Oktober
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Im Seminar wird den Teilnehmern ein Überblick rund um die Klärschlammentsorgung gegeben. Dabei wird auf die rechtliche Lage durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz eingegangen und die daraus
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Im Seminar wird den Teilnehmern ein Überblick rund um die Klärschlammentsorgung gegeben.
Dabei wird auf die rechtliche Lage durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz eingegangen und die daraus abgeleiteten Anforderungen an die Entsorgungswege.
Neben den sich daraus ergebenden Änderungen auf die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird ein Schwerpunkt auf der Phosphorrückgewinnung liegen.
Der aktuelle Stand der Verfahrensentwicklung wird dargestellt.
Das Seminar wendet sich insbesondere an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und privaten Einrichtungen, die sich in das Themengebiet der Klärschlammentsorgung neu einarbeiten und einen grundlegenden und beispielhaft-anschaulichen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick zum aktuellen Stand der Klärschlammentsorgung in Deutschland und den technischen Lösungen zur Phosphorrückgewinnung.
Kurszeiten
16. Oktober 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241016
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist auch in Bezug auf die Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung erneut geändert worden. Gemeinden und Abwasserzweckverbände sehen sich insbesondere vor dem
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Das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist auch in Bezug auf die Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung erneut geändert worden.
Gemeinden und Abwasserzweckverbände sehen sich insbesondere vor dem Hintergrund der Zielstellung des Gesetzes vor neue Aufgaben gestellt.
Voraussetzung für die sachgerechte Bewältigung dieser Aufgaben sind hinreichende Kenntnisse über den Inhalt der Vorschriften und deren Anwendung.
Im engen Zusammenhang damit stehen auch Fragen der Straßenentwässerung.
Das Seminar wird aufzeigen, welche rechtlichen Beziehungen zwischen den Kommunen und den Grundstückseigentümern bzw. Trägern der Straßenbaulast bestehen und wie diese in Praxis ausgestaltet werden können.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Mitarbeiter und Leiter von Kommunalaufsichtsbehörden und Straßenbauämtern. Geschäftsführer und Mitarbeiter von Abwasserzweckverbänden, Städten und Gemeinden oder deren Eigenbetriebe und -gesellschaften werden besonders angesprochen.
Für Ingenieure der Wasserwirtschaft und Mitarbeiter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind die Seminarinhalte ebenso von Interesse.
Kurszeiten
17. Oktober 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241017
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen. Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die
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Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen.
Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die Trinkwasserinstallation von vermieteten Wohnbereichen auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Das sieht eine Änderung der Trinkwasserverordnung vor. Davon betroffen sind in Deutschland ungefähr 2 Millionen Objekte.
Probenahmen dürfen hierbei nach § 15, Abs. 4 TrinkwV nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die entsprechend geschult und in ein Qualitätsmanagementsystem eines Labors eingebunden sind.
Die Untersuchung der Proben wird durch akkreditierte Labore realisiert.
Für Unternehmen können die Probenahmen zu einer neuen regelmäßigen Dienstleistung werden.
Das Sanierungs- und Instandhaltungsgeschäft wird bei entsprechendem Vollzug der neuen Verordnung einen Schub erhalten.
Der Nutzen einer Anlagenprüfung für den Betreiber durch einen Fachmann mit Probenahme besteht darin, dass neben der erforderlichen Untersuchung der Qualität des Trinkwassers auch gleichzeitig schnell Anlagenmängel erkannt und behoben werden können.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter von Handwerksunternehmer, Fachplaner aus Ingenieurbüros, Servicepersonal aus Wartungsfirmen und Facility Management, sowie Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, Versorgungsunternehmen, Untersuchungsstellen und Institutionen der Qualitäts- und Hygieneüberwachung.
Kurszeiten
23. Oktober 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241023
Teilnahme am Kurs
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Die Erzeugung von Strom aus PV-Anlagen hat eine wichtige Bedeutung für den Umbau der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. In der Praxis ist die „Schaffung von
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Die Erzeugung von Strom aus PV-Anlagen hat eine wichtige Bedeutung für den Umbau der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien.
In der Praxis ist die „Schaffung von Baurecht“ für PV-Projekte aber eine – oft zeitkritische – Aufgabe, die eine erhebliche Herausforderung darstellt.
Im Seminar werden die typischen Konstellationen behandelt, die bei der Baurechtsschaffung auftreten:
Der Umgang mit vorhandenen und aufzustellenden Bebauungsplänen, die Genehmigung von PV-Anlagen ohne Bebauungsplan.
Im Fokus stehen Problemlösungen, praktische Tipps, anwendungsbezogene Fallbeispiele und Ihre konkreten Fragen.
Die Rechtsfragen des EEG werden in dem konsequent auf die Ebene der Baurechtsschaffung ausgerichteten Seminar aus Gründen der Schwerpunktsetzung nicht behandelt.
Prof. Dr. Götze ist unter anderem Verfasser des Kapitels „Photovoltaik-Anlagen“ im Handbuch des öffentlichen Baurechts (Hoppenberg/de Witt) und berät zu EEG-Projekten mit Schwerpunkt auf PV-Projekten.
Ziel des Seminars: Im Seminar geht es um die gemeinsame Erarbeitung und Durchdringung von typischen Konstellationen bei der „Baurechtsschaffung“ von PV-Projekten, insbesondere Freiflächenanlagen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Projektierer oder Betreiber von PV-Anlagen, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen im Zusammenhang mit PV-Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Berater und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden.
Kurszeiten
24. Oktober 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
E241024
Teilnahme am Kurs
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Im kommunalen Tiefbau sind realistische Kenntnisse der Gegebenheiten im Untergrund immer unerlässlich, um fachgerechte Planungen und Leistungsausschreibungen erstellen zu können. Wenn seitens des Auftraggebers keine
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Im kommunalen Tiefbau sind realistische Kenntnisse der Gegebenheiten im Untergrund immer unerlässlich, um fachgerechte Planungen und Leistungsausschreibungen erstellen zu können.
Wenn seitens des Auftraggebers keine ausreichenden Untersuchungen zur Tragfähigkeit des Baugrunds, zu Kontaminationen in Böden und Straßenbaustoffen und zu sonstigen Randbedingungen (z.B. Spartenerkundung, Kampfmittel, Altlasten, Wasserhaltung, Unterfangungen, Erschütterungen) veranlasst werden, sind Planungsfehlern, Baumängeln und Nachtragsforderungen Tür und Tor geöffnet.
Das Seminar soll einen aktuellen Gesamtüberblick, der heute schon bei Standardbaumaßnahmen vielfältigen Anforderungen, vermitteln.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Mitarbeiter von Baubehörden, Gutachter und Planer im kommunalen Tiefbau.
Kurszeiten
28. Oktober 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241028
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Der Einsatz von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN EN 858 ist vielfältig – überall dort, wo mineralische Leichtflüssigkeiten anfallen und in Form von Abwasser in die Kanalisation gelangen können, ist
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Der Einsatz von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN EN 858 ist vielfältig – überall dort, wo mineralische Leichtflüssigkeiten anfallen und in Form von Abwasser in die Kanalisation gelangen können, ist eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage unumgänglich und gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Man trifft sie beispielsweise im Bereich von Waschplätzen, Tankstellen, Parkplätzen, Tiefgaragen, LKW-Waagen,
Schrottplätzen und Flugplätzen an.
Um den ordnungs- und sachgemäßen Betrieb einer Abscheideranlage sicherzustellen, ist einerseits die bei Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren vorgeschriebene Generalinspektion von einem Fachkundigen nach DIN 1999-100 durchzuführen und andererseits die regelmäßige Kontrolle und Wartung der Abscheideranlage durch einen Sachkundigen nach DIN 1999-100 sicherzustellen.
Ihnen werden am ersten Tag des Seminars rechtliche Grundlagen, Haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen sowie umfassende, für den Betrieb und die Bemessung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen notwendige Kenntnisse auf Grundlage der einschlägigen Normen und Regelwerke vermittelt.
In Vorbereitung auf die am zweiten Tag geplante Inspektion einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage wird auf die im Rahmen der Generalinspektion durchzuführende Dichtheitsprüfung und der hierfür erforderlichen Ausrüstung eingegangen.
Rechenbeispiele zur Bemessung von Abscheideranlagen und zur Dichtheitsprüfungvertiefen das Verständnis.
