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Bei der Ableitung von Schmutz- und Regenwasser von Anliegergrundstücken oder der Versickerung von Niederschlagswasser wird sehr häufig aufgrund planerischer oder baulicher Fehler die dauerhafte Funktion der Anlagen gefährdet.
Seminarinfos
Bei der Ableitung von Schmutz- und Regenwasser von Anliegergrundstücken oder der Versickerung von Niederschlagswasser wird sehr häufig aufgrund planerischer oder baulicher Fehler die dauerhafte Funktion der Anlagen gefährdet.
Die bisher in Untersuchungen festgestellte Schadenshäufigkeit und der Schadensarten und –ursachen zeigen, dass die Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) bisher nicht sorgfältig genug geplant, ausgeführt und betrieben wurden.
Um z.B. Risse in Rohren, Rohrbrüche, Verstopfungen, Überstauungen und Überflutungen oder Grundwasser- und Bodenverunreinigungen zu vermeiden, sind mehrere wichtige Details bei der Planung und Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu beachten.
In den Seminaren Teil 1 und Teil 2 werden die technischen und hydraulischen Zusammenhänge aufgezeigt und die Vorgaben der DIN 1986-100, DIN EN 1610 und DWA A-139 im Detail erläutert.
Im Seminar Teil 1 werden Kenntnisse vermittelt über die rechtlichen und technischen Fragen zu Grundstücksentwässerungsanlagen und Hinweise zu Planung, Dimensionierung und Genehmigung von Leitungen, Rückhalteund Versickerungsanlagen aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an Fachleute aus Planungsbüros, Mitarbeitern in Bauämtern, Entwässerungsverbänden, Bauabteilungen in Industrie- und Gewerbebetrieben, Erschließungs- und Bauunternehmen, die GEAs planen,
prüfen, genehmigen, herstellen und betreiben.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230601
Teilnahme am Kurs
Für diese Veranstaltung ist keine Buchung mehr möglich.
Seminarinfos
Das Vergaberecht erfährt mit der Novelle im Jahr 2016 in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben eine grundlegende Umstrukturierung und Änderung. Hier den Überblick zu behalten ist sowohl
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Das Vergaberecht erfährt mit der Novelle im Jahr 2016 in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben eine grundlegende Umstrukturierung und Änderung.
Hier den Überblick zu behalten ist sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieter und ihre jeweiligen Berater eine Herausforderung.
Die Teilnehmer erlangen Kenntnis über die (neuen) vergaberechtlichen Strukturen sowie Regelungsgehalte und können im Fachdialog mit der Referentin hieraus für ihre Praxis resultierende Fragen erörtern.
Auswirkungen geänderter Vergaberechtlicher Vorgaben werden praxisnah und anhand von Fallbeispielen dargestellt, so dass die TeilnehmerInnen hieraus resultierende Rechte und Pflichten erkennen und ein Gespür für deren rechtssichere Umsetzung in Vergabeverfahren entwickeln können.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Mitarbeiter von im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens agierenden Unternehmen.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230605
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Beim Erlass von Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrecht sind Inhalts- und Nebenbestimmungen (Nutzungsbedingungen, Befristungen, Auflagen etc.) nicht hinwegzudenkende Instrumente, um den Genehmigungsinhalt auszuformen oder sicherzustellen, dass die gesetzlichen
Seminarinfos
Beim Erlass von Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrecht sind Inhalts- und Nebenbestimmungen (Nutzungsbedingungen, Befristungen, Auflagen etc.) nicht hinwegzudenkende Instrumente, um den Genehmigungsinhalt auszuformen oder sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.
Die Praxis zeigt, dass beim „Design von Nebenbestimmungen“ und deren Vollzug nicht selten schwierige Problemlagen und Zweifelsfragen auftreten.
Hier setzt das Seminar an. Die Dozenten, die beide seit Jahren in der Praxis des Bau- und Umweltverwaltungsrechts anwaltlich auf Vorhabenträger- oder Behördenseite aber auch in der Verwaltungsfortbildung tätig sind, behandeln die „klassischen“ Fragestellungen:
– Was soll geregelt werden?
– Was kann geregelt werden?
– Wie regelt man es?
Dabei wird der Schwerpunkt des Seminars auf der Abgrenzung der einzelnen Nebenbestimmungen, der Vorstellung deren Wirkungsweise, dessen Vollzug und deren bestimmter Abfassung aber auch der Bewältigung nachbarlicher Konfliktlagen liegen.
Wie stark darf und muss gegebenenfalls aus nachbarschützenden Gründen die Vorhabenzulassung reglementiert werden?
Wie hoch sind die Anforderungen des Rechts und der Rechtsprechung an die Konkretheit und Bestimmtheit der Nebenbestimmungen, damit im Vollzug auch das erreicht wird, was bei der Erstellung des Bescheides beabsichtigt war.
Unter anderem diese Fragen werden gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet und diskutiert.
Das Seminar ist interessant für Sie, als Mitarbeiter von (Genehmigungs-)Behörden, etwa aus Bau-, Immissionsschutz- oder Wasserbehörden, die ihr Wissen über Inhalts- oder Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten vertiefen oder auffrischen wollen.
Es eignet sich auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bau- und Umweltbehörden, die sich erstmals in die Thematik einarbeiten.
Auch für Vorhabenträger (Bauherren, Anlagenbetreiber), die Inhalts- und Nebenbestimmungen zu beachten haben, ist das Seminar geeignet.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:45
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230606
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Am 01.08.2023 tritt mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum
Seminarinfos
Am 01.08.2023 tritt mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum Einsatz in technischen Bauwerken des Tiefbaus sowie für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen in Kraft.
Zugleich wird ein seit Jahrzehnten bekanntes und vertrautes Klassifikationssystem für mineralische Abfälle abgeschafft: Die Einstufung von Abfällen anhand von Zuordnungswerten gemäß LAGA M20 (Z0, Z1, Z2, etc.) sowie aufgrund vergleichbarer Regelungen in den Bundesländern wird ersetz durch das System der Materialwerte, Materialklassen und zugelassenen Einbauweisen gemäß neuer EBV.
In diesem Rahmen wird die Güteüberwachung bei der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in Aufbereitungsanlagen grundlegend angepasst, weitreichende Anforderungen insbesondere für mobile Aufbereitungsanlagen werden normiert und neue Schwerpunkte bei der chemischen Charakterisierung von aufzubereitenden mineralischen Abfällen hinsichtlich ihrer Einbaufähigkeit in grundwassersensiblen Bereichen gesetzt.
Analytische Verfahren, die unter der LAGA M20 und im Bereich des Deponierechts galten, können unter den neuen Vorgaben nicht mehr genutzt werden.
Auch eine Umrechnung der „alten Werte“ ist nicht möglich, was erwartbar zu Kostensteigerungen bei der Entsorgung und Aufbereitung führen wird.
Schon heute absehbare Engpässe bei der Verfügbarkeit der von den Anlagenbetreibern im Rahmen der Güteüberwachung einzusetzenden Überwachungsstellen erschweren zudem die Startbedingungen des neuen Regelwerks.
Betreiber von Aufbereitungsanlagen sollten daher noch deutlich vor dem Inkrafttreten der EBV tätig werden, um auch nach dem 01.08.2023 weiterhin MEB zum Einbau in technische Bauwerke in Verkehr bringen zu dürfen.
Schwerpunkt des Seminars ist ein praxisbezogener Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und Begriffe der EBV.
Daneben werden überblicksartig auch die neuen Anforderungen der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) dargestellt.
Letztere regelt künftig auch Anforderungen an das Einbringen von Materialien unterhalb und außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht.
Betroffen hiervon ist die Verwertung von Abfällen in Tagebauen, im Rahmen von Abgrabungen sowie im Massenausgleich bei großen Baumaßnahmen.
Das Seminar richtet sich an alle von den Neuregelungen Betroffenen.
Dies sind sowohl Erzeuger und Besitzer von mineralischen Abfällen, also Bauherren und Baufirmen, durch deren Tätigkeit mineralische Abfälle wie Bodenmaterial, Bauschutt und Gleisschotter, aber auch relevante industrielle Nebenprodukte wie Verbrennungsaschen und Schlacken anfallen, sowie Betreiber von Anlagen, in denen mineralische Ersatzbaustoffe zum Einbau in technische Bauwerke hergestellt werden.
Daneben sind auch die Verwender angesprochen, also diejenigen, die den Einbau der aufbereiteten MEB im Straßen-, Tief- und Gleisbau projektieren und verantworten, und mit den entsprechenden Ausschreibungsverfahren befasst sind, sowie schließlich auch die für Vollzug und Überwachung des neuen Regelwerks zuständigen Mitarbeiter von Behörden.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:15
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230607
Seminarinfos
Abwasser muss flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland einwandfrei gereinigt werden, d.h. die Abwasserleitungen zu den zentralen Kläranlagen sind auf Dichtheit ebenso zu prüfen, wie die abflusslosen Gruben.
Seminarinfos
Abwasser muss flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland einwandfrei gereinigt werden, d.h. die Abwasserleitungen zu den zentralen Kläranlagen sind auf Dichtheit ebenso zu prüfen, wie die abflusslosen Gruben.
