Der Sächsische Landtag hat ein Gesetz zur Bildungszeit verabschiedet. Demnach können Beschäftigte künftig drei Tage pro Jahr frei bekommen, wenn sie sich beruflich qualifizieren, für ihr Ehrenamt fortbilden oder auch politisch bilden wollen. 65 Abgeordnete stimmten dafür, 50 dagegen, drei enthielten sich. SPD, Grüne und Linke votierten geschlossen für das Gesetz. In den Fraktionen von CDU und BSW gab es mehrere Nein-Stimmen oder Enthaltungen. Die AfD stimmte geschlossen dagegen; ebenso der fraktionslose Abgeordnete Matthias Berger, der für die Freien Wähler im Landtag sitzt.
Der lange Weg zur „Qualifizierungszeit“
Sachsen war neben Bayern das einzige Bundesland, in dem Bildungszeit nicht gesetzlich geregelt war. Deshalb hatten zahlreiche Initiativen mehr als 55.000 Unterschriften für einen Volksantrag gesammelt, der nun als Gesetzentwurf im Landtag behandelt wurde.
Wirtschaftsverbände und Kommunen hatten bis zuletzt gegen den sogenannten Bildungsurlaub mobil gemacht. Im Gesetz heißt der nun Qualifizierungszeit. Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten erhalten pro freigestellten Arbeitstag 115 Euro erstattet.
Für bestimmte Weiterbildungen etwa für eine Partei, Gewerkschaft oder einen Berufsverband kann die Qualifizierungszeit nicht genutzt werden. Gleiches gilt etwa für Studienreisen, Hobbys oder auch für die Fahrerlaubnis.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Quelle: von MDR SACHSEN
