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Juni
Seminarinfos
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt. Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt
Seminarinfos
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt.
Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt das Basler Übereinkommen und den OECD-Ratsbeschluss in unmittelbar geltendes Recht um.
Europäische und nationale Rechtsprechung sowie die Novelle der VVA führten auch zu einer Anpassung der ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Die unmittelbar geltende VVA und das ergänzende Abfallverbringungsgesetz sind als Grundlagen bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen anzuwenden.
Als eine wichtige Orientierungshilfe für Dritte ist auch die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung, die LAGA-Mitteilung 25, anzusehen.
Die in den letzten Jahren steigenden Mengen grenzüberschreitend verbrachter Abfälle, die angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen und auch Verbringungsvorgänge mit zum Teil illegalem Hintergrund lassen ein verstärktes Fortbildungsangebot erkennen.
Das Seminar zeigt Ihnen die geltenden Regelungen beim Abfallverbringungsrecht auf und gibt Hilfestellungen bei der Abfalleinstufung, der Handhabung von Formularen und der Interpretation der rechtlichen Grundlagen zur Abfallverbringung.
Das Seminar wurde gleichermaßen für Entsorgungsunternehmen, für Abfallerzeuger, für Überwachungs- und Genehmigungsbehörden entwickelt und dient der praktischen Einführung in diese komplexe Rechtsmaterie.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A220616
Teilnahme am Kurs
Juli
Seminarinfos
Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren freigemacht.
Seminarinfos
Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren freigemacht.
Die Nachweisverordnung ist am 01.02.2007 in Kraft getreten, die zwischenzeitlich bestehenden Übergangsregelungen für Abfallerzeuger und -beförderer ausgelaufen.
Im Rahmen der Artikelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Nachweisverordnung novelliert, die Änderungen traten bereits in Kraft.
Die Änderungen bewirken einerseits Vereinfachungen, legen andererseits jedoch auch zusätzliche Anforderungen an die Abfallwirtschaftsbeteiligten (etwa Händler und Makler) fest.
Sie sollen durch dieses Seminar Form und Inhalte der aktuellen Nachweis- und Registerführung nachvollziehen und umsetzen können – und damit auch in die Lage versetzt werden, anstehende Entscheidungen zu steuern und Lösungen bei sich ergebenden Umsetzungsproblemen zu finden.
Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der geänderten Regelungen an die Hand gegeben.
Das Seminar richtet sich sowohl an Sie, als MitarbeiterIn der Abfall- und Immissionsschutzbehörden als auch an Fach- und Führungskräfte der freien Wirtschaft sowie Erzeuger, Besitzer und Entsorger von Abfällen.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A220704
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Umgang mit Altfahrzeugen und deren Entsorgung stellt ein vielschichtiges und oftmals besonders augenfälliges Problem dar. Die sachgerechte Verwertung und ordnungsgemäße Beseitigung von Altfahrzeugen
Seminarinfos
Der Umgang mit Altfahrzeugen und deren Entsorgung stellt ein vielschichtiges und oftmals besonders augenfälliges Problem dar.
Die sachgerechte Verwertung und ordnungsgemäße Beseitigung von Altfahrzeugen erfordern sowohl bei den Abfallbesitzern und Gewerbetreibenden als auch besonders bei den verschiedenen betroffenen Behörden nicht nur detaillierte Kenntnisse des Abfallrechts, sondern auch einer Vielzahl anderer relevanter Rechtsgebiete.
Im Workshop wird ein Überblick über die in diesem Zusammenhang relevanten Regelungen gegeben und die Stellung des Altfahrzeugs nach dem KrWG diskutiert.
Es werden die verschiedenen Aspekte bei Bewertung und Umgang mit Altfahrzeugen und alten Fahrzeugen erarbeitet und diskutiert. Abgrenzungsfragen in der Bandbreite vom Handel und Export mit alten Fahrzeugen über Ersatzteilgewinnung bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung werden anhand praktischer Beispiele erörtert.
Die verschiedenen Bewertungsansätze nach Abfall-, Straßen-, Wasser-, Anlagen- und allgemeinem Ordnungsrecht werden dabei aufgezeigt und abgegrenzt.
Die maßgebliche Anwendung des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts wird jeweils einbezogen. Die verschiedensten rechtlichen Neuregelungen einschließlich des Altfahrzeuggesetzes werden berücksichtigt.
Die rechtlichen Belange werden jeweils mit Beispielen verdeutlicht und anhand von praktischen Übungen durch die Teilnehmer vertieft. Dabei wird die Behandlung von Frage- und Problemstellungen der Teilnehmer einen breiten Raum einnehmen.
Angesprochen werden insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abfallbehörden, Umweltverwaltungen und Ordnungsämtern aber auch von Kfz-Werkstätten, dem Kfz-Handel und Autoverwertungs- bzw. Entsorgungsbetrieben.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210705
Teilnahme am Kurs
August
Seminarinfos
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren. Mit
Seminarinfos
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren.
Mit der am 01.08.2017 neu gefassten Gewerbeabfallverordnung ist diese Lücke geschlossen und Getrenntsammlungs- und Recyclinganforderungen erheblich ausgeweitet worden.
Der neue Pflichtenkanon für Abfallerzeuger, Vorbehandler und Verwerter hat umfangreiche Anpassungen in der betrieblichen Praxis der Entstehung, Überlassung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bauabfällen zur Folge.
Das Seminar richtet sich somit an Sie, als Abfallerzeuger und beratende Dienstleister, an Abfallwirtschaftsbeteiligte sowie Mitarbeiter/innen der zuständigen Abfallbehörden.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A220829
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen. Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere
Seminarinfos
Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen.
Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle zu beachten sind.
Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung, Nachweis und Registerführung.
Für die Einstufung der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und die Vorgaben in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 15:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A220831
Teilnahme am Kurs
abgebrochen
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