Ein landläufiger Irrtum besteht jedoch darin, dass die Generalinspektion ausschließlich aus der Dichtheitsprüfung besteht.
Die Generalinspektion umfasst eine Ordnungs- und eine technische Prüfung der Anlage. Inhalte und Umfang werden detailliert erläutert.
So wird auf die Auswertung, Dokumentation und Inhalte eines Prüfberichts sowie auf die im Betriebstagebuch notwendigen Eintragungen eingegangen.
Selbstverständlich wird auch die gerne vergessene Tarierung des Schwimmers besprochen und praktisch eingeübt.
Hinweise zur Arbeitssicherheit sowie vertiefende Kenntnisse in der Beurteilung baulicher und mechanischer Schäden an einer Abscheideranlage werden ebenso vermittelt.
Beiträge zu Schäden und Sanierung von Abscheideranlagen erweitern die Fachkenntnisse.
Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang und bestandener Prüfung erwerben Sie die nach DIN 1999-100 und von Behörden geforderte Qualifikation „Fachkundiger für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN 1999-100“.
Kurszeiten
29. Oktober 2024 09:30 - 30. Oktober 2024 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241029
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
November
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Das Recht der Abfallwirtschaft ist auch mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu einer schwer überschaubaren Rechtsmaterie herangewachsen. Insbesondere Neu- und Seiteneinsteigern fällt es
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Das Recht der Abfallwirtschaft ist auch mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu einer schwer überschaubaren Rechtsmaterie herangewachsen.
Insbesondere Neu- und Seiteneinsteigern fällt es oftmals schwer, den Überblick über die gesetzliche Steuerung der Abfallströme mit ihren Auswirkungen auf die Vollzugs- und betriebliche Praxis zu behalten.
Das Seminar wendet sich insbesondere an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und privaten Einrichtungen, die sich in das Themengebiet des Abfallrechts neu einarbeiten und einen grundlegenden und beispielhaft -anschaulichen Überblick verschaffen wollen.
Dabei lernen Sie als Teilnehmer in diesem Seminar die tragenden Säulen des Abfallrechts kennen und werden damit in die Lage versetzt, die praxisrelevanten Rahmenregelungen anzuwenden und sich selbständig in weitere Spezialgebiete einzuarbeiten.
Kurszeiten
4. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241104
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren. Mit
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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren.
Mit der am 01.08.2017 neu gefassten Gewerbeabfallverordnung ist diese Lücke geschlossen und Getrenntsammlungs- und Recyclinganforderungen erheblich ausgeweitet worden.
Der neue Pflichtenkanon für Abfallerzeuger, Vorbehandler und Verwerter hat umfangreiche Anpassungen in der betrieblichen Praxis der Entstehung, Überlassung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bauabfällen zur Folge.
Das Seminar richtet sich somit an Sie, als Abfallerzeuger und beratende Dienstleister, an Abfallwirtschaftsbeteiligte sowie Mitarbeiter/innen der zuständigen Abfallbehörden.
Kurszeiten
5. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241105
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine
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Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat.
Das Gesetz wurde zum ersten Mal am 13.09.1976 (BGBl. I S.2721) verkündet und zuletzt am 09.12.2004 (BGBl. I. S. 3332) geändert.
Mit dieser fünften Novelle wurde im Abwasserabgabengesetz die Änderung der Abwasserverordnung so umgesetzt, dass ab dem 01.01.2005 der Parameter Fischgiftigkeit durch den Fischeitest ersetzt wird.
Das Abwasserabgabengesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes, das durch die Ausführungsgesetze der Länder auszufüllen ist.
Kernpunkt des Gesetzes ist, dass für die Verschmutzung des Abwassers, das in ein Gewässer eingeleitet wird, eine Abgabe zu zahlen ist.
Der Grad der Verschmutzung wird in Schadeinheiten ausgedrückt.
Um der Referentin die Möglichkeit zu geben, Ihre Beispiele, Probleme und Fragen für den Workshop aufbereiten zu können, wird um die Übersendung bis 7 Tage vor Seminarbeginn gebeten.
Zur Berechnung der Übungsaufgaben sollten die Teilnehmer einen Taschenrechner mitbringen.
Der Workshop wurde zur Vertiefung des Grundlagen-Seminars konzipiert und ist gleichermaßen für die Teilnehmer des Grundkurses und insbesondere für erfahrene Mitarbeiter von abgabepflichtigen Unternehmen und für Festsetzungsbehörden geeignet, die auch mit atypischen Fällen in der Praxis konfrontiert werden.
Der Workshop bietet die Möglichkeit, eigene abgaberechtliche Beispiele, Probleme und Fragen im Vorfeld zuzusenden, damit diese zum Workshop thematisiert und diskutiert werden können.
Kurszeiten
6. November 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241106
Teilnahme am Kurs
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Die Umstrukturierung von Behörden und Einrichtungen verlangt von Mitarbeitern auch Aufgaben zu übernehmen, die in ihrer bisherigen Praxis oder Ausbildung wenig oder kaum vorkamen. In
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Die Umstrukturierung von Behörden und Einrichtungen verlangt von Mitarbeitern auch Aufgaben zu übernehmen, die in ihrer bisherigen Praxis oder Ausbildung wenig oder kaum vorkamen.
In solchen Situationen fehlen häufig Kenntnisse zu naturwissenschaftlichen Grundlagen, mit denen spezielle aufgabenbezogene Schulungen erst verständlich und handhabbar werden.
Das hier angebotene Seminar soll genau diese Lücke zumindest teilweise schließen, indem es wichtige Grundlagen für die Tätigkeit im Bereich Hydrogeologie, Geohydraulik in komprimierter aber einfacher Form darstellt und ausgehend von praktischen Erfahrungen diskutiert.
Das Seminar ist speziell konzipiert für Sie als Neu- und Quereinsteiger in Umweltbehörden, Baubehörden, Grünflächenämtern, Naturschutzverbänden und Mitarbeiter weiterer kommunaler Einrichtungen, die naturwissenschaftliche Grundkenntnisse zum Thema Grundwasser, Hydrogeologie gewinnen oder auffrischen wollen.
Kurszeiten
7. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241107
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen. Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in
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Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen.
Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel des Wasser- und Abfallrechts.
Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich der Inanspruchnahme Verantwortlicher, des Umfangs von Vorsorge- und Sanierungspflichten sowie des Ablaufs von Altlastensanierungen.
Sie erlangen als Teilnehmer fundiertes Praxiswissen für den rechtssicheren Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen anhand von Fallbeispielen und im Fachdialog mit der Referentin.
Sie werden für die aus dem Bodenschutzrecht resultierenden Pflichten sensibilisiert.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Ingenieure, Mitarbeiter von Bauunternehmen und Bauträgergesellschaften.
Kurszeiten
11. November 2024 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241111
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Aufgrund der Vielzahl der an einem Bauvorhaben Beteiligten besteht die Gefahr von Konflikten, die den Baufortschritt behindern. Die möglichen Konflikthintergründe sind mannigfaltig (z. B. Konflikte über Mängel, Vergütung,
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Aufgrund der Vielzahl der an einem Bauvorhaben Beteiligten besteht die Gefahr von Konflikten, die den Baufortschritt behindern. Die möglichen Konflikthintergründe sind mannigfaltig (z. B. Konflikte über Mängel, Vergütung, Störungen im Bauablauf etc.), ihre Lösung im streitigen Verfahren ist zeit- und kostenintensiv.
Vor diesem Hintergrund gewinnen Kommunikationsstrategien und -kompetenzen der Baubeteiligten zur Konfliktklärung, wenn nicht gar Streitvermeidung immer mehr an Bedeutung.
Die Teilnehmer erlangen fundiertes Praxiswissen über Kommunikationsstrategien und Konfliktlösungsinstrumente mit konkretem Bezug zum Bauwesen.
Die Teilnehmer erhalten anhand von praktischen Beispielen ein Gespür für ihr eigenes Konfliktverhalten sowie für Kommunikations- und Konfliktlösungsmethoden und können das Erlernte in praktischen, intensiven Gesprächsübungen erproben.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Ingenieure, Mitarbeiter von Bauunternehmen und Bauträgergesellschaften.
