung, die mit schalltechnischen Fragestellungen befasst oder von diesen betroffen sind.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L210706
Teilnahme am Kurs
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Schadstoffe in Baumaterialien (primäre Belastungen) oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen sind insbesondere im Industriebau immer vorhanden. Das Spektrum möglicher Kontaminationen wird durch die üblichen „Verdächtigen“ Asbest, PCB, Teer, Mineralfasern
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Schadstoffe in Baumaterialien (primäre Belastungen) oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen sind insbesondere im Industriebau immer vorhanden. Das Spektrum möglicher Kontaminationen wird durch die üblichen „Verdächtigen“ Asbest, PCB, Teer, Mineralfasern und Holzschutzmittel bei weitem noch nicht abgedeckt. Es besteht darüber hinaus ein Zusammenhang zwischen dem Zeitraum der Errichtung bzw. Modernisierung von Gebäuden und den zu erwartenden Problemstoffen.
Darüber hinaus weisen auch bestimmte Bau- und Nutzungsarten sowie die technische Gebäudeausrüstung spezifische Schadstoffprobleme auf, die an zahlreichen Beispielen erläutert werden.
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen Übersichtsinformationen zu Gebäudeschadstoffen zu vermitteln. Schwerpunkte liegen hierbei in der fachgerechten Erkundung der Bausubstanz im Hinblick auf Arbeitsschutz, Stofftrennung und Entsorgung beim kontrollierten Rückbau. Weitere Ingenieur- und Gutachterleistungen werden angesprochen.
Ein großer Teil der vermittelten Informationen ist auch beim Bauen im Bestand im Rahmen größerer Sanierungsmaßnahmen von Bedeutung.
Das Seminar richtet sich an Sie als Bau- und Aufsichtsbehörde, Architekt, Bauingenieur und Geologe im Bereich Bauen im Bestand, Rückbau, Sanierung und Flächenrecycling.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210707
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Vergaberecht erfährt mit der Novelle im Jahr 2016 in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben eine grundlegende Umstrukturierung und Änderung. Hier den Überblick zu behalten ist sowohl für öffentliche Auftraggeber
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Das Vergaberecht erfährt mit der Novelle im Jahr 2016 in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben eine grundlegende Umstrukturierung und Änderung. Hier den Überblick zu behalten ist sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieter und ihre jeweiligen Berater eine Herausforderung.
Die Teilnehmer erlangen Kenntnis über die (neuen) vergaberechtlichen Strukturen sowie Regelungsgehalte und können im Fachdialog mit der Referentin hieraus für ihre Praxis resultierende Fragestellungen erörtern.
Auswirkungen geänderter vergaberechtlicher Vorgaben werden praxisnah und anhand von Fallbeispielen dargestellt, so dass die Teilnehmer hieraus resultierende Rechte- und Pflichten erkennen und ein Gespür für deren rechtssichere Umsetzung in Vergabeverfahren entwickeln können.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Mitarbeiter von im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens agierenden Unternehmen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210708
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren freigemacht. Die Nachweisverordnung ist
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Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren freigemacht. Die Nachweisverordnung ist am 01.02.2007 in Kraft getreten, die zwischenzeitlich bestehenden Übergangsregelungen für Abfallerzeuger und -beförderer ausgelaufen.
Im Rahmen der Artikelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Nachweisverordnung novelliert, die Änderungen traten bereits in Kraft. Die Änderungen bewirken einerseits Vereinfachungen, legen andererseits jedoch auch zusätzliche Anforderungen an die Abfallwirtschaftsbeteiligten (etwa Händler und Makler) fest.
Sie sollen durch dieses Seminar Form und Inhalte der aktuellen Nachweis- und Registerführung nachvollziehen und umsetzen können – und damit auch in die Lage versetzt werden, anstehende Entscheidungen zu steuern und Lösungen bei sich ergebenden Umsetzungsproblemen zu finden. Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der geänderten Regelungen an die Hand gegeben.
Das Seminar richtet sich sowohl an Sie, als MitarbeiterIn der Abfall- und Immissionsschutzbehörden als auch an Fach- und Führungskräfte der freien Wirtschaft sowie Erzeuger, Besitzer und Entsorger von Abfällen.
Kurszeiten
(Montag) 08:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210712
Teilnahme am Kurs
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Den Teilnehmern werden rechtliche und technische Grundkenntnisse zur Einleitung von industriellen und gewerblichen Abwässern sowie deren Vorbehandlung vermittelt. Neben den notwendigen rechtlichen Grundlagen werden im
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Den Teilnehmern werden rechtliche und technische Grundkenntnisse zur Einleitung von industriellen und gewerblichen Abwässern sowie deren Vorbehandlung vermittelt.
Neben den notwendigen rechtlichen Grundlagen werden im Rahmen des Seminars Behandlungsverfahren sowie die sensorische und analytische Überwachung besonders berücksichtigt.
Auf einleitender wie überwachender Seite wird ein Großteil der Mitarbeiter nur unzureichend geschult, muss jedoch sehr oft ohne ausreichende Kenntnis der Materie weitreichende Entscheidungen treffen.
