Neuregelungen des EEG 2012 für PV-Anlagen rückwirkend zum 01.04.2012

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am 27.06.2012 über die zukünftige Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2012) geeinigt. Bundestag (28.06.2012) und Bundesrat (29.06.2012) haben hiergegen keinen Einspruch erhoben. Die Neuregelungen im EEG 2012 werden damit rückwirkend zum 01. April 2012 in Kraft treten.

Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen bzw. weiterhin bestehenden gesetzlichen Regelungen:

 

Grundsätzliche Vorgaben:

· Die vorgesehene Einmalabsenkung der Vergütungssätze bleibt bestehen.

· Verankerung des Gesamtausbauziel von 52 GW für vergütungsfähigen Photovoltaik-Strom bei gleichzeitigem Bestehenbleiben der jährlichen Ausbauleistung von 2.500 – 3.500 MW. Der Einspeisevorrang für zusätzliche neue Anlagen soll nach Erreichung des Gesamtausbauziels jedoch gesichert bleiben.

 

Regelungen für Photovoltaik-Dachanlagen:

· Bestehenbleiben der Übergangsbestimmungen für PV-Dachanlagen, für die vor dem 24.02.2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde.

· Anlagen bis 10 kW: Ausnahme vom Marktintegrationsmodell zur Verringerung des technischen Aufwands.

· Anlagen zwischen 10 und 40 kW: Schaffung einer neuen Leistungsklasse mit einer Vergütung von 18,5 Cent/kWh.

· Anlagen ab 10 und bis einschließlich 1.000 kW: Vergütung von 90% der Jahresstrommenge für alle ab dem 1. April 2012 neu in Betrieb gesetzte Anlagen, beginnend mit dem 01.01.2014.

 

Regelungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen:

· Vergütungsbegrenzung unverändert bei 10 MW.

· Bestehenbleiben der Übergangsbestimmungen für PV-Freiflächenanlagen, für die vor dem 01.03.2012 ein Planungsverfahren eingeleitet wurde.

· Die Zusammenfassung von Anlagen zu einer Gesamtanlage pro Gemeinde verändert sich auf einen Radius von 2 km anstelle der bisher vorgesehenen 4 km.

· Aufnahme einer Verordnungsermächtigung im EEG, die der Bundesregierung die Einführung einer Vergütung für Photovoltaik-Anlagen von mehr als 10 MW auf Konversionsflächen ermöglicht.

 

Derzeit steht noch die Verkündung im Bundesgesetzblatt aus, sobald diese erfolgt ist, treten die oben dargestellten Regelungen rückwirkend zum 01.04.2012 in Kraft.

 

Quelle: Paluka Sobola Loibl & Partner

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