Gefahrstoff- und Abfallstrafrecht – Das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Einleitung

Das Gefahrstoff- und Abfallstrafrecht dient dem Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren, die von unsachgemäßem Umgang mit gefährlichen Stoffen und Abfällen ausgehen. Dabei greift der Gesetzgeber auf ein abgestuftes System von Sanktionen zurück, das sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten umfasst. Dieser Beitrag beleuchtet das Verhältnis dieser beiden Sanktionsformen und gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.

Grundlagen des Gefahrstoff- und Abfallstrafrechts

Das Gefahrstoff- und Abfallstrafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zusammensetzt. Zu den wichtigsten Regelungen zählen:

  • Strafgesetzbuch (StGB): Enthält allgemeine Strafvorschriften, die auch im Bereich des Gefahrstoff- und Abfallrechts Anwendung finden (z. B. § 326 StGB – Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen).
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Regelt die Bewirtschaftung von Abfällen und enthält sowohl Straf- als auch Ordnungswidrigkeitstatbestände.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Enthält Vorschriften zum Schutz vor Gefährdungen durch Gefahrstoffe und sieht Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen vor.
  • Weitere Spezialgesetze: Es existieren zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen, die spezifische Regelungen für bestimmte Gefahrstoffe und Abfallarten enthalten.

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Überblick

Die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten basiert auf der Schwere des jeweiligen Verstoßes.

  • Ordnungswidrigkeiten:
    • Stellen weniger schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften dar.
    • Werden in der Regel mit Bußgeldern geahndet.
    • Dienen vor allem der Ahndung von Fahrlässigkeit und geringfügigen Verstößen.
  • Straftaten:
    • Umfassen schwerwiegende Verstöße, die eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.
    • Werden mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet.
    • Dienen der Ahndung von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Gefahrstoff- und Abfallstrafrecht ist durch folgende Aspekte gekennzeichnet:

  • Abstufung: Das Gesetz sieht eine klare Abstufung der Sanktionen vor, die sich nach der Schwere des Verstoßes richtet.
  • Ergänzung: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ergänzen sich, um eine umfassende Ahndung von Verstößen zu gewährleisten.
  • Wechselwirkung: In bestimmten Fällen kann eine Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat darstellen, wenn besondere Umstände hinzutreten (z. B. Vorsatz, erhebliche Gefahr).

Aktuelle Entwicklungen

  • Verschärfung der Sanktionen: In den letzten Jahren ist eine Tendenz zur Verschärfung der Sanktionen im Gefahrstoff- und Abfallstrafrecht zu beobachten. Dies gilt sowohl für Ordnungswidrigkeiten als auch für Straftaten.
  • Fokus auf Umweltkriminalität: Die Bekämpfung der Umweltkriminalität hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Dies führt zu einer verstärkten Verfolgung von Straftaten im Bereich des Gefahrstoff- und Abfallrechts.
  • Digitalisierung: Die Digitalisierung der Abfallwirtschaft führt zu neuen Herausforderungen und Möglichkeiten im Bereich der Strafverfolgung.

Fazit

Das Gefahrstoff- und Abfallstrafrecht ist ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet. Das abgestufte System von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ermöglicht eine differenzierte Ahndung von Verstößen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen eine Tendenz zur Verschärfung der Sanktionen und eine verstärkte Bekämpfung der Umweltkriminalität.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.