Die Gemeinden bestimmen, wo zentral über Kanalisationen entsorgt und welche Gebiete dezentral entsorgt werden sollen.
Die dezentrale Entsorgung erfolgt über abflusslose, dichte Sammelgruben, die für einen hierfür zugelassenen Entsorger jeweils abgepumpt werden.
Die zweite Möglichkeit, die für mehr als vier Einwohner, bevorzugt mit Badausstattung in den Häusern, zu wählen ist, sind die modernen Kleinkläranlagen mit einem biologischen Teil.
Die alten Dreikammergruben reichen hierfür nicht mehr aus.
Der Betreiber der KKA muss strenge Einleitungsvorschriften für das gereinigte Abwasser einhalten und hat einen entsprechend sicheren Betrieb und die fachgerechte Wartung der Anlage zu organisieren.
Anderenfalls drohen hohe Bußgelder, teilweise auch Schadensersatzforderungen.
Das Seminar befasst sich daher sowohl mit den rechtlichen als auch mit den technischen Anforderungen und Gegebenheiten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter eines Abwasserzweckverbandes, Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte und Beauftragte für Umweltschutz, etc.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230608
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Abbau von Rohstoffen hat vielfältige Auswirkungen auf seine Umwelt. Am markantesten sind oft die Folgen für die Natur in der Umgebung oder das Grundwasser und die Gewässer.
Seminarinfos
Der Abbau von Rohstoffen hat vielfältige Auswirkungen auf seine Umwelt. Am markantesten sind oft die Folgen für die Natur in der Umgebung oder das Grundwasser und die Gewässer.
Sie erhalten einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen eines bergbaulichen Betriebs (Bergbauberechtigungen, Betriebspläne) und die materiellen Anforderungen an die Zulassung.
Diese Maßstäbe für die Zulassung werden oft auch außerhalb des Bergrechts gesetzt.
Dies können z.B. das Natur- und Wasserrecht sein.
Diese vielfältigen Berührungspunkte und Wechselwirkungen zeigt das Seminar auf.
Dies reicht von Erkundung und Erschließung neuer Felder für bergbauliche Aktivitäten, über den Betrieb des Abbaus mit seinen Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser bis zur Bewältigung der Probleme aufgelassener Bergbaue (Bergbaufolgelandschaften).
Verfahrensrechtlich werden die Grundlagen für Rahmenbetriebspläne aber auch die notwendigen Schritte einer Umweltverträglichkeitsprüfung erläutert und mit praktischen Beispielen anschaulich dargestellt.
Was ist z.B. der Ausgangszustand bei bergbaulichen Verfahren?
Was ist zu bewerten?
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über das Verhältnis von Bergrecht zu anderen Verwaltungsentscheidungen insbesondere solchen des Natur- und Wasserrechts.
Nutzen Sie unser Angebot, wenn Sie als Mitarbeiter in Naturschutzbehörden, Planungsbüros, Naturschutzverbände, Unternehmen der rohstoffgewinnenden Industrie, Tourismus-Unternehmen, Vertreter von Kommunen, Kommunal- und Zweckverbänden, Umweltverwaltungen, Ordnungsbehörden, Unternehmen, Umweltverbände verantwortlich sind.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230612
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bereits seit 2017 ist das aktuelle Störfallrecht auf der Basis der Seveso III Richtlinie in Kraft. Trotzdem treten in der Praxis immer wieder Fragen
Seminarinfos
Bereits seit 2017 ist das aktuelle Störfallrecht auf der Basis der Seveso III Richtlinie in Kraft.
Trotzdem treten in der Praxis immer wieder Fragen auf:
- Wann muss eine Neueinstufung der Betriebsbereiche auf Grund der Änderung der Stoffklassifikationen erfolgen?
- Welche Änderungen müssen in Störfallkonzepten, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sowie Sicherheitsberichten berücksichtigt werden?
- Wie muss mit störfallrechtlichen Änderungen umgegangen werden?
- Was beinhaltet das störfallrechtliche Genehmigungsverfahren?
- Wie ist die Öffentlichkeit zu informieren?
- Was ist der angemessene Sicherheitsabstand und warum ist die Einhaltung keine Betreiberpflicht?
- Wann muss ein Gutachten zur Abstandsermittlung erstellt werden?
- Warum müssen Abfälle störfallrechtlich bewertet werden und wie geht das?
Einen Überblick über diese angesprochenen Themen mit Beispielen aus der Praxis erhalten Sie in diesem Seminar.
Das Seminar richtet sich in erster Linie an Anlagenbetreiber und Unternehmer, die in Störfallanlagen der unteren oder oberen Klasse tätig sind. Aber auch Ingenieurbüros und Behörden können vom hier vermittelten Wissen profitieren.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:45
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
S230613
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und
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Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und sukzessiven – pro Jahresscheibe eher geringen – Flächenverbrauchs, eine Besonderheit in der Bewertung aus Sicht der Umweltfolgenabschätzung dar.
Schon die grundlegende Entscheidung zur Zulassung über eine förmliche Planfeststellung oder auch mittels einer einfachen Plangenehmigung wird über die Frage der UVP-Pflicht nach UVP-Berg-VO oder aber durch die Anlagen des UVPG ausgelöst.
Neben dieser eher behördenverbindlichen, verfahrensimmanenten Umweltfolgenbewertung stehen der Inanspruchnahme einer rohstoffhöffigen Lagerstätte heute oft materiell-rechtliche habitat-, biotop- und vor allem artenschutzrechtliche Hürden entgegen.
Das Seminar befasst sich zunächst mit den rechtlichen Grundlagen für die Gewinnung von Bodenschätzen selbst (bergfreie/grundeigene Bodenschätze; Grundeigentümerbergbau).
Es werden auch Regelungen im Falle einer UVP-Pflicht am Beispiel des Berg- und Wasserrechts behandelt.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden dann Zweck, Inhalt und Anforderungen aus den diversen abzuarbeitenden Umweltprüfungen (UVP; FFH-/SPA-VP; Befreiung; Artenschutzrechtliche Prüfung; Eingriffsregelung; Wasserschutz etc.) für die konkrete Situation des Bergbaus.
Es werden Mindeststandards (‚to do‘-Listen) und Lösungswege (bspw. Ausnahmeentscheidungen) aufgezeigt.
Theorie und Praxis werden an konkreten Fallbeispielen des Referenten und der Teilnehmer/innen behandelt.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Bergbautreibende, Behörden, Planer und betroffene Dritte, die mit der Thematik konfrontiert werden und nach Klärung und Lösungen suchen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230614
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt. Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt
Seminarinfos
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt.
Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt das Basler Übereinkommen und den OECD-Ratsbeschluss in unmittelbar geltendes Recht um.
Europäische und nationale Rechtsprechung sowie die Novelle der VVA führten auch zu einer Anpassung der ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Die unmittelbar geltende VVA und das ergänzende Abfallverbringungsgesetz sind als Grundlagen bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen anzuwenden.
Als eine wichtige Orientierungshilfe für Dritte ist auch die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung, die LAGA-Mitteilung 25, anzusehen.
Die in den letzten Jahren steigenden Mengen grenzüberschreitend verbrachter Abfälle, die angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen und auch Verbringungsvorgänge mit zum Teil illegalem Hintergrund lassen ein verstärktes Fortbildungsangebot erkennen.
Das Seminar zeigt Ihnen die geltenden Regelungen beim Abfallverbringungsrecht auf und gibt Hilfestellungen bei der Abfalleinstufung, der Handhabung von Formularen und der Interpretation der rechtlichen Grundlagen zur Abfallverbringung.
Das Seminar wurde gleichermaßen für Entsorgungsunternehmen, für Abfallerzeuger, für Überwachungs- und Genehmigungsbehörden entwickelt und dient der praktischen Einführung in diese komplexe Rechtsmaterie.
Als Seminarteilnehmer erhalten Sie Herrn Dr. Wuttkes „Praxishandbuch zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung“ inklusive.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:45
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230615
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Vor dem Hintergrund steigender Kosten und knapper Kassen gewinnt die verursachergerechte Umlegung des Aufwandes bei der Abwasserreinigung steigende Bedeutung. Dies ist ein gesetzlich geforderter
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Vor dem Hintergrund steigender Kosten und knapper Kassen gewinnt die verursachergerechte Umlegung des Aufwandes bei der Abwasserreinigung steigende Bedeutung.
Dies ist ein gesetzlich geforderter Prozess, beeinflusst aber auch die Akzeptanz der Abwasserbehandlung und der damit verbundenen Aufwendungen.
An dieses Spannungsfeld zwischen Einleitern, Kläranlagen- und Kanalnetzbetreibern, Kommunen und Behörden steigen die Anforderungen hinsichtlich einer gesetzlich unanfechtbaren und fachlich unumstrittenen Probenahme und Analytik.
Insbesondere der Probenehmer, als Aushängeschild seines Labors und als Person vor Ort, steht den vielfältigsten Problemen oftmals auf sich allein gestellt gegenüber.
Er muss sich rechtlich sicher, fachlich zweifelsfrei, integer, neutral, kundenorientiert aber auch vorsichtig bewegen.