Kurszeiten
12. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241112
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Stilllegung und Nachsorge von Deponien erweisen sich immer mehr als bedeutsames Handlungsfeld abfallwirtschaftlicher Daseinsvorsorge. Ziel des Seminars ist es, die zahlreichen rechtlichen, technischen und
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Stilllegung und Nachsorge von Deponien erweisen sich immer mehr als bedeutsames Handlungsfeld abfallwirtschaftlicher Daseinsvorsorge.
Ziel des Seminars ist es, die zahlreichen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Grundlagenaspekte der Deponienachsorge zu vermitteln, dieses Thema also in einer Gesamtübersicht vorzustellen.
Aufgrund der mit Stilllegung und Nachsorge verbundenen Kosten, denen häufig keine Einnahmen mehr gegenüberstehen, sind besonders Ansätze zur Kostenreduzierung gefragt, dies jedoch möglichst ohne Reduzierung von Umweltstandards.
Insgesamt sind für Deponiebetreiber mit der Stilllegung und Nachsorge von Deponien eine Fülle technischer und wirtschaftlicher Fragen verbunden, wie z. B.:
– zum notwendigen Umfang der Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen,
– zu möglichen Alternativmaßnahmen und den zugehörigen Entscheidungsgrundlagen,
– zu Finanzbedarf, Kostenminimierung und zusätzlich erschließbaren Einnahmequellen,
– oder auch hinsichtlich der Kontrolle von Mittelabflüssen aus vorhandenen Rückstellungen.
Schwerpunkte des Seminars liegen im technischen und planerischen Bereich. Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Aspekte werden behandelt, sollen und können aber sicher keine qualifizierte Einzelfallberatung durch einen Wirtschaftsprüfer ersetzen.
Das Seminar wendet sich sowohl an die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden als auch an Deponiebetreiber, Ingenieure und Geologen im Bereich der Deponieplanung.
Kurszeiten
13. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241113
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Nicht nur die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat Einfluss auf den gesetzlichen und inhaltlichen Rahmen, in dem sich Vorhaben der Gewässerbenutzung bzw. des Ausbaus und der wesentlichen Umgestaltung von Gewässern orientieren
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Nicht nur die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat Einfluss auf den gesetzlichen und inhaltlichen Rahmen, in dem sich Vorhaben der Gewässerbenutzung bzw. des Ausbaus und der wesentlichen Umgestaltung von Gewässern orientieren müssen.
Weitere maßgebliche europäische Richtlinien aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, umgesetzt in nationales Recht, greifen unmittelbar in die förmlichen Verfahren zur Zulassung und Gestattung ein.
Neben der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie (s. § 34 ff. BNatSchG) und der Richtlinie zur Projekt-UVP (s. UVPG i.d.F. vom Februar 2010) entfaltet auch die Richtlinie zur UVP für Pläne und Programme (SUP-RL; s. § 14 ff. UVPG) unmittelbare Wirkung auf das Handeln der Wasserbehörden des Bundes und der Länder.
Nicht zuletzt das nationale Artenschutzrecht und das Umweltschadensgesetz haben einen großen Einfluss auf die Realisierbarkeit wasserbaulicher Projekte.
Alle diese Regelwerke haben somit weitreichende Folgen für konkrete Projekte und Pläne. Ihre formalen Vorgaben müssen nunmehr in der täglichen Praxis der wasserrechtlichen und -fachlichen Plan- und Genehmigungsverfahren „mit Leben“ erfüllt werden.
Arbeitshilfen und Leitfäden sind jung und es mangelt vielfach an konkreten praktischen Beispielen der unmittelbaren Anwendung und Umsetzung.
An Beispielen (Ausbau, Herstellung von Gewässern; wasserrechtlicher Erlaubnis zur Einleitung bzw. Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser, SUP zu Hochwasserschutzplänen; u.v.m.) werden Theorie und Praxis der Regelungsumsetzung aus der Sicht der Betroffenen (Vorhabenträger, Behörden, Kommunen, Planer) behandelt.
Einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars bilden die eigenen Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer.
Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam Wege aufzuzeigen, um kosten- und zeiteffiziente wasserrechtliche Planaufstellungs- und Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren mit rechtssicheren Ergebnissen zu erreichen.
Das Seminar richtet sich an alle öffentlichen und privaten Vorhabens- und Entscheidungsträger, die sich mit der Aufstellung von wasserfachlichen Plänen bzw. der Realisierung und Zulassung wasserrechtliche relevanter Projekte befassen.
Kurszeiten
14. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241114
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Das Naturschutzrecht mit seinen zahlreichen Facetten und Regelungsgegenständen berührt unweigerlich eine Vielzahl von Sachverhalten und spielt als weitreichende Regelungsmaterie beispielsweise im Kontext bau- und umweltrechtlicher Zulassungsverfahren, aber auch
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Das Naturschutzrecht mit seinen zahlreichen Facetten und Regelungsgegenständen berührt unweigerlich eine Vielzahl von Sachverhalten und spielt als weitreichende Regelungsmaterie beispielsweise im Kontext bau- und umweltrechtlicher Zulassungsverfahren, aber auch im planungsrechtlichen Kontext eine wichtige Rolle.
Aus diesem Grunde ist es unerlässlich, einen Überblick über die wesentlichsten Instrumentarien des Naturschutzrechts und mögliche Berührungspunkte mit anderen Regelungsregimen zu erhalten.
Das Seminar bietet dementsprechend einen ersten Einstieg in die Grundlagen bzw. zahlreichen Regelungsbereiche des Naturschutzrechts, beispielsweise der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, dem Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (u.a. Schutzgebiete, Biotopschutz), dem (besonderen) Artenschutzrecht sowie Fragen im Zusammenhang mit der Eigentumsbindung (Befreiungen, Entschädigung).
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die beispielsweise mit der Fachplanung und der Zulassung von Vorhaben befasst sind, Rechtsanwälte, Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden, die jeweils einen Einstieg in die Materie erhalten wollen.
Kurszeiten
18. November 2024 09:30 - 15:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N241118
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Immer wieder kommt es bei der Abwicklung von Bauprojekten zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien. Unklarheiten in der Ausschreibung, Abweichungen bei der Ausführung oder Unstimmigkeiten bei
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Immer wieder kommt es bei der Abwicklung von Bauprojekten zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien. Unklarheiten in der Ausschreibung, Abweichungen bei der Ausführung oder Unstimmigkeiten bei der Abrechnung können zu kostspieligen Streitigkeiten führen.
In diesem praxisorientierten Seminar lernen Sie, wie Sie solche Streitigkeiten vermeiden können. Anhand konkreter Beispiele aus der Baubranche erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen der VOB 2019/2023 und des Handbuchs für die Vergabe (HVA A-StB 2023) erfüllen und so Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.
Dabei kann es bereits bei der inhaltlichen Auslegung der Ausschreibung/LV, deren Umsetzung, sowie Abrechnung zu „Reibungspunkten“ kommen.
Das Seminar soll Ihnen an praxisbezogenen Beispielen eine Übersicht geben, wie bei Bauvorhaben den Anforderungen der VOB 2019/2023 und Handbuch für die Vergabe (HVA A-StB 2023) entsprochen werden kann.
Ziel des Seminars soll es weiterhin sein, allen Teilnehmern das Wissen und die Werkzeuge an die Hand zu geben, um Streitigkeiten bei Bauvorhaben nach VOB 2019/2023 möglichst zu vermeiden.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Bauverwaltung, Mitglieder von Verbänden, Bauherren, Ingenieur-Büros und an Bauunternehmen.
Kurszeiten
20. November 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Kurs-ID
W241120
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV. Das Abfallrecht steuert
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Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV.
Das Abfallrecht steuert hinsichtlich solcher Maßnahmen stoffstrombezogene Rechtspflichten bei.
Das Verwerten mineralischer Abfälle kann ferner den Tatbestand der Gewässerbenutzung erfüllen und somit weiteren wasserrechtlichen Anforderungen unterworfen sein.
Zur Auslegung der o.g. Regelungen werden z.Zt. in den Ländern Vollzugshilfen (z.B. zu § 12 BBodSchV), Technische Regeln (LAGA M 20) und landesspezifische Vorgaben herangezogen.
Der daraus resultierende uneinheitliche Vollzug wird mit Inkrafttreten der neuen Mantelverordnung eingeschränkt.
Dann kommen diese Neuregelungen über die Anforderungen bei
- Herstellung, Verwendung von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (ErsatzbaustoffV)
- Einsatz von Boden(-ähnlichem) Material (BBodSchV) zur Verfüllung (Gruben, Brüche, Tagebaue)
zur Anwendung.
Das Seminar nähert sich dieser neuen Schnittstellen-Problematik aus dem Blickwinkel der jeweils einschlägigen Rechtsbereiche und zeigt Lösungsvorschläge zu den Abgrenzungs- und Konkretisierungsproblemen auf.
Im Ergebnis soll den Praktikern und Rechtsanwendern eine orientierende Leitlinie an die Hand gegeben werden, die Inhalt und Bedeutung der jeweils anzuwendenden (künftigen) Bestimmungen für die Verwertung mineralischer Abfälle umfasst.
Kurszeiten
25. November 2024 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241125
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Die technische Anleitung Luft (TA Luft) stellt eine zentrale Vorschrift für genehmigungsbedürftige, aber auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen dar. Hier werden zur Vereinheitlichung des
Seminarinfos
Die technische Anleitung Luft (TA Luft) stellt eine zentrale Vorschrift für genehmigungsbedürftige, aber auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen dar.
Hier werden zur Vereinheitlichung des behördlichen Vollzuges allgemein gültige sowie anlagenspezifische Regelungen aufgestellt.
Das Seminar ordnet die TA Luft in den Kontext des europäischen und deutschen Anlagenrechtes ein.
Es werden die Grundlagen der Anwendung der TA Luft im Genehmigungsverfahren anhand von Praxisbeispielen erläutert.
Die Anwendung der Regelungen zur Emissionsbegrenzung, anlagenspezifische Besonderheiten, Anforderungen an kontinuierlichen und diskontinuierliche Emissionsmessungen, die Notwendigkeit von Vorbelastungsmessungen, Möglichkeiten der Ermittlung der Vorbelastung aus anderen Quellen, die Schornsteinhöhenberechnung, Regelungen zu Immissionswerten, die Sonderfallprüfung, Altanlagenregelungen etc. werden vorgestellt und ausführlich diskutiert.
Dabei wird auf die Neuerungen der TA Luft ausführlich eingegangen.
Ein Vortrag zu Grundlagen, Methodik und Ergebnissen der Emissionsprognose nach TA Luft, Randbedingungen der Anwendbarkeit des Modells z.B. bei gegliedertem Gelände, Notwendigkeit der Berücksichtigung von Gebäuden etc. runden den Vortragstag ab.
Es besteht die Möglichkeit, konkrete Fragestellungen der Seminarteilnehmer zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, an Planungs- und Ingenieurbüros, Immissionsschutz- und Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
26. November 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L241126
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Im Rahmen der Bauleitplanung sind Vorbelastungen mit umweltgefährlichen Stoffen aus einer vorangegangenen industriellen oder gewerblichen Tätigkeit dem Vorsorgeprinzip entsprechend zu beachten. Die planende Gemeinde (Stadt)
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Im Rahmen der Bauleitplanung sind Vorbelastungen mit umweltgefährlichen Stoffen aus einer vorangegangenen industriellen oder gewerblichen Tätigkeit dem Vorsorgeprinzip entsprechend zu beachten.
Die planende Gemeinde (Stadt) muss sich bei ihrer Nachforschungs- und Ermittlungspflicht auf möglichst detaillierte Angaben zu Art und Ausmaß der Belastungen und auf eine Einschätzung der durch diese zu erwartenden Beeinträchtigungen für die weitere Nutzung der Flächen stützen.
Im Seminar werden die heutigen Anforderungen aus der rechtlichen Entwicklung heraus dargestellt und anhand von Praxisbeispielen zur Industrie- und Gewerbegebietsplanung unter Berücksichtigung der Rechtslage des BBodSchG und der BBodSchV dargestellt und erörtert.
Dazu werden sowohl die rechtlichen und wissenschaftlich-technischen Rahmenbedingungen als auch praktische Herangehensweisen und Methoden vorgestellt, diskutiert und an Beispielen erläutert.
Kurszeiten
27. November 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
B241127
Teilnahme am Kurs
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Die fachkundige Beprobung von festen, meist mineralischen Abfällen ist die Grundvoraussetzung für deren Untersuchung und abfalltechnische Einstufung. Vermehrt wird eine Qualifikation der Probenehmer durch eine Schulung gefordert.
Seminarinfos
Die fachkundige Beprobung von festen, meist mineralischen Abfällen ist die Grundvoraussetzung für deren Untersuchung und abfalltechnische Einstufung. Vermehrt wird eine Qualifikation der Probenehmer durch eine Schulung gefordert.
Derzeit ist die Beprobung gemäß der LAGA PN 98 nur im Rahmen der DepV verankert.
Neu ist die DIN 19698-1 zur Beprobung von Haufwerken, die ggf. in der noch zu verabschiedenden Ersatzbaustoffverordnung implementiert wird.
Aufgrund der schwierigen Anwendbarkeit der PN 98 gibt es zudem länderbezogene Sonderregelungen zur Beprobung der Abfälle.
Das Seminar wird in einem theoretischen Themenblock einen Überblick über die verschiedenen Regelungen zur Abfallbeprobung, die Planung, die technische Ausführung und die Dokumentation der Beprobung geben.
Am Nachmittag erfolgt eine praktische Vorführung und eine Abschlussprüfung.
Das Seminar richtet sich an Sie als Techniker, die mit der Ausführung der Probenahme beauftragt sind (Entsorger, Baufirmen, Laboratorien) sowie Behördenpersonal, das die Abfalluntersuchung prüfen und bewerten muss.
Kurszeiten
27. November 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241127
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und
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Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und sukzessiven – pro Jahresscheibe eher geringen – Flächenverbrauchs, eine Besonderheit in der Bewertung aus Sicht der Umweltfolgenabschätzung dar.
Schon die grundlegende Entscheidung zur Zulassung über eine förmliche Planfeststellung oder auch mittels einer einfachen Plangenehmigung wird über die Frage der UVP-Pflicht nach UVP-Berg-VO oder aber durch die Anlagen des UVPG ausgelöst.
Neben dieser eher behördenverbindlichen, verfahrensimmanenten Umweltfolgenbewertung stehen der Inanspruchnahme einer rohstoffhöffigen Lagerstätte heute oft materiell-rechtliche habitat-, biotop- und vor allem artenschutzrechtliche Hürden entgegen.
Das Seminar befasst sich zunächst mit den rechtlichen Grundlagen für die Gewinnung von Bodenschätzen selbst (bergfreie/grundeigene Bodenschätze; Grundeigentümerbergbau).
Es werden auch Regelungen im Falle einer UVP-Pflicht am Beispiel des Berg- und Wasserrechts behandelt.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden dann Zweck, Inhalt und Anforderungen aus den diversen abzuarbeitenden Umweltprüfungen (UVP; FFH-/SPA-VP; Befreiung; Artenschutzrechtliche Prüfung; Eingriffsregelung; Wasserschutz etc.) für die konkrete Situation des Bergbaus. Es werden Mindeststandards (‚to do‘-Listen) und Lösungswege (bspw. Ausnahmeentscheidungen) aufgezeigt.
Theorie und Praxis werden an konkreten Fallbeispielen des Referenten und der Teilnehmer/innen behandelt.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Bergbautreibende, Behörden, Planer und betroffene Dritte, die mit der Thematik konfrontiert werden und nach Klärung und Lösungen suchen.
Kurszeiten
28. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241128
Teilnahme am Kurs
Dezember
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Die Vorschriften im Immissionsschutz unterliegen aktuell einer besonderen Dynamik und Fortschreibung. Heranrückende Wohnbebauung, (unechte) Gemengelagen und die Änderung der TA Lärm 2024 ermöglichen zahlreiche Sonderregelungen
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Die Vorschriften im Immissionsschutz unterliegen aktuell einer besonderen Dynamik und Fortschreibung. Heranrückende Wohnbebauung, (unechte) Gemengelagen und die Änderung der TA Lärm 2024 ermöglichen zahlreiche Sonderregelungen in der Beurteilung von Geräuschen.
Das Seminar legt den Fokus speziell auf die Regelungen der TA Lärm und die mit der geplanten Zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der TA Lärm implementierten Änderungen (Stand: 2024).
Ferner werden die oftmals strittigen Sonderregelungen zur Gemengelage, Seltenen Ereignissen, Irrelevanz sowie weitere Zweifelsfragen zur Beurteilung von Geräuschen thematisiert. Die aktuellen Anforderungen und Möglichkeiten unter Anwendung der Sonderfälle in der Beurteilung werden dargelegt und in Beispielen aus der Praxis veranschaulicht.
Es besteht die Möglichkeit, Fragen und Beispiele aus Ihrer Praxis in die Diskussion einzubringen.
Nutzen Sie die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung und übersenden Sie uns bis zwei Wochen vor dem
Seminar Ihre Fragen und Problemstellungen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ingenieurbüros, der kommunalen und staatlichen Umweltverwaltung sowie an Anlagenbetreiber, die mit schalltechnischen Fragestellungen befasst oder von diesen betroffen sind.
Kurszeiten
2. Dezember 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Kurs-ID
L241202
Teilnahme am Kurs
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Die zuverlässige und fachgerechte Probenahme von Kühlwasser zur Analyse von Legionellen ist ein wichtiges Thema von zunehmender Relevanz. Die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Probenahme
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Die zuverlässige und fachgerechte Probenahme von Kühlwasser zur Analyse von Legionellen ist ein wichtiges Thema von zunehmender Relevanz.
Die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vom 02.06.2017 fordert, dass spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) die Laboratorien eine Akkreditierung speziell für die in der Verordnung genannten Wässer besitzen müssen.
Die Erfüllung dieser Anforderungen berechtigt jedoch nicht, den Erhalt der Befähigung als hygienisch fachkundige Person lt. 42. BImSchV – obwohl die entsprechenden Fachkenntnisse vermittelt werden.
Hier liegen formale Ausschlussgründe vor.
Die 42. BImSchV wurde am 19.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat somit einen Monat später in Kraft.
Ziel des Seminars ist, Sie an diesem Tag gemäß 42. BImSchV fortzubilden.
Sie erhalten alle aktuellen, notwendigen Informationen zu den Anforderungen, welche sich für den hygienischen Betrieb von Rückkühlwerken ergeben.
Die Anforderungen der Richtlinie sind bei der Planung, Herstellung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Verdunstungskühlanlagen verbindlich und müssen von den verantwortlichen Personen zwingend eingehalten werden.
Das Seminar wendet sich an Sie als Probenehmer von Untersuchungslaboratorien, Mitarbeiter von Überwachungsbehörden (Gesundheitsamt, Umweltamt), Betriebspersonal und Dienstleister von Trinkwasserinstallationen und Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, Ingenieure zur Planung, Unterhaltung und Überwachung von Trink- und Kühlwasserinstallationen.
Kurszeiten
2. Dezember 2024 09:30 - 16:45(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241202
Teilnahme am Kurs
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Abwasser muss flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland einwandfrei gereinigt werden, d.h. die Abwasserleitungen zu den zentralen Kläranlagen sind auf Dichtheit ebenso zu prüfen, wie die abflusslosen Gruben.
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Abwasser muss flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland einwandfrei gereinigt werden, d.h. die Abwasserleitungen zu den zentralen Kläranlagen sind auf Dichtheit ebenso zu prüfen, wie die abflusslosen Gruben.
Die Gemeinden bestimmen, wo zentral über Kanalisationen entsorgt und welche Gebiete dezentral entsorgt werden sollen.
Die dezentrale Entsorgung erfolgt über abflusslose, dichte Sammelgruben, die für einen hierfür zugelassenen Entsorger jeweils abgepumpt werden.
Die zweite Möglichkeit, die für mehr als vier Einwohner, bevorzugt mit Badausstattung in den Häusern, zu wählen ist, sind die modernen Kleinkläranlagen mit einem biologischen Teil.
Die alten Dreikammergruben reichen hierfür nicht mehr aus.
Der Betreiber der KKA muss strenge Einleitungsvorschriften für das gereinigte Abwasser einhalten und hat einen entsprechend sicheren Betrieb und die fachgerechte Wartung der Anlage zu organisieren.
Anderenfalls drohen hohe Bußgelder, teilweise auch Schadensersatzforderungen.
Das Seminar befasst sich daher sowohl mit den rechtlichen als auch mit den technischen Anforderungen und Gegebenheiten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter eines Abwasserzweckverbandes, Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte und Beauftragte für Umweltschutz, etc.
Kurszeiten
3. Dezember 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241203
Teilnahme am Kurs
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Belebungsanlagen bilden das Kernstück der meisten Abwasserbehandlungsanlagen. Ihr Einfluss ist maßgeblich für die Betriebssicherheit, die Reinigungsleistung und die Energieeffizienz der Abwasseraufbereitung. In der Praxis zeigen
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Belebungsanlagen bilden das Kernstück der meisten Abwasserbehandlungsanlagen. Ihr Einfluss ist maßgeblich für die Betriebssicherheit, die Reinigungsleistung und die Energieeffizienz der Abwasseraufbereitung.
In der Praxis zeigen sich häufig Unzulänglichkeiten im Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen, die auf konzeptionell mangelhafte Regelungsverfahren oder schlecht eingestellte Regler zurück zu führen sind.
Mit diesem Seminar sollen Ihnen die wesentlichen Grundlagen aus der Regelungstechnik, der Verfahrenstechnik der Abwasserbehandlung sowie der für die Regelung der Prozesse erforderlichen Messtechnik vermittelt werden.
Sie sollen als Teilnehmer in die Lage versetzt werden, den Aufbau und die Einstellung von Regelungen in einer Belebungsanlage beurteilen und optimieren sowie im Bedarfsfall neue Regelungsaufgaben anhand von Standardbeispielen lösen zu können.
Dieses Seminar richtet sich an Sie, als Mitarbeiter von Abwasserbehandlungsanlagen sowie Planer und Anlagenbauer, die mit dem Aufbau, der Implementierung, dem Betrieb oder der Optimierung von Regelungsaufgaben in Belebungsanlagen betraut sind.
Kurszeiten
4. Dezember 2024 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241204
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Beim Erlass von Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrecht sind Inhalts- und Nebenbestimmungen (Nutzungsbedingungen, Befristungen, Auflagen etc.) nicht hinwegzudenkende Instrumente, um den Genehmigungsinhalt auszuformen oder sicherzustellen, dass die gesetzlichen
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Beim Erlass von Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrecht sind Inhalts- und Nebenbestimmungen (Nutzungsbedingungen, Befristungen, Auflagen etc.) nicht hinwegzudenkende Instrumente, um den Genehmigungsinhalt auszuformen oder sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.
Die Praxis zeigt, dass beim „Design von Nebenbestimmungen“ und deren Vollzug nicht selten schwierige Problemlagen und Zweifelsfragen auftreten.
Hier setzt das Seminar an. Die Dozenten, die beide seit Jahren in der Praxis des Bau- und Umweltverwaltungsrechts anwaltlich auf Vorhabenträger- oder Behördenseite aber auch in der Verwaltungsfortbildung tätig sind, behandeln die „klassischen“ Fragestellungen:
– Was soll geregelt werden?
– Was kann geregelt werden?
– Wie regelt man es?
Dabei wird der Schwerpunkt des Seminars auf der Abgrenzung der einzelnen Nebenbestimmungen, der Vorstellung deren Wirkungsweise, dessen Vollzug und deren bestimmter Abfassung aber auch der Bewältigung nachbarlicher Konfliktlagen liegen.
Wie stark darf und muss gegebenenfalls aus nachbarschützenden Gründen die Vorhabenzulassung reglementiert werden?
Wie hoch sind die Anforderungen des Rechts und der Rechtsprechung an die Konkretheit und Bestimmtheit der Nebenbestimmungen, damit im Vollzug auch das erreicht wird, was bei der Erstellung des Bescheides beabsichtigt war.
Unter anderem diese Fragen werden gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet und diskutiert.
Das Seminar ist interessant für Sie, als Mitarbeiter von (Genehmigungs-)Behörden, etwa aus Bau-, Immissionsschutz- oder Wasserbehörden, die ihr Wissen über Inhalts- oder Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten vertiefen oder auffrischen wollen.
Es eignet sich auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bau- und Umweltbehörden, die sich erstmals in die Thematik einarbeiten.
Auch für Vorhabenträger (Bauherren, Anlagenbetreiber), die Inhalts- und Nebenbestimmungen zu beachten haben, ist das Seminar geeignet.
Kurszeiten
5. Dezember 2024 09:30 - 16:45(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R241205
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Vor dem Hintergrund steigender Kosten und knapper Kassen gewinnt die verursachergerechte Umlegung des Aufwandes bei der Abwasserreinigung steigende Bedeutung. Dies ist ein gesetzlich geforderter
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Vor dem Hintergrund steigender Kosten und knapper Kassen gewinnt die verursachergerechte Umlegung des Aufwandes bei der Abwasserreinigung steigende Bedeutung.
Dies ist ein gesetzlich geforderter Prozess, beeinflusst aber auch die Akzeptanz der Abwasserbehandlung und der damit verbundenen Aufwendungen.
An dieses Spannungsfeld zwischen Einleitern, Kläranlagen- und Kanalnetzbetreibern, Kommunen und Behörden steigen die Anforderungen hinsichtlich einer gesetzlich unanfechtbaren und fachlich unumstrittenen Probenahme und Analytik.
Insbesondere der Probenehmer, als Aushängeschild seines Labors und als Person vor Ort, steht den vielfältigsten Problemen oftmals auf sich allein gestellt gegenüber.
Er muss sich rechtlich sicher, fachlich zweifelsfrei, integer, neutral, kundenorientiert aber auch vorsichtig bewegen.
Unser Lehrgang, gestaltet durch Referenten mit langjähriger Erfahrung in der Ausführung und der Organisation der Probenahme von Abwasser, versetzt Sie in die Lage, den Anforderungen der modernen Abwasserbeprobung gerecht zu werden.
Der Kurs richtet sich an Sie, als zu qualifizierende, wie auch erfahrene Mitarbeiter, die ihr Wissen auffrischen und sich über die neueste Probenahmetechnik informieren möchten.
Kurszeiten
9. Dezember 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241209
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Verpackungsgesetz sieht umfangreiche Pflichten für Unternehmen vor, die Produkte verkaufen und damit Verpackungen in Verkehr bringen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie der
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Das Verpackungsgesetz sieht umfangreiche Pflichten für Unternehmen vor, die Produkte verkaufen und damit Verpackungen in Verkehr bringen.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie der Hersteller der Ware sind oder als elektronischer Marktplatz bzw. als Fulfilment-Dienstleister tätig sind bzw. nur industrielle Kunden beliefern.
Spätestens mit der Novelle des Verpackungsgesetzes sind alle Unternehmen in Deutschland – die Produkte verkaufen -verpflichtet, sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu registrieren.
Damit ist in einem öffentlichen Herstellerregister erkennbar, welche Pflichten Sie für die unterschiedlichen Verpackungsarten einzuhalten haben.
Vermeiden Sie Verkaufs- und Tätigkeitsverbote, Abmahnungen und Bußgelder.
Wir erläutern Ihnen die Vorschriften, geben Ihnen Umsetzungstipps und bewerten Ihre konkrete Situation.
Natürlich geben wir Ihnen auch Hinweise für eine „kosten“optimale Umsetzung der Pflichten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, die Produkte vertreiben und damit Verpackungen in Verkehr bringen.
Kurszeiten
10. Dezember 2024 09:30 - 15:45(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241210
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Schadstoffe in Baumaterialien (primäre Belastungen) oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen sind insbesondere im Industriebau immer vorhanden. Das Spektrum möglicher Kontaminationen wird durch die üblichen „Verdächtigen“
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Schadstoffe in Baumaterialien (primäre Belastungen) oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen sind insbesondere im Industriebau immer vorhanden.
Das Spektrum möglicher Kontaminationen wird durch die üblichen „Verdächtigen“ Asbest, PCB, Teer, Mineralfasern und Holzschutzmittel bei weitem noch nicht abgedeckt.
Es besteht darüber hinaus ein Zusammenhang zwischen dem Zeitraum der Errichtung bzw. Modernisierung von Gebäuden und den zu erwartenden Problemstoffen.
Darüber hinaus weisen auch bestimmte Bau- und Nutzungsarten sowie die technische Gebäudeausrüstung spezifische Schadstoffprobleme auf, die an zahlreichen Beispielen erläutert werden.
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen Übersichtsinformationen zu Gebäudeschadstoffen zu vermitteln.
Schwerpunkte liegen hierbei in der fachgerechten Erkundung der Bausubstanz im Hinblick auf Arbeitsschutz, Stofftrennung und Entsorgung beim kontrollierten Rückbau.
Weitere Ingenieur- und Gutachterleistungen werden angesprochen.
Ein großer Teil der vermittelten Informationen ist auch beim Bauen im Bestand im Rahmen größerer Sanierungsmaßnahmen von Bedeutung.
Das Seminar richtet sich an Sie als Bau- und Aufsichtsbehörde, Architekt, Bauingenieur und Geologe im Bereich Bauen im Bestand, Rückbau, Sanierung und Flächenrecycling.
Kurszeiten
11. Dezember 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241211
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Der Abbau von Rohstoffen hat vielfältige Auswirkungen auf seine Umwelt. Am markantesten sind oft die Folgen für die Natur in der Umgebung oder das Grundwasser und die Gewässer.
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Der Abbau von Rohstoffen hat vielfältige Auswirkungen auf seine Umwelt. Am markantesten sind oft die Folgen für die Natur in der Umgebung oder das Grundwasser und die Gewässer.
Sie erhalten einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen eines bergbaulichen Betriebs (Bergbauberechtigungen, Betriebspläne) und die materiellen Anforderungen an die Zulassung.
Diese Maßstäbe für die Zulassung werden oft auch außerhalb des Bergrechts gesetzt.
Dies können z.B. das Natur- und Wasserrecht sein.
Diese vielfältigen Berührungspunkte und Wechselwirkungen zeigt das Seminar auf.
Dies reicht von Erkundung und Erschließung neuer Felder für bergbauliche Aktivitäten, über den Betrieb des Abbaus mit seinen Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser bis zur Bewältigung der Probleme aufgelassener Bergbaue (Bergbaufolgelandschaften).
Verfahrensrechtlich werden die Grundlagen für Rahmenbetriebspläne aber auch die notwendigen Schritte einer Umweltverträglichkeitsprüfung erläutert und mit praktischen Beispielen anschaulich dargestellt.
Was ist z.B. der Ausgangszustand bei bergbaulichen Verfahren?
Was ist zu bewerten?
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über das Verhältnis von Bergrecht zu anderen Verwaltungsentscheidungen insbesondere solchen des Natur- und Wasserrechts.
Nutzen Sie unser Angebot, wenn Sie als Mitarbeiter in Naturschutzbehörden, Planungsbüros, Naturschutzverbände, Unternehmen der rohstoffgewinnenden Industrie, Tourismus-Unternehmen, Vertreter von Kommunen, Kommunal- und Zweckverbänden, Umweltverwaltungen, Ordnungsbehörden, Unternehmen, Umweltverbände verantwortlich sind.
Kurszeiten
12. Dezember 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241212
Teilnahme am Kurs
Januar
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Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren freigemacht.
Seminarinfos
Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren freigemacht.
Die Nachweisverordnung ist am 01.02.2007 in Kraft getreten, die zwischenzeitlich bestehenden Übergangsregelungen für Abfallerzeuger und -beförderer ausgelaufen.
Im Rahmen der Artikelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Nachweisverordnung novelliert (eANV), die Änderungen traten bereits in Kraft.
Die Änderungen bewirken einerseits Vereinfachungen, legen andererseits jedoch auch zusätzliche Anforderungen an die Abfallwirtschaftsbeteiligten (etwa Händler und Makler) fest.
Sie sollen durch dieses Seminar Form und Inhalte der aktuellen Nachweis- und Registerführung nachvollziehen und umsetzen können – und damit auch in die Lage versetzt werden, anstehende Entscheidungen zu steuern und Lösungen bei sich ergebenden Umsetzungsproblemen zu finden.
Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der geänderten Regelungen an die Hand gegeben.
Das Seminar richtet sich sowohl an Sie, als MitarbeiterIn der Abfall- und Immissionsschutzbehörden als auch an Fach- und Führungskräfte der freien Wirtschaft sowie Erzeuger, Besitzer und Entsorger von Abfällen.
Kurszeiten
13. Januar 2025 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A250113
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Bestimmung und Deklaration von Abfällen. Durch das
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Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Bestimmung und Deklaration von Abfällen.
Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und nicht-gefährlicher Abfälle zu beachten sind.
Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung, Nachweis- und Registerführung.
Für die Deklaration der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und die Vorgaben in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.
Kurszeiten
14. Januar 2025 09:30 - 15:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A250114
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Durch die ATEX-Richtlinie ist im europäischen Regelwerk der Explosionsschutz vollständig harmonisiert worden. Verordnungen und Gesetze sind innerhalb der europäischen Gemeinschaft angepasst worden.
Seminarinfos
Durch die ATEX-Richtlinie ist im europäischen Regelwerk der Explosionsschutz vollständig harmonisiert worden.
Verordnungen und Gesetze sind innerhalb der europäischen Gemeinschaft angepasst worden.
Gemäß der ATEX-Richtlinie werden Geräte und Schutzsysteme in Gerätegruppen und Kategorien eingeteilt.
Zur Beurteilung der Explosionsgefahr muss zuerst ermittelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann.
Diese Beurteilung muss der Betreiber von Anlagen vornehmen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
16. Januar 2025 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
S250116
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bauvertragsrechts sind komplex und das Regelwerk der VOB/B ist vielschichtig. Um Fehler, vertragsrechtliche Streitigkeiten bzw. nachteilige Vertragsgestaltungen zu vermeiden, ist die
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bauvertragsrechts sind komplex und das Regelwerk der VOB/B ist vielschichtig.
Um Fehler, vertragsrechtliche Streitigkeiten bzw. nachteilige Vertragsgestaltungen zu vermeiden, ist die vertiefte Kenntnis der VOB/B sowie der darin statuierten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Aufgaben- und Pflichtenkreise sowohl für Auftraggeber als auch für Bauausführende unerlässlich.
Nur so lässt sich im Falle von Bauverzögerungen, -mängeln, -behinderungen, Nachträgen usw. die richtige Vorgehensweise ableiten und können unnötige Konfliktsituationen umgangen werden.
Dies wird anhand praktischer Beispiele aufgezeigt.
Sie erhalten als Teilnehmer fundiertes Praxiswissen für die rechtssichere Anwendung der VOB/B anhand von Fallbeispielen und im Fachdialog mit dem Referenten.
Sie werden für die aus dem Regelwerk der VOB/B resultierenden Rechte und Pflichten sensibilisiert und können anhand von praktischen Beispielen ein Gespür für Gestaltungs- und Handlungsoptionen entwickeln.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Beschäftigte der Bauressorts der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Architekten und Ingenieure, Mitarbeiter von Bauunternehmen und Bauträgergesellschaften.
Kurszeiten
22. Januar 2025 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R250122
Teilnahme am Kurs
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Rüstungsaltstandorte stellen historische Orte dar, an denen militärische Aktivitäten in der Vergangenheit stattgefunden haben. Diese Standorte können eine Vielzahl von Gefahrenquellen für Mensch und Umwelt darstellen, darunter unentdeckte
Seminarinfos
Rüstungsaltstandorte stellen historische Orte dar, an denen militärische Aktivitäten in der Vergangenheit stattgefunden haben. Diese Standorte können eine Vielzahl von Gefahrenquellen für Mensch und Umwelt darstellen, darunter unentdeckte Munitionsreste, chemische Rückstände und andere potenziell gefährliche Materialien. Die Bearbeitung solcher Standorte erfordert daher spezialisiertes Fachwissen, um diese Gefahren zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren, während gleichzeitig die Umwelt geschützt und die Sicherheit gewährleistet wird.
Das Seminar zu aktuellen Fragen der Erkundung von Rüstungsaltstandorten bietet eine umfassende Schulung für Führungskräfte und Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen, darunter Umweltbehörden, Ingenieurbüros und Umweltlabore.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern grundlegende Kenntnisse über die Erkundung von Rüstungsaltstandorten zu vermitteln sowie bewährte Methoden und Technologien zur Erkundung und Bewertung von Altlasten zu präsentieren.
Im Rahmen des Seminars werden auch die gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen für die Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten behandelt, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer mit den geltenden Vorschriften vertraut sind und diese entsprechend einhalten können. Darüber hinaus werden die Herausforderungen und Risiken diskutiert, die mit der Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten verbunden sind, und es werden Strategien zur Bewältigung dieser Herausforderungen entwickelt.
Durch die Teilnahme an diesem Seminar erhalten die Teilnehmer das erforderliche Wissen und die Fähigkeiten, um effektiv an der Erkundung und Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten mitzuwirken und dabei die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.
Kurszeiten
28. Januar 2025 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A250128
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Geruchsemissionen von Industrieanlagen, Kraftwerken und anderen Einrichtungen können eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen in der Umgebung darstellen. Diese Geruchsbelastungen können im schlimmsten
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Geruchsemissionen von Industrieanlagen, Kraftwerken und anderen Einrichtungen können eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen in der Umgebung darstellen. Diese Geruchsbelastungen können im schlimmsten Fall zu gesundheitlichen Problemen führen, darunter Atemwegsreizungen, Übelkeit und Kopfschmerzen. Daher ist es von großer Bedeutung, Maßnahmen zur Geruchsminderung und Kontrolle der Geruchsimmissionen zu ergreifen. Um schädliche Umwelteinwirkungen durch Gerüche zu minimieren, spielen Geruchsimmissionen im Rahmen von Genehmigungsverfahren eine zentrale Rolle. Genehmigungsbehörden sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die von Anlagen ausgehenden Geruchsemissionen die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten und dass geeignete Maßnahmen zur Geruchsminderung ergriffen werden.
Dieses Seminar bietet Ihnen die ideale Gelegenheit, Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten im Bereich der Geruchsimmissionen in Genehmigungsverfahren umfassend zu vertiefen und zu erweitern.
Durch die Teilnahme an diesem Seminar können Sie nicht nur Ihr Verständnis der gesetzlichen Anforderungen und technischen Möglichkeiten zur Geruchsminderung verbessern, sondern auch praktische Fähigkeiten entwickeln, um effektive Lösungen in Ihrem beruflichen Umfeld umzusetzen. Sichern Sie sich Ihren Platz und profitieren Sie von einem praxisnahen und fundierten Weiterbildungsangebot, das Ihnen wertvolle Einblicke und Werkzeuge zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Geruchsminderung bietet.
Das Seminar richtet sich an Sie als Mitarbeitende von Genehmigungsbehörden, Umweltgutachter und Sachverständige für Geruchsminderung, Planer und Ingenieure sowie Mitarbeitende von Unternehmen geruchsemittierender Anlagen. Es bietet eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Best Practices und unterstützt Sie dabei, Ihr Fachwissen zu erweitern und Ihre beruflichen Kompetenzen zu stärken. Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen und einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen in Ihrer Umgebung zu leisten.
Kurszeiten
29. Januar 2025 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Kurs-ID
L250129
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Februar
Seminarinfos
Im Seminar soll Ihnen von unserem Referenten ein Überblick zu folgenden Schwerpunkten gegeben werden: – Erforderliche Inhalte und Aussagen von Baugrund- und Gründungsgutachten,– Planung einer Baugrunderkundung,
Seminarinfos
Im Seminar soll Ihnen von unserem Referenten ein Überblick zu folgenden Schwerpunkten gegeben werden:
– Erforderliche Inhalte und Aussagen von Baugrund- und Gründungsgutachten,
– Planung einer Baugrunderkundung,
– Erläuterung gängiger Felderkundungsverfahren und Laborversuche,
– Grundlagen der Verfahren zur Bestimmung bodenmechanischer und hydrologischer Kennwerte,
– Auswertung der Erkundung und Kennwertbestimmung, Möglichkeiten und Grenzen von Korrelationen,
– Aufbaue des Geotechnischen Berichts nach EC 7,
– Festlegung von Homogenbereichen gemäß DIN 18300
Die Teilnehmer sollen befähigt werden, Methodik und Umfang erforderlicher Baugrunduntersuchungen je nach Bau- und Untersuchungsaufgabe eigenverantwortlich veranlassen und bewerten zu können.
Nutzen Sie unser Angebot, wenn Sie als Mitarbeiter im Fachgebiet Geotechnik bzw. Ingenieurgeologie, in beratenden und planenden Ingenieurbüros, in der Projektsteuerung oder baubeaufsichtigenden Behörden tätig sind.
Kurszeiten
3. Februar 2025 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A250203
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat.
Das Gesetz wurde zum ersten Mal am 13.09.1976 (BGBl. I S. 2721) verkündet und zuletzt am 09.12.2004 (BGBl. I. S. 3332) geändert.
Mit dieser fünften Novelle wurde im Abwasserabgabengesetz die Änderung der Abwasserverordnung so umgesetzt, dass ab dem 01.01.2005 der Parameter Fischgiftigkeit durch den Fischeitest ersetzt wird.
Das Abwasserabgabengesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes, das durch die Ausführungsgesetze der Länder auszufüllen ist.
Kernpunkt des Gesetzes ist, dass für die Verschmutzung des Abwassers, das in ein Gewässer eingeleitet wird, eine Abgabe zu zahlen ist.
Der Grad der Verschmutzung wird in Schadeinheiten ausgedrückt.
Die Berechnung der Schadeinheiten und die Ermittlung des anzuwendenden Abgabesatzes sind kompliziert und werden im Seminar erläutert und an praktischen Beispielen ermittelt.
Es wird aufgezeigt, wie die Abgabebescheide erstellt bzw. überprüft und auf welche Weise Abgaben eingespart werden können.
Die Fehlerquellen, die bei der Berechnung der Abwasserabgabe entstehen können, werden aufgezeigt.
Damit ist die Veranstaltung gleichermaßen für abwasserabgabepflichtige Unternehmen als auch für Festsetzungsbehörden geeignet.
Zur Berechnung der Übungsaufgaben sollten Sie bitte einen Taschenrechner mitbringen.
Kurszeiten
10. Februar 2025 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W250210
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vermittlung von Kenntnissen über die Schallausbreitungsberechnung und die Prognose von Geräuschimmissionen. Nach einer
Seminarinfos
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vermittlung von Kenntnissen über die Schallausbreitungsberechnung und die Prognose von Geräuschimmissionen.
Nach einer Einführung in die Akustik und die Ausbreitungsberechnung wird anhand von Beispielen die Prognose und Beurteilung von Geräuschen dargelegt und auf mögliche Fehler hingewiesen.
Ferner werden Anforderungen an Prognoseberichte sowie an die Dokumentation von Ausbreitungsberechnungen genannt, um eine Plausibilitätsprüfung vornehmen zu können.
Wesentliche Einflussfaktoren auf Beurteilungspegel werden thematisiert.
Es besteht die Möglichkeit, Fragen und Beispiele aus Ihrer Praxis in die Diskussion einzubringen.
Ziel des Seminars ist es, Ihnen als Teilnehmern, die wesentlichen Grundlagen zur Schallausbreitungsberechnung und zu Prognosemodellen zu vermitteln, um in der Praxis Geräuschimmissionsprognosen in den wesentlichen Schritten nachvollziehen und auf Plausibilität prüfen zu können.
Ferner wird das Handwerkszeug gegeben, einfache Pegelberechnungen selbst durchzuführen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kommunalen und staatlichen Umweltverwaltung, die mit schalltechnischen Fragestellungen befasst oder von diesen betroffen sind, ebenso an die Wirtschaft bzw. Betreiber von Anlagen und deren Gutachter.
Kurszeiten
11. Februar 2025 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L250211
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung trat erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum Einsatz in
Seminarinfos
Mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung trat erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum Einsatz in technischen Bauwerken des Tiefbaus sowie für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen in Kraft.
Zugleich wurde ein seit Jahrzehnten bekanntes und vertrautes Klassifikationssystem für mineralische Abfälle abgeschafft:
Die Einstufung von Abfällen anhand von Zuordnungswerten gemäß LAGA M20 (Z0, Z1, Z2, etc.) sowie aufgrund vergleichbarer Regelungen in den Bundesländern wurde ersetz durch das System der Materialwerte, Materialklassen und zugelassenen Einbauweisen gemäß neuer EBV.
In diesem Rahmen wurde die Güteüberwachung bei der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in Aufbereitungsanlagen grundlegend angepasst, weitreichende Anforderungen insbesondere für mobile Aufbereitungsanlagen wurden normiert und neue Schwerpunkte bei der chemischen Charakterisierung von aufzubereitenden mineralischen Abfällen hinsichtlich ihrer Einbaufähigkeit in grundwassersensiblen Bereichen gesetzt.
Analytische Verfahren, die unter der LAGA M20 und im Bereich des Deponierechts galten, können unter den neuen Vorgaben nicht mehr genutzt werden.
Auch eine Umrechnung der „alten Werte“ ist nicht möglich, was erwartbar zu Kostensteigerungen bei der Entsorgung und Aufbereitung führen wird.
Schon heute absehbare Engpässe bei der Verfügbarkeit der von den Anlagenbetreibern im Rahmen der Güteüberwachung einzusetzenden Überwachungsstellen erschweren zudem die Bedingungen des neuen Regelwerks.
Schwerpunkt des Seminars ist ein praxisbezogener Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und Begriffe der EBV.
Daneben werden überblicksartig auch die neuen Anforderungen der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) dargestellt.
Letztere regelt auch Anforderungen an das Einbringen von Materialien unterhalb und außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht.
Betroffen hiervon ist die Verwertung von Abfällen in Tagebauen, im Rahmen von Abgrabungen sowie im Massenausgleich bei großen Baumaßnahmen.
Das Seminar richtet sich an alle von den Neuregelungen Betroffenen.
Dies sind sowohl Erzeuger und Besitzer von mineralischen Abfällen, also Bauherren und Baufirmen, durch deren Tätigkeit mineralische Abfälle wie Bodenmaterial, Bauschutt und Gleisschotter, aber auch relevante industrielle Nebenprodukte wie Verbrennungsaschen und Schlacken anfallen, sowie Betreiber von Anlagen, in denen mineralische Ersatzbaustoffe zum Einbau in technische Bauwerke hergestellt werden.
Daneben sind auch die Verwender angesprochen, also diejenigen, die den Einbau der aufbereiteten MEB im Straßen-, Tief- und Gleisbau projektieren und verantworten und mit den entsprechenden Ausschreibungsverfahren befasst sind, sowie schließlich auch die für Vollzug und Überwachung des neuen Regelwerks zuständigen Mitarbeiter von Behörden.
Kurszeiten
12. Februar 2025 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A250212
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Beschreibung des Seminars – Normenübersicht über die Beprobung von festen, schlammigen und flüssigen Abfällen;– Arbeitshilfen und Materialien;– Rechtliche Anforderungen, gesetzliche Bestimmungen–
Seminarinfos
Beschreibung des Seminars
– Normenübersicht über die Beprobung von festen, schlammigen und flüssigen Abfällen;
– Arbeitshilfen und Materialien;
– Rechtliche Anforderungen, gesetzliche Bestimmungen
– Anforderungen an das Fachmodul „Abfall“
– Repräsentative Probenahme von Abfällen;
– Beprobung von Abfällen: hot-spot-Charakterisierung kontra allgemeine Abfallbeschreibung
– Anforderungen der LAGA PN-98 bzw. 2-78
– Durchführung und Dokumentation der Probenahme;
– Schnellmethoden zur Bestimmung von Vorort- Parametern;
– Probenahmestrategie und Probenahmeplan;
– Probenahmeverfahren und -technik;
– Probenbezeichnung, Transport und Konservierung;
– Probenübergabe
– Nachbereitung der Probenahme, Qualitätssicherung, Dokumentation
– Probenahmeprotokoll, Probenliste, Probenvorbereitungsprotokoll; Fotodokumentation
Ziel des Seminars: rechtssichere Beprobung von flüssigen, pastösen und festen Abfällen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen der Fachplanung und der Zulassung von Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Rechtsanwälte und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden.
Kurszeiten
13. Februar 2025 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A250213
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Der Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes führt in der betrieblichen Praxis zu vielfältigen Fragen. Der Abfallbegriff ist zu klären, außerdem der Unterschied zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung.
Seminarinfos
Der Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes führt in der betrieblichen Praxis zu vielfältigen Fragen.
Der Abfallbegriff ist zu klären, außerdem der Unterschied zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung.
Auch die Produktverantwortung und die betriebliche Praxis bei der Kontrolle der Abfallentsorgung sind aktuelle Probleme.
Neben diesen Fragen behandelt das Seminar die rechtliche Stellung und die Aufgaben des Abfallbeauftragten in der betrieblichen Praxis sowie das Verhältnis zu Unternehmensführung und Behörden.
Die Beauftragten werden über mögliche Risiken ihrer Position und deren Absicherung informiert.
Kurszeiten
17. Februar 2025 09:30 - 18. Februar 2025 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A250217