Bereich Umweltrecht
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April
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Bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Standpunkten zwischen den Vertragsparteien. Dabei kann es bereits bei der Ausschreibung und Anwendung der
Seminarinfos
Bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Standpunkten zwischen den Vertragsparteien.
Dabei kann es bereits bei der Ausschreibung und Anwendung der Vergabeunterlagen, der Preisbildung, der Bauausführung, der Güteanforderungen bis zur Abnahme und Gewährleistung sowie Abrechnung zu „Reibungspunkten“ kommen.
Das Seminar soll Ihnen an praxisbezogenen Beispielen eine Übersicht geben, wie bei Bauvorhaben den Anforderungen der VOB entsprochen werden kann.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Bauverwaltung, von Verbänden, von Ingenieur-Büros und an Bauunternehmen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230411
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bei dem europäischen und deutschen Umweltrecht handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet, das ständigen Änderungen und Erweiterungen unterliegt. In dem Seminar erhalten Sie einen
Seminarinfos
Bei dem europäischen und deutschen Umweltrecht handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet, das ständigen Änderungen und Erweiterungen unterliegt.
In dem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über wesentliche Bereiche des Umweltrechts.
Es werden insbesondere aktuellen Themen und bevorstehende Änderungen und Neuerungen angesprochen.
Sie werden über Verantwortlichkeiten im Umweltrecht und haftungsrechtliche Konsequenzen für Verantwortliche sowie für das Unternehmen informiert.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Immissionsschutzrecht und aktuelle Änderungen
– Wasserrecht und aktuelle Änderungen
– Abfallrecht und aktuelle Änderungen
– Gefahrstoffrecht und aktuelle Änderungen
– Weitere angrenzende umweltrechtliche Vorschriften
– Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Betreiber von Anlagen, sonstige Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebs- und Bereichsleiter, verantwortliche Personen im Bereich des Umweltrechts und sonstige interessierte Personen.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230424
Teilnahme am Kurs
Mai
Seminarinfos
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist seit den 90er Jahren elementarer Bestandteil „großer“ Anlagengenehmigungen. Zumindest bedarf es vielfach einer Vorprüfung, ob eine UVP durchzuführen ist („Screening“).
Seminarinfos
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist seit den 90er Jahren elementarer Bestandteil „großer“ Anlagengenehmigungen.
Zumindest bedarf es vielfach einer Vorprüfung, ob eine UVP durchzuführen ist („Screening“).
Die entsprechenden Verfahren erfordern gleichermaßen den Einsatz von Betreibern, Planern und Behörden.
Fehler bei der Durchführung der Vorprüfung bzw. der UVP führten bislang in aller Regel nicht zur Anfechtbarkeit der Genehmigung.
Diese Linie ist angesichts der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr zu halten.
Die korrekte Durchführung von Vorprüfung und UVP wird in Zukunft für den Bestand der Genehmigung entscheidend sein.
Das Seminar behandelt Inhalt und Verfahren von Vorprüfung und UVP und zeichnet die aktuelle Rechtsprechung nach.
Zudem werden Gegenstand und Ziel der aktuellen (europäischen) Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung erläutert.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230504
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Bescheid ist das Handlungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, mit dem die Behörde dem Bürger gegenüber auftritt. Durch Bescheide werden vor allem Rechtspositionen zugeteilt, versagt oder entzogen.
Seminarinfos
Der Bescheid ist das Handlungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, mit dem die Behörde dem Bürger gegenüber auftritt. Durch Bescheide werden vor allem Rechtspositionen zugeteilt, versagt oder entzogen.
Ausgangs- und Widerspruchsbescheid müssen sowohl den betroffenen Bürger überzeugen können als auch einer etwaigen gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Um diese Anforderungen erfüllen zu können, müssen im Vorfeld Strategien entwickelt werden und verfahrens- und materiellrechtliche Prüfungen erfolgen.
Das Seminar
– vermittelt das grundlegende Wissen über die rechtlichen Anforderungen an einen Bescheid und die Technik für die Erstellung überzeugender Bescheide,
– zeigt häufig gemachte Fehler und Vermeidungsstrategien auf,
– vermittelt die notwendigen Kenntnisse über das Rechtsbehelfsverfahren und den Sofortvollzug und übt die praktische Umsetzung anhand von Beispielbescheiden ein.
