September
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Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist seit den 90er Jahren elementarer Bestandteil „großer“ Anlagengenehmigungen. Zumindest bedarf es vielfach einer Vorprüfung, ob eine UVP durchzuführen ist („Screening“).
Seminarinfos
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist seit den 90er Jahren elementarer Bestandteil „großer“ Anlagengenehmigungen.
Zumindest bedarf es vielfach einer Vorprüfung, ob eine UVP durchzuführen ist („Screening“).
Die entsprechenden Verfahren erfordern gleichermaßen den Einsatz von Betreibern, Planern und Behörden.
Fehler bei der Durchführung der Vorprüfung bzw. der UVP führten bislang in aller Regel nicht zur Anfechtbarkeit der Genehmigung.
Diese Linie ist angesichts der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr zu halten.
Die korrekte Durchführung von Vorprüfung und UVP wird in Zukunft für den Bestand der Genehmigung entscheidend sein.
Das Seminar behandelt Inhalt und Verfahren von Vorprüfung und UVP und zeichnet die aktuelle Rechtsprechung nach.
Zudem werden Gegenstand und Ziel der aktuellen (europäischen) Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung erläutert.
Kurszeiten
16. September 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R240916
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vermittlung von Kenntnissen über die Schallausbreitungsberechnung und die Prognose von Geräuschimmissionen. Nach einer
Seminarinfos
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vermittlung von Kenntnissen über die Schallausbreitungsberechnung und die Prognose von Geräuschimmissionen.
Nach einer Einführung in die Akustik und die Ausbreitungsberechnung wird anhand von Beispielen die Prognose und Beurteilung von Geräuschen dargelegt und auf mögliche Fehler hingewiesen.
Ferner werden Anforderungen an Prognoseberichte sowie an die Dokumentation von Ausbreitungsberechnungen genannt, um eine Plausibilitätsprüfung vornehmen zu können.
Wesentliche Einflussfaktoren auf Beurteilungspegel werden thematisiert.
Es besteht die Möglichkeit, Fragen und Beispiele aus Ihrer Praxis in die Diskussion einzubringen.
Ziel des Seminars ist es, Ihnen als Teilnehmern, die wesentlichen Grundlagen zur Schallausbreitungsberechnung und zu Prognosemodellen zu vermitteln, um in der Praxis Geräuschimmissionsprognosen in den wesentlichen Schritten nachvollziehen und auf Plausibilität prüfen zu können.
Ferner wird das Handwerkszeug gegeben, einfache Pegelberechnungen selbst durchzuführen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kommunalen und staatlichen Umweltverwaltung, die mit schalltechnischen Fragestellungen befasst oder von diesen betroffen sind, ebenso an die Wirtschaft bzw. Betreiber von Anlagen und deren Gutachter.
Kurszeiten
17. September 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L240917
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Nach den Vorgaben der europäischen IE-Richtlinie ist für bestimmte Anlagen ein Ausgangszustandsbericht (AZB) zu erstellen und der Genehmigungsbehörde einzureichen, in dem festgehalten wird, in welchem Zustand der anstehende
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Nach den Vorgaben der europäischen IE-Richtlinie ist für bestimmte Anlagen ein Ausgangszustandsbericht (AZB) zu erstellen und der Genehmigungsbehörde einzureichen, in dem festgehalten wird, in welchem Zustand der anstehende Boden und ein möglicher Grundwasserkörper zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ist.
Was bedeutet dieser Anspruch nun für die Unternehmen in der Praxis?
Wann genau muss ein Ausgangszustandsbericht eingereicht werden?
Was sind relevante Stoffe? Gibt es Ausnahmen für AwSV-Anlagen (ehem. VAwS)?
Wie erfolgt die Abgrenzung zum Bodenschutzrecht?
Wie gehen die Aufsichtsbehörden mit den Aussagen in den AZB um?
Welchen Einfluss hat der AZB auf eine Anlagengenehmigung?
Das Seminar richtet sich an Sie, als Anlagenbetreiber und Unternehmer, die mit der Aufstellung und der Bewertung der Ausgangszustandsberichte beschäftigt sein werden.
Kurszeiten
18. September 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L240918
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen. In dem Seminar erhalten Sie einen umfassenden
Seminarinfos
Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen.
In dem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von Betreibern umweltrechtlich relevanter Anlagen.
Es werden insbesondere aktuelle Themen und bevorstehende Änderungen und Neuerungen angesprochen.
Sie erfahren, wie Sie die Verantwortlichkeiten ordnungsgemäß im Unternehmen umsetzen.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Darstellung von Betreiberpflichten des europäischen und deutschen Umweltrechts, insbesondere Immissionsschutzrecht, Gefahrstoffrecht und Gewässerschutzrecht
– Einschätzung und Bedeutung der haftungsrechtlichen Risiken im Unternehmen
– Sicherstellung einer ordentlichen Betriebsorganisation zur Übertragung von Verantwortlichkeiten und deren Abgrenzung
– haftungsrechtliche Kriterien und Entlastungsmöglichkeiten.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Betreiber von Anlagen, sonstige Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebs- und Bereichsleiter, verantwortliche Personen im Bereich des Umweltrechts und als sonstige interessierte Personen.
Kurszeiten
19. September 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R240919
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Unternehmen, die chemische Stoffe und Gemische verwenden, unterliegen sowohl den Pflichten der REACh-Verordnung als auch der GHS-/CLP-Verordnung. Diese Verordnungen gelten seit den Jahren 2007
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Unternehmen, die chemische Stoffe und Gemische verwenden, unterliegen sowohl den Pflichten der REACh-Verordnung als auch der GHS-/CLP-Verordnung.
Diese Verordnungen gelten seit den Jahren 2007 und 2009 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Einblick in das europäische Chemikalienrecht.
Es werden neben den grundlegenden Pflichten von Unternehmen in diesem Bereich insbesondere auch aktuelle Themen und bevorstehende Änderungen und Neuerungen angesprochen.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Verhältnis zwischen REACh und GHS / CLP und anderen chemikalienrechtlichen Normen
– Geltungsbereiche der Verordnungen
– Überblick über die wichtigsten Verpflichtungen aus den Verordnungen
– REACh: Vorregistrierung, Registrierung, Zulassung und Beschränkungen
– GHS / CLP: Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und Meldepflichten
– Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflichten
Das Seminar richtet sich an Sie, als Hersteller und Importeure chemischer Stoffe sowie Unternehmen, die als nachgeschaltete Anwender chemische Stoffe und / oder Gemische verwenden.
Zum Verwenden zählen das Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen und das Herstellen von Erzeugnissen sowie jeder andere Gebrauch.
Kurszeiten
23. September 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R240923
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Voraussetzung für die Überwachung des Grundwassers sind zunächst repräsentative und funktionstüchtige Messstellen. Der Bau von regelgerechten Messstellen sowie deren Prüfung und
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Voraussetzung für die Überwachung des Grundwassers sind zunächst repräsentative und funktionstüchtige Messstellen.
Der Bau von regelgerechten Messstellen sowie deren Prüfung und Instandhaltung sind grundlegende Bausteine der Grundwasserbeobachtung, welche z.B. in der Altlastenuntersuchung und beim Monitoring zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bedeutsam sind.
Eine weitere Grundvoraussetzung für eine fachgerechte Probenahme, ist neben der erforderlichen Geräteausstattung, eine fachlich qualifizierte Ausbildung des mit der Durchführung der Probenahme betrauten Personals.
Ein personenbezogener Sachkundenachweis u. a. für die Probenahme von Grundwasser wird zunehmend bei öffentlichen Ausschreibungen gefordert.
Im Rahmen der Akkreditierung müssen Labore für Ihre Zulassung u. a. zur Probenahme von Grundwasser den Nachweis der Qualifikation der Probenehmer erbringen.
