Einleitung
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen ist eine zentrale Aufgabe im Umweltschutz. Um eine lückenlose Überwachung der Abfallströme zu gewährleisten, sind umfangreiche Nachweispflichten eingeführt worden. Dieser Fachbeitrag beleuchtet die Nachweis-, Andien- und Überlassungspflichten im Entsorgungsprozess, die Rollen der beteiligten Akteure sowie den typischen Ablauf eines Entsorgungsvorgangs.
Nachweispflichten im Entsorgungsprozess
Die Nachweispflichten im Entsorgungsprozess sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in der Nachweisverordnung (NachwV) geregelt. Ziel dieser Vorschriften ist es, die Rückverfolgbarkeit von Abfällen zu gewährleisten und so eine illegale Entsorgung zu verhindern.
Nachweispflichtige Akteure:
- Abfallerzeuger: Unternehmen und Privatpersonen, die Abfälle erzeugen.
- Abfallbesitzer: Personen, die die tatsächliche Gewalt über Abfälle ausüben.
- Sammler: Unternehmen, die Abfälle sammeln und transportieren.
- Beförderer: Unternehmen, die Abfälle von einem Ort zum anderen transportieren.
- Entsorger: Unternehmen, die Abfälle behandeln oder beseitigen.
Inhalte der Nachweise:
- Art und Menge des Abfalls: Genaue Bezeichnung des Abfalls gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).
- Herkunft des Abfalls: Angabe des Erzeugers und des Entstehungsorts.
- Ziel der Entsorgung: Angabe der Entsorgungsanlage oder des Verwerters.
- Transportweg: Dokumentation des Transportwegs.
Andienungs- und Überlassungspflichten
Andienungspflicht:
- Die Andienungspflicht verpflichtet Abfallerzeuger, ihre Abfälle einem zugelassenen Entsorger zur Entsorgung anzubieten.
- Die Auswahl des Entsorgers erfolgt in der Regel durch Ausschreibung oder auf Basis von Rahmenverträgen.
Überlassungspflicht:
- Die Überlassungspflicht besagt, dass der Abfallerzeuger den Abfall dem Entsorger tatsächlich übergibt und die erforderlichen Nachweise erbringt.
Ablauf eines Entsorgungsvorgangs
- Abfallentstehung: Entstehen von Abfällen in Unternehmen oder privaten Haushalten.
- Erfassung und Trennung: Trennung der Abfälle nach Art und Beschaffenheit.
- Übergabe an den Sammler: Der Abfallerzeuger übergibt die Abfälle an einen Sammler und erhält einen Übergabenachweis.
- Transport: Der Sammler transportiert die Abfälle zur Entsorgungsanlage und übergibt sie an den Entsorger.
- Entsorgung: Der Entsorger behandelt oder beseitigt die Abfälle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und führt die erforderlichen Nachweise.
- Dokumentation: Alle Beteiligten dokumentieren die einzelnen Schritte des Entsorgungsvorgangs und bewahren die Nachweise für einen bestimmten Zeitraum auf.
Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
Um die Nachweisführung zu vereinfachen und zu beschleunigen, wurde das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) eingeführt. Über eine zentrale Plattform können die Beteiligten die erforderlichen Daten elektronisch austauschen und die Behörden die Überwachung der Abfallströme effizienter gestalten.
Bedeutung der Nachweispflichten
Die Nachweispflichten dienen dazu:
- Illegale Entsorgung zu verhindern: Durch die lückenlose Dokumentation der Abfallströme können illegale Entsorgungen aufgedeckt und verfolgt werden.
- Die Umwelt zu schützen: Eine ordnungsgemäße Entsorgung schützt die Umwelt vor Belastungen durch Schadstoffe.
- Die Kreislaufwirtschaft zu fördern: Die Nachweispflichten unterstützen die Rückführung von Wertstoffen in den Wirtschaftskreislauf.
- Die Durchsetzung des Umweltrechts zu gewährleisten: Die Behörden können die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften besser kontrollieren.
Fazit
Die Nachweis-, Andien- und Überlassungspflichten sind ein zentraler Bestandteil der Abfallwirtschaft. Sie gewährleisten eine transparente und kontrollierte Entsorgung von Abfällen und tragen damit zum Schutz von Umwelt und Gesundheit bei. Durch die Digitalisierung der Nachweisverfahren wird die Verwaltung der Abfallströme weiter optimiert.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.