Das betrifft u.a. Entscheidungen über Abwassereinleitungen durch Industrie und Gewerbe, Anforderungen an den Gewässerschutz sowie Gesundheitsschutz insbesondere bei Störfällen, Verträge zur Abwasserüberlassung und -aufbereitung, sowie den Betrieb und die Wartung der Anlagen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter von Städten und Gemeinden, Kommunal- und Umweltämtern, Städte- und Gemeindetag, Abwasserverbänden, Ingenieurbüros, Ver- und Entsorgern, Fachfirmen, sowie industrielle und gewerblicher Betreiber usw.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210713
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bei Behörden ist – aus unterschiedlichsten Gründen – eine Vielzahl von umweltrelevanten Informationen vorhanden, etwa über die Emissionen einer Anlage, die konkreten Auswirkungen auf Umweltbestandteile etc.Durch die
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Bei Behörden ist – aus unterschiedlichsten Gründen – eine Vielzahl von umweltrelevanten Informationen vorhanden, etwa über die Emissionen einer Anlage, die konkreten Auswirkungen auf Umweltbestandteile etc.
Durch die neue EU-Umweltinformationsrichtlinie und die Landesumweltinformationsgesetze ist der Zugang zu Umweltinformationen inzwischen deutlich erleichtert worden. So werden beispielsweise die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen halbiert und dürfen in der Regel einen Monat nicht überschreiten. Der Kreis der informationspflichtigen Stellen wurde ebenso ausgeweitet wie der Begriff der „Umweltinformationen“ selbst.
Durch diese Ausweitung des Umweltinformationsanspruchs ist dieser in der Praxis nicht selten – nach der Devise: „Wissen ist Macht“ -zum strategisch eingesetzten Informationsverschaffungsmittel geworden, um Nachbarrechtsstreitigkeiten oder Angriffe auf Planfeststellungsbeschlüsse, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen etc. vorzubereiten. Praktisch bedeutsam ist deshalb – für die informationspflichtigen Stellen, wie für die betroffenen Unternehmen die Reichweite der hier zur Verfügung stehenden Ablehnungsgründe (z.B. Datenschutz; Schutz geistigen Eigentums, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210714
Teilnahme am Kurs
August
Seminarinfos
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren. Mit
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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren.
Mit der am 01.08.2017 neu gefassten Gewerbeabfallverordnung ist diese Lücke geschlossen und Getrenntsammlungs- und Recyclinganforderungen erheblich ausgeweitet worden.
Der neue Pflichtenkanon für Abfallerzeuger, Vorbehandler und Verwerter hat umfangreiche Anpassungen in der betrieblichen Praxis der Entstehung, Überlassung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bauabfällen zur Folge.
Das Seminar richtet sich somit an Sie, als Abfallerzeuger und beratende Dienstleister, an Abfallwirtschaftsbeteiligte sowie Mitarbeiter/innen der zuständigen Abfallbehörden.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210830
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen. Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere
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Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen.
Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle zu beachten sind.
Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung,
Nachweis und Registerführung.
Für die Einstufung der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und die Vorgaben in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210831
Teilnahme am Kurs
September
Seminarinfos
Aus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt und ordnungsgemäß entsorgt
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Aus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Kommunale Satzungen geben Einleitgrenzwerte vor, um den Bestand des Abwassernetzes langfristig zu sichern, denn Abbauprodukte der Fette wie etwa aggressive Fettsäuren greifen die Bausubstanz massiv an.
Fettabscheideranlagen müssen nach DIN EN 1825-1,-2 und DIN 4040-100:2016-12 bemessen und sachgerecht betrieben werden.
Um Kosten zu sparen sowie Rechts- und Haftungsrisiken zu vermeiden und nicht zuletzt die Bausubstanz der Abscheideranlage selbst zu erhalten, muss ihre Funktion im Rahmen der Kontrolle und Wartung regelmäßig von einem Sachkundigen überprüft werden. Zu seinen Aufgaben zählt auch das Führen eines Betriebstagebuchs, in dem u.a. Fett- und Schlammschichtdicken zum Nachweis dokumentiert werden sowie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsintervalle von vier, vorzugsweise zwei Wochen.
Der Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12 ist darüber hinaus befähigt, die vor der Inbetriebnahme und danach in Abständen von 5 Jahren erforderliche Generalinspektion an Fettabscheideranlagen durchzuführen und den ordnungs- und sachgemäßen Betrieb der Anlage in allen Einzelheiten zu überprüfen.
Den Teilnehmern werden am ersten Tag des Seminars rechtliche Grundlagen sowie umfassende, für den Bau, den Betrieb und die Bemessung von Fettabscheideranlagen auf Grundlage von Normen und Regelwerken notwendige Kenntnisse vermittelt. Das erworbene Wissen wird im Rahmen des Besuchs einer Kücheneinrichtung u.a. mit dem Ziel der Ermittlung der erforderlichen Nenngröße des Abscheiders umgesetzt.
Der zweite Tag befasst sich mit der im Zuge der Generalinspektion durchzuführenden Dichtheitsprüfung und den hierfür erforderlichen Messgeräten. Rechenbeispiele vertiefen das Verständnis. Ferner wird auf die Auswertung, Dokumentation und Inhalte eines Prüfberichts eingegangen. Hinweise zur Arbeitssicherheit sowie Beiträge zu Schäden und Sanierung von Abscheideranlagen erweitern die Fachkenntnisse.
