Um- und Durchsetzung der Überlassungspflicht für Abfälle

2024Mo21Okt09:30Mo16:30Um- und Durchsetzung der Überlassungspflicht für AbfälleAnschluss- und BenutzungszwangKurs-IDA241021 Umgeplantin Planung Event TagsAbfall,Abfallanalyse,Abfallbehälter,Abfallbehandlung,Abfallbeseitigung,Abfallbeseitigungskosten,Abfallbewirtschaftung,Abfallbilanzierung,Abfallcontainer,Abfallentsorgung,Abfallentsorgungsanlage,Abfallerzeuger,Abfallgebühren,Abfallgesetz,Abfallhierarchie,Abfallkalender,Abfallkatalog,Abfallrecht,Abfallsatzung,Abfalltransport,Abfallvermeidung,Abfallverordnung,Abfallverwertung,Abfallwirtschaft,Altglas,Altöl,Alttextilien,Anschlusszwang,Benutzungszwang,Bioabfall,Deponie,DSD,Dual System,Elektroaltgeräte,Entsorgung,Entsorgungsfachbetrieb,Entsorgungskonzept,Entsorgungswirtschaft,Gefahrgut,Grundlagen,Grüner Punkt,Kreislaufwirtschaft,LAGA,Müll,Mülltrennung,Pflicht,Recht,Recycling,Schadstoffe,Sonderabfall,Sperrmüll,Überlassung,Überlassungspflicht,Überlassungszwang,Verpackungsverordnung,Wertstoff

Seminarinfos

Bereits seit Inkrafttreten des KrWG ist Gegenstand ständiger Auseinandersetzung die Frage, ob Abfälle durch Erzeuger und Besitzer dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden müssen.

Hierbei ging es zunächst um die Erschließung möglichst kostengünstiger Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen.

Damit einher ging die Problematik der Entsorgungssicherheit, insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Frage der Planungssicherheit und Anlagenauslastung.

Mangels fehlender Konkretisierung durch die Normgeber erfolgte die Ausgestaltung des Abfallrechtes durch die Rechtsprechung.

Auch durch die GewAbfV ist eine Klärung nicht eingetreten.

Weiterhin erfolgt die Ausgestaltung der Abfallentsorgung entscheidend maßgeblich durch die Rechtsprechung, insbesondere hinsichtlich der Überlassungspflicht. Hervorzuheben ist die Rechtsprechung zu den Beweis- bzw. Darlegungspflichten der Abfallerzeuger und -besitzer.

Die Situation hat sich gravierend verändert: Da nun auch Abfälle zur Beseitigung nicht mehr unbehandelt deponiert werden dürfen, ist quasi über Nacht der Entsorgungsmarkt völlig neu „gemischt“ worden.

Bis dahin bestehende Entsorgungswege sind teilweise entfallen, die Entsorgungskosten, auch auf dem „freien Markt“, sind erheblich gestiegen, weil ausreichende Vorbehandlungskapazitäten -teilweise- noch fehlen.

Im Workshop werden Fragen zur Überlassungspflicht und zum Anschluss-und Benutzungszwang unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich diskutiert.

Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Beispiele und die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein.

Hierzu sind konkrete Anfragen zu Vor-Ort-Problemen von Teilnehmern im Vorfeld des Workshops ausdrücklich erwünscht.

Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und Abfallbehörden, an Betreiber von Entsorgungsanlagen sowie Abfallerzeuger und -besitzer.

Kurszeiten

21. Oktober 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)

Ort

IWU Magdeburg

Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108

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Kurs-ID

A241021