Unser Lehrgang, gestaltet durch Referenten mit langjähriger Erfahrung in der Ausführung und der Organisation der Probenahme von Abwasser, versetzt Sie in die Lage, den Anforderungen der modernen Abwasserbeprobung gerecht zu werden.
Der Kurs richtet sich an Sie, als zu qualifizierende, wie auch erfahrene Mitarbeiter, die ihr Wissen auffrischen und sich über die neueste Probenahmetechnik informieren möchten.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230619
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen. Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die
Seminarinfos
Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen.
Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die Trinkwasserinstallation von vermieteten Wohnbereichen auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Das sieht eine Änderung der Trinkwasserverordnung vor. Davon betroffen sind in Deutschland ungefähr 2 Millionen Objekte.
Probenahmen dürfen hierbei nach § 15, Abs. 4 TrinkwV nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die entsprechend geschult und in ein Qualitätsmanagementsystem eines Labors eingebunden sind.
Die Untersuchung der Proben wird durch akkreditierte Labore realisiert.
Für Unternehmen können die Probenahmen zu einer neuen regelmäßigen Dienstleistung werden.
Das Sanierungs- und Instandhaltungsgeschäft wird bei entsprechendem Vollzug der neuen Verordnung einen Schub erhalten.
Der Nutzen einer Anlagenprüfung für den Betreiber durch einen Fachmann mit Probenahme besteht darin, dass neben der erforderlichen Untersuchung der Qualität des Trinkwassers auch gleichzeitig schnell Anlagenmängel erkannt und behoben werden können.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter von Handwerksunternehmer, Fachplaner aus Ingenieurbüros, Servicepersonal aus Wartungsfirmen und Facility Management, sowie Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, Versorgungsunternehmen, Untersuchungsstellen und Institutionen der Qualitäts- und Hygieneüberwachung.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230620
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Naturschutzrecht in seinen unterschiedlichen Facetten enthält diverse, weitgehende und strenge Ge- und Verbote, mit denen entsprechende Einschränkungen – insbesondere, aber nicht nur – etwa für Grundstückseigentümer korrelieren.
Seminarinfos
Das Naturschutzrecht in seinen unterschiedlichen Facetten enthält diverse, weitgehende und strenge Ge- und Verbote, mit denen entsprechende Einschränkungen – insbesondere, aber nicht nur – etwa für Grundstückseigentümer korrelieren.
Vor dem Hintergrund der damit ebenfalls einhergehenden verfassungsrechtlichen Implikationen ist nicht nur die Kenntnis der jeweiligen Tragweite, Bedeutung und Eingriffsintensität der naturschutzrechtlichen Schutzinstrumentarien im Lichte verfassungsrechtlicher Vorgaben bei deren Anwendung von hervorgehobener Bedeutung, sondern auch die Möglichkeiten und Verpflichtungen, entsprechend damit einhergehende Beschränkungen zu verhindern, abzumildern oder gar zu kompensieren.
Im Rahmen des Seminars werden diese grundsätzlichen Fragestellungen ausführlich beleuchtet und mit den Teilnehmern diskutiert.
Das Seminar wendet sich insbesondere an Sie, als Praktiker, wie etwa Behördenmitarbeiter, Planer oder Rechtsanwälte, die einen Überblick in die bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Vorschriften auftretende Entschädigungsproblematik erhalten wollen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230621
Seminarinfos
Die Erzeugung von Strom aus PV-Anlagen hat eine wichtige Bedeutung für den Umbau der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. In der Praxis ist die „Schaffung von
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Die Erzeugung von Strom aus PV-Anlagen hat eine wichtige Bedeutung für den Umbau der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien.
In der Praxis ist die „Schaffung von Baurecht“ für PV-Projekte aber eine – oft zeitkritische – Aufgabe, die eine erhebliche Herausforderung darstellt.
Im Seminar werden die typischen Konstellationen behandelt, die bei der Baurechtsschaffung auftreten:
Der Umgang mit vorhandenen und aufzustellenden Bebauungsplänen, die Genehmigung von PV-Anlagen ohne Bebauungsplan.
Im Fokus stehen Problemlösungen, praktische Tipps, anwendungsbezogene Fallbeispiele und Ihre konkreten Fragen.
Die Rechtsfragen des EEG werden in dem konsequent auf die Ebene der Baurechtsschaffung ausgerichteten Seminar aus Gründen der Schwerpunktsetzung nicht behandelt.
Die Referenten beraten zu EEG-Projekten mit Schwerpunkt auf PV-Projekten.
Prof. Dr. Götze ist unter anderem Verfasser des Kapitels „Photovoltaik-Anlagen“ im Handbuch des öffentlichen Baurechts (Hoppenberg/de Witt).
Ziel des Seminars: Im Seminar geht es um die gemeinsame Erarbeitung und Durchdringung von typischen Konstellationen bei der „Baurechtsschaffung“ von PV-Projekten, insbesondere Freiflächenanlagen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Projektierer oder Betreiber von PV-Anlagen, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen im Zusammenhang mit PV-Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Berater und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
E230621
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Unternehmen, die chemische Stoffe und Gemische verwenden, unterliegen sowohl den Pflichten der REACh-Verordnung als auch der GHS-/CLP-Verordnung. Diese Verordnungen gelten seit den Jahren 2007
Seminarinfos
Unternehmen, die chemische Stoffe und Gemische verwenden, unterliegen sowohl den Pflichten der REACh-Verordnung als auch der GHS-/CLP-Verordnung.
Diese Verordnungen gelten seit den Jahren 2007 und 2009 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Einblick in das europäische Chemikalienrecht.
Es werden neben den grundlegenden Pflichten von Unternehmen in diesem Bereich insbesondere auch aktuelle Themen und bevorstehende Änderungen und Neuerungen angesprochen.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Verhältnis zwischen REACh und GHS / CLP und anderen chemikalienrechtlichen Normen
– Geltungsbereiche der Verordnungen
– Überblick über die wichtigsten Verpflichtungen aus den Verordnungen
– REACh: Vorregistrierung, Registrierung, Zulassung und Beschränkungen
– GHS / CLP: Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und Meldepflichten
– Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflichten
Das Seminar richtet sich an Sie, als Hersteller und Importeure chemischer Stoffe sowie Unternehmen, die als nachgeschaltete Anwender chemische Stoffe und / oder Gemische verwenden.
Zum Verwenden zählen das Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen und das Herstellen von Erzeugnissen sowie jeder andere Gebrauch.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230622
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Spannungsfeld Immissionsschutz und Bauplanungsrecht ist eine tägliche Aufgabenstellung in der Verwaltung, fordert die Gutachter und drängt Investoren zur Lösung. Die Umsetzung in den
Seminarinfos
Das Spannungsfeld Immissionsschutz und Bauplanungsrecht ist eine tägliche Aufgabenstellung in der Verwaltung, fordert die Gutachter und drängt Investoren zur Lösung.
Die Umsetzung in den nachgelagerten Baugenehmigungs- oder den immissionsschutzrechtlichen Verfahren zeigen dann die Schwachstellen auf, die durch eine frühzeitige Lösung im Bebauungsplan hätten vermieden werden können bzw. hätten vermieden werden müssen.
Immissionsschutzkonflikte mit Lärm bei Erweiterungen industrieller Anlagen in Gemengelagen, bei einer heranrückenden schützenswerten Bebauung, bei Verkehrswegeausbau aber auch bei Gerüchen und Luftschadstoffen sowie bei Konflikten mit dem Achtungsabstanden zu Störfallbetrieben bedürfen Lösungen auf planerischer Ebene.
Die geplante neue Baugebietskategorie der urbanen Gebiete (MU) sowie Änderungen der TA Lärm sollen von Seiten des Verordnungsgebers Lösungen für das Zusammenleben in der Stadt schaffen.
Der vorbeugende Immissionsschutz ist regelmäßiger Bestandteil der Bauleitplanung, stets sind einzelfallbezogen die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zu Lärm, zu Gerüchen, zu Luftschadstoffen oder zu störfallrelevanten Stoffen im Planverfahren sachgerecht und rechtssicher zu bewältigen.
Hier wirkt sich eine fachkompetente Zusammenarbeit aller am Verfahren beteiligten Partner nicht nur positiv auf das Planungsverfahren selber aus, sondern erhöht mit der Festlegung konkreter Vorgaben die Rechts- und Investitionssicherheit, wirkt beschleunigend auf Genehmigungsverfahren und sichert den Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Im Seminar werden Ihnen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wirksame wissenschaftlich-technische und verwaltungstechnische Methoden und Instrumente zum Immissionsschutz in der Bauleitplanung vorgestellt, diskutiert und an Praxisbeispielen erläutert.
Unser Referent wird mit Ihnen zusammen Lösungsmöglichkeiten ausarbeiten und Hemmnisse beim Umgang in der Bauleitplanung abbauen helfen.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L230626
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand und sieht die Gewässerunterhaltung in der Pflicht. Ausgehend von dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Rio1992) konkretisiert sie den Rahmen für eine
Seminarinfos
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand und sieht die Gewässerunterhaltung in der Pflicht. Ausgehend von dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Rio1992) konkretisiert sie den Rahmen für eine umfassende integrierte Bewirtschaftung der Gewässer.
