Verpackungsrecht 2026 – Der Countdown zur PPWR und das neue Durchführungsgesetz

Die rechtliche Landschaft für Verpackungen wird derzeit radikal harmonisiert. Ziel ist es, den „Flickenteppich“ nationaler Alleingänge zu beenden und eine echte europäische Kreislaufwirtschaft zu etablieren.


1. Die Zäsur am 12. August 2026: Geltungsbeginn der PPWR

Die EU-Verordnung 2025/40 (PPWR) ist seit Februar 2025 in Kraft, wird aber nach der 18-monatigen Übergangsfrist am 12. August 2026 vollumfänglich anwendbar.

  • Unmittelbare Geltung: Als EU-Verordnung ersetzt sie weite Teile des deutschen VerpackG direkt. Ein nationales Umsetzungsgesetz ist kaum noch nötig, stattdessen konzentriert sich der deutsche Gesetzgeber auf das Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG), um Zuständigkeiten und Sanktionen zu regeln.

  • Harmonisierung: Kennzeichnungspflichten, Recyclingfähigkeits-Kriterien und Rezyklat-Einsatzquoten werden EU-weit vereinheitlicht.

2. Strengere Anforderungen an das Verpackungsdesign

Ab 2026 rückt das „Design for Recycling“ in das Zentrum der Compliance.

  • Leerraumminimierung: Für Versand-, Um- und Transportverpackungen gilt künftig eine maximale Leerraumquote von 40 % bis 50 %. „Mogelpackungen“ und unnötiges Volumen werden sanktionierbar.

  • Recyclingfähigkeit: Nur Verpackungen, die nach den neuen EU-Kriterien als recyclingfähig eingestuft werden, dürfen langfristig am Markt bleiben. Die Systembeteiligungsentgelte werden 2026 noch stärker nach der ökologischen Gestaltung („Eco-Modulation“) gestaffelt.

3. Erweiterung des Einwegpfandsystems

In Deutschland ist die letzte große Ausbaustufe des Pfandsystems bereits etabliert, wird aber 2026 streng überwacht:

  • Milch und Milchmischgetränke: Seit 2024 unterliegen auch diese in Einwegkunststoffflaschen der Pfandpflicht. 2026 ist das Jahr der konsequenten Marktüberwachung durch die ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister).

  • Rücknahmequoten: Die PPWR schreibt vor, dass bis 2029 mindestens 90 % der Einweggetränkeflaschen getrennt gesammelt werden müssen. Deutschland nutzt 2026, um seine bereits hohen Quoten durch technische Upgrades der Rücknahmeautomaten abzusichern.

4. Der Einwegkunststofffonds (EWKFondsG)

Ein kritischer Punkt im Jahr 2026 ist die Ausweitung der Herstellerabgabe.

  • Feuerwerkskörper: Erstmals werden 2026 auch Hersteller von Feuerwerkskörpern zur Kasse gebeten, um die Reinigungskosten des öffentlichen Raums mitzufinanzieren.

  • DIVID-Plattform: Die Abwicklung über das Umweltbundesamt (UBA) ist nun vollständig digitalisiert. Unternehmen müssen ihre Mengenmeldungen für das Vorjahr präzise bis zum 15. Mai einreichen.

5. Neue Pflichten für den E-Commerce und Fulfillment

Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister stehen 2026 in der Prüfpflicht. Sie dürfen den Verkauf von Produkten nur noch ermöglichen, wenn der Hersteller ordnungsgemäß im LUCID-Register gemeldet ist und seine Systembeteiligung nachweist. Die Haftungsrisiken für Plattformbetreiber wurden massiv verschärft.

Fazit: Compliance als strategischer Faktor

Das Jahr 2026 verzeiht keine Nachlässigkeit. Unternehmen müssen ihre IT-Systeme auf die neuen EU-Kennzeichnungspflichten (QR-Codes ab 2028) vorbereiten und ihre Lieferketten auf die Einhaltung der Rezyklat-Einsatzquoten (ab 2030) prüfen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert ab August 2026 europaweite Vertriebsverbote.*

*KI-generierter Text. Fehler nicht ausgeschlossen.


Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.