Bitte bringen Sie die für Sie gültige Satzung mit.
Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang und bestandener Prüfung
erwerben Sie die nach DIN 4040-100 und von Behörden geforderte Qualifikation „Fachkundiger für Fettabscheideranlagen
nach DIN 4040-100“.
Kurszeiten
7 (Dienstag) 09:30 - 8 (Mittwoch) 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210907
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
In der Fachwelt gab es ein weltweites Echo auf die internationale TEEB-Studie [The Economics of Ecosystems and Biodiversity] zur Erfassung der Wirtschaftlichkeit von Ökosystemen und biologischer Vielfalt. Es
Seminarinfos
In der Fachwelt gab es ein weltweites Echo auf die internationale TEEB-Studie [The Economics of Ecosystems and Biodiversity] zur Erfassung der Wirtschaftlichkeit von Ökosystemen und biologischer Vielfalt. Es folgte eine TEEB-Studie Deutschland [Naturkapital Deutschland]. Aktuell sind das Insekten- und das Bienen-sterben, wie auch das Artensterben insgesamt in der Diskussion.
Darauf Bezug nehmend sollen Hintergründe aufgezeigt und Erfordernisse erörtert werden.
Der perspektivische Blick betrifft dabei sowohl die Aspekte von integrativer Planung, wie auch die Kommunikation und Schaffung von Akzeptanz für dieses Querschnittthema.
Potenziell betroffen sind alle Akteure, die in Lebensräume und die Funktionen von Boden, Luft, Wasser planerisch oder in der Umsetzung draußen vor Ort eingreifen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Wasser-Naturschutz- und Planungsbehörden, Vertreter von Verbänden und sonstigen betroffenen Institutionen, Vertreter von Planungs- und Ingenieurbüros sowie Umweltverbänden, aber auch Unternehmen, die sich nachhaltig ausrichten wollen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N210908
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Ende 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz und die zugehörige Strahlenschutzverordnung führen zu neuen Anforderungen an Industrieunternehmen, die Abfallwirtschaft sowie Strahlenschutz- und Abfallbehörden: –
Seminarinfos
Das Ende 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz und die zugehörige Strahlenschutzverordnung führen zu neuen Anforderungen an Industrieunternehmen, die Abfallwirtschaft sowie Strahlenschutz- und Abfallbehörden:
– Die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen aus strahlenschutzrechtlich genehmigten Tätigkeiten oder von Rückständen mit NORM wird weiterhin als Schnittstelle zum Abfallrecht die Mitwirkung der Entsorger erfordern.
– Arbeitsplätze in diversen NORM-Industrien sind neu zu bewerten.
– Funde von Strahlenquellen in Altmetallen oder Abfällen bei Müllverbrennungsanlagen oder Deponien erfordern sachgerechtes Entscheiden.
– Die Produktverantwortung von Herstellern bezieht die Radioaktivität von Waren (wie z.B. Feuerfestmaterial) mit ein.
Vor diesem Hintergrund stellt das Seminar die aufgrund des Strahlenschutzgesetzes und der neuen Strahlenschutzverordnung eingetretenen Veränderungen vor und diskutiert die Konsequenzen für die Praxis.
Das Seminar setzt keine speziellen Kenntnisse zum Strahlenschutz voraus.
Es wendet sich an alle, die als Sachbearbeiter oder Verantwortliche in Unternehmen der Abfallwirtschaft und Recyclingindustrie entscheiden müssen, die sich als Behördenvertreter über die Schnittstelle von Abfallwirtschaft und Strahlenschutz informieren wollen oder
die als Mitarbeiter von Betrieben, in denen Abfälle mit Radioaktivität anfallen, nach Lösungen für Entsorgungsaufgaben suchen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210914
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Nach den Vorgaben der europäischen IE-Richtlinie ist für bestimmte Anlagen ein Ausgangszustandsbericht (AZB) zu erstellen und der Genehmigungsbehörde einzureichen, in dem festgehalten wird, in welchem Zustand der anstehende
Seminarinfos
Nach den Vorgaben der europäischen IE-Richtlinie ist für bestimmte Anlagen ein Ausgangszustandsbericht (AZB) zu erstellen und der Genehmigungsbehörde einzureichen, in dem festgehalten wird, in welchem Zustand der anstehende Boden und ein möglicher Grundwasserkörper zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ist.
Was bedeutet dieser Anspruch nun für die Unternehmen in der Praxis?
Wann genau muss ein Ausgangszustandsbericht eingereicht werden?
Was sind relevante Stoffe? Gibt es Ausnahmen für AwSV-Anlagen (ehem. VAwS)?
Wie erfolgt die Abgrenzung zum Bodenschutzrecht?
Wie gehen die Aufsichtsbehörden mit den Aussagen in den AZB um?
Welchen Einfluss hat der AZB auf eine Anlagengenehmigung?