Pflege und Entwicklung werden zu zentralen Begriffen. Sie bezeichnen dabei nicht den Zweck oder das Ziel der Unterhaltung, sondern Mittel, Wege und Instrumente zur Erreichung der Ziele.
Insbesondere die Entwicklung als Zustandsverbesserung bezieht dabei den Seitenraum (Ufersaum) bewusst mit ein.
Die konkrete Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erfordert die Kenntnis von ökologischen Charakteristika als wesentliche Basis.
Gewässerunterhaltern werden damit Grundkenntnisse zur Unterscheidung von Fließ- und Stillgewässern, die Bedeutung des Seitenraumes, Steuerung von Pflanzenwachstum, den ökologischen Folgewirkungen von Eingriffen und die Vernetzung mit weiteren gesellschaftlichen Themen, die zunehmend Bedeutung erlangen, vermittelt.
Das Seminar bietet einen Überblick in ökologische Grundlagen von Gewässern II. und III. Ordnung und Demonstrationen vor Ort.
Dabei werden konventionelle und alternative wie auch neue Methoden vorgestellt und erläutert. Schwerpunkte sind die Bedeutung der Bachsohle als Lebensraum, der naturschonenden Unterhaltung mit dem Mähkorb, die Bedeutung von Auen, sowie des Werkzeugs „Unterhaltung“ für die Zielerreichung „sehr guter und guter Zustand“.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Wasser- und Naturschutzbehörden, Vertreter von Zweckverbänden und sonstigen mit der Gewässerunterhaltung beauftragten Institutionen, Vertreter der Wasserwirtschaftsdirektionen, von Planungs- und Ingenieurbüros sowie Umweltverbänden.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230627
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Durch die ATEX-Richtlinie ist im europäischen Regelwerk der Explosionsschutz vollständig harmonisiert worden. Verordnungen und Gesetze sind innerhalb der europäischen Gemeinschaft angepasst worden.
Seminarinfos
Durch die ATEX-Richtlinie ist im europäischen Regelwerk der Explosionsschutz vollständig harmonisiert worden.
Verordnungen und Gesetze sind innerhalb der europäischen Gemeinschaft angepasst worden.
Gemäß der ATEX-Richtlinie werden Geräte und Schutzsysteme in Gerätegruppen und Kategorien eingeteilt.
Zur Beurteilung der Explosionsgefahr muss zuerst ermittelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann.
Diese Beurteilung muss der Betreiber von Anlagen vornehmen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
S230628
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Seminarschwerpunkt ist eine Aktualisierung des Wissensstandes, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Risiken zu vermeiden. Vertieft werden das wasserrechtliche Zulassungsverfahren mit den Begründungs- und Nachweispflichten des
Seminarinfos
Seminarschwerpunkt ist eine Aktualisierung des Wissensstandes, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Risiken zu vermeiden.
Vertieft werden das wasserrechtliche Zulassungsverfahren mit den Begründungs- und Nachweispflichten des Antragstellers und die gesetzlichen Vorgaben für Rechte und Pflichten eines Gewässerschutzbeauftragten.
Verhaltensempfehlungen dienen dazu, Haftung und Verantwortung des Betriebes, seiner Angehörigen und des Gewässerschutzbeauftragten zu beherrschen.
Erfahrene Referentinnen geben wertvolle Hinweise für die Berufspraxis.
Der Austausch mit anderen Teilnehmern, Fallbeispiele und innovative Unterrichtsmaterialen erleichtern Ihnen die Umsetzung des Erlernten in Ihrem beruflichen Alltag.
Mit einer regelmäßigen Fortbildung können Sie als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz gewährleisten, dass Ihr Unternehmen weiterhin die gesetzlichen Auflagen im Gewässerschutz erfüllt.
Das Seminar richtet sich an Betriebsbeauftragte im Umweltschutz, insbesondere Arbeitnehmer, die als Gewässerschutzbeauftragte bestellt sind.
Externe Gewässerschutzbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen sowie Verantwortliche für Wasserwirtschaft in Ingenieurbüros und Dienstleistungsunternehmen werden ebenso angesprochen.
Ebenso interessierte Personen, welche bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig (empfohlen wird alle 2 Jahre) fortbilden müssen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230629
Teilnahme am Kurs
Juli
Seminarinfos
Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren freigemacht.
Seminarinfos
Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren freigemacht.
Die Nachweisverordnung ist am 01.02.2007 in Kraft getreten, die zwischenzeitlich bestehenden Übergangsregelungen für Abfallerzeuger und -beförderer ausgelaufen.
Im Rahmen der Artikelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Nachweisverordnung novelliert (eANV), die Änderungen traten bereits in Kraft.
Die Änderungen bewirken einerseits Vereinfachungen, legen andererseits jedoch auch zusätzliche Anforderungen an die Abfallwirtschaftsbeteiligten (etwa Händler und Makler) fest.
Sie sollen durch dieses Seminar Form und Inhalte der aktuellen Nachweis- und Registerführung nachvollziehen und umsetzen können – und damit auch in die Lage versetzt werden, anstehende Entscheidungen zu steuern und Lösungen bei sich ergebenden Umsetzungsproblemen zu finden.
Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der geänderten Regelungen an die Hand gegeben.
Das Seminar richtet sich sowohl an Sie, als MitarbeiterIn der Abfall- und Immissionsschutzbehörden als auch an Fach- und Führungskräfte der freien Wirtschaft sowie Erzeuger, Besitzer und Entsorger von Abfällen.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230703
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Messung und der Beurteilung von Geräuschen z. B. nach TA Lärm sowie Sportanlagenlärmschutzverordnung. Nach einer Einführung in die
Seminarinfos
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Messung und der Beurteilung von Geräuschen z. B. nach TA Lärm sowie Sportanlagenlärmschutzverordnung.
Nach einer Einführung in die Akustik werden die technischen und inhaltlichen Anforderungen an Schallpegelmessgeräte sowie die Durchführung und Auswertung von Schallmessungen thematisiert.
Die geltenden Regelwerke zur Beurteilung werden im Überblick genannt und in Beispielen angewendet.
Es besteht die Möglichkeit, Fragen und Beispiele aus Ihrer Praxis in die Diskussion einzubringen.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die wesentlichen Grundlagen zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer norm- und richtlinienkonformen Schallpegelmessung darzulegen.
Ferner gewinnen Sie Klarheit über die sachgerechte Beurteilung der Ergebnisse.
Beispiele aus der Praxis verdeutlichen das regelkonforme Vorgehen und die sachgerechte Anwendung der Vorschriften.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kommunalen und staatlichen Umweltverwaltung, die mit schalltechnischen Fragestellungen befasst oder von diesen betroffen sind, ebenso an die Wirtschaft bzw. Betreiber von Anlagen und deren Gutachter.
Ebenso sind Immissionsschutzbeauftragte und Beschäftigte angesprochen, die selber Geräuschmessungen (Umweltschutz, Arbeitsschutz) durchführen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L230704
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Durch den immer größer werdenden Einfluss der Europäischen Union gewinnen auch die EG-Richtlinien als supranationales Wasserrecht auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung zunehmend an Bedeutung. Die
Seminarinfos
Durch den immer größer werdenden Einfluss der Europäischen Union gewinnen auch die EG-Richtlinien als supranationales Wasserrecht auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung zunehmend an Bedeutung.
Die sichere Trinkwasserversorgung und schadlose Abwasserbeseitigung gehören zu den anspruchsvollsten Infrastrukturaufgaben des Staates.
Hier hat sich in der Bundesrepublik eine stark kommunalrechtlich geprägte Ver- und Entsorgungsstruktur herausgebildet, in der neben lokalen öffentlichen Aufgabenträgern auch überregionale Unternehmungen in unterschiedlichen Rechtsformen tätig sind.
Noch immer beschäftigt viele Bürger, vorrangig Grundstückseigentümer, die Abwasserproblematik.
Viele Rechtsstreitigkeiten sind noch bei den Verwaltungsgerichten deswegen anhängig.
Auch sind grundsätzliche Rechtsfragen nach vielen Diskussionsjahren in der Schwebe.
Rechtssicherheit ist auf dem Abwassersektor noch nicht hergestellt.
Im Seminar wird Ihnen ein Überblick gegeben zum Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abwasserrecht, unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen und Bodenverunreinigungen.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, der kommunalen Gebietskörperschaften sowie Landesbedienstete, die mit wasserrechtlichen Fragen befasst sind.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230705
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat.
Das Gesetz wurde zum ersten Mal am 13.09.1976 (BGBl. I S.2721) verkündet und zuletzt am 09.12.2004 (BGBl. I. S. 3332) geändert.
Mit dieser fünften Novelle wurde im Abwasserabgabengesetz die Änderung der Abwasserverordnung so umgesetzt, dass ab dem 01.01.2005 der Parameter Fischgiftigkeit durch den Fischeitest ersetzt wird.
Das Abwasserabgabengesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes, das durch die Ausführungsgesetze der Länder auszufüllen ist.
Kernpunkt des Gesetzes ist, dass für die Verschmutzung des Abwassers, das in ein Gewässer eingeleitet wird, eine Abgabe zu zahlen ist.
