Hochwasserschutz und Bauleitplanung: Rechtliche Vorgaben und Spielräume im WHG und im BauGB

Der Hochwasserschutz ist angesichts des zunehmenden Klimawandels und häufigerer Extremwetterereignisse von zentraler Bedeutung. Die Bauleitplanung in Deutschland spielt eine entscheidende Rolle, um Hochwasserschutzmaßnahmen zu integrieren und Schäden zu minimieren. Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Baugesetzbuch (BauGB) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt, die die Schnittstelle zwischen Hochwasserschutz und Bauleitplanung regeln.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG):

  • Überschwemmungsgebiete: Das WHG definiert Überschwemmungsgebiete und legt fest, dass Bauvorhaben in diesen Gebieten besonderen Anforderungen unterliegen. Baumaßnahmen müssen so gestaltet werden, dass Hochwasser keine zusätzlichen Risiken schafft.
  • Hochwassergefahrenkarten: Das Gesetz schreibt vor, dass Hochwassergefahrenkarten erstellt werden müssen. Diese Karten dienen als Grundlage für die Planung und können in die Bauleitplanung einbezogen werden, um gefährdete Gebiete zu identifizieren.
  • Rückhalte- und Retentionsräume: Das WHG ermöglicht die Ausweisung von Retentionsräumen und Überschwemmungsgebieten als Instrumente des Hochwasserschutzes. Hierbei sind die Interessen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Baugesetzbuch (BauGB):

  • Bauleitplanung: Das BauGB legt die Zuständigkeit der Gemeinden für die Bauleitplanung fest. Diese haben die Möglichkeit, in ihren Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen den Hochwasserschutz zu berücksichtigen, indem sie Bauverbote oder -beschränkungen festlegen.
  • Einschränkungen und Anpassungen: Die Bauleitplanung kann gemäß BauGB an die Erfordernisse des Hochwasserschutzes angepasst werden. Dies kann die Festlegung von Überschwemmungsgebieten oder die Verhinderung von Hochwassergefahren einschließen.
  • Interessenabwägung: Bei Konflikten zwischen Hochwasserschutz und anderen Planungszielen müssen die Gemeinden eine Interessenabwägung vornehmen. Dabei ist der Hochwasserschutz als ein wesentlicher Gesichtspunkt zu berücksichtigen.

Die Integration von Hochwasserschutzmaßnahmen in die Bauleitplanung erfordert eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessen und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im WHG und BauGB. Die Gesetze bieten den Gemeinden Spielräume, um den Hochwasserschutz in ihre Planungen zu integrieren und so die Sicherheit der Bevölkerung und den Schutz vor Hochwasserschäden zu gewährleisten.