Der Lehrgang soll entsprechend fundiertes Grundlagenwissen zu Bau, Betrieb und Beprobung von Grundwassermessstellen vermitteln, um in der Praxis aussagekräftige, repräsentative und reproduzierbare Untersuchungsergebnisse zu erlangen, die z.B. auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Der Lehrgang richtet sich an Sie, als Auftraggeber für Grundwasserprobennahmen, Mitarbeiter der Wasserverbände, Unteren Wasserbehörden und übergeordneten Behörden sowie an Mitarbeiter von Ingenieurbüros und Bergbaubetrieben, die Grundwasserprobennahmen mit Qualitätssicherung durchführen.
Darüber hinaus ist es ein Angebot an alle zugelassenen bzw. akkreditierten Untersuchungsstellen, die zur regelmäßigen Fortbildung aller Mitarbeiter verpflichtet sind.
Kurszeiten
24. September 2024 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W240924
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen, aus denen im Falle der Nichterfüllung Ordnungswidrigkeiten erwachsen können.
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Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen, aus denen im Falle der Nichterfüllung Ordnungswidrigkeiten erwachsen können.
Das Seminar zeigt die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen eines Bußgeldverfahrens auf und macht Sie mit dem Verfahrensablauf im Bußgeldverfahren vertraut.
Sie erfahren, wie Sie umweltrechtliche Verantwortlichkeiten ordnungsgemäß im Unternehmen umsetzen müssen, um entsprechende ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen erfolgreich zu vermeiden.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Allgemeines zu Ordnungswidrigkeiten, wie Anwendungsbereich, Definitionen, Zuständigkeiten, Verfahrensablauf und Verjährung
– Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit anhand von Beispielen
– Bemessung von Bußgeldhöhen im umweltrechtlichen Verfahren
– Beweisführung, Beweissicherung und Entlastungsmöglichkeiten
– Paralleles Führen von Verwaltungs- und Bußgeldverfahren
Das Seminar richtet sich sowohl an Sie, als Betreiber von Anlagen, sonstige Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebs- und Bereichsleiter, verantwortliche Personen im Bereich des Umweltrechts und sonstige interessierte Personen, wie Umweltbeauftragte im Unternehmen, als auch als Behördenmitarbeiter, die im umweltrechtlichen Bereich tätig sind.
Kurszeiten
25. September 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R240925
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Das Seminar umfasst die rechtssichere Gestaltung und Inanspruchnahme von Leitungs- und Wegerechte im Bereich der Abwasserbeseitigung. Erläutert werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Inanspruchnahme solcher
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Das Seminar umfasst die rechtssichere Gestaltung und Inanspruchnahme von Leitungs- und Wegerechte im Bereich der Abwasserbeseitigung.
Erläutert werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Inanspruchnahme solcher Rechte.
Das Seminar schlägt dabei den Bogen über den gesamten Lebenszyklus einer Abwasserleitung von der Einräumung des entsprechenden Rechts und die Verlegung der Leitung über die rechtlichen Fragen beim Betrieb der Leitung bis hin zu den Rechtsfragen, die die das Ende der Nutzung der Leitung betreffen.
Relevante wegerechtliche Fragen werden dabei stets eingeschlossen.
Ziel des Seminars sind die Erlangung und Vertiefung von rechtlichem Wissen über die Gestaltung und den Umgang mit Abwasserleitungen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen der Fachplanung und der Zulassung von Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Rechtsanwälte und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehme und Verbänden ebenso.
Kurszeiten
26. September 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W240926
Teilnahme am Kurs
Oktober
Seminarinfos
Sie erhalten eine grundlegende und umfassende Einführung im Bereich Immissionsschutz vom Bereich der Europäischen Rahmenrichtlinien bis hin zu medienbezogenen Spezialregelungen. Dabei werden Schutz- und
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Sie erhalten eine grundlegende und umfassende Einführung im Bereich Immissionsschutz vom Bereich der Europäischen Rahmenrichtlinien bis hin zu medienbezogenen Spezialregelungen.
Dabei werden Schutz- und Vorsorgeaspekte betrachtet und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten und Pflichten abgeleitet.
Ein zweiter Schwerpunkt beschäftigt sich mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
An Fallbeispielen wird dieses Wissen vertieft und es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie die für das jeweilige Unternehmen bzw. relevanten Vorschriften anwenden können.
Das Seminar bietet einen hohen Praxisbezug und reichlich Möglichkeit zur Diskussion, wenn Sie wünschen auch anhand Ihrer konkreten Fallbeispiele.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, für Umwelt- bzw. Immissionsschutz zuständige Mitarbeiter in Unternehmen, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
1. Oktober 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L241001
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen. Schwerpunkt hierbei ist die Gefahrenabwehr und das
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Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen.
Schwerpunkt hierbei ist die Gefahrenabwehr und das dabei anzuwendende rechtliche Instrumentarium einschließlich der dazu vorgeschriebenen Verfahrenswege.
Besonderes Augenmerk wird auf die Auslegung des Bundesbodenschutzgesetzes und die viel diskutierte Abgrenzung zwischen Bodenschutz und Wasserrecht gerichtet.
Der Stand der Technik bei der Havarienbekämpfung und zur Vorbeugung von Unfällen mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen wird dargelegt.
Anhand der grundlegenden Fakten und von Fallbeispielen werden die Teilnehmer zu einer pragmatisch orientierten Vorsorge ermutigt und das Instrumentarium zur erfolgreichen Verhinderung von Havarien und Unfällen sowie Minimierung der Folgen aufgezeigt.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Gewässerschutzbeauftragte und verantwortliche Mitarbeiter von Unternehmen, die mit wassergefährdenden oder gefährlichen Stoffen umgehen, Anlagen betreiben oder mit Gefahrstofftransporten befasst sind.
Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Verbänden, Kommunen sowie Umwelt- und Wasserwirtschaftsverwaltungen, Feuerwehren sowie der mit Natur-, Gewässerschutz- und Bodenschutz befassten Umweltbehörden werden ebenfalls angesprochen.
Kurszeiten
2. Oktober 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241002
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.
Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Das Seminar befasst sich intensiv mit den rechtlichen und fachlichen Grundlagen und Anforderungen an die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) – es werden Hinweise auf einschlägige Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gegeben.
Ziel des Seminars ist eine Einführung und ein Überblick über das derzeit sehr umstrittene Themavorhandene Lösungswege werden aufgezeigt.
Dicht an der aktuellen Rechtsprechung erfolgt eine belastbare Interpretation des speziellen Artenschutzrechts insb. § 44(5) und § 45 (7) BNatSchG.
So werden Möglichkeiten der Umgehung von Verbotstatbeständen ebenso aufgezeigt, wie die inhaltliche Vorbereitung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.
Anforderungen an und Unterschiede zwischen „CEF“ und „FCS“ -Maßnahmen werden erläutert.
Das Seminar richtet sich gleichermaßen an Sie, als Mitarbeiter von Kommunen, Behörden und Planer wie auch öffentliche und private Vorhabensträger.
An Beispielen der Bauleitplanung sowie der Objektplanung (Windkraft; bergbauliche und infrastrukturelle Projekte) werden Theorie und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Eigene Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer bilden einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars.
Es besteht die Möglichkeit der intensiven Diskussion von aktuellen Fallbeispielen aus den verschiedenen Akteursgruppen.
Kurszeiten
7. Oktober 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N241007
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.
Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Dieser workshop – Teil 2 befasst sich vor allem mit konkreten Fallbeispielen aus der Bauleitplanung (FNP, B-Pläne und VEP) sowie der Objektplanung (Windkraft; berg- und wasserbauliche sowie infrastrukturelle Projekte) werden Recht und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) steht nun am Beispiel konkreter Vorhaben im Vordergrund.
Ziel des Workshops ist eine Vertiefung der Thematik – Fallbeispiele der Teilnehmer/innen stehen im Vordergrund.
Gemeinsame Lösungswege unter Berücksichtigung der einschlägigen aktuellen aktuellen Rechtsprechung werden aufgezeigt.
Auch hier stehen Wege der Legalausnahme nach § 44(5), der Ausnahme nach § 45 (7) sowie der Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG im Mittelpunkt des Workshops.
Anforderungen an „CEF“ und „FCS“-Maßnahmen sowie Beispiele für ihre praktische Umsetzung werden behandelt.