Nutzen Sie die Möglichkeit, uns vorab konkrete Bescheidmuster zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen.
Bitte bringen Sie eine Textausgabe der VwGO und des VwVfG mit!
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 14:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230508
Teilnahme am Kurs
Juni
Seminarinfos
Das Vergaberecht erfährt mit der Novelle im Jahr 2016 in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben eine grundlegende Umstrukturierung und Änderung. Hier den Überblick zu behalten ist
Seminarinfos
Das Vergaberecht erfährt mit der Novelle im Jahr 2016 in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben eine grundlegende Umstrukturierung und Änderung.
Hier den Überblick zu behalten ist sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieter und ihre jeweiligen Berater eine Herausforderung.
Die Teilnehmer erlangen Kenntnis über die (neuen) vergaberechtlichen Strukturen sowie Regelungsgehalte und können im Fachdialog mit der Referentin hieraus für ihre Praxis resultierende Fragen erörtern.
Auswirkungen geänderter Vergaberechtlicher Vorgaben werden praxisnah und anhand von Fallbeispielen dargestellt, so dass die TeilnehmerInnen hieraus resultierende Rechte und Pflichten erkennen und ein Gespür für deren rechtssichere Umsetzung in Vergabeverfahren entwickeln können.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Mitarbeiter von im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens agierenden Unternehmen.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230605
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Beim Erlass von Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrecht sind Inhalts- und Nebenbestimmungen (Nutzungsbedingungen, Befristungen, Auflagen etc.) nicht hinwegzudenkende Instrumente, um den Genehmigungsinhalt auszuformen oder sicherzustellen, dass die gesetzlichen
Seminarinfos
Beim Erlass von Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrecht sind Inhalts- und Nebenbestimmungen (Nutzungsbedingungen, Befristungen, Auflagen etc.) nicht hinwegzudenkende Instrumente, um den Genehmigungsinhalt auszuformen oder sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.
Die Praxis zeigt, dass beim „Design von Nebenbestimmungen“ und deren Vollzug nicht selten schwierige Problemlagen und Zweifelsfragen auftreten.
Hier setzt das Seminar an. Die Dozenten, die beide seit Jahren in der Praxis des Bau- und Umweltverwaltungsrechts anwaltlich auf Vorhabenträger- oder Behördenseite aber auch in der Verwaltungsfortbildung tätig sind, behandeln die „klassischen“ Fragestellungen:
– Was soll geregelt werden?
– Was kann geregelt werden?
– Wie regelt man es?
Dabei wird der Schwerpunkt des Seminars auf der Abgrenzung der einzelnen Nebenbestimmungen, der Vorstellung deren Wirkungsweise, dessen Vollzug und deren bestimmter Abfassung aber auch der Bewältigung nachbarlicher Konfliktlagen liegen.
Wie stark darf und muss gegebenenfalls aus nachbarschützenden Gründen die Vorhabenzulassung reglementiert werden?
Wie hoch sind die Anforderungen des Rechts und der Rechtsprechung an die Konkretheit und Bestimmtheit der Nebenbestimmungen, damit im Vollzug auch das erreicht wird, was bei der Erstellung des Bescheides beabsichtigt war.
Unter anderem diese Fragen werden gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet und diskutiert.
Das Seminar ist interessant für Sie, als Mitarbeiter von (Genehmigungs-)Behörden, etwa aus Bau-, Immissionsschutz- oder Wasserbehörden, die ihr Wissen über Inhalts- oder Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten vertiefen oder auffrischen wollen.
Es eignet sich auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bau- und Umweltbehörden, die sich erstmals in die Thematik einarbeiten.
Auch für Vorhabenträger (Bauherren, Anlagenbetreiber), die Inhalts- und Nebenbestimmungen zu beachten haben, ist das Seminar geeignet.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:45
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230606
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Abbau von Rohstoffen hat vielfältige Auswirkungen auf seine Umwelt. Am markantesten sind oft die Folgen für die Natur in der Umgebung oder das Grundwasser und die Gewässer.
