Die Durchführung von Vergabeverfahren stellt öffentliche Auftraggeber vor vielfältige Herausforderungen. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es unerlässlich, die komplexen vergaberechtlichen Vorgaben korrekt anzuwenden.
Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte einer rechtssicheren Vergabe und dient als Orientierungshilfe für die Praxis.
1. Grundlagen des Vergaberechts
Das Vergaberecht regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen durch öffentliche Auftraggeber. Ziel ist es, einen transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerb zwischen Bietern zu gewährleisten und den Einkauf von Waren, Leistungen und Bauleistungen zu möglichst günstigen Konditionen für die öffentliche Hand zu sichern.
Die vergaberechtlichen Vorgaben finden sich in verschiedenen nationalen und europäischen Rechtsvorschriften. In Deutschland sind insbesondere das Vergaberecht des Bundes (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL) für die Vergabe von Bauleistungen maßgeblich.
2. Wesentliche Schritte einer rechtssicheren Vergabe
Die Durchführung eines rechtssicheren Vergabeverfahrens umfasst mehrere wesentliche Schritte:
a) Bedarfsklärung und Vergabeentscheidung:
Zunächst muss der öffentliche Auftraggeber seinen Bedarf an Waren, Leistungen oder Bauleistungen klar definieren. Sodann ist zu entscheiden, ob der Auftrag im Wege einer Vergabe vergeben werden muss oder ob eine freihändige Vergabe zulässig ist.
b) Vergabeverfahren:
Das Vergabeverfahren selbst kann in verschiedene Stufen unterteilt werden:
- Bekanntmachung: Die Vergabe eines Auftrags muss grundsätzlich in einer Vergabebekanntmachung veröffentlicht werden. Die Bekanntmachung enthält Informationen über den Auftrag, die Vergabebedingungen und die Fristen für die Abgabe von Angeboten.
- Anforderung und Prüfung von Angeboten: Die Bieter reichen ihre Angebote innerhalb der gesetzten Frist ein. Der öffentliche Auftraggeber prüft die Angebote auf Vollständigkeit, Fristenwahrung und Erfüllung der geforderten Eignungs- und Zuschlagskriterien.
- Wertung der Angebote: Die Angebote werden anhand der zuvor festgelegten Zuschlagskriterien bewertet. Den Zuschlag erhält in der Regel der Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
- Vertragsschluss: Nach der Zuschlagserteilung kommt es zum Abschluss eines Vertrages zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem ausgewählten Bieter.
c) Dokumentation und Nachprüfverfahren:
Der gesamte Vergabeprozess muss umfassend dokumentiert werden. Dies dient dem Nachweis der Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben.
Im Falle von vergaberechtlichen Verstößen können Bieter Rechtsbehelfe einlegen. Hierzu gehört insbesondere die Rügeobrigkeit bei der Vergabekammer und die Vergabenachprüfung bei den Obergerichten.
3. Vermeidung von Fehlern bei der Vergabe
Um Rechtsfehler bei der Vergabe zu vermeiden, sollten öffentliche Auftraggeber folgende Punkte beachten:
- Kenntnis des Vergaberechts: Die vergaberechtlichen Vorschriften sind komplex und unterliegen ständigen Änderungen. Es ist daher wichtig, dass sich öffentliche Auftraggeber mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertraut machen und sich bei Bedarf von vergaberechtlichem Fachpersonal beraten lassen.
- Transparenz und Gleichbehandlung: Das Vergabeverfahren muss transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt werden. Alle Bieter müssen gleichbehandelt werden und die Möglichkeit haben, ein Angebot abzugeben.
- Dokumentation: Der gesamte Vergabeprozess muss umfassend dokumentiert werden. Die Dokumentation muss alle wesentlichen Entscheidungen und Vorgänge im Vergabeverfahren enthalten.
- Fristen: Die im Vergabeverfahren gesetzten Fristen sind strikt einzuhalten.
4. Fazit
Die Durchführung von Vergabeverfahren erfordert Sachkunde und Sorgfalt. Durch die Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben und die Anwendung der vorstehenden Hinweise können öffentliche Auftraggeber die Risiken von Rechtsfehlern minimieren und rechtssichere Vergaben gewährleisten.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.