Der Workshop richtet sich in erster Linie an Teilnehmer/innen des Seminars Teil I – Grundlagen – ist jedoch gleichermaßen an mit dem Thema schon vertraute Vertreter von Vorhabenträgern, Kommunen, Behörden und Planer gerichtet!
Kurszeiten
8. Oktober 2024 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N241008
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Vorschriften der Europäischen Union, z. B. die Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft sowie die Fortentwicklung
Seminarinfos
Vorschriften der Europäischen Union, z. B. die Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft sowie die Fortentwicklung des Standes der Technik (Beste verfügbare Techniken-BVT) wurden in das deutsche Immissionsschutzrecht (BImSchG) integriert.
Das Seminar informiert über den aktuellen Stand, absehbare Entwicklungen und die sich daraus ergebenden Neuerungen für das Immissionsschutzrecht, insbesondere für den Bereich der genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Immissionsschutzbeauftragte müssen alle zwei Jahre zum Erhalt der Fachkunde eine Fortbildung besuchen.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar wird der Verpflichtung im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nachgekommen.
Kurszeiten
9. Oktober 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L241009
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat.
Das Gesetz wurde zum ersten Mal am 13.09.1976 (BGBl. I S. 2721) verkündet und zuletzt am 09.12.2004 (BGBl. I. S. 3332) geändert.
Mit dieser fünften Novelle wurde im Abwasserabgabengesetz die Änderung der Abwasserverordnung so umgesetzt, dass ab dem 01.01.2005 der Parameter Fischgiftigkeit durch den Fischeitest ersetzt wird.
Das Abwasserabgabengesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes, das durch die Ausführungsgesetze der Länder auszufüllen ist.
Kernpunkt des Gesetzes ist, dass für die Verschmutzung des Abwassers, das in ein Gewässer eingeleitet wird, eine Abgabe zu zahlen ist.
Der Grad der Verschmutzung wird in Schadeinheiten ausgedrückt.
Die Berechnung der Schadeinheiten und die Ermittlung des anzuwendenden Abgabesatzes sind kompliziert und werden im Seminar erläutert und an praktischen Beispielen ermittelt.
Es wird aufgezeigt, wie die Abgabebescheide erstellt bzw. überprüft und auf welche Weise Abgaben eingespart werden können.
Die Fehlerquellen, die bei der Berechnung der Abwasserabgabe entstehen können, werden aufgezeigt.
Damit ist die Veranstaltung gleichermaßen für abwasserabgabepflichtige Unternehmen als auch für Festsetzungsbehörden geeignet.
Zur Berechnung der Übungsaufgaben sollten Sie bitte einen Taschenrechner mitbringen.
Kurszeiten
10. Oktober 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241010
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Aus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt undordnungsgemäß
Seminarinfos
Aus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt und
ordnungsgemäß entsorgt werden.
Kommunale Satzungen geben Einleitgrenzwerte vor, um den Bestand des Abwassernetzes zu sichern, denn Abbauprodukte der Fette wie etwa aggressive Fettsäuren greifen die Bausubstanz massiv an.
Fettabscheideranlagen müssen nach DIN EN 1825-1, -2 und DIN 4040-100:2016-12 bemessen und sachgerecht betrieben werden.
Um Kosten zu sparen sowie Rechts- und Haftungsrisiken zu vermeiden und nicht zuletzt die Bausubstanz der Abscheideranlage selbst zu erhalten, muss ihre Funktion im Rahmen der Kontrolle und Wartung regelmäßig von einem Sachkundigen überprüft werden.
Zu seinen Aufgaben zählt auch das Führen eines Betriebstagebuchs, in dem u.a. Fett- und Schlammschichtdicken zum Nachweis dokumentiert werden sowie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsintervalle von vier, vorzugsweise zwei Wochen.
Zielgruppe: Betreiber von Fettabscheidern und deren verantwortlichen Mitarbeiter/-innen in Großküchen, Hotels, Restaurants, Autobahnraststätten, Kantinen, Gaststätten, Schlachthöfen, Bäckereien u. v. a. m.
Bitte bringen Sie die für Sie gültige Satzung mit.
Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang erwerben Sie die nach DIN 4040-100:2016-12 und von Behörden geforderte Qualifikation „Sachkundiger für Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100“.
Kurszeiten
14. Oktober 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241014
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung trat erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum Einsatz in
Seminarinfos
Mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung trat erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum Einsatz in technischen Bauwerken des Tiefbaus sowie für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen in Kraft.
Zugleich wurde ein seit Jahrzehnten bekanntes und vertrautes Klassifikationssystem für mineralische Abfälle abgeschafft:
Die Einstufung von Abfällen anhand von Zuordnungswerten gemäß LAGA M20 (Z0, Z1, Z2, etc.) sowie aufgrund vergleichbarer Regelungen in den Bundesländern wurde ersetz durch das System der Materialwerte, Materialklassen und zugelassenen Einbauweisen gemäß neuer EBV.
In diesem Rahmen wurde die Güteüberwachung bei der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in Aufbereitungsanlagen grundlegend angepasst, weitreichende Anforderungen insbesondere für mobile Aufbereitungsanlagen wurden normiert und neue Schwerpunkte bei der chemischen Charakterisierung von aufzubereitenden mineralischen Abfällen hinsichtlich ihrer Einbaufähigkeit in grundwassersensiblen Bereichen gesetzt.
Analytische Verfahren, die unter der LAGA M20 und im Bereich des Deponierechts galten, können unter den neuen Vorgaben nicht mehr genutzt werden.
Auch eine Umrechnung der „alten Werte“ ist nicht möglich, was erwartbar zu Kostensteigerungen bei der Entsorgung und Aufbereitung führen wird.
Schon heute absehbare Engpässe bei der Verfügbarkeit der von den Anlagenbetreibern im Rahmen der Güteüberwachung einzusetzenden Überwachungsstellen erschweren zudem die Bedingungen des neuen Regelwerks.
Schwerpunkt des Seminars ist ein praxisbezogener Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und Begriffe der EBV.
Daneben werden überblicksartig auch die neuen Anforderungen der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) dargestellt.
Letztere regelt auch Anforderungen an das Einbringen von Materialien unterhalb und außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht.
Betroffen hiervon ist die Verwertung von Abfällen in Tagebauen, im Rahmen von Abgrabungen sowie im Massenausgleich bei großen Baumaßnahmen.
Das Seminar richtet sich an alle von den Neuregelungen Betroffenen.
Dies sind sowohl Erzeuger und Besitzer von mineralischen Abfällen, also Bauherren und Baufirmen, durch deren Tätigkeit mineralische Abfälle wie Bodenmaterial, Bauschutt und Gleisschotter, aber auch relevante industrielle Nebenprodukte wie Verbrennungsaschen und Schlacken anfallen, sowie Betreiber von Anlagen, in denen mineralische Ersatzbaustoffe zum Einbau in technische Bauwerke hergestellt werden.
Daneben sind auch die Verwender angesprochen, also diejenigen, die den Einbau der aufbereiteten MEB im Straßen-, Tief- und Gleisbau projektieren und verantworten und mit den entsprechenden Ausschreibungsverfahren befasst sind, sowie schließlich auch die für Vollzug und Überwachung des neuen Regelwerks zuständigen Mitarbeiter von Behörden.
Kurszeiten
15. Oktober 2024 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241015
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Im Seminar wird den Teilnehmern ein Überblick rund um die Klärschlammentsorgung gegeben. Dabei wird auf die rechtliche Lage durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz eingegangen und die daraus
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Im Seminar wird den Teilnehmern ein Überblick rund um die Klärschlammentsorgung gegeben.
Dabei wird auf die rechtliche Lage durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz eingegangen und die daraus abgeleiteten Anforderungen an die Entsorgungswege.
Neben den sich daraus ergebenden Änderungen auf die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird ein Schwerpunkt auf der Phosphorrückgewinnung liegen.
Der aktuelle Stand der Verfahrensentwicklung wird dargestellt.
