Beprobung des Trinkwassers
Seminarinfos
Trinkwasserinstallationen in gewerblich oder wohnwirtschaftlich vermieteten Objekten unterliegen künftig strengeren Prüfpflichten. Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungsgenossenschaften sind nach der geplanten Änderung der Trinkwasserverordnung verpflichtet, die Trinkwasserinstallationen
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Trinkwasserinstallationen in gewerblich oder wohnwirtschaftlich vermieteten Objekten unterliegen künftig strengeren Prüfpflichten.
Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungsgenossenschaften sind nach der geplanten Änderung der Trinkwasserverordnung verpflichtet, die Trinkwasserinstallationen in vermieteten Wohnbereichen regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Von dieser Neuregelung sind bundesweit rund 2 Millionen Anlagen betroffen.
Gemäß TrinkwV dürfen Probenahmen ausschließlich von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die sowohl entsprechend geschult sind als auch in ein Qualitätsmanagementsystem eines akkreditierten Labors eingebunden sind. Die eigentliche Probenuntersuchung erfolgt in hierfür akkreditierten Prüflaboratorien.
Für Unternehmen aus dem Bereich Trinkwasserhygiene, Gebäudetechnik und Facility Management ergeben sich dadurch neue regelmäßige Dienstleistungsfelder. Gleichzeitig erfährt auch das Sanierungs- und Instandhaltungsgeschäft einen deutlichen Impuls, sofern die neuen gesetzlichen Vorgaben konsequent umgesetzt werden.
Der Vorteil einer fachkundigen Anlagenprüfung einschließlich Probenahme liegt für Betreiber klar auf der Hand: Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Trinkwasserqualität können Anlagenmängel frühzeitig erkannt und technische, hygienische oder bauliche Defizite zeitnah behoben werden.
Kurszeiten
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W260929
