Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt in Deutschland die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE). Ziel des Gesetzes ist es, die Umweltbelastungen durch diese Geräte zu verringern und wertvolle Ressourcen zu schonen.
Anwendungsbereich
Das ElektroG gilt für alle EEE-Geräte, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Dazu gehören unter anderem:
- Haushaltsgeräte (z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernsehgeräte)
- Informations- und Telekommunikationsgeräte (z.B. Computer, Smartphones, Tablets)
- Beleuchtungskörper (z.B. Glühbirnen, Leuchtstoffröhren)
- Elektrowerkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Kreissägen)
- Medizinprodukte (z.B. Röntgengeräte, Herzschrittmacher)
- Spielzeuge und Sportgeräte (z.B. elektrische Spielzeuge, Fitnessgeräte)
Pflichten der Hersteller und Vertreiber
Hersteller und Vertreiber von EEE-Geräten sind verpflichtet, sich an der Gemeinsamen Stelle (EAR) zu registrieren und einen Finanzierungsbeitrag zu leisten. Dieser Beitrag dient zur Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Altgeräten.
Darüber hinaus müssen Hersteller und Vertreiber ihre Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne kennzeichnen. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten
Altgeräte können kostenlos bei den folgenden Stellen zurückgegeben werden:
- Händler: Händler, die EEE-Geräte neu verkaufen, sind verpflichtet, Altgeräte derselben Art und Größe kostenlos zurückzunehmen, wenn diese beim Neukauf eines vergleichbaren Geräts zurückgegeben werden.
- Sammelstellen: Kommunen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger stellen Sammelstellen für Altgeräte bereit.
- Hersteller: In einigen Fällen können Altgeräte auch direkt beim Hersteller zurückgegeben werden.
Behandlung und Verwertung von Altgeräten
Altgeräte werden in zertifizierten Anlagen demontiert und sortenrein verwertet. Die gewonnenen Wertstoffe können dann zur Herstellung neuer Produkte verwendet werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum ElektroG finden Sie auf den folgenden Websites:
- Stiftung EAR: https://www.stiftung-ear.de/
- ElektroG-Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: https://www.elektrogesetz.de/
- