Umgang mit geschützten Arten in der Objekt- und Bauleitplanung

2024Mo07Okt09:30Mo16:30Umgang mit geschützten Arten in der Objekt- und BauleitplanungSpezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil I – Grundlagen & ÜberblickKurs-IDN241007 Veranstaltung ist beendet Event TagsAFB,Arten,Artenschutz,Artenschutzgesetz,Artenschutzkonzept,Artenschutzmanagement,Artenschutzmonitoring,Artenschutzprüfung,Artenschutzrecht,Artenschutzrechtliche Prüfung,Artenvielfalt,Ausgleichsmaßnahmen,Auswirkungen,Bauleitplanung,Bauvorhaben,besonders,Bestandserfassung,Biodiversität,Biotop,BNatSchG,CEF,Eingriffsregelung,Fachbeitrag,FFH-Richtlinie,Flora-Fauna-Habitat-Gutachten,geschützte,Grundlagen,Habitat,Habitatbewertung,Habitatvernetzung,Landschaftsplanung,Lebensraum,Monitoring,Nachhaltigkeit,Naturausgleich,Naturschutzfachliche Belange,Naturschutzgebiete,Naturschutzplanung,Naturschutzrecht,Ökologische Baubegleitung,Ökologischer Ausgleich,Planung öffentliche,Planungsrecht,private,Rote Liste,SAP,SARF,Schutzgebiete,Schutzmaßnahmen,Schutzstatus,streng,Umgang,Umweltprüfung,Umweltschutz,Umweltverträglichkeitsprüfung,Verträglichkeitsprüfung,Vogelschutzrichtlinie,Vorhaben

Seminarinfos

Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.

Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.

Das Seminar befasst sich intensiv mit den rechtlichen und fachlichen Grundlagen und Anforderungen an die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) – es werden Hinweise auf einschlägige Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gegeben.

Ziel des Seminars ist eine Einführung und ein Überblick über das derzeit sehr umstrittene Themavorhandene Lösungswege werden aufgezeigt.

Dicht an der aktuellen Rechtsprechung erfolgt eine belastbare Interpretation des speziellen Artenschutzrechts insb. § 44(5) und § 45 (7) BNatSchG.

So werden Möglichkeiten der Umgehung von Verbotstatbeständen ebenso aufgezeigt, wie die inhaltliche Vorbereitung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.

Anforderungen an und Unterschiede zwischen „CEF“ und „FCS“ -Maßnahmen werden erläutert.

Das Seminar richtet sich gleichermaßen an Sie, als Mitarbeiter von Kommunen, Behörden und Planer wie auch öffentliche und private Vorhabensträger.

An Beispielen der Bauleitplanung sowie der Objektplanung (Windkraft; bergbauliche und infrastrukturelle Projekte) werden Theorie und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.

Eigene Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer bilden einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars.

Es besteht die Möglichkeit der intensiven Diskussion von aktuellen Fallbeispielen aus den verschiedenen Akteursgruppen.

Kurszeiten

7. Oktober 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)

Ort

IWU Magdeburg

Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108

Teile dieses Seminar

bring mich zum IWU

Kurs-ID

N241007

Teilnahme am Kurs

Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.

Für diese Veranstaltung ist keine Buchung mehr möglich.