Der „Wohnungsbauturbo“

Der „Wohnungsbauturbo“Was geht? Was geht nicht? Event Tags§30 BauGB,§34 BauGB,§35 BauGB,246,Abstandflächen,Abwägungsgebot,aktiver Lärmschutz,Anpassungsgebot,Artenschutzrecht,Außenbereich,Außenlärmpegel,Bauakustik,BauGB,Baugebietstypen,Baugesetzbuch,Bauleitplanung,bauliche Abschirmung,BauNVO,Bauordnungsrecht,Bebauungsplan,DIN 4109,Eingriffsregelung,Emissionsminimierung,Erschließungsanlagen,Fassadendämmung,Flächennutzungsplan,Fluglärm,Funktionsmischung,Gebietseigenart,Gebietserhaltung,Gebietswertigkeit,Gebot der planerischen Konfliktbewältigung,Gemeindeplanungshoheit,Gemengelage,Geräuschkontingentierung,Gewerbelärm,Grundrissorientierung,Immissionsprognose,Immissionsrichtwerte,immissionsschutzrechtliche Bewertung,Innenbereich,Innenentwicklung,Konfliktgerechtigkeit,Kurs,Lärmbetrachtung im Baugenehmigungsverfahren,Lärmkontingent,Lärmpegelbereich,Lärmschutz,Lärmschutz bei Nachverdichtung,Lärmschutzfaktor,Lärmschutzregime,Lärmschutzwall,Lärmschutzwand,lärmsensibles Wohnen,Lärmunterdeckung,Lehrgang,MI-Gebiet,MK-Gebiet,Nachtlärm,Nachverdichtung,Nutzungsrestriktionen,Ortsbildverträglichkeit,passiver Lärmschutz,planungsrechtliche Einordnung,planungsrechtliche Privilegierung,Planungsrechtliche Zulässigkeit,Rücksichtnahmegebot,Schallabschirmung,Schalldämmmaß,Schallimmissionsplan,Schallschutzkonzept,Schalltechnische Untersuchung,Schienenlärm,Schutzgut Mensch,Seminar,städtebauliche Dichte,Städtebauliche Entwicklung,städtebaulicher Bestandsschutz,städtebaulicher Vertrag,TA Lärm,Umweltbericht,Umweltprüfung,unbeplanter Innenbereich,Urbanes Gebiet,Verkehrserzeugung,Verkehrslärm,Vorsorgegrundsatz,WA-Gebiet,Weiterbildung,Wohnqualität,WohnraumschaffungKurs-IDR260921 2026Mo21Sep09:3016:15

Seminarinfos

Chancen und „Fallstricke“ der neuen Regelungen des BauGB zu Wohnungsbauvorhaben und Lärmschutz im beplanten und unbeplanten Innenbereich und im Außenbereich

Der Bund hat das Baugesetzbuch (BauGB) geändert, um den Wohnungsbau gezielt „anzukurbeln“. Kern der Novelle, ist die Schaffung des § 246e BauGB, einer Vorschrift, die eine Experimentierklausel zur Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben (auch) im planungsrechtlichen Außenbereich ermöglicht. Auch § 34 BauGB und § 31 BauGB sind angepasst worden, um Wohnungsbauvorhaben „elastischer“ genehmigen zu können. Mit Blick auf die Belange des Immissionsschutzes ist vor allem die Änderung des § 9 I Nr. 23 BauGB von Interesse, die auch Abweichungen von der TA Lärm in Bebauungsplänen ausdrücklich zulässt.

Es ist zu erwarten, dass in nächster Zeit viele Vorhabenträger sich gezielt auf den „Bauturbo“ berufen werden, um Wohnungsbauvorhaben zur Genehmigung zu führen, die zuvor daran gescheitert sind, weil das Vorhaben im Außenbereich (ohne Bebauungsplan) nicht genehmigungsfähig war oder sich im Innenbereich nicht einfügte. Auch Planungsvorhaben in Bestandsquartieren, die wegen strenger Schallschutzvorgaben problematisch waren, sind nun wieder im Fokus.

Das Seminar gibt einen Überblick über die Novellierung des BauGB („Bauturbo“) und wird speziell die aus Sicht der öffentlichen und privaten Belange wichtigen Tatbestandsvoraussetzungen betrachten. Auch auf die Lockerung der Vorgaben der TA Lärm wird dezidiert eingegangen werden. Es besteht hinreichend Raum für Fragen und eine Diskussion.

Das Seminar richtet sich vor allem an Städte und Gemeinden, Bauaufsichtsbehörden, Umweltbehörden und Projektentwickler aus der Immobilienwirtschaft aber auch Planungs- und Architekturbüros.

Seminarteilnehmende erhalten Herrn Prof. Dr. Götzes, Herrn Müller-Wiesenhakens Kommentierung: Die BauGB-Novelle zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – „Wohnungsbauturbo“ inklusive.

Kurszeiten

21. September 2026 09:30 - 16:15(GMT+02:00)

Ort

IWU Magdeburg

Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108

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Kurs-ID

R260921

Teilnahme am Kurs

Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.

Teilnahmepauschale (MwSt.-frei) 459,00 

Gesamtpreis 459,00