Seminarinfos
Der Abbau von Rohstoffen hat vielfältige Auswirkungen auf seine Umwelt. Am markantesten sind oft die Folgen für die Natur in der Umgebung oder das Grundwasser und die Gewässer.
Sie erhalten einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen eines bergbaulichen Betriebs (Bergbauberechtigungen, Betriebspläne) und die materiellen Anforderungen an die Zulassung.
Diese Maßstäbe für die Zulassung werden oft auch außerhalb des Bergrechts gesetzt.
Dies können z.B. das Natur- und Wasserrecht sein.
Diese vielfältigen Berührungspunkte und Wechselwirkungen zeigt das Seminar auf.
Dies reicht von Erkundung und Erschließung neuer Felder für bergbauliche Aktivitäten, über den Betrieb des Abbaus mit seinen Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser bis zur Bewältigung der Probleme aufgelassener Bergbaue (Bergbaufolgelandschaften).
Verfahrensrechtlich werden die Grundlagen für Rahmenbetriebspläne aber auch die notwendigen Schritte einer Umweltverträglichkeitsprüfung erläutert und mit praktischen Beispielen anschaulich dargestellt.
Was ist z.B. der Ausgangszustand bei bergbaulichen Verfahren?
Was ist zu bewerten?
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über das Verhältnis von Bergrecht zu anderen Verwaltungsentscheidungen insbesondere solchen des Natur- und Wasserrechts.
Nutzen Sie unser Angebot, wenn Sie als Mitarbeiter in Naturschutzbehörden, Planungsbüros, Naturschutzverbände, Unternehmen der rohstoffgewinnenden Industrie, Tourismus-Unternehmen, Vertreter von Kommunen, Kommunal- und Zweckverbänden, Umweltverwaltungen, Ordnungsbehörden, Unternehmen, Umweltverbände verantwortlich sind.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230612
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bereits seit 2017 ist das aktuelle Störfallrecht auf der Basis der Seveso III Richtlinie in Kraft. Trotzdem treten in der Praxis immer wieder Fragen
Seminarinfos
Bereits seit 2017 ist das aktuelle Störfallrecht auf der Basis der Seveso III Richtlinie in Kraft.
Trotzdem treten in der Praxis immer wieder Fragen auf:
- Wann muss eine Neueinstufung der Betriebsbereiche auf Grund der Änderung der Stoffklassifikationen erfolgen?
- Welche Änderungen müssen in Störfallkonzepten, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sowie Sicherheitsberichten berücksichtigt werden?
- Wie muss mit störfallrechtlichen Änderungen umgegangen werden?
- Was beinhaltet das störfallrechtliche Genehmigungsverfahren?
- Wie ist die Öffentlichkeit zu informieren?
- Was ist der angemessene Sicherheitsabstand und warum ist die Einhaltung keine Betreiberpflicht?
- Wann muss ein Gutachten zur Abstandsermittlung erstellt werden?
Einen Überblick über diese angesprochenen Themen mit Beispielen aus der Praxis erhalten Sie in diesem Seminar.
Das Seminar richtet sich in erster Linie an Anlagenbetreiber und Unternehmer, die in Störfallanlagen der unteren oder oberen Klasse tätig sind. Aber auch Ingenieurbüros und Behörden können vom hier vermittelten Wissen profitieren.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:45
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
S230613
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und
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Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und sukzessiven – pro Jahresscheibe eher geringen – Flächenverbrauchs, eine Besonderheit in der Bewertung aus Sicht der Umweltfolgenabschätzung dar.
Schon die grundlegende Entscheidung zur Zulassung über eine förmliche Planfeststellung oder auch mittels einer einfachen Plangenehmigung wird über die Frage der UVP-Pflicht nach UVP-Berg-VO oder aber durch die Anlagen des UVPG ausgelöst.
Neben dieser eher behördenverbindlichen, verfahrensimmanenten Umweltfolgenbewertung stehen der Inanspruchnahme einer rohstoffhöffigen Lagerstätte heute oft materiell-rechtliche habitat-, biotop- und vor allem artenschutzrechtliche Hürden entgegen.
