Leichtflüssigkeitsabscheider sind technische Anlagen, die in der Lage sind, wassergefährdende Flüssigkeiten aus dem Abwasser zu filtern. Dabei handelt es sich meist um öl- oder benzinähnliche Stoffe, die beispielsweise bei der Autowäsche oder durch Regenwasser in die Kanalisation gelangen können. Der Einsatz von Leichtflüssigkeitsabscheidern ist daher eine wichtige Maßnahme zum Schutz von Gewässern und Grundwasser.
Seit August 2017 gilt in Deutschland die AwSV, die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese Verordnung regelt die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung von Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. Hierzu zählen auch Leichtflüssigkeitsabscheider.
Die AwSV hat verschiedene Neuerungen mit sich gebracht, die auch Auswirkungen auf Leichtflüssigkeitsabscheider haben. Eine wichtige Neuerung betrifft die Zulassung von Leichtflüssigkeitsabscheidern. Seit dem Inkrafttreten der AwSV müssen alle neu errichteten oder wesentlich geänderten Anlagen eine Zulassung nach dem DIBt-Grundsatzpapier haben. Dabei handelt es sich um eine Prüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik, die die Funktionsfähigkeit der Anlage überprüft und bestätigt.
Auch der Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern wird in der AwSV geregelt. So müssen die Anlagen regelmäßig gewartet und überprüft werden, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die Häufigkeit der Wartung und Überprüfung ist dabei abhängig von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Größe der Anlage oder der Menge der abgeschiedenen Stoffe.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der AwSV betrifft die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten. Betreiber von Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, müssen nach der Verordnung einen Gewässerschutzbeauftragten bestellen, der für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage verantwortlich ist und die Betreiber bei der Umsetzung der AwSV unterstützt.
Zusätzlich müssen Betreiber von Leichtflüssigkeitsabscheidern regelmäßig Berichte über den Zustand der Anlage und die Ergebnisse der Überprüfungen an die zuständigen Behörden liefern. Durch die Einhaltung der Anforderungen der AwSV können Betreiber von Leichtflüssigkeitsabscheidern dazu beitragen, dass wassergefährdende Stoffe aus dem Abwasser entfernt werden und somit ein wichtiger Beitrag zum Gewässerschutz geleistet werden kann.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.