Die TRGS 520: sichere Sammlung und Lagerung gefährlicher Abfälle

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 520 (TRGS 520) regelt in Deutschland die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle. Sie stellt sicher, dass diese Abfälle fachgerecht gesammelt, gelagert und entsorgt werden, um Gefährdungen für Mensch und Umwelt zu minimieren.

Die TRGS 520 wurde zuletzt im September 2024 umfassend novelliert. Diese Überarbeitung zielte darauf ab, die Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle an den aktuellen Stand der Technik und die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Warum war eine Novellierung notwendig?

  • Technische Entwicklungen: Neue Stoffe und Technologien, insbesondere im Bereich der Batterien (z.B. Lithium-Ionen-Batterien), erforderten eine Anpassung der Vorschriften.
  • Rechtliche Änderungen: Änderungen in anderen Rechtsbereichen, wie beispielsweise dem Abfallrecht, machten eine Anpassung der TRGS 520 notwendig.
  • Praxisbezogene Erfahrungen: Die Erfahrungen aus der praktischen Anwendung der bisherigen Fassung der TRGS 520 führten zu Anpassungsbedarf.

Wichtige Neuerungen der Novellierung:

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Die TRGS 520 gilt nun für eine größere Anzahl von Abfällen und Stoffen.
  • Anforderungen an die Fachkunde: Die Anforderungen an das Personal, das mit gefährlichen Abfällen umgeht, wurden präzisiert.
  • Digitalisierung: Die Novellierung fördert die Digitalisierung im Bereich der Abfallwirtschaft.
  • Anpassung an europäische Richtlinien: Die TRGS 520 wurde an die aktuellen europäischen Richtlinien angepasst.

Anwendungsbereich der TRGS 520

Die TRGS 520 gilt für:

  • Stationäre und mobile Sammelstellen: Dies sind Einrichtungen, in denen gefährliche Abfälle gesammelt werden, bevor sie zur weiteren Behandlung oder Entsorgung transportiert werden.
  • Zwischenlager: Hier werden gefährliche Abfälle vorübergehend gelagert, bevor sie endgültig entsorgt werden.
  • Kleinmengen gefährlicher Abfälle: Die Regelungen gelten für Abfälle, die in Haushalten, Gewerbebetrieben oder öffentlichen Einrichtungen anfallen und in begrenzten Mengen vorhanden sind.

Ziel der TRGS 520

Ziel der TRGS 520 ist es, die Sicherheit beim Umgang mit gefährlichen Abfällen zu gewährleisten und Umweltschäden zu vermeiden. Konkret soll die TRGS 520:

  • Schutz von Mensch und Umwelt: Die Gefährdung von Personen und der Umwelt durch gefährliche Abfälle soll minimiert werden.
  • Ordnungsgemäße Entsorgung: Die Abfälle sollen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
  • Vereinfachung der Abläufe: Die Regelungen sollen die Abläufe in der Abfallwirtschaft vereinfachen und transparenter gestalten.

Wichtige Inhalte der TRGS 520

  • Anforderungen an Sammelstellen und Zwischenlager: Die TRGS 520 stellt Anforderungen an die bauliche Ausführung, die Ausstattung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern.
  • Einteilung von Abfällen: Die Abfälle werden nach ihrer Gefährlichkeit in verschiedene Kategorien eingeteilt.
  • Kennzeichnung: Die Behälter und Lagerplätze für gefährliche Abfälle müssen eindeutig gekennzeichnet werden.
  • Trennung von Abfällen: Verschiedene Arten von gefährlichen Abfällen müssen getrennt gelagert werden.
  • Notfallmaßnahmen: Es müssen Notfallpläne erstellt werden, um im Falle eines Unfalls schnell und effektiv reagieren zu können.
  • Dokumentation: Die Betreiber von Sammelstellen und Zwischenlagern müssen bestimmte Daten dokumentieren.

Neuerungen in der aktuellen Fassung der TRGS 520

Die zuletzt novellierte Fassung der TRGS 520 enthält unter anderem folgende Neuerungen:

  • Lithium-Ionen-Batterien: Für die Sammlung von Lithium-Ionen-Batterien wurden spezifische Anforderungen eingeführt.
  • Digitalisierung: Die TRGS 520 fördert die Digitalisierung im Bereich der Abfallwirtschaft und ermöglicht die elektronische Dokumentation.
  • Anpassung an europäische Richtlinien: Die TRGS 520 wurde an die aktuellen europäischen Richtlinien angepasst.

Bedeutung der TRGS 520

Die TRGS 520 spielt eine wichtige Rolle für den Schutz von Mensch und Umwelt. Sie sorgt dafür, dass gefährliche Abfälle fachgerecht behandelt werden und nicht in die Umwelt gelangen. Durch die Einhaltung der Vorschriften wird ein Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen geleistet.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.