Abwasserabgabe: Aktuelle Entwicklungen und Reformbedarf

Abwasserabgabe und Abwasserabgabengesetz

Die Abwasserabgabe ist eine bundesgesetzliche Abgabe, die von den Betreibern von Abwassereinleitungen in Gewässer erhoben wird. Die Abgabe dient der Finanzierung der Abwasserbehandlung und der Gewässergütesicherung.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Abwasserabgabe ist das Abwasserabgabengesetz (AbwAbG). Das AbwAbG wurde zuletzt im Jahr 2022 novelliert.

Bemessungsgrundlage

Die Abwasserabgabe wird nach der Menge des eingeleiteten Abwassers und der Abwasserfracht bemessen. Die Abwasserfracht ist ein Maß für die Verschmutzung des Abwassers.

Höhe der Abgabe

Die Höhe der Abgabe ist in Abhängigkeit von der Abwasserfracht gestaffelt. Die Abgabesätze liegen zwischen 0,01 Euro und 1,50 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

Abgabepflichtig

Abgabepflichtig sind die Betreiber von Abwassereinleitungen in Gewässer. Dazu gehören unter anderem:

  • Industriebetriebe
  • Gewerbebetriebe
  • private Haushalte

Abgabeerhebung

Die Abwasserabgabe wird von den zuständigen Behörden erhoben. Die Abgabe ist in der Regel mit der Grundsteuervorauszahlung zu entrichten.

Aktuelle Entwicklungen

In den letzten Jahren ist die Abwasserabgabe kontinuierlich gestiegen. Dies ist auf die steigenden Kosten für die Abwasserbehandlung und die Gewässergütesicherung zurückzuführen.

Fazit

Die Abwasserabgabe ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Abwasserbehandlung und der Gewässergütesicherung. Die Abgabe trägt dazu bei, dass die Gewässer in Deutschland sauber und gesund bleiben.

Zusätzliche Informationen

  • Die Abwasserabgabe ist eine zweckgebundene Abgabe. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus der Abgabe ausschließlich für die Finanzierung der Abwasserbehandlung und der Gewässergütesicherung verwendet werden dürfen.
  • Die Abwasserabgabe ist eine umweltpolitische Abgabe. Sie soll dazu beitragen, die Umwelt zu schützen und die Gewässerqualität zu verbessern.
  • Die Abwasserabgabe ist eine bundesgesetzliche Abgabe. Das bedeutet, dass sie in allen Bundesländern einheitlich erhoben wird.