Das Seminar befasst sich zunächst mit den rechtlichen Grundlagen für die Gewinnung von Bodenschätzen selbst (bergfreie/grundeigene Bodenschätze; Grundeigentümerbergbau).
Es werden auch Regelungen im Falle einer UVP-Pflicht am Beispiel des Berg- und Wasserrechts behandelt.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden dann Zweck, Inhalt und Anforderungen aus den diversen abzuarbeitenden Umweltprüfungen (UVP; FFH-/SPA-VP; Befreiung; Artenschutzrechtliche Prüfung; Eingriffsregelung; Wasserschutz etc.) für die konkrete Situation des Bergbaus.
Es werden Mindeststandards (‚to do‘-Listen) und Lösungswege (bspw. Ausnahmeentscheidungen) aufgezeigt.
Theorie und Praxis werden an konkreten Fallbeispielen des Referenten und der Teilnehmer/innen behandelt.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Bergbautreibende, Behörden, Planer und betroffene Dritte, die mit der Thematik konfrontiert werden und nach Klärung und Lösungen suchen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230614
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt. Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt
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Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt.
Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt das Basler Übereinkommen und den OECD-Ratsbeschluss in unmittelbar geltendes Recht um.
Europäische und nationale Rechtsprechung sowie die Novelle der VVA führten auch zu einer Anpassung der ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Die unmittelbar geltende VVA und das ergänzende Abfallverbringungsgesetz sind als Grundlagen bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen anzuwenden.
Als eine wichtige Orientierungshilfe für Dritte ist auch die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung, die LAGA-Mitteilung 25, anzusehen.
Die in den letzten Jahren steigenden Mengen grenzüberschreitend verbrachter Abfälle, die angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen und auch Verbringungsvorgänge mit zum Teil illegalem Hintergrund lassen ein verstärktes Fortbildungsangebot erkennen.
Das Seminar zeigt Ihnen die geltenden Regelungen beim Abfallverbringungsrecht auf und gibt Hilfestellungen bei der Abfalleinstufung, der Handhabung von Formularen und der Interpretation der rechtlichen Grundlagen zur Abfallverbringung.
Das Seminar wurde gleichermaßen für Entsorgungsunternehmen, für Abfallerzeuger, für Überwachungs- und Genehmigungsbehörden entwickelt und dient der praktischen Einführung in diese komplexe Rechtsmaterie.
Als Seminarteilnehmer erhalten Sie Herrn Dr. Wuttkes „Praxishandbuch zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung“ inklusive.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:45
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230615
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Unternehmen, die chemische Stoffe und Gemische verwenden, unterliegen sowohl den Pflichten der REACh-Verordnung als auch der GHS-/CLP-Verordnung. Diese Verordnungen gelten seit den Jahren 2007
Seminarinfos
Unternehmen, die chemische Stoffe und Gemische verwenden, unterliegen sowohl den Pflichten der REACh-Verordnung als auch der GHS-/CLP-Verordnung.
Diese Verordnungen gelten seit den Jahren 2007 und 2009 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Einblick in das europäische Chemikalienrecht.
Es werden neben den grundlegenden Pflichten von Unternehmen in diesem Bereich insbesondere auch aktuelle Themen und bevorstehende Änderungen und Neuerungen angesprochen.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Verhältnis zwischen REACh und GHS / CLP und anderen chemikalienrechtlichen Normen
– Geltungsbereiche der Verordnungen
– Überblick über die wichtigsten Verpflichtungen aus den Verordnungen
– REACh: Vorregistrierung, Registrierung, Zulassung und Beschränkungen
– GHS / CLP: Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und Meldepflichten
– Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflichten
Das Seminar richtet sich an Sie, als Hersteller und Importeure chemischer Stoffe sowie Unternehmen, die als nachgeschaltete Anwender chemische Stoffe und / oder Gemische verwenden.
