September, 2021
Seminarinfos
Das Ende 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz und die zugehörige Strahlenschutzverordnung führen zu neuen Anforderungen an Industrieunternehmen, die Abfallwirtschaft sowie Strahlenschutz- und Abfallbehörden: –
Seminarinfos
Das Ende 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz und die zugehörige Strahlenschutzverordnung führen zu neuen Anforderungen an Industrieunternehmen, die Abfallwirtschaft sowie Strahlenschutz- und Abfallbehörden:
– Die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen aus strahlenschutzrechtlich genehmigten Tätigkeiten oder von Rückständen mit NORM wird weiterhin als Schnittstelle zum Abfallrecht die Mitwirkung der Entsorger erfordern.
– Arbeitsplätze in diversen NORM-Industrien sind neu zu bewerten.
– Funde von Strahlenquellen in Altmetallen oder Abfällen bei Müllverbrennungsanlagen oder Deponien erfordern sachgerechtes Entscheiden.
– Die Produktverantwortung von Herstellern bezieht die Radioaktivität von Waren (wie z.B. Feuerfestmaterial) mit ein.
Vor diesem Hintergrund stellt das Seminar die aufgrund des Strahlenschutzgesetzes und der neuen Strahlenschutzverordnung eingetretenen Veränderungen vor und diskutiert die Konsequenzen für die Praxis.
Das Seminar setzt keine speziellen Kenntnisse zum Strahlenschutz voraus.
Es wendet sich an alle, die als Sachbearbeiter oder Verantwortliche in Unternehmen der Abfallwirtschaft und Recyclingindustrie entscheiden müssen, die sich als Behördenvertreter über die Schnittstelle von Abfallwirtschaft und Strahlenschutz informieren wollen oder
die als Mitarbeiter von Betrieben, in denen Abfälle mit Radioaktivität anfallen, nach Lösungen für Entsorgungsaufgaben suchen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210914