Der Grad der Verschmutzung wird in Schadeinheiten ausgedrückt.
Um der Referent in die Möglichkeit zu geben, Ihre Beispiele, Probleme und Fragen für den Workshop aufbereiten zu können, wird um die Übersendung bis 7 Tage vor Seminarbeginn gebeten.
Zur Berechnung der Übungsaufgaben sollten die Teilnehmer einen Taschenrechner mitbringen.
Der Workshop wurde zur Vertiefung des Grundlagen-Seminars konzipiert und ist gleichermaßen für die Teilnehmer des Grundkurses und insbesondere für erfahrene Mitarbeiter von abgabepflichtigen Unternehmen und für Festsetzungsbehörden geeignet, die auch mit atypischen Fällen in der Praxis konfrontiert werden.
Der Workshop bietet die Möglichkeit, eigene abgaberechtliche Beispiele, Probleme und Fragen im Vorfeld zuzusenden, damit diese zum Workshop thematisiert und diskutiert werden können.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230706
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV. Das Abfallrecht steuert
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV.
Das Abfallrecht steuert hinsichtlich solcher Maßnahmen stoffstrombezogene Rechtspflichten bei.
Das Verwerten mineralischer Abfälle kann ferner den Tatbestand der Gewässerbenutzung erfüllen und somit weiteren wasserrechtlichen Anforderungen unterworfen sein.
Zur Auslegung der o.g. Regelungen werden z.Zt. in den Ländern Vollzugshilfen (z.B. zu § 12 BBodSchV), Technische Regeln (LAGA M 20) und landesspezifische Vorgaben herangezogen.
Der daraus resultierende uneinheitliche Vollzug wird mit Inkrafttreten der neuen Mantelverordnung am 01.08.2023 eingeschränkt.
Dann kommen diese Neuregelungen über die Anforderungen bei
- Herstellung, Verwendung von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (ErsatzbaustoffV)
- Einsatz von Boden(-ähnlichem) Material (BBodSchV) zur Verfüllung (Gruben, Brüche, Tagebaue)
zur Anwendung.
Das Seminar nähert sich dieser neuen Schnittstellen-Problematik aus dem Blickwinkel der jeweils einschlägigen Rechtsbereiche und zeigt Lösungsvorschläge zu den Abgrenzungs- und Konkretisierungsproblemen auf.
Im Ergebnis soll den Praktikern und Rechtsanwendern eine orientierende Leitlinie an die Hand gegeben werden, die Inhalt und Bedeutung der jeweils anzuwendenden (künftigen) Bestimmungen für die Verwertung mineralischer Abfälle umfasst.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:15
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230710
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Den Teilnehmern werden rechtliche und technische Grundkenntnisse zur Einleitung von industriellen und gewerblichen Abwässern sowie deren Vorbehandlung vermittelt. Neben den notwendigen rechtlichen Grundlagen werden im
Seminarinfos
Den Teilnehmern werden rechtliche und technische Grundkenntnisse zur Einleitung von industriellen und gewerblichen Abwässern sowie deren Vorbehandlung vermittelt.
Neben den notwendigen rechtlichen Grundlagen werden im Rahmen des Seminars Behandlungsverfahren sowie die sensorische und analytische Überwachung besonders berücksichtigt.
Auf einleitender wie überwachender Seite wird ein Großteil der Mitarbeiter nur unzureichend geschult, muss jedoch sehr oft ohne ausreichende Kenntnis der Materie weitreichende Entscheidungen treffen.
Das betrifft u.a. Entscheidungen über Abwassereinleitungen durch Industrie und Gewerbe, Anforderungen an den Gewässerschutz sowie Gesundheitsschutz insbesondere bei Störfällen, Verträge zur Abwasserüberlassung und -aufbereitung, sowie den Betrieb und die Wartung der Anlagen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter von Städten und Gemeinden, Kommunal- und Umweltämtern, Städte- und Gemeindetag, Abwasserverbänden, Ingenieurbüros, Ver- und Entsorgern, Fachfirmen, sowie industrielle und gewerblicher Betreiber usw.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230711
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bei Behörden ist – aus unterschiedlichsten Gründen – eine Vielzahl von umweltrelevanten Informationen vorhanden, etwa über die Emissionen einer Anlage, die konkreten Auswirkungen auf Umweltbestandteile etc.
Seminarinfos
Bei Behörden ist – aus unterschiedlichsten Gründen – eine Vielzahl von umweltrelevanten Informationen vorhanden, etwa über die Emissionen einer Anlage, die konkreten Auswirkungen auf Umweltbestandteile etc.
Durch die neue EU-Umweltinformationsrichtlinie und die Landesumweltinformationsgesetze ist der Zugang zu Umweltinformationen inzwischen deutlich erleichtert worden.
So werden beispielsweise die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen halbiert und dürfen in der Regel einen Monat nicht überschreiten.
Der Kreis der informationspflichtigen Stellen wurde ebenso ausgeweitet wie der Begriff der „Umweltinformationen“ selbst.
Durch diese Ausweitung des Umweltinformationsanspruchs ist dieser in der Praxis nicht selten – nach der Devise:
„Wissen ist Macht“ – zum strategisch eingesetzten Informationsverschaffungsmittel geworden, um Nachbarrechtsstreitigkeiten oder Angriffe auf Planfeststellungsbeschlüsse, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen etc. vorzubereiten.
Praktisch bedeutsam ist deshalb – für die informationspflichtigen Stellen, wie für die betroffenen Unternehmen die Reichweite der hier zur Verfügung stehenden Ablehnungsgründe (z.B. Datenschutz; Schutz geistigen Eigentums, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230712
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Wasserhaushaltsgesetz und die aktuelle Rechtsprechung sind Gegenstand des Seminars. Wichtige Entscheidungen werden systematisch mit ihrem Praxisbezug vorgestellt. Neue Entwicklungen im
Seminarinfos
Das Wasserhaushaltsgesetz und die aktuelle Rechtsprechung sind Gegenstand des Seminars.
Wichtige Entscheidungen werden systematisch mit ihrem Praxisbezug vorgestellt.
Neue Entwicklungen im Wasserrecht (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Mantelverordnung, unkonventionelles Erdgas) werden zusammen mit ihren Folgen für die tägliche Arbeit erläutert.
Die Einwirkungen des Naturschutzrechtes auf Gewässerunterhaltung, -benutzung und –ausbau werden einbezogen.
Als Mitarbeiter/in eines Umwelt-, Planungs-, Tiefbau- oder Entwässerungsamtes bzw. Eigenbetriebes/ der Stadtwerke oder der Wasserbehörde müssen Sie im Wasserrecht auf dem Laufenden bleiben und das geltende Recht in verschiedenster Art anwenden.
Sie werden in verständlicher Weise die aktuellen Neuerungen im Wasserrecht mit ihrer Bedeutung für ihre tägliche Arbeit kennen lernen.
Ein Ausblick bereitet Sie auf die künftigen Entwicklungen vor.
Gesetzestexte liegen den Unterlagen NICHT bei. Wir empfehlen, diese mitzubringen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230713
Teilnahme am Kurs
August
Seminarinfos
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren. Mit
Seminarinfos
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren.
Mit der am 01.08.2017 neu gefassten Gewerbeabfallverordnung ist diese Lücke geschlossen und Getrenntsammlungs- und Recyclinganforderungen erheblich ausgeweitet worden.
Der neue Pflichtenkanon für Abfallerzeuger, Vorbehandler und Verwerter hat umfangreiche Anpassungen in der betrieblichen Praxis der Entstehung, Überlassung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bauabfällen zur Folge.
Das Seminar richtet sich somit an Sie, als Abfallerzeuger und beratende Dienstleister, an Abfallwirtschaftsbeteiligte sowie Mitarbeiter/innen der zuständigen Abfallbehörden.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230828
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat.
Das Gesetz wurde zum ersten Mal am 13.09.1976 (BGBl. I S. 2721) verkündet und zuletzt am 09.12.2004 (BGBl. I. S. 3332) geändert.
Mit dieser fünften Novelle wurde im Abwasserabgabengesetz die Änderung der Abwasserverordnung so umgesetzt, dass ab dem 01.01.2005 der Parameter Fischgiftigkeit durch den Fischeitest ersetzt wird.
Das Abwasserabgabengesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes, das durch die Ausführungsgesetze der Länder auszufüllen ist.
Kernpunkt des Gesetzes ist, dass für die Verschmutzung des Abwassers, das in ein Gewässer eingeleitet wird, eine Abgabe zu zahlen ist.
Der Grad der Verschmutzung wird in Schadeinheiten ausgedrückt.
Die Berechnung der Schadeinheiten und die Ermittlung des anzuwendenden Abgabesatzes sind kompliziert und werden im Seminar erläutert und an praktischen Beispielen ermittelt.
Es wird aufgezeigt, wie die Abgabebescheide erstellt bzw. überprüft und auf welche Weise Abgaben eingespart werden können.
Die Fehlerquellen, die bei der Berechnung der Abwasserabgabe entstehen können, werden aufgezeigt.
Damit ist die Veranstaltung gleichermaßen für abwasserabgabepflichtige Unternehmen als auch für Festsetzungsbehörden geeignet.