Das Seminar wendet sich insbesondere an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und privaten Einrichtungen, die sich in das Themengebiet der Klärschlammentsorgung neu einarbeiten und einen grundlegenden und beispielhaft-anschaulichen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick zum aktuellen Stand der Klärschlammentsorgung in Deutschland und den technischen Lösungen zur Phosphorrückgewinnung.
Kurszeiten
16. Oktober 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241016
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist auch in Bezug auf die Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung erneut geändert worden. Gemeinden und Abwasserzweckverbände sehen sich insbesondere vor dem
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Das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist auch in Bezug auf die Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung erneut geändert worden.
Gemeinden und Abwasserzweckverbände sehen sich insbesondere vor dem Hintergrund der Zielstellung des Gesetzes vor neue Aufgaben gestellt.
Voraussetzung für die sachgerechte Bewältigung dieser Aufgaben sind hinreichende Kenntnisse über den Inhalt der Vorschriften und deren Anwendung.
Im engen Zusammenhang damit stehen auch Fragen der Straßenentwässerung.
Das Seminar wird aufzeigen, welche rechtlichen Beziehungen zwischen den Kommunen und den Grundstückseigentümern bzw. Trägern der Straßenbaulast bestehen und wie diese in Praxis ausgestaltet werden können.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Mitarbeiter und Leiter von Kommunalaufsichtsbehörden und Straßenbauämtern. Geschäftsführer und Mitarbeiter von Abwasserzweckverbänden, Städten und Gemeinden oder deren Eigenbetriebe und -gesellschaften werden besonders angesprochen.
Für Ingenieure der Wasserwirtschaft und Mitarbeiter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind die Seminarinhalte ebenso von Interesse.
Kurszeiten
17. Oktober 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241017
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst. Durch das Hochwasserschutzgesetz
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Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst.
Durch das Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 wurden die Vorschriften zum „Hochwasserschutz“ (der § 72 ff.) im Wasserhaushaltsgesetz recht grundsätzlich überarbeitet.
Neben neuen Gebietskategorien („Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, § 78b WHG; „Hochwasserentstehungsgebiete“, § 78d WHG) werden nun – bundeseinheitlich – Anforderungen an „Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten“ in § 78c WHG geregelt.
Aber auch die vorhandenen Vorschriften wurden überarbeitet, teilweise erheblich geändert und ergänzt, so sind nun nach §§ 78 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 2 WHG im Rahmen der Ausnahmeprüfungen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen, der bisher umstrittene Drittschutz wurde somit gesetzlich verankert.
In diesem Seminar werden die aktuellen rechtlichen Vorgaben des WHG, des BauGB und der Raumordnung im Hinblick auf den vorsorgenden und vorbeugenden Hochwasserschutz erläutert.
Bei den wasserrechtlichen Bestimmungen werden differenziert nach den einzelnen Gebietstypen die Verbote (insbesondere § 78 Abs. 1 und Abs. 4 WHG) sowie die Ausnahmetatbestände (§ 78 Abs. 2 und Abs. 5 WHG) besprochen.
Darüber hinaus werden die dem Städtebau verbleibenden Handlungsspielräume aufgezeigt. Selbstverständlich lässt das Seminarprogramm Raum für die Diskussion aktueller Fallbeispiele aus dem Teilnehmerkreis.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
21. Oktober 2024 09:30 - 16:45(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241021
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen. Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die
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Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen.
Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die Trinkwasserinstallation von vermieteten Wohnbereichen auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Das sieht eine Änderung der Trinkwasserverordnung vor. Davon betroffen sind in Deutschland ungefähr 2 Millionen Objekte.
Probenahmen dürfen hierbei nach § 15, Abs. 4 TrinkwV nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die entsprechend geschult und in ein Qualitätsmanagementsystem eines Labors eingebunden sind.
Die Untersuchung der Proben wird durch akkreditierte Labore realisiert.
Für Unternehmen können die Probenahmen zu einer neuen regelmäßigen Dienstleistung werden.
Das Sanierungs- und Instandhaltungsgeschäft wird bei entsprechendem Vollzug der neuen Verordnung einen Schub erhalten.
Der Nutzen einer Anlagenprüfung für den Betreiber durch einen Fachmann mit Probenahme besteht darin, dass neben der erforderlichen Untersuchung der Qualität des Trinkwassers auch gleichzeitig schnell Anlagenmängel erkannt und behoben werden können.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter von Handwerksunternehmer, Fachplaner aus Ingenieurbüros, Servicepersonal aus Wartungsfirmen und Facility Management, sowie Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, Versorgungsunternehmen, Untersuchungsstellen und Institutionen der Qualitäts- und Hygieneüberwachung.
Kurszeiten
23. Oktober 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241023
Teilnahme am Kurs
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Die Erzeugung von Strom aus PV-Anlagen hat eine wichtige Bedeutung für den Umbau der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. In der Praxis ist die „Schaffung von
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Die Erzeugung von Strom aus PV-Anlagen hat eine wichtige Bedeutung für den Umbau der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien.
In der Praxis ist die „Schaffung von Baurecht“ für PV-Projekte aber eine – oft zeitkritische – Aufgabe, die eine erhebliche Herausforderung darstellt.
Im Seminar werden die typischen Konstellationen behandelt, die bei der Baurechtsschaffung auftreten:
Der Umgang mit vorhandenen und aufzustellenden Bebauungsplänen, die Genehmigung von PV-Anlagen ohne Bebauungsplan.
Im Fokus stehen Problemlösungen, praktische Tipps, anwendungsbezogene Fallbeispiele und Ihre konkreten Fragen.
Die Rechtsfragen des EEG werden in dem konsequent auf die Ebene der Baurechtsschaffung ausgerichteten Seminar aus Gründen der Schwerpunktsetzung nicht behandelt.
Prof. Dr. Götze ist unter anderem Verfasser des Kapitels „Photovoltaik-Anlagen“ im Handbuch des öffentlichen Baurechts (Hoppenberg/de Witt) und berät zu EEG-Projekten mit Schwerpunkt auf PV-Projekten.
Ziel des Seminars: Im Seminar geht es um die gemeinsame Erarbeitung und Durchdringung von typischen Konstellationen bei der „Baurechtsschaffung“ von PV-Projekten, insbesondere Freiflächenanlagen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Projektierer oder Betreiber von PV-Anlagen, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen im Zusammenhang mit PV-Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Berater und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden.
Kurszeiten
24. Oktober 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
E241024
Teilnahme am Kurs
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Im kommunalen Tiefbau sind realistische Kenntnisse der Gegebenheiten im Untergrund immer unerlässlich, um fachgerechte Planungen und Leistungsausschreibungen erstellen zu können. Wenn seitens des Auftraggebers keine
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Im kommunalen Tiefbau sind realistische Kenntnisse der Gegebenheiten im Untergrund immer unerlässlich, um fachgerechte Planungen und Leistungsausschreibungen erstellen zu können.
Wenn seitens des Auftraggebers keine ausreichenden Untersuchungen zur Tragfähigkeit des Baugrunds, zu Kontaminationen in Böden und Straßenbaustoffen und zu sonstigen Randbedingungen (z.B. Spartenerkundung, Kampfmittel, Altlasten, Wasserhaltung, Unterfangungen, Erschütterungen) veranlasst werden, sind Planungsfehlern, Baumängeln und Nachtragsforderungen Tür und Tor geöffnet.
Das Seminar soll einen aktuellen Gesamtüberblick, der heute schon bei Standardbaumaßnahmen vielfältigen Anforderungen, vermitteln.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Mitarbeiter von Baubehörden, Gutachter und Planer im kommunalen Tiefbau.
Kurszeiten
28. Oktober 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241028
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Der Einsatz von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN EN 858 ist vielfältig – überall dort, wo mineralische Leichtflüssigkeiten anfallen und in Form von Abwasser in die Kanalisation gelangen können, ist
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Der Einsatz von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN EN 858 ist vielfältig – überall dort, wo mineralische Leichtflüssigkeiten anfallen und in Form von Abwasser in die Kanalisation gelangen können, ist eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage unumgänglich und gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Man trifft sie beispielsweise im Bereich von Waschplätzen, Tankstellen, Parkplätzen, Tiefgaragen, LKW-Waagen,
Schrottplätzen und Flugplätzen an.