Zum Verwenden zählen das Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen und das Herstellen von Erzeugnissen sowie jeder andere Gebrauch.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230622
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Spannungsfeld Immissionsschutz und Bauplanungsrecht ist eine tägliche Aufgabenstellung in der Verwaltung, fordert die Gutachter und drängt Investoren zur Lösung. Die Umsetzung in den
Seminarinfos
Das Spannungsfeld Immissionsschutz und Bauplanungsrecht ist eine tägliche Aufgabenstellung in der Verwaltung, fordert die Gutachter und drängt Investoren zur Lösung.
Die Umsetzung in den nachgelagerten Baugenehmigungs- oder den immissionsschutzrechtlichen Verfahren zeigen dann die Schwachstellen auf, die durch eine frühzeitige Lösung im Bebauungsplan hätten vermieden werden können bzw. hätten vermieden werden müssen.
Immissionsschutzkonflikte mit Lärm bei Erweiterungen industrieller Anlagen in Gemengelagen, bei einer heranrückenden schützenswerten Bebauung, bei Verkehrswegeausbau aber auch bei Gerüchen und Luftschadstoffen sowie bei Konflikten mit dem Achtungsabstanden zu Störfallbetrieben bedürfen Lösungen auf planerischer Ebene.
Die geplante neue Baugebietskategorie der urbanen Gebiete (MU) sowie Änderungen der TA Lärm sollen von Seiten des Verordnungsgebers Lösungen für das Zusammenleben in der Stadt schaffen.
Der vorbeugende Immissionsschutz ist regelmäßiger Bestandteil der Bauleitplanung, stets sind einzelfallbezogen die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zu Lärm, zu Gerüchen, zu Luftschadstoffen oder zu störfallrelevanten Stoffen im Planverfahren sachgerecht und rechtssicher zu bewältigen.
Hier wirkt sich eine fachkompetente Zusammenarbeit aller am Verfahren beteiligten Partner nicht nur positiv auf das Planungsverfahren selber aus, sondern erhöht mit der Festlegung konkreter Vorgaben die Rechts- und Investitionssicherheit, wirkt beschleunigend auf Genehmigungsverfahren und sichert den Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Im Seminar werden Ihnen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wirksame wissenschaftlich-technische und verwaltungstechnische Methoden und Instrumente zum Immissionsschutz in der Bauleitplanung vorgestellt, diskutiert und an Praxisbeispielen erläutert.
Unser Referent wird mit Ihnen zusammen Lösungsmöglichkeiten ausarbeiten und Hemmnisse beim Umgang in der Bauleitplanung abbauen helfen.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L230626
Teilnahme am Kurs
Juli
Seminarinfos
Bei Behörden ist – aus unterschiedlichsten Gründen – eine Vielzahl von umweltrelevanten Informationen vorhanden, etwa über die Emissionen einer Anlage, die konkreten Auswirkungen auf Umweltbestandteile etc.
Seminarinfos
Bei Behörden ist – aus unterschiedlichsten Gründen – eine Vielzahl von umweltrelevanten Informationen vorhanden, etwa über die Emissionen einer Anlage, die konkreten Auswirkungen auf Umweltbestandteile etc.
Durch die neue EU-Umweltinformationsrichtlinie und die Landesumweltinformationsgesetze ist der Zugang zu Umweltinformationen inzwischen deutlich erleichtert worden.
So werden beispielsweise die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen halbiert und dürfen in der Regel einen Monat nicht überschreiten.
Der Kreis der informationspflichtigen Stellen wurde ebenso ausgeweitet wie der Begriff der „Umweltinformationen“ selbst.
Durch diese Ausweitung des Umweltinformationsanspruchs ist dieser in der Praxis nicht selten – nach der Devise:
„Wissen ist Macht“ – zum strategisch eingesetzten Informationsverschaffungsmittel geworden, um Nachbarrechtsstreitigkeiten oder Angriffe auf Planfeststellungsbeschlüsse, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen etc. vorzubereiten.
Praktisch bedeutsam ist deshalb – für die informationspflichtigen Stellen, wie für die betroffenen Unternehmen die Reichweite der hier zur Verfügung stehenden Ablehnungsgründe (z.B. Datenschutz; Schutz geistigen Eigentums, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230712