Zur Berechnung der Übungsaufgaben sollten Sie bitte einen Taschenrechner mitbringen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230830
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Tieffrequente/ niederfrequente Geräusche sind eine häufige Ursache von Immissionskonflikten und regelmäßiger Bestandsteil in der Prüfung auf schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG in Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren.
Seminarinfos
Tieffrequente/ niederfrequente Geräusche sind eine häufige Ursache von Immissionskonflikten und regelmäßiger Bestandsteil in der Prüfung auf schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG in Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren.
Der Schwerpunkt des Seminars liegt in der Vermittlung von aktuellen Informationen über das Auftreten, die Prognosemöglichkeiten sowie die Messung von tieffrequenten Geräuschen.
Nach einer Einführung in die physikalischen Aspekte werden die bekannten Ansätze der Prognose tieffrequenter Geräusche in der Verwaltungspraxis aufgezeigt.
Die Anforderungen an die messtechnische Erfassung und deren Beurteilung werden dargelegt und in Beispielen aus der Praxis veranschaulicht.
Es besteht die Möglichkeit, Fragen und Beispiele aus Ihrer Praxis in die Diskussion einzubringen.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die wesentlichen Grundlagen zur Erfassung und Beurteilung von tieffrequenten Geräuschen im Verwaltungshandeln darzulegen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kommunalen und staatlichen Umweltverwaltung, die mit schalltechnischen Fragestellungen befasst oder von diesen betroffen sind, ebenso an die Wirtschaft bzw. Betreiber von Anlagen und deren Gutachter.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L230831
Teilnahme am Kurs
September
Seminarinfos
Gerüche sind ein wesentlicher Bestandteil des menschlichen Lebens. Solange sie als unaufdringlich und angenehm empfunden werden, stellen sie kein Problem dar. Immer
Seminarinfos
Gerüche sind ein wesentlicher Bestandteil des menschlichen Lebens.
Solange sie als unaufdringlich und angenehm empfunden werden, stellen sie kein Problem dar.
Immer häufiger treten jedoch durch die dichter werdende Bebauung Geruchsbelästigungen auf.
Über die Möglichkeiten der Vorbeugung vor Geruchsbildung, Messung, Beseitigung und der Vermeidung der umweltbelastenden Ausbreitung besteht im Allgemeinen ein erhebliches Informationsdefizit.
Dieses Seminar macht Ihnen die Vorgänge verständlich und zeigt anhand von Praxisbeispielen Abhilfemaßnahmen auf.
Das Seminar wendet sich an Sie als Fach- und Führungskräfte sowie Immissionsschutzbeauftragte aus geruchsemittierenden Gewerbe- und Industriebetrieben, Ingenieur- und Planungsbüros, Fach- und Aufsichtsbehörden.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:45
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L230904
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Aus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt und ordnungsgemäß entsorgt
Seminarinfos
Aus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Kommunale Satzungen geben Einleitgrenzwerte vor, um den Bestand des Abwassernetzes langfristig zu sichern, denn Abbauprodukte der Fette wie etwa aggressive Fettsäuren greifen die Bausubstanz massiv an.
Fettabscheideranlagen müssen nach DIN EN 1825-1,-2 und DIN 4040-100:2016-12 bemessen und sachgerecht betrieben werden.
Um Kosten zu sparen sowie Rechts- und Haftungsrisiken zu vermeiden und nicht zuletzt die Bausubstanz der Abscheideranlage selbst zu erhalten, muss ihre Funktion im Rahmen der Kontrolle und Wartung regelmäßig von einem Sachkundigen überprüft werden.
Zu seinen Aufgaben zählt auch das Führen eines Betriebstagebuchs, in dem u.a. Fett- und Schlammschichtdicken zum Nachweis dokumentiert werden sowie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsintervalle von vier, vorzugsweise zwei Wochen.
Der Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12 ist darüber hinaus befähigt, die vor der Inbetriebnahme und danach in Abständen von 5 Jahren erforderliche Generalinspektion an Fettabscheideranlagen durchzuführen und den ordnungs- und sachgemäßen Betrieb der Anlage in allen Einzelheiten zu überprüfen.
Den Teilnehmern werden am ersten Tag des Seminars rechtliche Grundlagen sowie umfassende, für den Bau, den Betrieb und die Bemessung von Fettabscheideranlagen auf Grundlage von Normen und Regelwerken notwendige Kenntnisse vermittelt.
Das erworbene Wissen wird im Rahmen des Besuchs einer Kücheneinrichtung u.a. mit dem Ziel der Ermittlung der erforderlichen Nenngröße des Abscheiders umgesetzt.
Der zweite Tag befasst sich mit der im Zuge der Generalinspektion durchzuführenden Dichtheitsprüfung und den hierfür erforderlichen Messgeräten. Rechenbeispiele vertiefen das Verständnis.
Ferner wird auf die Auswertung, Dokumentation und Inhalte eines Prüfberichts eingegangen.
Hinweise zur Arbeitssicherheit sowie Beiträge zu Schäden und Sanierung von Abscheideranlagen erweitern die Fachkenntnisse.
Bitte bringen Sie die für Sie gültige Satzung mit.
Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang und bestandener Prüfung erwerben Sie die nach DIN 4040-100 und von Behörden geforderte Qualifikation „Fachkundiger für Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100“.
Die Fachkunde ist zeitlich begrenzt gültig. Für die Aufrechterhaltung der Fachkunde, ist die jährliche Teilnahme an einem Fortbildungsseminar empfehlenswert.
Kurszeiten
5 (Dienstag) 09:30 - 6 (Mittwoch) 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230905
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
In der Fachwelt gab es ein weltweites Echo auf die internationale TEEB-Studie [The Economics of Ecosystems and Biodiversity] zur Erfassung der Wirtschaftlichkeit von Ökosystemen und biologischer Vielfalt.
Seminarinfos
In der Fachwelt gab es ein weltweites Echo auf die internationale TEEB-Studie [The Economics of Ecosystems and Biodiversity] zur Erfassung der Wirtschaftlichkeit von Ökosystemen und biologischer Vielfalt.
Es folgte eine TEEB-Studie Deutschland [Naturkapital Deutschland]. Aktuell sind das Insekten- und das Bienen-sterben, wie auch das Artensterben insgesamt in der Diskussion.
Darauf Bezug nehmend sollen Hintergründe aufgezeigt und Erfordernisse erörtert werden.
Der perspektivische Blick betrifft dabei sowohl die Aspekte von integrativer Planung, wie auch die Kommunikation und Schaffung von Akzeptanz für dieses Querschnittthema.
Potenziell betroffen sind alle Akteure, die in Lebensräume und die Funktionen von Boden, Luft, Wasser planerisch oder in der Umsetzung draußen vor Ort eingreifen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Wasser-Naturschutz- und Planungsbehörden, Vertreter von Verbänden und sonstigen betroffenen Institutionen, Vertreter von Planungs- und Ingenieurbüros sowie Umweltverbänden, aber auch Unternehmen, die sich nachhaltig ausrichten wollen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N230907
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist seit den 90er Jahren elementarer Bestandteil „großer“ Anlagengenehmigungen. Zumindest bedarf es vielfach einer Vorprüfung, ob eine UVP durchzuführen ist („Screening“).
Seminarinfos
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist seit den 90er Jahren elementarer Bestandteil „großer“ Anlagengenehmigungen.
Zumindest bedarf es vielfach einer Vorprüfung, ob eine UVP durchzuführen ist („Screening“).
Die entsprechenden Verfahren erfordern gleichermaßen den Einsatz von Betreibern, Planern und Behörden.
Fehler bei der Durchführung der Vorprüfung bzw. der UVP führten bislang in aller Regel nicht zur Anfechtbarkeit der Genehmigung.
Diese Linie ist angesichts der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr zu halten.
Die korrekte Durchführung von Vorprüfung und UVP wird in Zukunft für den Bestand der Genehmigung entscheidend sein.
Das Seminar behandelt Inhalt und Verfahren von Vorprüfung und UVP und zeichnet die aktuelle Rechtsprechung nach.
Zudem werden Gegenstand und Ziel der aktuellen (europäischen) Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung erläutert.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230911
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Strahlenschutzgesetz und die zugehörige Strahlenschutzverordnung legen seit 2019 neue Anforderungen an Industrieunternehmen, die Abfallwirtschaft sowie Strahlenschutz- und Abfallbehörden fest. Dies betrifft u.a.:
Seminarinfos
Das Strahlenschutzgesetz und die zugehörige Strahlenschutzverordnung legen seit 2019 neue Anforderungen an Industrieunternehmen, die Abfallwirtschaft sowie Strahlenschutz- und Abfallbehörden fest.
Dies betrifft u.a.:
- Die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen aus strahlenschutzrechtlich genehmigten Tätigkeiten oder von Rückständen mit NORM, die als Schnittstelle zum Abfallrecht die Mitwirkung der Entsorger erfordern.
- Arbeitsplätze in diversen Industrien, in denen Materialien mit erhöhter Radioaktivität natürlichen Ursprungs vorkommen.
- Funde von Strahlenquellen in Altmetallen oder Abfällen bei Müllverbrennungsanlagen oder Deponien, die sachgerechtes Entscheiden erfordern.
