Verwertung mineralischer Abfälle – unter den neuen Bestimmungen der Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV, BBodSchV)

Die Verwertung mineralischer Abfälle spielt eine wichtige Rolle in Bezug auf den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und den Umweltschutz. Unter Verwertung versteht man die Aufbereitung und Wiederverwendung mineralischer Abfälle, um sie als Ersatzbaustoffe in Bauprojekten einzusetzen. Die Verwertung unterstützt somit die Kreislaufwirtschaft und reduziert die Notwendigkeit von Primärrohstoffen.

Mit den neuen Bestimmungen der Mantelverordnung, insbesondere der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), werden die Rahmenbedingungen für die Verwertung mineralischer Abfälle weiter konkretisiert und angepasst.

Die Ersatzbaustoffverordnung regelt die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoffe in Bau- und Erdbauvorhaben. Sie legt Kriterien fest, die erfüllt werden müssen, um mineralische Abfälle als Ersatzbaustoffe einzusetzen. Dazu gehören unter anderem technische Eigenschaften, Grenzwerte für Schadstoffe und Vorgaben für den Einbau und die Dokumentation.

Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ergänzt die Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung, indem sie den Umgang mit kontaminierten mineralischen Abfällen und den Schutz des Bodens regelt. Sie legt Anforderungen für die Verwertung kontaminierter mineralischer Abfälle fest und enthält Vorgaben für Untersuchungen, Probenahmen und Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der Verwertung.

Die neuen Bestimmungen der Mantelverordnung haben das Ziel, eine umweltverträgliche Verwertung mineralischer Abfälle sicherzustellen und den Schutz von Boden, Wasser und Luft zu gewährleisten. Sie stellen sicher, dass bei der Verwertung alle relevanten rechtlichen, technischen und ökologischen Anforderungen erfüllt werden.

Die Verwertung mineralischer Abfälle bietet viele Vorteile, wie die Einsparung von Primärrohstoffen, die Reduzierung von Deponievolumen und die Minimierung von Umweltauswirkungen. Durch die klaren Bestimmungen der Mantelverordnung werden Standards und Transparenz in Bezug auf die Verwertung mineralischer Abfälle geschaffen und die Qualität der eingesetzten Ersatzbaustoffe sichergestellt.

Es ist wichtig, dass Unternehmen und Betriebe, die mineralische Abfälle verwerten möchten, die aktuellen Bestimmungen der Mantelverordnung, insbesondere der Ersatzbaustoffverordnung und der BBodSchV, genau beachten und umsetzen. Eine ordnungsgemäße Verwertung gemäß den gesetzlichen Vorgaben trägt zum Schutz der Umwelt bei und unterstützt die nachhaltige Nutzung von Ressourcen.