Das Seminar richtet sich an Sie, als Anlagenbetreiber und Unternehmer, die mit der Aufstellung und der Bewertung der Ausgangszustandsberichte beschäftigt sein werden.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L210915
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen. In dem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die
Seminarinfos
Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen. In dem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von Betreibern umweltrechtlich relevanter Anlagen. Es werden insbesondere aktuelle Themen und bevorstehende Änderungen und Neuerungen angesprochen. Sie erfahren, wie Sie die Verantwortlichkeiten ordnungsgemäß im Unternehmen umsetzen.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Darstellung von Betreiberpflichten des europäischen und deutschen Umweltrechts, insbesondere Immissionsschutzrecht, Gefahrstoffrecht und Gewässerschutzrecht
– Einschätzung und Bedeutung der haftungsrechtlichen Risiken im Unternehmen
– Sicherstellung einer ordentlichen Betriebsorganisation zur Übertragung von Verantwortlichkeiten und deren Abgrenzung
– haftungsrechtliche Kriterien und Entlastungsmöglichkeiten.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Betreiber von Anlagen, sonstige Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebs- und Bereichsleiter, verantwortliche Personen im Bereich des Umweltrechts und als sonstige interessierte Personen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210916
Teilnahme am Kurs
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Ab dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Es verpflichtet Hersteller und Vertreiber von Produkten für den privaten Endverbraucher zu umfangreichen Registrierungs-, Melde- und Beteiligungsvorgängen. Wer
Seminarinfos
Ab dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Es verpflichtet Hersteller und Vertreiber von Produkten für den privaten Endverbraucher zu umfangreichen Registrierungs-, Melde- und Beteiligungsvorgängen. Wer dies nicht tut, muss mit harten Konsequenzen wie Bußgeldern oder gar einem Vertriebsverbot rechnen. Das gilt für große Industrieunternehmen genauso wie für Einmannbetriebe. Deshalb ist es für Ihr Unternehmen von existenzieller Bedeutung, dass Sie sich gründlich mit dem neuen Verpackungsgesetz auseinandersetzen.
Ziel des Seminars ist, dass die Teilnehmer die Anforderungen und Pflichten des Verpackungsgesetzes verstehen und lernen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer einen Einblick in die aktuelle Entwicklung des Verpackungsgesetzes und weiterer anstehender Veränderungen.
Das Seminar wendet sich an sämtliche Unternehmen, die vom Verpackungsgesetz betroffen sind.
Außerdem Vertreter dieser Unternehmen, wie etwa Geschäftsführer, Mitarbeiter im Einkauf und Vertrieb und Abfallbeauftragte sowie alle Interessierten, die sich umfassend über die neuen gesetzlichen Vorschriften beim Verpackungsgesetz informieren möchten.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210920
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen, aus denen im Falle der Nichterfüllung Ordnungswidrigkeiten erwachsen können.
Seminarinfos
Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen, aus denen im Falle der Nichterfüllung Ordnungswidrigkeiten erwachsen können.
Das Seminar zeigt die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen eines Bußgeldverfahrens auf und macht Sie mit dem Verfahrensablauf im Bußgeldverfahren vertraut. Sie erfahren, wie Sie umweltrechtliche Verantwortlichkeiten ordnungsgemäß im Unternehmen umsetzen müssen, um entsprechende ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen erfolgreich zu vermeiden.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Allgemeines zu Ordnungswidrigkeiten, wie Anwendungsbereich, Definitionen, Zuständigkeiten, Verfahrensablauf und Verjährung
– Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit anhand von Beispielen
– Bemessung von Bußgeldhöhen im umweltrechtlichen Verfahren
– Beweisführung, Beweissicherung und Entlastungsmöglichkeiten
– Paralleles Führen von Verwaltungs- und Bußgeldverfahren
Das Seminar richtet sich sowohl an Sie, als Betreiber von Anlagen, sonstige Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebs- und Bereichsleiter, verantwortliche Personen im Bereich des Umweltrechts und sonstige interessierte Personen, wie Umweltbeauftragte im Unternehmen, als auch als Behördenmitarbeiter, die im umweltrechtlichen Bereich tätig sind.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210923
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen. Schwerpunkt hierbei ist die Gefahrenabwehr und das dabei anzuwendende rechtliche Instrumentarium
Seminarinfos
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen. Schwerpunkt hierbei ist die Gefahrenabwehr und das dabei anzuwendende rechtliche Instrumentarium einschließlich der dazu vorgeschriebenen Verfahrenswege.
Besonderes Augenmerk wird auf die Auslegung des Bundesbodenschutzgesetzes und die viel diskutierte Abgrenzung zwischen Bodenschutz und Wasserrecht gerichtet. Der Stand der Technik bei der Havarienbekämpfung und zur Vorbeugung von Unfällen mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen wird dargelegt. Anhand der grundlegenden Fakten und von Fallbeispielen werden die Teilnehmer zu einer pragmatisch orientierten Vorsorge ermutigt und das Instrumentarium zur erfolgreichen Verhinderung von Havarien und Unfällen sowie Minimierung der Folgen aufgezeigt.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Gewässerschutzbeauftragte und verantwortliche Mitarbeiter von Unternehmen, die mit wassergefährdenden oder gefährlichen Stoffen umgehen, Anlagen betreiben oder mit Gefahrstofftransporten befasst sind.
Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Verbänden, Kommunen sowie Umwelt- und Wasserwirtschaftsverwaltungen, Feuerwehren sowie der mit Natur-, Gewässerschutz- und Bodenschutz befassten Umweltbehörden werden ebenfalls angesprochen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210929
Teilnahme am Kurs
Oktober
Seminarinfos
Das Seminar stellt die allgemeinen Grundlagen für Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren speziell im Wasserrecht dar. Besonders berücksichtigt werden dabei im Seminar, die Bezüge zum Recht der
Seminarinfos
Das Seminar stellt die allgemeinen Grundlagen für Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren speziell im Wasserrecht dar.
Besonders berücksichtigt werden dabei im Seminar, die Bezüge zum Recht der Umweltverträglichkeit und die Auswirkungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Zugleich werden die Grundbegriffe des Ausbaus und der Unterhaltung von Gewässern nach dem neuesten Stand vermittelt und in der Diskussion anhand von Beispielen aus der behördlichen Praxis vertieft.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W211004
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat.
Das Gesetz wurde zum ersten Mal am 13.09.1976 (BGBl. I S. 2721) verkündet und zuletzt am 09.12.2004 (BGBl. I. S. 3332) geändert. Mit dieser fünften Novelle wurde im Abwasserabgabengesetz die Änderung der Abwasserverordnung so umgesetzt, dass ab dem 01.01.2005 der Parameter Fischgiftigkeit durch den Fischeitest ersetzt wird.
Das Abwasserabgabengesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes, das durch die Ausführungsgesetze der Länder auszufüllen ist. Kernpunkt des Gesetzes ist, dass für die Verschmutzung des Abwassers, das in ein Gewässer eingeleitet wird, eine Abgabe zu zahlen ist. Der Grad der Verschmutzung wird in Schadeinheiten ausgedrückt.
Die Berechnung der Schadeinheiten und die Ermittlung des anzuwendenden Abgabesatzes sind kompliziert und werden im Seminar erläutert und an praktischen Beispielen ermittelt.
Es wird aufgezeigt, wie die Abgabebescheide erstellt bzw. überprüft und auf welche Weise Abgaben eingespart werden können. Die Fehlerquellen, die bei der Berechnung der Abwasserabgabe entstehen können, werden aufgezeigt. Damit ist die Veranstaltung gleichermaßen für abwasserabgabepflichtige Unternehmen als auch für Festsetzungsbehörden geeignet.
Zur Berechnung der Übungsaufgaben sollten Sie bitte einen Taschenrechner mitbringen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W211005
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Im Seminar soll Ihnen von unserem Referenten ein Überblick zu folgenden Schwerpunkten gegeben werden: – Erforderliche Inhalte und Aussagen von Baugrund- und Gründungsgutachten,– Planung einer Baugrunderkundung,
Seminarinfos
Im Seminar soll Ihnen von unserem Referenten ein Überblick zu folgenden Schwerpunkten gegeben werden:
– Erforderliche Inhalte und Aussagen von Baugrund- und Gründungsgutachten,
– Planung einer Baugrunderkundung,
– Erläuterung gängiger Felderkundungsverfahren und Laborversuche,
– Grundlagen der Verfahren zur Bestimmung bodenmechanischer und hydrologischer Kennwerte,
– Auswertung der Erkundung und Kennwertbestimmung, Möglichkeiten und Grenzen von Korrelationen,
– Aufbaue des Geotechnischen Berichts nach EC 7,
– Festlegung von Homogenbereichen gemäß DIN 18300
Die Teilnehmer sollen befähigt werden, Methodik und Umfang erforderlicher Baugrunduntersuchungen je nach Bau- und Untersuchungsaufgabe eigenverantwortlich veranlassen und bewerten zu können.
Nutzen Sie unser Angebot, wenn Sie als Mitarbeiter im
Fachgebiet Geotechnik bzw. Ingenieurgeologie, in beratenden und planenden Ingenieurbüros, in der Projektsteuerung oder baubeaufsichtigenden Behörden
tätig sind.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A211006
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Gemäß § 11 KrWG sind Bioabfälle getrennt zu sammeln. Im Wesentlichen betrifft die Regelung also das in privaten Haushalten anfallende Grüngut (Gartenabfälle – Grün-, Strauch-
Seminarinfos
Gemäß § 11 KrWG sind Bioabfälle getrennt zu sammeln.
Im Wesentlichen betrifft die Regelung also das in privaten Haushalten anfallende Grüngut (Gartenabfälle – Grün-, Strauch- und Baumschnitt) sowie die in privaten Haushalten anfallenden Nahrungs- und Küchenabfälle (Biogut).
Ausgehend von den bisher erreichten Ergebnissen bei der getrennten Sammlung von Bioabfällen werden in den meisten Entsorgungsgebieten weitere Anstrengungen notwendig werden, um dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gerecht zu werden. Neben der getrennten Erfassung ist auch die hochwertige Verwertung von Bio- und
Grüngut weiter auszubauen.