Vor diesem Hintergrund stellt das Seminar die aufgrund des Strahlenschutzgesetzes und der neuen Strahlenschutzverordnung eingetretenen Veränderungen vor und diskutiert die Konsequenzen für die Praxis.
Das Seminar setzt keine speziellen Kenntnisse zum Strahlenschutz voraus.
Es wendet sich an alle, die als Sachbearbeiter oder Verantwortliche in Unternehmen der Abfallwirtschaft und Recyclingindustrie entscheiden müssen, die sich als Behördenvertreter über die Schnittstelle von Abfallwirtschaft und Strahlenschutz informieren wollen oder die als Mitarbeiter von Betrieben, in denen Abfälle mit Radioaktivität anfallen, nach Lösungen für Entsorgungsaufgaben suchen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230912
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Nach den Vorgaben der europäischen IE-Richtlinie ist für bestimmte Anlagen ein Ausgangszustandsbericht (AZB) zu erstellen und der Genehmigungsbehörde einzureichen, in dem festgehalten wird, in welchem Zustand der anstehende
Seminarinfos
Nach den Vorgaben der europäischen IE-Richtlinie ist für bestimmte Anlagen ein Ausgangszustandsbericht (AZB) zu erstellen und der Genehmigungsbehörde einzureichen, in dem festgehalten wird, in welchem Zustand der anstehende Boden und ein möglicher Grundwasserkörper zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ist.
Was bedeutet dieser Anspruch nun für die Unternehmen in der Praxis?
Wann genau muss ein Ausgangszustandsbericht eingereicht werden?
Was sind relevante Stoffe? Gibt es Ausnahmen für AwSV-Anlagen (ehem. VAwS)?
Wie erfolgt die Abgrenzung zum Bodenschutzrecht?
Wie gehen die Aufsichtsbehörden mit den Aussagen in den AZB um?
Welchen Einfluss hat der AZB auf eine Anlagengenehmigung?
Das Seminar richtet sich an Sie, als Anlagenbetreiber und Unternehmer, die mit der Aufstellung und der Bewertung der Ausgangszustandsberichte beschäftigt sein werden.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L230913
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Bestimmung und Deklaration von Abfällen. Durch das
Seminarinfos
Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Bestimmung und Deklaration von Abfällen.
Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und nicht-gefährlicher Abfälle zu beachten sind.
Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung, Nachweis- und Registerführung.
Für die Deklaration der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und die Vorgaben in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 15:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230914
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen. In dem Seminar erhalten Sie einen umfassenden
Seminarinfos
Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen.
In dem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von Betreibern umweltrechtlich relevanter Anlagen.
Es werden insbesondere aktuelle Themen und bevorstehende Änderungen und Neuerungen angesprochen.
Sie erfahren, wie Sie die Verantwortlichkeiten ordnungsgemäß im Unternehmen umsetzen.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Darstellung von Betreiberpflichten des europäischen und deutschen Umweltrechts, insbesondere Immissionsschutzrecht, Gefahrstoffrecht und Gewässerschutzrecht
– Einschätzung und Bedeutung der haftungsrechtlichen Risiken im Unternehmen
– Sicherstellung einer ordentlichen Betriebsorganisation zur Übertragung von Verantwortlichkeiten und deren Abgrenzung
– haftungsrechtliche Kriterien und Entlastungsmöglichkeiten.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Betreiber von Anlagen, sonstige Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebs- und Bereichsleiter, verantwortliche Personen im Bereich des Umweltrechts und als sonstige interessierte Personen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230914
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Im Seminar soll Ihnen von unserem Referenten ein Überblick zu folgenden Schwerpunkten gegeben werden: – Erforderliche Inhalte und Aussagen von Baugrund- und Gründungsgutachten,– Planung einer Baugrunderkundung,
Seminarinfos
Im Seminar soll Ihnen von unserem Referenten ein Überblick zu folgenden Schwerpunkten gegeben werden:
– Erforderliche Inhalte und Aussagen von Baugrund- und Gründungsgutachten,
– Planung einer Baugrunderkundung,
– Erläuterung gängiger Felderkundungsverfahren und Laborversuche,
– Grundlagen der Verfahren zur Bestimmung bodenmechanischer und hydrologischer Kennwerte,
– Auswertung der Erkundung und Kennwertbestimmung, Möglichkeiten und Grenzen von Korrelationen,
– Aufbaue des Geotechnischen Berichts nach EC 7,
– Festlegung von Homogenbereichen gemäß DIN 18300
Die Teilnehmer sollen befähigt werden, Methodik und Umfang erforderlicher Baugrunduntersuchungen je nach Bau- und Untersuchungsaufgabe eigenverantwortlich veranlassen und bewerten zu können.
Nutzen Sie unser Angebot, wenn Sie als Mitarbeiter im Fachgebiet Geotechnik bzw. Ingenieurgeologie, in beratenden und planenden Ingenieurbüros, in der Projektsteuerung oder baubeaufsichtigenden Behörden tätig sind.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230918
Teilnahme am Kurs
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Voraussetzung für die Überwachung des Grundwassers sind zunächst repräsentative und funktionstüchtige Messstellen. Der Bau von regelgerechten Messstellen sowie deren Prüfung und
Seminarinfos
Voraussetzung für die Überwachung des Grundwassers sind zunächst repräsentative und funktionstüchtige Messstellen.
Der Bau von regelgerechten Messstellen sowie deren Prüfung und Instandhaltung sind grundlegende Bausteine der Grundwasserbeobachtung, welche z.B. in der Altlastenuntersuchung und beim Monitoring zur Umsetzung der EGWasserrahmenrichtlinie bedeutsam sind.
Eine weitere Grundvoraussetzung für eine fachgerechte Probenahme, ist neben der erforderlichen Geräteausstattung, eine fachlich qualifizierte Ausbildung des mit der Durchführung der Probenahme betrauten Personals.
Ein personenbezogener Sachkundenachweis u. a. für die Probenahme von Grundwasser wird zunehmend bei öffentlichen Ausschreibungen gefordert.
Im Rahmen der Akkreditierung müssen Labore für Ihre Zulassung u. a. zur Probenahme von Grundwasser den Nachweis der Qualifikation der Probenehmer erbringen.
Der Lehrgang soll entsprechend fundiertes Grundlagenwissen zu Bau, Betrieb und Beprobung von Grundwassermessstellen vermitteln, um in der Praxis aussagekräftige, repräsentative und reproduzierbare Untersuchungsergebnisse zu erlangen, die z.B. auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Der Lehrgang richtet sich an Sie, als Auftraggeber für Grundwasserprobennahmen, Mitarbeiter der Wasserverbände, Unteren Wasserbehörden und übergeordneten Behörden sowie an Mitarbeiter von Ingenieurbüros und Bergbaubetrieben, die Grundwasserprobennahmen mit Qualitätssicherung durchführen.
Darüber hinaus ist es ein Angebot an alle zugelassenen bzw. akkreditierten Untersuchungsstellen, die zur regelmäßigen Fortbildung aller Mitarbeiter verpflichtet sind.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:15
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230919
Teilnahme am Kurs
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Deponien als Beseitigungsorte für Abfälle sind je nach Abfallinventar, Entstehungszeit und Beendigungszeitpunkt der Ablagerung unterschiedlichen Umweltrechtsbereichen zuzuordnen. Somit ergeben sich für den geordneten Deponieabschluss unterschiedliche
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Deponien als Beseitigungsorte für Abfälle sind je nach Abfallinventar, Entstehungszeit und Beendigungszeitpunkt der Ablagerung unterschiedlichen Umweltrechtsbereichen zuzuordnen.
Somit ergeben sich für den geordneten Deponieabschluss unterschiedliche rechtliche und fachliche Anforderungen. Hierzu erfolgt im ersten Teil des Seminars ein Überblick der Anforderungen und Unterschiede.
Da zwischen dem Zeitpunkt der Einlagerungsbeendigung und dem Deponieabschluss älterer Standorte häufig bereits intensive natürliche Sukzession auf den Abfallkörpern stattgefunden hat, werden in der Planungs- und Bauphase des Deponieabschlusses umwelt- und naturschutzfachliche Sachverhalte relevant.
Diese führen oft zu Konflikten in der Genehmigungs- oder Ausführungsphase.
Im zweiten Teil des Seminars wird ein Überblick über die rechtlichen und fachlichen Anforderungen des Umwelt und Naturschutzes bei der Planung und Umsetzung von Stilllegung- /Sanierungsmaßnahmen auf Deponien gegeben.
Allgemeine Grundlagen für die Zulassung der Sanierung und spezielle Lösungen werden anhand von Fallbeispielen vermittelt.
Überblick über die umweltrechtlichen und fachlichen Randbedingungen bei der Stilllegung/Sanierung von Deponien in Verbindung mit Umwelt- und Naturschutz.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Planungsbüros, die mit Fragen der Projektsteuerung, Fachplanung und Umsetzung von Deponievorhaben in der Stilllegungs- /Sanierungsphase befasst oder von diesen betroffen sind.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230920
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen, aus denen im Falle der Nichterfüllung Ordnungswidrigkeiten erwachsen können.