Um den ordnungs- und sachgemäßen Betrieb einer Abscheideranlage sicherzustellen, ist einerseits die bei Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren vorgeschriebene Generalinspektion von einem Fachkundigen nach DIN 1999-100 durchzuführen und andererseits die regelmäßige Kontrolle und Wartung der Abscheideranlage durch einen Sachkundigen nach DIN 1999-100 sicherzustellen.
Ihnen werden am ersten Tag des Seminars rechtliche Grundlagen, Haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen sowie umfassende, für den Betrieb und die Bemessung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen notwendige Kenntnisse auf Grundlage der einschlägigen Normen und Regelwerke vermittelt.
In Vorbereitung auf die am zweiten Tag geplante Inspektion einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage wird auf die im Rahmen der Generalinspektion durchzuführende Dichtheitsprüfung und der hierfür erforderlichen Ausrüstung eingegangen.
Rechenbeispiele zur Bemessung von Abscheideranlagen und zur Dichtheitsprüfungvertiefen das Verständnis.
Ein landläufiger Irrtum besteht jedoch darin, dass die Generalinspektion ausschließlich aus der Dichtheitsprüfung besteht.
Die Generalinspektion umfasst eine Ordnungs- und eine technische Prüfung der Anlage. Inhalte und Umfang werden detailliert erläutert.
So wird auf die Auswertung, Dokumentation und Inhalte eines Prüfberichts sowie auf die im Betriebstagebuch notwendigen Eintragungen eingegangen.
Selbstverständlich wird auch die gerne vergessene Tarierung des Schwimmers besprochen und praktisch eingeübt.
Hinweise zur Arbeitssicherheit sowie vertiefende Kenntnisse in der Beurteilung baulicher und mechanischer Schäden an einer Abscheideranlage werden ebenso vermittelt.
Beiträge zu Schäden und Sanierung von Abscheideranlagen erweitern die Fachkenntnisse.
Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang und bestandener Prüfung erwerben Sie die nach DIN 1999-100 und von Behörden geforderte Qualifikation „Fachkundiger für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN 1999-100“.
Kurszeiten
29. Oktober 2024 09:30 - 30. Oktober 2024 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241029
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
November
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Das Recht der Abfallwirtschaft ist auch mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu einer schwer überschaubaren Rechtsmaterie herangewachsen. Insbesondere Neu- und Seiteneinsteigern fällt es
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Das Recht der Abfallwirtschaft ist auch mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu einer schwer überschaubaren Rechtsmaterie herangewachsen.
Insbesondere Neu- und Seiteneinsteigern fällt es oftmals schwer, den Überblick über die gesetzliche Steuerung der Abfallströme mit ihren Auswirkungen auf die Vollzugs- und betriebliche Praxis zu behalten.
Das Seminar wendet sich insbesondere an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und privaten Einrichtungen, die sich in das Themengebiet des Abfallrechts neu einarbeiten und einen grundlegenden und beispielhaft -anschaulichen Überblick verschaffen wollen.
Dabei lernen Sie als Teilnehmer in diesem Seminar die tragenden Säulen des Abfallrechts kennen und werden damit in die Lage versetzt, die praxisrelevanten Rahmenregelungen anzuwenden und sich selbständig in weitere Spezialgebiete einzuarbeiten.
Kurszeiten
4. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241104
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren. Mit
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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren.
Mit der am 01.08.2017 neu gefassten Gewerbeabfallverordnung ist diese Lücke geschlossen und Getrenntsammlungs- und Recyclinganforderungen erheblich ausgeweitet worden.
Der neue Pflichtenkanon für Abfallerzeuger, Vorbehandler und Verwerter hat umfangreiche Anpassungen in der betrieblichen Praxis der Entstehung, Überlassung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bauabfällen zur Folge.
Das Seminar richtet sich somit an Sie, als Abfallerzeuger und beratende Dienstleister, an Abfallwirtschaftsbeteiligte sowie Mitarbeiter/innen der zuständigen Abfallbehörden.
Kurszeiten
5. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241105
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine
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Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat.
Das Gesetz wurde zum ersten Mal am 13.09.1976 (BGBl. I S.2721) verkündet und zuletzt am 09.12.2004 (BGBl. I. S. 3332) geändert.
Mit dieser fünften Novelle wurde im Abwasserabgabengesetz die Änderung der Abwasserverordnung so umgesetzt, dass ab dem 01.01.2005 der Parameter Fischgiftigkeit durch den Fischeitest ersetzt wird.
Das Abwasserabgabengesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes, das durch die Ausführungsgesetze der Länder auszufüllen ist.
Kernpunkt des Gesetzes ist, dass für die Verschmutzung des Abwassers, das in ein Gewässer eingeleitet wird, eine Abgabe zu zahlen ist.
Der Grad der Verschmutzung wird in Schadeinheiten ausgedrückt.
Um der Referentin die Möglichkeit zu geben, Ihre Beispiele, Probleme und Fragen für den Workshop aufbereiten zu können, wird um die Übersendung bis 7 Tage vor Seminarbeginn gebeten.
Zur Berechnung der Übungsaufgaben sollten die Teilnehmer einen Taschenrechner mitbringen.
Der Workshop wurde zur Vertiefung des Grundlagen-Seminars konzipiert und ist gleichermaßen für die Teilnehmer des Grundkurses und insbesondere für erfahrene Mitarbeiter von abgabepflichtigen Unternehmen und für Festsetzungsbehörden geeignet, die auch mit atypischen Fällen in der Praxis konfrontiert werden.
Der Workshop bietet die Möglichkeit, eigene abgaberechtliche Beispiele, Probleme und Fragen im Vorfeld zuzusenden, damit diese zum Workshop thematisiert und diskutiert werden können.
Kurszeiten
6. November 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241106
Teilnahme am Kurs
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Die Umstrukturierung von Behörden und Einrichtungen verlangt von Mitarbeitern auch Aufgaben zu übernehmen, die in ihrer bisherigen Praxis oder Ausbildung wenig oder kaum vorkamen. In
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Die Umstrukturierung von Behörden und Einrichtungen verlangt von Mitarbeitern auch Aufgaben zu übernehmen, die in ihrer bisherigen Praxis oder Ausbildung wenig oder kaum vorkamen.
In solchen Situationen fehlen häufig Kenntnisse zu naturwissenschaftlichen Grundlagen, mit denen spezielle aufgabenbezogene Schulungen erst verständlich und handhabbar werden.
Das hier angebotene Seminar soll genau diese Lücke zumindest teilweise schließen, indem es wichtige Grundlagen für die Tätigkeit im Bereich Hydrogeologie, Geohydraulik in komprimierter aber einfacher Form darstellt und ausgehend von praktischen Erfahrungen diskutiert.
Das Seminar ist speziell konzipiert für Sie als Neu- und Quereinsteiger in Umweltbehörden, Baubehörden, Grünflächenämtern, Naturschutzverbänden und Mitarbeiter weiterer kommunaler Einrichtungen, die naturwissenschaftliche Grundkenntnisse zum Thema Grundwasser, Hydrogeologie gewinnen oder auffrischen wollen.
Kurszeiten
7. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241107
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen. Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in
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Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen.
Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel des Wasser- und Abfallrechts.
Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich der Inanspruchnahme Verantwortlicher, des Umfangs von Vorsorge- und Sanierungspflichten sowie des Ablaufs von Altlastensanierungen.
Sie erlangen als Teilnehmer fundiertes Praxiswissen für den rechtssicheren Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen anhand von Fallbeispielen und im Fachdialog mit der Referentin.
Sie werden für die aus dem Bodenschutzrecht resultierenden Pflichten sensibilisiert.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Ingenieure, Mitarbeiter von Bauunternehmen und Bauträgergesellschaften.
