Plastikindustrie verfehlt Recyclingziel deutlich
Die europäische Plastikindustrie hatte angekündigt, das Recycling von Plastik bis 2025 deutlich zu steigern. Nach NDR-Recherchen wird dieses Ziel aber weit verfehlt. […]
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Die Verwertung mineralischer Abfälle ist ein zentraler Baustein der Kreislaufwirtschaft und gewinnt angesichts knapper werdender Ressourcen und steigender Abfallmengen zunehmend an Bedeutung. […]
Die Klärschlammentsorgung und Phosphorrückgewinnung haben sich in Deutschland zu einem zentralen Thema der Abwasserwirtschaft entwickelt. Angesichts schwindender natürlicher Phosphorressourcen und steigender Umweltauflagen […]
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist ein zentrales Instrument der Kreislaufwirtschaft, das darauf abzielt, Hersteller für die Umweltauswirkungen ihrer Produkte über deren gesamte […]
Die Einstufung von Lithium-Ionen-Altbatterien als Abfall ist ein komplexes Thema, das in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Aufgrund ihrer […]
Einleitung Die im August 2023 in Kraft getretene Mantelverordnung hat das deutsche Abfallrecht grundlegend verändert. Durch die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und […]
Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzBauschV) stellt einen wesentlichen Schritt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft dar. Sie zielt darauf ab, mineralische Abfälle vermehrt als Sekundärrohstoffe in […]
Die neue EU-Abfallrichtlinie stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und ressourcenschonenderen Wirtschaft dar. Sie ist Teil des umfassenden Kreislaufwirtschaftspakets der […]
Ziel ist es, die Verschwendung von Lebensmitteln zu reduzieren. LUXEMBURG/AFP. Die Umwehminister der Europäischen Union haben für strengere Regeln gegen Lebensmittelverschwendung gestimmt. […]
Mantelverordnung (MV):
Zielsetzung:
„Die Mantelverordnung bezweckt die Verwertung von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoffe, soweit dies unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und der öffentlichen Sicherheit vertretbar ist.“
Anwendungsbereich:
„Die Mantelverordnung gilt für mineralische Abfälle, die nicht gefährliche Abfälle im Sinne des Abfallgesetzes sind.“
Verwertungsklassen:
„Die Mantelverordnung definiert sechs Verwertungsklassen (VK) für mineralische Abfälle. Die Zuordnung eines Abfalls zu einer VK erfolgt anhand der Schadstoffgehalte.“
Zuordnungswerte:
„Je nach VK sind unterschiedliche Verwertungsmöglichkeiten zulässig.“
Ersatzbaustoffverordnung (EBV):
Neuregelungen:
„Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ersetzt die Mantelverordnung und führt einige Neuerungen ein.“
Prüfverfahren:
„Die EBV führt ein neues zweistufiges Prüfverfahren für die Eignung von Ersatzbaustoffen ein.“
Elektronisches Abfallregister:
„Die EBV fordert die Einführung eines elektronischen Abfallregisters.“
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Zielsetzung:
„Das Bundesbodenschutzgesetz bezweckt den Schutz des Bodens vor schädlichen Einwirkungen und vor schädlichen Bodenveränderungen.“
Anwendungsbereich:
„Das Bundesbodenschutzgesetz gilt für alle Böden, unabhängig von ihrer Nutzung.“
Vorsorgepflichten:
„Das Bundesbodenschutzgesetz verpflichtet die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu Vorsorgepflichten, um den Boden vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.“
Sanierungspflichten:
„Das Bundesbodenschutzgesetz verpflichtet die Verursacher von Bodenverunreinigungen zur Sanierung der verunreinigten Böden.“
Zusammenhänge:
Mantelverordnung und Ersatzbaustoffverordnung:
„Die Mantelverordnung und die Ersatzbaustoffverordnung regeln die Verwertung von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoffe.“
Bundesbodenschutzgesetz:
„Das Bundesbodenschutzgesetz enthält Vorgaben für die Verwertung von Abfällen als Ersatzbaustoffe, um eine Gefährdung des Bodens zu vermeiden.“
Herausforderungen:
Anpassung der bestehenden Prozesse und Anlagen an die neuen Anforderungen:
Unternehmen müssen ihre Prozesse und Anlagen anpassen, um die verschärften Prüfwerte und das zweistufige Prüfverfahren der EBV zu erfüllen.
Erhöhung der Kosten:
Die Umsetzung der EBV kann zu einer Erhöhung der Kosten für die Verwertung von Abfällen als Ersatzbaustoffe führen.
Verfügbarkeit von geeigneten Ersatzbaustoffen:
Die verschärften Anforderungen der EBV könnten dazu führen, dass weniger Abfälle als Ersatzbaustoffe geeignet sind.