Um Entscheidungshilfen und den aktuellen Sachstand zu erörtern, präsentiert der Referent seine langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Verwertung von Bioabfällen von der Öffentlichkeitsarbeit über die Sammlung und anschließenden Verwertung bis hin zu strategischen Fragestellungen bzgl. Vermarktung, Klimaschutz oder auch Gebühren- und Kostenstrukturen. Gemeinsam mit den Teilnehmern wird ein umfangreicher Erfahrungsaustausch gewährleistet. Auf spezielle Fragestellungen der Teilnehmer wird in diesem Seminar aktuell eingegangen. Diskutieren Sie mit dem Referenten die Chancen und Risiken
der Bio- und Grüngutverwertung und informieren Sie sich ausführlich über die bislang gesammelten Erfahrungen in der Praxis.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Führungskräfte und Mitarbeiter aus kommunalen und privaten Entsorgungsbetrieben aus den Bereichen Bio- und Grüngutverwertung, Strategische Unternehmensentwicklung, Controlling und Öffentlichkeitsarbeit sowie an Beschäftigte aus den öffentlichen Verwaltungen (örE) und Aufsichtsbehörden.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 15:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A211007
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Aus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt undordnungsgemäß
Seminarinfos
Aus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt und
ordnungsgemäß entsorgt werden.
Kommunale Satzungen geben Einleitgrenzwerte vor, um den Bestand des Abwassernetzes zu sichern, denn Abbauprodukte der Fette wie etwa aggressive Fettsäuren greifen die Bausubstanz massiv an.
Fettabscheideranlagen müssen nach DIN EN 1825-1, -2 und DIN 4040-100:2016-12 bemessen und sachgerecht betrieben werden.
Um Kosten zu sparen sowie Rechts- und Haftungsrisiken zu vermeiden und nicht zuletzt die Bausubstanz der Abscheideranlage selbst zu erhalten, muss ihre Funktion im Rahmen der Kontrolle und Wartung regelmäßig von einem Sachkundigen überprüft werden.
Zu seinen Aufgaben zählt auch das Führen eines Betriebstagebuchs, in dem u.a. Fett- und Schlammschichtdicken zum Nachweis dokumentiert werden sowie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsintervalle von vier, vorzugsweise zwei Wochen.
Zielgruppe: Betreiber von Fettabscheidern und deren verantwortlichen Mitarbeiter/-innen in Großküchen, Hotels, Restaurants, Autobahnraststätten, Kantinen, Gaststätten, Schlachthöfen, Bäckereien u. v. a. m.
Bitte bringen Sie die für Sie gültige Satzung mit.
Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang erwerben Sie die nach DIN 4040-100:2016-12 und von Behörden geforderte Qualifikation „Sachkundiger für Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100“.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W211011
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Messung und der Beurteilung von Geräuschen z. B. nach TA Lärm sowie Sportanlagenlärmschutzverordnung. Nach einer Einführung in die
Seminarinfos
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Messung und der Beurteilung von Geräuschen z. B. nach TA Lärm sowie Sportanlagenlärmschutzverordnung.
Nach einer Einführung in die Akustik werden die technischen und inhaltlichen Anforderungen an Schallpegelmessgeräte sowie die Durchführung und Auswertung von Schallmessungen thematisiert. Die geltenden Regelwerke zur Beurteilung werden im Überblick genannt und in Beispielen angewendet.
Es besteht die Möglichkeit, Fragen und Beispiele aus Ihrer Praxis in die Diskussion einzubringen.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die wesentlichen Grundlagen zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer norm- und richtlinienkonformen Schallpegelmessung darzulegen.
Ferner gewinnen Sie Klarheit über die sachgerechte Beurteilung der Ergebnisse. Beispiele aus der Praxis verdeutlichen das regelkonforme Vorgehen und die sachgerechte Anwendung der Vorschriften.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kommunalen und staatlichen Umweltverwaltung, die mit schalltechnischen Fragestellungen befasst oder von diesen betroffen sind.
Ebenso sind Immissionsschutzbeauftragte und Beschäftigte angesprochen, die selber Geräuschmessungen (Umweltschutz, Arbeitsschutz) durchführen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L211012
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Gerade in dicht besiedelten – urbanen – Gebieten, aber auch im Außenbereich, ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an den Raum durch
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Gerade in dicht besiedelten – urbanen – Gebieten, aber auch im Außenbereich, ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an den Raum durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch drittschützende Nebenbestimmungen Rechnung zu tragen. Je nach dem, mit welchen konkreten Vorhaben man es zu tun hat (z. B. Sport und Freizeitanlagen, Kindergärten, gewerbliche Anlagen wie Biogasanlagen) geben die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sehr unterschiedliche Regelungen vor. In den letzten Jahren wurden die maßgeblichen Vorschriften (18. BImSchV (neu 2017), Freizeitlärm -RL (neu 2015), TA-Lärm (neu 2017)) erheblich geändert und aktualisiert.
Die Behörden haben nun insbesondere bei Freizeitanlagen – deutlich mehr Spielräume und Möglichkeiten, den Freizeitinteressen Rechnung tragen zu können. In der BauNVO, der TA Lärm und der 18. BImSchV wurde u. a. das urbane Baugebiet (§ 6a BauNVO) aufgenommen.
In diesem Seminar werden die relevanten öffentlich-rechtlichen Regelungen vorgestellt und die Rechtsbereiche voneinander abgegrenzt.
Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte nachhaltig gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt-, und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L211013
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Am 31.03.2013 ist das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt auch in Bezug auf die Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung erneut geändert worden. Gemeinden und Abwasserzweckverbände sehen sich insbesondere vor dem Hintergrund
Seminarinfos
Am 31.03.2013 ist das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt auch in Bezug auf die Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung erneut geändert worden. Gemeinden und Abwasserzweckverbände sehen sich insbesondere vor dem Hintergrund der Zielstellung des Gesetzes vor neue Aufgaben gestellt. Voraussetzung für die sachgerechte Bewältigung dieser Aufgaben sind hinreichende Kenntnisse über den Inhalt der Vorschriften und deren Anwendung. Im engen Zusammenhang damit stehen auch Fragen der Straßenentwässerung.
Das Seminar wird aufzeigen, welche rechtlichen Beziehungen zwischen den Kommunen und den Grundstückseigentümern bzw. Trägern der Straßenbaulast bestehen und wie diese in Praxis ausgestaltet werden können.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Mitarbeiter und Leiter von Kommunalaufsichtsbehörden und Straßenbauämtern. Geschäftsführer und Mitarbeiter von Abwasserzweckverbänden, Städten und Gemeinden oder deren Eigenbetriebe und -gesellschaften werden besonders angesprochen.
Für Ingenieure der Wasserwirtschaft und Mitarbeiter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind die Seminarinhalte ebenso von Interesse.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W211014
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bereits seit Inkrafttreten des KrWG ist Gegenstand ständiger Auseinandersetzung die Frage, ob Abfälle durch Erzeuger und Besitzer dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden müssen. Hierbei ging
Seminarinfos
Bereits seit Inkrafttreten des KrWG ist Gegenstand ständiger Auseinandersetzung die Frage, ob Abfälle durch Erzeuger und Besitzer dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden müssen.
Hierbei ging es zunächst um die Erschließung möglichst kostengünstiger Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen.
Damit einher ging die Problematik der Entsorgungssicherheit, insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Frage der Planungssicherheit und Anlagenauslastung. Mangels fehlender Konkretisierung durch die Normgeber erfolgte die Ausgestaltung des Abfallrechtes durch die Rechtsprechung.
Auch durch die GewAbfV ist eine Klärung nicht eingetreten.
Weiterhin erfolgt die Ausgestaltung der Abfallentsorgung entscheidend maßgeblich durch die Rechtsprechung, insbesondere hinsichtlich der Überlassungspflicht. Hervorzuheben ist die Rechtsprechung zu den Beweis- bzw. Darlegungspflichten der Abfallerzeuger und -besitzer. Die Situation hat sich gravierend verändert: Da nun auch Abfälle zur Beseitigung nicht mehr unbehandelt deponiert werden dürfen, ist quasi über Nacht der Entsorgungsmarkt völlig neu „gemischt“ worden. Bis dahin bestehende Entsorgungswege sind teilweise entfallen, die Entsorgungskosten, auch auf dem „freien Markt“, sind erheblich gestiegen, weil ausreichende Vorbehandlungskapazitäten -teilweise- noch fehlen.
Im Workshop werden Fragen zur Überlassungspflicht und zum Anschluss-und Benutzungszwang unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich diskutiert.
Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Beispiele und die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein.
Hierzu sind konkrete Anfragen zu Vor-Ort-Problemen von Teilnehmern im Vorfeld des Workshops ausdrücklich erwünscht.
Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und Abfallbehörden, an Betreiber von Entsorgungsanlagen sowie Abfallerzeuger und -besitzer.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A211018
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat.
Das Gesetz wurde zum ersten Mal am 13.09.1976 (BGBl. I S.2721) verkündet und zuletzt am 09.12.2004 (BGBl. I. S. 3332) geändert. Mit dieser fünften Novelle wurde im Abwasserabgabengesetz die Änderung der Abwasserverordnung so umgesetzt, dass ab dem 01.01.2005 der Parameter Fischgiftigkeit durch den Fischeitest ersetzt wird.
Das Abwasserabgabengesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes, das durch die Ausführungsgesetze der Länder auszufüllen ist. Kernpunkt des Gesetzes ist, dass für die Verschmutzung des Abwassers, das in ein Gewässer eingeleitet wird, eine Abgabe zu zahlen ist. Der Grad der Verschmutzung wird in Schadeinheiten ausgedrückt.
Um der Referent in die Möglichkeit zu geben, Ihre Beispiele, Probleme und Fragen für den Workshop aufbereiten zu können, wird um die Übersendung bis 7 Tage vor Seminarbeginn gebeten.
Zur Berechnung der Übungsaufgaben sollten die Teilnehmer einen Taschenrechner mitbringen.
Der Workshop wurde zur Vertiefung des Grundlagen-Seminars konzipiert und ist gleichermaßen für die Teilnehmer des Grundkurses und insbesondere für erfahrene Mitarbeiter von abgabepflichtigen Unternehmen und für Festsetzungsbehörden geeignet, die auch mit atypischen Fällen in der Praxis konfrontiert werden. Der Workshop bietet die Möglichkeit, eigene abgaberechtliche Beispiele, Probleme und Fragen im Vorfeld zuzusenden, damit diese zum Workshop thematisiert und diskutiert werden können.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W211020
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Im kommunalen Tiefbau sind realistische Kenntnisse der Gegebenheiten im Untergrund immer unerlässlich, um fachgerechte Planungen und Leistungsausschreibungen erstellen zu können. Wenn seitens des Auftraggebers keine
Seminarinfos
Im kommunalen Tiefbau sind realistische Kenntnisse der Gegebenheiten im Untergrund immer unerlässlich, um fachgerechte Planungen und Leistungsausschreibungen erstellen zu können.
