Rechtliche Lage der Gewerbeabfallverordnung in Deutschland

1. Einleitung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist ein wichtiges Regelwerk im deutschen Abfallrecht. Sie regelt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Ziel der Verordnung ist es, die stoffliche Verwertung dieser Abfälle zu fördern und die Umweltbelastung zu verringern.

2. Anwendungsbereich

Die GewAbfV gilt für alle Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen in Deutschland. Dazu gehören unter anderem:

  • Gewerbliche und industriell-gewerbliche Betriebe
  • Handelsbetriebe
  • Gastronomiebetriebe
  • Verwaltungen
  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts

3. Pflichten der Erzeuger und Besitzer

Die GewAbfV verpflichtet Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen zu folgenden Pflichten:

  • Getrenntsammlung: Die Abfälle müssen in verschiedene Fraktionen getrennt gesammelt werden, z. B. Papier, Pappe und Kartonagen, Kunststoffe, Glas, Metalle, Bioabfälle, Holz, Textilien.
  • Vorbehandlung: Die Abfälle müssen vor der Verwertung oder Beseitigung vorbehandelt werden, z. B. durch Zerkleinern, Sortieren oder Entleeren.
  • Verwertung: Die Abfälle müssen vorrangig stofflich verwertet werden. Das bedeutet, dass sie in neue Produkte oder Rohstoffe umgewandelt werden müssen.
  • Beseitigung: Abfälle, die nicht stofflich verwertet werden können, müssen beseitigt werden, z. B. durch Verbrennung oder Deponierung.
  • Dokumentation: Die Erzeuger und Besitzer von Abfällen müssen die getrennte Sammlung und Verwertung der Abfälle dokumentieren.

4. Überwachung und Sanktionen

Die Einhaltung der GewAbfV wird von den zuständigen Behörden überwacht. Bei Verstößen gegen die Verordnung können Bußgelder verhängt werden.

5. Änderungen der GewAbfV

Die GewAbfV wurde zuletzt im Jahr 2017 novelliert. Die wichtigsten Änderungen der Novelle sind:

  • Erweiterung der Getrenntsammlungspflicht: Die Getrenntsammlungspflicht wurde auf weitere Abfallfraktionen ausgeweitet, z. B. Holz und Textilien.
  • Verschärfung der Verwertungsgebote: Die Verwertungsgebote wurden verschärft. Das bedeutet, dass noch mehr Abfälle stofflich verwertet werden müssen.
  • Einführung neuer Dokumentationspflichten: Es wurden neue Dokumentationspflichten für Erzeuger und Besitzer von Abfällen eingeführt.

6. Ausblick

Die GewAbfV ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Es ist zu erwarten, dass die Anforderungen der Verordnung in den kommenden Jahren weiter verschärft werden, um die Umweltbelastung durch Abfall zu verringern.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.