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März
Seminarinfos
Beim Bauen im Bestand sind Schadstoffe zu untersuchen und zu bewerten, um ggf. schädliche Wirkungen auf die Nutzer und einen Sanierungsbedarf erkennen zu können.
Seminarinfos
Beim Bauen im Bestand sind Schadstoffe zu untersuchen und zu bewerten, um ggf. schädliche Wirkungen auf die Nutzer und einen Sanierungsbedarf erkennen zu können.
Im späteren Bauablauf ist außerdem ein sachgerechter Umgang mit Schadstoffen sicherzustellen.
Schadstoffe wirken sich aus auf die Planung und Ausschreibung, auf den Arbeitsschutz im Bauablauf und auf die rechtskonforme Entsorgung von demontierten Materialien.
Auch Nachtragsforderungen der Auftragnehmer können durch rechtzeitige Schadstoffuntersuchungen minimiert werden.
Das Seminar soll einen Überblick zu häufig vorkommenden Gefahrstoffen in Gebäuden bzw. Innenräumen geben sowie über die Erkundung und Bewertung von Schadstoffbelastungen.
Das interdisziplinäre Thema wird durch einige Sanierungskonzepte und -beispiele am Ende abgerundet.
Motivation zur Schadstoffuntersuchung, Schadstoffe in der Immobilienbewertung, Sanierung oder kompletter Rückbau?
Grundlagenermittlung, Bewertungskriterien energetische Ertüchtigung, Brandschutzanforderungen, Schadstoffe, Schadstofferkundungen, Sanierungsbedarf, Grenzwerte, Richtwerte, Asbest und Überdeckungsverbot, Untersuchungen der Innenraumluft, Raumluftmessungen und Materialbeprobungen, Bewertung der Innenraumluftqualität.
Einige weitere Unterpunkte: Hausstaub-Screening, Geruchsstoffe, VOC, Schimmelpilze, Weichmacher, Flammschutzmittel, Leistungsverzeichnisse, Standardleistungspositionen (STLB-Bau, Dynamische Baudaten), Sanierungskonzepte, Sanierungsbeispiele.
Das Seminar richtet sich an alle, die bei Behörden, Immobilienunternehmen und Architektur- bzw. Planungsbüros mit der Sanierung im Hochbau verantwortlich befasst sind.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230329
Teilnahme am Kurs
April
Seminarinfos
Nach Inkrafttreten des ElektroG, dem zwischenzeitlichen Ablauf der Übergangsfristen (Open Scope, Sammelgruppen) und den ergänzenden Hilfestellungen der LAGA sind die Neureglungen über die Entsorgung von Elektro(nik)altgeräten an einen
Seminarinfos
Nach Inkrafttreten des ElektroG, dem zwischenzeitlichen Ablauf der Übergangsfristen (Open Scope, Sammelgruppen) und den ergänzenden Hilfestellungen der LAGA sind die Neureglungen über die Entsorgung von Elektro(nik)altgeräten an einen vorläufigen Endpunkt angekommen.
Angesichts der im Vergleich zu dem bisher praktizierten Entsorgungssystem vorgenommenen Veränderungen (inkl. teilweise ungelöster Streitfälle) sollen in dem Seminar die rechtlichen Weichenstellungen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten vorgestellt und hinsichtlich ihrer praktischen Auswirkungen diskutiert werden.
Sie sollen als Teilnehmer durch dieses Seminar auf das in Kraft getretene ElektroG eingestellt und damit in die Lage versetzt werden, anstehende Entscheidungen unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung zu steuern und die für die betriebliche Praxis erwachsenden Konfliktfelder frühzeitig zu erkennen.
Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der Regelungssystematik an die Hand gegeben.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Beteiligte an der Entsorgung von Elektrogeräten sowie Sie, als betroffene Mitarbeiter/Innen der Abfall- und Immissionsschutzbehörden.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230417
Teilnahme am Kurs
Juni
Seminarinfos
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt. Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt
Seminarinfos
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt.
Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt das Basler Übereinkommen und den OECD-Ratsbeschluss in unmittelbar geltendes Recht um.
Europäische und nationale Rechtsprechung sowie die Novelle der VVA führten auch zu einer Anpassung der ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Die unmittelbar geltende VVA und das ergänzende Abfallverbringungsgesetz sind als Grundlagen bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen anzuwenden.
Als eine wichtige Orientierungshilfe für Dritte ist auch die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung, die LAGA-Mitteilung 25, anzusehen.
Die in den letzten Jahren steigenden Mengen grenzüberschreitend verbrachter Abfälle, die angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen und auch Verbringungsvorgänge mit zum Teil illegalem Hintergrund lassen ein verstärktes Fortbildungsangebot erkennen.
Das Seminar zeigt Ihnen die geltenden Regelungen beim Abfallverbringungsrecht auf und gibt Hilfestellungen bei der Abfalleinstufung, der Handhabung von Formularen und der Interpretation der rechtlichen Grundlagen zur Abfallverbringung.
Das Seminar wurde gleichermaßen für Entsorgungsunternehmen, für Abfallerzeuger, für Überwachungs- und Genehmigungsbehörden entwickelt und dient der praktischen Einführung in diese komplexe Rechtsmaterie.
Als Seminarteilnehmer erhalten Sie Herrn Dr. Wuttkes „Praxishandbuch zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung“ inklusive.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:45
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230615
Teilnahme am Kurs
Juli
Seminarinfos
Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren freigemacht.
Seminarinfos
Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren freigemacht.
Die Nachweisverordnung ist am 01.02.2007 in Kraft getreten, die zwischenzeitlich bestehenden Übergangsregelungen für Abfallerzeuger und -beförderer ausgelaufen.
Im Rahmen der Artikelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Nachweisverordnung novelliert (eANV), die Änderungen traten bereits in Kraft.
Die Änderungen bewirken einerseits Vereinfachungen, legen andererseits jedoch auch zusätzliche Anforderungen an die Abfallwirtschaftsbeteiligten (etwa Händler und Makler) fest.
Sie sollen durch dieses Seminar Form und Inhalte der aktuellen Nachweis- und Registerführung nachvollziehen und umsetzen können – und damit auch in die Lage versetzt werden, anstehende Entscheidungen zu steuern und Lösungen bei sich ergebenden Umsetzungsproblemen zu finden.
Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der geänderten Regelungen an die Hand gegeben.
Das Seminar richtet sich sowohl an Sie, als MitarbeiterIn der Abfall- und Immissionsschutzbehörden als auch an Fach- und Führungskräfte der freien Wirtschaft sowie Erzeuger, Besitzer und Entsorger von Abfällen.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230703