Wenn seitens des Auftraggebers keine ausreichenden Untersuchungen zur Tragfähigkeit des Baugrunds, zu Kontaminationen in Böden und Straßenbaustoffen und zu sonstigen Randbedingungen (z.B. Spartenerkundung, Kampfmittel, Altlasten, Wasserhaltung, Unterfangungen, Erschütterungen) veranlasst werden, sind Planungsfehlern, Baumängeln und Nachtragsforderungen Tür und Tor geöffnet.
Das Seminar soll einen aktuellen Gesamtüberblick, der heute schon bei Standardbaumaßnahmen vielfältigen Anforderungen, vermitteln.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Mitarbeiter von Baubehörden, Gutachter und Planer im kommunalen Tiefbau.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A211025
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Einsatz von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN EN 858 ist vielfältig – überall dort, wo mineralische Leichtflüssigkeiten anfallen und in Form von Abwasser in die Kanalisation gelangen können, ist
Seminarinfos
Der Einsatz von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN EN 858 ist vielfältig – überall dort, wo mineralische Leichtflüssigkeiten anfallen und in Form von Abwasser in die Kanalisation gelangen können, ist eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage unumgänglich und gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Man trifft sie beispielsweise im Bereich von
Waschplätzen, Tankstellen, Parkplätzen, Tiefgaragen, LKW-Waagen,
Schrottplätzen und Flugplätzen an.
Um den ordnungs- und sachgemäßen Betrieb einer Abscheideranlage sicherzustellen, ist einerseits die bei Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren vorgeschriebene Generalinspektion von einem Fachkundigen nach DIN 1999-100 durchzuführen und andererseits die regelmäßige Kontrolle und Wartung der Abscheideranlage durch einen Sachkundigen nach DIN 1999-100 sicherzustellen.
Ihnen werden am ersten Tag des Seminars rechtliche Grundlagen, Haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen sowie umfassende, für den Betrieb und die Bemessung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen notwendige Kenntnisse auf Grundlage der einschlägigen Normen und Regelwerke vermittelt.
In Vorbereitung auf die am zweiten Tag geplante Inspektion einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage wird auf die im Rahmen der Generalinspektion durchzuführende Dichtheitsprüfung und der hierfür erforderlichen Ausrüstung eingegangen. Rechenbeispiele zur Bemessung von Abscheideranlagen und zur Dichtheitsprüfungvertiefen das Verständnis.
Ein landläufiger Irrtum besteht jedoch darin, dass die Generalinspektion ausschließlich aus der Dichtheitsprüfung besteht. Die Generalinspektion umfasst eine Ordnungs- und eine technische Prüfung der Anlage. Inhalte und Umfang werden detailliert erläutert. So wird auf die Auswertung, Dokumentation und Inhalte eines Prüfberichts sowie auf die im Betriebstagebuch notwendigen Eintragungen eingegangen.
Selbstverständlich wird auch die gerne vergessene Tarierung des Schwimmers besprochen und praktisch eingeübt.
Hinweise zur Arbeitssicherheit sowie vertiefende Kenntnisse in der Beurteilung baulicher und mechanischer Schäden an einer Abscheideranlage werden ebenso vermittelt. Beiträge zu Schäden und Sanierung von Abscheideranlagen erweitern die Fachkenntnisse.
Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang und bestandener Prüfung erwerben Sie die nach DIN 1999-100 und von Behörden geforderte Qualifikation „Fachkundiger für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN 1999-100“.
Kurszeiten
26 (Dienstag) 09:30 - 27 (Mittwoch) 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W211026
Teilnahme am Kurs
November
Seminarinfos
Das Recht der Abfallwirtschaft ist auch mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu einer schwer überschaubaren Rechtsmaterie herangewachsen. Insbesondere Neu- und Seiteneinsteigern fällt es
Seminarinfos
Das Recht der Abfallwirtschaft ist auch mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu einer schwer überschaubaren Rechtsmaterie herangewachsen.
Insbesondere Neu- und Seiteneinsteigern fällt es oftmals schwer, den Überblick über die gesetzliche Steuerung der Abfallströme mit ihren Auswirkungen auf die Vollzugs- und betriebliche Praxis zu behalten.
Das Seminar wendet sich insbesondere an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und privaten Einrichtungen, die sich in das
Themengebiet des Abfallrechts neu einarbeiten und einen grundlegenden und beispielhaft -anschaulichen Überblick verschaffen wollen.
Dabei lernen Sie als Teilnehmer in diesem Seminar die tragenden Säulen des Abfallrechts kennen und werden damit in die Lage versetzt,
die praxisrelevanten Rahmenregelungen anzuwenden und sich selbständig in weitere Spezialgebiete einzuarbeiten.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30