Seminarinfos
Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen, aus denen im Falle der Nichterfüllung Ordnungswidrigkeiten erwachsen können.
Das Seminar zeigt die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen eines Bußgeldverfahrens auf und macht Sie mit dem Verfahrensablauf im Bußgeldverfahren vertraut.
Sie erfahren, wie Sie umweltrechtliche Verantwortlichkeiten ordnungsgemäß im Unternehmen umsetzen müssen, um entsprechende ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen erfolgreich zu vermeiden.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Allgemeines zu Ordnungswidrigkeiten, wie Anwendungsbereich, Definitionen, Zuständigkeiten, Verfahrensablauf und Verjährung
– Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit anhand von Beispielen
– Bemessung von Bußgeldhöhen im umweltrechtlichen Verfahren
– Beweisführung, Beweissicherung und Entlastungsmöglichkeiten
– Paralleles Führen von Verwaltungs- und Bußgeldverfahren
Das Seminar richtet sich sowohl an Sie, als Betreiber von Anlagen, sonstige Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebs- und Bereichsleiter, verantwortliche Personen im Bereich des Umweltrechts und sonstige interessierte Personen, wie Umweltbeauftragte im Unternehmen, als auch als Behördenmitarbeiter, die im umweltrechtlichen Bereich tätig sind.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230921
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Sie erhalten eine grundlegende und umfassende Einführung im Bereich Immissionsschutz vom Bereich der Europäischen Rahmenrichtlinien bis hin zu medienbezogenen Spezialregelungen. Dabei werden Schutz- und
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Sie erhalten eine grundlegende und umfassende Einführung im Bereich Immissionsschutz vom Bereich der Europäischen Rahmenrichtlinien bis hin zu medienbezogenen Spezialregelungen.
Dabei werden Schutz- und Vorsorgeaspekte betrachtet und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten und Pflichten abgeleitet.
Ein zweiter Schwerpunkt beschäftigt sich mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
An Fallbeispielen wird dieses Wissen vertieft und es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie die für das jeweilige Unternehmen bzw. relevanten Vorschriften anwenden können.
Das Seminar bietet einen hohen Praxisbezug und reichlich Möglichkeit zur Diskussion, wenn Sie wünschen auch anhand Ihrer konkreten Fallbeispiele.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, für Umwelt- bzw. Immissionsschutz zuständige Mitarbeiter in Unternehmen, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L230925
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst. Durch das Hochwasserschutzgesetz
Seminarinfos
Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst.
Durch das Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 wurden die Vorschriften zum „Hochwasserschutz“ (der § 72 ff.) im Wasserhaushaltsgesetz recht grundsätzlich überarbeitet.
Neben neuen Gebietskategorien („Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, § 78b WHG; „Hochwasserentstehungsgebiete“, § 78d WHG) werden nun – bundeseinheitlich – Anforderungen an „Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten“ in § 78c WHG geregelt.
Aber auch die vorhandenen Vorschriften wurden überarbeitet, teilweise erheblich geändert und ergänzt, so sind nun nach §§ 78 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 2 WHG im Rahmen der Ausnahmeprüfungen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen, der bisher umstrittene Drittschutz wurde somit gesetzlich verankert.
In diesem Seminar werden die aktuellen rechtlichen Vorgaben des WHG, des BauGB und der Raumordnung im Hinblick auf den vorsorgenden und vorbeugenden Hochwasserschutz erläutert.
Bei den wasserrechtlichen Bestimmungen werden differenziert nach den einzelnen Gebietstypen die Verbote (insbesondere § 78 Abs. 1 und Abs. 4 WHG) sowie die Ausnahmetatbestände (§ 78 Abs. 2 und Abs. 5 WHG) besprochen.
Darüber hinaus werden die dem Städtebau verbleibenden Handlungsspielräume aufgezeigt. Selbstverständlich lässt das Seminarprogramm Raum für die Diskussion aktueller Fallbeispiele aus dem Teilnehmerkreis.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:45
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230926
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen. Schwerpunkt hierbei ist die Gefahrenabwehr und das
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Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen.
Schwerpunkt hierbei ist die Gefahrenabwehr und das dabei anzuwendende rechtliche Instrumentarium einschließlich der dazu vorgeschriebenen Verfahrenswege.
Besonderes Augenmerk wird auf die Auslegung des Bundesbodenschutzgesetzes und die viel diskutierte Abgrenzung zwischen Bodenschutz und Wasserrecht gerichtet.
Der Stand der Technik bei der Havarienbekämpfung und zur Vorbeugung von Unfällen mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen wird dargelegt.
Anhand der grundlegenden Fakten und von Fallbeispielen werden die Teilnehmer zu einer pragmatisch orientierten Vorsorge ermutigt und das Instrumentarium zur erfolgreichen Verhinderung von Havarien und Unfällen sowie Minimierung der Folgen aufgezeigt.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Gewässerschutzbeauftragte und verantwortliche Mitarbeiter von Unternehmen, die mit wassergefährdenden oder gefährlichen Stoffen umgehen, Anlagen betreiben oder mit Gefahrstofftransporten befasst sind.
Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Verbänden, Kommunen sowie Umwelt- und Wasserwirtschaftsverwaltungen, Feuerwehren sowie der mit Natur-, Gewässerschutz- und Bodenschutz befassten Umweltbehörden werden ebenfalls angesprochen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230927
Teilnahme am Kurs
Oktober
Seminarinfos
Das Seminar stellt die allgemeinen Grundlagen für Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren speziell im Wasserrecht dar. Besonders berücksichtigt werden dabei im Seminar, die Bezüge zum Recht der
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Das Seminar stellt die allgemeinen Grundlagen für Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren speziell im Wasserrecht dar.
Besonders berücksichtigt werden dabei im Seminar, die Bezüge zum Recht der Umweltverträglichkeit und die Auswirkungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Zugleich werden die Grundbegriffe des Ausbaus und der Unterhaltung von Gewässern nach dem neuesten Stand vermittelt und in der Diskussion anhand von Beispielen aus der behördlichen Praxis vertieft.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W231004
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Vorschriften der Europäischen Union, z. B. die Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft sowie die Fortentwicklung
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Vorschriften der Europäischen Union, z. B. die Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft sowie die Fortentwicklung des Standes der Technik (Beste verfügbare Techniken-BVT) wurden in das deutsche Immissionsschutzrecht (BImSchG) integriert.
Das Seminar informiert über den aktuellen Stand, absehbare Entwicklungen und die sich daraus ergebenden Neuerungen für das Immissionsschutzrecht, insbesondere für den Bereich der genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Immissionsschutzbeauftragte müssen alle zwei Jahre zum Erhalt der Fachkunde eine Fortbildung besuchen.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar wird der Verpflichtung im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nachgekommen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L231005
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Seit Jahrzehnten werden biologische Anlagen zur Abluftbehandlung eingesetzt. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben stellen Biofilter eine kostengünstige und wartungsarme Lösung der betrieblichen Luftreinhaltung dar.
Seminarinfos
Seit Jahrzehnten werden biologische Anlagen zur Abluftbehandlung eingesetzt.
Insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben stellen Biofilter eine kostengünstige und wartungsarme Lösung der betrieblichen Luftreinhaltung dar.
Das Seminar bietet Ihnen umfassende Informationen aus der Praxis zur Konzipierung, Realisierung und Überwachung von biologischen Abluftbehandlungsanlagen sowie zu den zu erwartenden Kosten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Fach- und Führungskräfte sowie Immissionsschutzbeauftragte aus geruchsemittierenden Gewerbe- und Industriebetrieben, Ingenieur- und Planungsbüros, Fach- und Aufsichtsbehörden.
Kurszeiten
(Friday) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L231006
Teilnahme am Kurs
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Aus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt undordnungsgemäß
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Aus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt und
ordnungsgemäß entsorgt werden.
Kommunale Satzungen geben Einleitgrenzwerte vor, um den Bestand des Abwassernetzes zu sichern, denn Abbauprodukte der Fette wie etwa aggressive Fettsäuren greifen die Bausubstanz massiv an.
Fettabscheideranlagen müssen nach DIN EN 1825-1, -2 und DIN 4040-100:2016-12 bemessen und sachgerecht betrieben werden.
Um Kosten zu sparen sowie Rechts- und Haftungsrisiken zu vermeiden und nicht zuletzt die Bausubstanz der Abscheideranlage selbst zu erhalten, muss ihre Funktion im Rahmen der Kontrolle und Wartung regelmäßig von einem Sachkundigen überprüft werden.
Zu seinen Aufgaben zählt auch das Führen eines Betriebstagebuchs, in dem u.a. Fett- und Schlammschichtdicken zum Nachweis dokumentiert werden sowie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsintervalle von vier, vorzugsweise zwei Wochen.
Zielgruppe: Betreiber von Fettabscheidern und deren verantwortlichen Mitarbeiter/-innen in Großküchen, Hotels, Restaurants, Autobahnraststätten, Kantinen, Gaststätten, Schlachthöfen, Bäckereien u. v. a. m.
Bitte bringen Sie die für Sie gültige Satzung mit.
Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang erwerben Sie die nach DIN 4040-100:2016-12 und von Behörden geforderte Qualifikation „Sachkundiger für Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100“.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108