Kurszeiten
11. November 2024 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241111
Teilnahme am Kurs
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Aufgrund der Vielzahl der an einem Bauvorhaben Beteiligten besteht die Gefahr von Konflikten, die den Baufortschritt behindern. Die möglichen Konflikthintergründe sind mannigfaltig (z. B. Konflikte über Mängel, Vergütung,
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Aufgrund der Vielzahl der an einem Bauvorhaben Beteiligten besteht die Gefahr von Konflikten, die den Baufortschritt behindern. Die möglichen Konflikthintergründe sind mannigfaltig (z. B. Konflikte über Mängel, Vergütung, Störungen im Bauablauf etc.), ihre Lösung im streitigen Verfahren ist zeit- und kostenintensiv.
Vor diesem Hintergrund gewinnen Kommunikationsstrategien und -kompetenzen der Baubeteiligten zur Konfliktklärung, wenn nicht gar Streitvermeidung immer mehr an Bedeutung.
Die Teilnehmer erlangen fundiertes Praxiswissen über Kommunikationsstrategien und Konfliktlösungsinstrumente mit konkretem Bezug zum Bauwesen.
Die Teilnehmer erhalten anhand von praktischen Beispielen ein Gespür für ihr eigenes Konfliktverhalten sowie für Kommunikations- und Konfliktlösungsmethoden und können das Erlernte in praktischen, intensiven Gesprächsübungen erproben.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Ingenieure, Mitarbeiter von Bauunternehmen und Bauträgergesellschaften.
Kurszeiten
12. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241112
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Stilllegung und Nachsorge von Deponien erweisen sich immer mehr als bedeutsames Handlungsfeld abfallwirtschaftlicher Daseinsvorsorge. Ziel des Seminars ist es, die zahlreichen rechtlichen, technischen und
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Stilllegung und Nachsorge von Deponien erweisen sich immer mehr als bedeutsames Handlungsfeld abfallwirtschaftlicher Daseinsvorsorge.
Ziel des Seminars ist es, die zahlreichen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Grundlagenaspekte der Deponienachsorge zu vermitteln, dieses Thema also in einer Gesamtübersicht vorzustellen.
Aufgrund der mit Stilllegung und Nachsorge verbundenen Kosten, denen häufig keine Einnahmen mehr gegenüberstehen, sind besonders Ansätze zur Kostenreduzierung gefragt, dies jedoch möglichst ohne Reduzierung von Umweltstandards.
Insgesamt sind für Deponiebetreiber mit der Stilllegung und Nachsorge von Deponien eine Fülle technischer und wirtschaftlicher Fragen verbunden, wie z. B.:
– zum notwendigen Umfang der Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen,
– zu möglichen Alternativmaßnahmen und den zugehörigen Entscheidungsgrundlagen,
– zu Finanzbedarf, Kostenminimierung und zusätzlich erschließbaren Einnahmequellen,
– oder auch hinsichtlich der Kontrolle von Mittelabflüssen aus vorhandenen Rückstellungen.
Schwerpunkte des Seminars liegen im technischen und planerischen Bereich. Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Aspekte werden behandelt, sollen und können aber sicher keine qualifizierte Einzelfallberatung durch einen Wirtschaftsprüfer ersetzen.
Das Seminar wendet sich sowohl an die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden als auch an Deponiebetreiber, Ingenieure und Geologen im Bereich der Deponieplanung.
Kurszeiten
13. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241113
Teilnahme am Kurs
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Nicht nur die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat Einfluss auf den gesetzlichen und inhaltlichen Rahmen, in dem sich Vorhaben der Gewässerbenutzung bzw. des Ausbaus und der wesentlichen Umgestaltung von Gewässern orientieren
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Nicht nur die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat Einfluss auf den gesetzlichen und inhaltlichen Rahmen, in dem sich Vorhaben der Gewässerbenutzung bzw. des Ausbaus und der wesentlichen Umgestaltung von Gewässern orientieren müssen.
Weitere maßgebliche europäische Richtlinien aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, umgesetzt in nationales Recht, greifen unmittelbar in die förmlichen Verfahren zur Zulassung und Gestattung ein.
Neben der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie (s. § 34 ff. BNatSchG) und der Richtlinie zur Projekt-UVP (s. UVPG i.d.F. vom Februar 2010) entfaltet auch die Richtlinie zur UVP für Pläne und Programme (SUP-RL; s. § 14 ff. UVPG) unmittelbare Wirkung auf das Handeln der Wasserbehörden des Bundes und der Länder.
Nicht zuletzt das nationale Artenschutzrecht und das Umweltschadensgesetz haben einen großen Einfluss auf die Realisierbarkeit wasserbaulicher Projekte.
Alle diese Regelwerke haben somit weitreichende Folgen für konkrete Projekte und Pläne. Ihre formalen Vorgaben müssen nunmehr in der täglichen Praxis der wasserrechtlichen und -fachlichen Plan- und Genehmigungsverfahren „mit Leben“ erfüllt werden.
Arbeitshilfen und Leitfäden sind jung und es mangelt vielfach an konkreten praktischen Beispielen der unmittelbaren Anwendung und Umsetzung.
An Beispielen (Ausbau, Herstellung von Gewässern; wasserrechtlicher Erlaubnis zur Einleitung bzw. Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser, SUP zu Hochwasserschutzplänen; u.v.m.) werden Theorie und Praxis der Regelungsumsetzung aus der Sicht der Betroffenen (Vorhabenträger, Behörden, Kommunen, Planer) behandelt.
Einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars bilden die eigenen Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer.
Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam Wege aufzuzeigen, um kosten- und zeiteffiziente wasserrechtliche Planaufstellungs- und Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren mit rechtssicheren Ergebnissen zu erreichen.
Das Seminar richtet sich an alle öffentlichen und privaten Vorhabens- und Entscheidungsträger, die sich mit der Aufstellung von wasserfachlichen Plänen bzw. der Realisierung und Zulassung wasserrechtliche relevanter Projekte befassen.
Kurszeiten
14. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241114
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Das Naturschutzrecht mit seinen zahlreichen Facetten und Regelungsgegenständen berührt unweigerlich eine Vielzahl von Sachverhalten und spielt als weitreichende Regelungsmaterie beispielsweise im Kontext bau- und umweltrechtlicher Zulassungsverfahren, aber auch
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Das Naturschutzrecht mit seinen zahlreichen Facetten und Regelungsgegenständen berührt unweigerlich eine Vielzahl von Sachverhalten und spielt als weitreichende Regelungsmaterie beispielsweise im Kontext bau- und umweltrechtlicher Zulassungsverfahren, aber auch im planungsrechtlichen Kontext eine wichtige Rolle.
Aus diesem Grunde ist es unerlässlich, einen Überblick über die wesentlichsten Instrumentarien des Naturschutzrechts und mögliche Berührungspunkte mit anderen Regelungsregimen zu erhalten.
Das Seminar bietet dementsprechend einen ersten Einstieg in die Grundlagen bzw. zahlreichen Regelungsbereiche des Naturschutzrechts, beispielsweise der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, dem Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (u.a. Schutzgebiete, Biotopschutz), dem (besonderen) Artenschutzrecht sowie Fragen im Zusammenhang mit der Eigentumsbindung (Befreiungen, Entschädigung).
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die beispielsweise mit der Fachplanung und der Zulassung von Vorhaben befasst sind, Rechtsanwälte, Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden, die jeweils einen Einstieg in die Materie erhalten wollen.
Kurszeiten
18. November 2024 09:30 - 15:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N241118
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Beschreibung des Seminars – Normenübersicht über die Beprobung von festen, schlammigen und flüssigen Abfällen;– Arbeitshilfen und Materialien;– Rechtliche Anforderungen, gesetzliche Bestimmungen–
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Beschreibung des Seminars
– Normenübersicht über die Beprobung von festen, schlammigen und flüssigen Abfällen;
– Arbeitshilfen und Materialien;
– Rechtliche Anforderungen, gesetzliche Bestimmungen
– Anforderungen an das Fachmodul „Abfall“
– Repräsentative Probenahme von Abfällen;
– Beprobung von Abfällen: hot-spot-Charakterisierung kontra allgemeine Abfallbeschreibung
– Anforderungen der LAGA PN-98 bzw. 2-78
– Durchführung und Dokumentation der Probenahme;
– Schnellmethoden zur Bestimmung von Vorort- Parametern;
– Probenahmestrategie und Probenahmeplan;
– Probenahmeverfahren und -technik;
– Probenbezeichnung, Transport und Konservierung;
– Probenübergabe
– Nachbereitung der Probenahme, Qualitätssicherung, Dokumentation
– Probenahmeprotokoll, Probenliste, Probenvorbereitungsprotokoll; Fotodokumentation
Ziel des Seminars: rechtssichere Beprobung von flüssigen, pastösen und festen Abfällen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen der Fachplanung und der Zulassung von Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Rechtsanwälte und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden.
Kurszeiten
19. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241119
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Immer wieder kommt es bei der Abwicklung von Bauprojekten zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien. Unklarheiten in der Ausschreibung, Abweichungen bei der Ausführung oder Unstimmigkeiten bei
Seminarinfos
Immer wieder kommt es bei der Abwicklung von Bauprojekten zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien. Unklarheiten in der Ausschreibung, Abweichungen bei der Ausführung oder Unstimmigkeiten bei der Abrechnung können zu kostspieligen Streitigkeiten führen.
In diesem praxisorientierten Seminar lernen Sie, wie Sie solche Streitigkeiten vermeiden können. Anhand konkreter Beispiele aus der Baubranche erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen der VOB 2019/2023 und des Handbuchs für die Vergabe (HVA A-StB 2023) erfüllen und so Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.
Dabei kann es bereits bei der inhaltlichen Auslegung der Ausschreibung/LV, deren Umsetzung, sowie Abrechnung zu „Reibungspunkten“ kommen.
Das Seminar soll Ihnen an praxisbezogenen Beispielen eine Übersicht geben, wie bei Bauvorhaben den Anforderungen der VOB 2019/2023 und Handbuch für die Vergabe (HVA A-StB 2023) entsprochen werden kann.
Ziel des Seminars soll es weiterhin sein, allen Teilnehmern das Wissen und die Werkzeuge an die Hand zu geben, um Streitigkeiten bei Bauvorhaben nach VOB 2019/2023 möglichst zu vermeiden.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Bauverwaltung, Mitglieder von Verbänden, Bauherren, Ingenieur-Büros und an Bauunternehmen.
Kurszeiten
20. November 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Kurs-ID
W241120
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV. Das Abfallrecht steuert
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Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV.
Das Abfallrecht steuert hinsichtlich solcher Maßnahmen stoffstrombezogene Rechtspflichten bei.
Das Verwerten mineralischer Abfälle kann ferner den Tatbestand der Gewässerbenutzung erfüllen und somit weiteren wasserrechtlichen Anforderungen unterworfen sein.
Zur Auslegung der o.g. Regelungen werden z.Zt. in den Ländern Vollzugshilfen (z.B. zu § 12 BBodSchV), Technische Regeln (LAGA M 20) und landesspezifische Vorgaben herangezogen.
Der daraus resultierende uneinheitliche Vollzug wird mit Inkrafttreten der neuen Mantelverordnung eingeschränkt.
Dann kommen diese Neuregelungen über die Anforderungen bei
- Herstellung, Verwendung von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (ErsatzbaustoffV)
- Einsatz von Boden(-ähnlichem) Material (BBodSchV) zur Verfüllung (Gruben, Brüche, Tagebaue)
zur Anwendung.
Das Seminar nähert sich dieser neuen Schnittstellen-Problematik aus dem Blickwinkel der jeweils einschlägigen Rechtsbereiche und zeigt Lösungsvorschläge zu den Abgrenzungs- und Konkretisierungsproblemen auf.
Im Ergebnis soll den Praktikern und Rechtsanwendern eine orientierende Leitlinie an die Hand gegeben werden, die Inhalt und Bedeutung der jeweils anzuwendenden (künftigen) Bestimmungen für die Verwertung mineralischer Abfälle umfasst.
Kurszeiten
25. November 2024 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241125
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Die technische Anleitung Luft (TA Luft) stellt eine zentrale Vorschrift für genehmigungsbedürftige, aber auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen dar. Hier werden zur Vereinheitlichung des
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Die technische Anleitung Luft (TA Luft) stellt eine zentrale Vorschrift für genehmigungsbedürftige, aber auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen dar.
Hier werden zur Vereinheitlichung des behördlichen Vollzuges allgemein gültige sowie anlagenspezifische Regelungen aufgestellt.
Das Seminar ordnet die TA Luft in den Kontext des europäischen und deutschen Anlagenrechtes ein.
Es werden die Grundlagen der Anwendung der TA Luft im Genehmigungsverfahren anhand von Praxisbeispielen erläutert.
Die Anwendung der Regelungen zur Emissionsbegrenzung, anlagenspezifische Besonderheiten, Anforderungen an kontinuierlichen und diskontinuierliche Emissionsmessungen, die Notwendigkeit von Vorbelastungsmessungen, Möglichkeiten der Ermittlung der Vorbelastung aus anderen Quellen, die Schornsteinhöhenberechnung, Regelungen zu Immissionswerten, die Sonderfallprüfung, Altanlagenregelungen etc. werden vorgestellt und ausführlich diskutiert.
Dabei wird auf die Neuerungen der TA Luft ausführlich eingegangen.
Ein Vortrag zu Grundlagen, Methodik und Ergebnissen der Emissionsprognose nach TA Luft, Randbedingungen der Anwendbarkeit des Modells z.B. bei gegliedertem Gelände, Notwendigkeit der Berücksichtigung von Gebäuden etc. runden den Vortragstag ab.
Es besteht die Möglichkeit, konkrete Fragestellungen der Seminarteilnehmer zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, an Planungs- und Ingenieurbüros, Immissionsschutz- und Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
26. November 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L241126
Teilnahme am Kurs
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Im Rahmen der Bauleitplanung sind Vorbelastungen mit umweltgefährlichen Stoffen aus einer vorangegangenen industriellen oder gewerblichen Tätigkeit dem Vorsorgeprinzip entsprechend zu beachten. Die planende Gemeinde (Stadt)
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Im Rahmen der Bauleitplanung sind Vorbelastungen mit umweltgefährlichen Stoffen aus einer vorangegangenen industriellen oder gewerblichen Tätigkeit dem Vorsorgeprinzip entsprechend zu beachten.
Die planende Gemeinde (Stadt) muss sich bei ihrer Nachforschungs- und Ermittlungspflicht auf möglichst detaillierte Angaben zu Art und Ausmaß der Belastungen und auf eine Einschätzung der durch diese zu erwartenden Beeinträchtigungen für die weitere Nutzung der Flächen stützen.
Im Seminar werden die heutigen Anforderungen aus der rechtlichen Entwicklung heraus dargestellt und anhand von Praxisbeispielen zur Industrie- und Gewerbegebietsplanung unter Berücksichtigung der Rechtslage des BBodSchG und der BBodSchV dargestellt und erörtert.
Dazu werden sowohl die rechtlichen und wissenschaftlich-technischen Rahmenbedingungen als auch praktische Herangehensweisen und Methoden vorgestellt, diskutiert und an Beispielen erläutert.
Kurszeiten
27. November 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
B241127
Teilnahme am Kurs
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Die fachkundige Beprobung von festen, meist mineralischen Abfällen ist die Grundvoraussetzung für deren Untersuchung und abfalltechnische Einstufung. Vermehrt wird eine Qualifikation der Probenehmer durch eine Schulung gefordert.
Seminarinfos
Die fachkundige Beprobung von festen, meist mineralischen Abfällen ist die Grundvoraussetzung für deren Untersuchung und abfalltechnische Einstufung. Vermehrt wird eine Qualifikation der Probenehmer durch eine Schulung gefordert.
Derzeit ist die Beprobung gemäß der LAGA PN 98 nur im Rahmen der DepV verankert.
Neu ist die DIN 19698-1 zur Beprobung von Haufwerken, die ggf. in der noch zu verabschiedenden Ersatzbaustoffverordnung implementiert wird.
Aufgrund der schwierigen Anwendbarkeit der PN 98 gibt es zudem länderbezogene Sonderregelungen zur Beprobung der Abfälle.
Das Seminar wird in einem theoretischen Themenblock einen Überblick über die verschiedenen Regelungen zur Abfallbeprobung, die Planung, die technische Ausführung und die Dokumentation der Beprobung geben.
Am Nachmittag erfolgt eine praktische Vorführung und eine Abschlussprüfung.
Das Seminar richtet sich an Sie als Techniker, die mit der Ausführung der Probenahme beauftragt sind (Entsorger, Baufirmen, Laboratorien) sowie Behördenpersonal, das die Abfalluntersuchung prüfen und bewerten muss.
Kurszeiten
27. November 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241127
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und
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Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und sukzessiven – pro Jahresscheibe eher geringen – Flächenverbrauchs, eine Besonderheit in der Bewertung aus Sicht der Umweltfolgenabschätzung dar.
Schon die grundlegende Entscheidung zur Zulassung über eine förmliche Planfeststellung oder auch mittels einer einfachen Plangenehmigung wird über die Frage der UVP-Pflicht nach UVP-Berg-VO oder aber durch die Anlagen des UVPG ausgelöst.
Neben dieser eher behördenverbindlichen, verfahrensimmanenten Umweltfolgenbewertung stehen der Inanspruchnahme einer rohstoffhöffigen Lagerstätte heute oft materiell-rechtliche habitat-, biotop- und vor allem artenschutzrechtliche Hürden entgegen.
Das Seminar befasst sich zunächst mit den rechtlichen Grundlagen für die Gewinnung von Bodenschätzen selbst (bergfreie/grundeigene Bodenschätze; Grundeigentümerbergbau).
Es werden auch Regelungen im Falle einer UVP-Pflicht am Beispiel des Berg- und Wasserrechts behandelt.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden dann Zweck, Inhalt und Anforderungen aus den diversen abzuarbeitenden Umweltprüfungen (UVP; FFH-/SPA-VP; Befreiung; Artenschutzrechtliche Prüfung; Eingriffsregelung; Wasserschutz etc.) für die konkrete Situation des Bergbaus. Es werden Mindeststandards (‚to do‘-Listen) und Lösungswege (bspw. Ausnahmeentscheidungen) aufgezeigt.
Theorie und Praxis werden an konkreten Fallbeispielen des Referenten und der Teilnehmer/innen behandelt.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Bergbautreibende, Behörden, Planer und betroffene Dritte, die mit der Thematik konfrontiert werden und nach Klärung und Lösungen suchen.
Kurszeiten
28. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241128
Teilnahme am Kurs
Dezember
Seminarinfos
Die Vorschriften im Immissionsschutz unterliegen aktuell einer besonderen Dynamik und Fortschreibung. Heranrückende Wohnbebauung, (unechte) Gemengelagen und die Änderung der TA Lärm 2024 ermöglichen zahlreiche Sonderregelungen
Seminarinfos
Die Vorschriften im Immissionsschutz unterliegen aktuell einer besonderen Dynamik und Fortschreibung. Heranrückende Wohnbebauung, (unechte) Gemengelagen und die Änderung der TA Lärm 2024 ermöglichen zahlreiche Sonderregelungen in der Beurteilung von Geräuschen.
Das Seminar legt den Fokus speziell auf die Regelungen der TA Lärm und die mit der geplanten Zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der TA Lärm implementierten Änderungen (Stand: 2024).
Ferner werden die oftmals strittigen Sonderregelungen zur Gemengelage, Seltenen Ereignissen, Irrelevanz sowie weitere Zweifelsfragen zur Beurteilung von Geräuschen thematisiert. Die aktuellen Anforderungen und Möglichkeiten unter Anwendung der Sonderfälle in der Beurteilung werden dargelegt und in Beispielen aus der Praxis veranschaulicht.
Es besteht die Möglichkeit, Fragen und Beispiele aus Ihrer Praxis in die Diskussion einzubringen.
Nutzen Sie die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung und übersenden Sie uns bis zwei Wochen vor dem
Seminar Ihre Fragen und Problemstellungen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ingenieurbüros, der kommunalen und staatlichen Umweltverwaltung sowie an Anlagenbetreiber, die mit schalltechnischen Fragestellungen befasst oder von diesen betroffen sind.
Kurszeiten
2. Dezember 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Kurs-ID
L241202
Teilnahme am Kurs
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Die zuverlässige und fachgerechte Probenahme von Kühlwasser zur Analyse von Legionellen ist ein wichtiges Thema von zunehmender Relevanz. Die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Probenahme
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Die zuverlässige und fachgerechte Probenahme von Kühlwasser zur Analyse von Legionellen ist ein wichtiges Thema von zunehmender Relevanz.
Die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vom 02.06.2017 fordert, dass spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) die Laboratorien eine Akkreditierung speziell für die in der Verordnung genannten Wässer besitzen müssen.
Die Erfüllung dieser Anforderungen berechtigt jedoch nicht, den Erhalt der Befähigung als hygienisch fachkundige Person lt. 42. BImSchV – obwohl die entsprechenden Fachkenntnisse vermittelt werden.
Hier liegen formale Ausschlussgründe vor.
Die 42. BImSchV wurde am 19.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat somit einen Monat später in Kraft.
Ziel des Seminars ist, Sie an diesem Tag gemäß 42. BImSchV fortzubilden.
Sie erhalten alle aktuellen, notwendigen Informationen zu den Anforderungen, welche sich für den hygienischen Betrieb von Rückkühlwerken ergeben.
Die Anforderungen der Richtlinie sind bei der Planung, Herstellung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Verdunstungskühlanlagen verbindlich und müssen von den verantwortlichen Personen zwingend eingehalten werden.
Das Seminar wendet sich an Sie als Probenehmer von Untersuchungslaboratorien, Mitarbeiter von Überwachungsbehörden (Gesundheitsamt, Umweltamt), Betriebspersonal und Dienstleister von Trinkwasserinstallationen und Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, Ingenieure zur Planung, Unterhaltung und Überwachung von Trink- und Kühlwasserinstallationen.
Kurszeiten
2. Dezember 2024 09:30 - 16:45(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241202
Teilnahme am Kurs
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Abwasser muss flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland einwandfrei gereinigt werden, d.h. die Abwasserleitungen zu den zentralen Kläranlagen sind auf Dichtheit ebenso zu prüfen, wie die abflusslosen Gruben.
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Abwasser muss flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland einwandfrei gereinigt werden, d.h. die Abwasserleitungen zu den zentralen Kläranlagen sind auf Dichtheit ebenso zu prüfen, wie die abflusslosen Gruben.
Die Gemeinden bestimmen, wo zentral über Kanalisationen entsorgt und welche Gebiete dezentral entsorgt werden sollen.
Die dezentrale Entsorgung erfolgt über abflusslose, dichte Sammelgruben, die für einen hierfür zugelassenen Entsorger jeweils abgepumpt werden.
Die zweite Möglichkeit, die für mehr als vier Einwohner, bevorzugt mit Badausstattung in den Häusern, zu wählen ist, sind die modernen Kleinkläranlagen mit einem biologischen Teil.
Die alten Dreikammergruben reichen hierfür nicht mehr aus.
Der Betreiber der KKA muss strenge Einleitungsvorschriften für das gereinigte Abwasser einhalten und hat einen entsprechend sicheren Betrieb und die fachgerechte Wartung der Anlage zu organisieren.
Anderenfalls drohen hohe Bußgelder, teilweise auch Schadensersatzforderungen.
Das Seminar befasst sich daher sowohl mit den rechtlichen als auch mit den technischen Anforderungen und Gegebenheiten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter eines Abwasserzweckverbandes, Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte und Beauftragte für Umweltschutz, etc.
Kurszeiten
3. Dezember 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241203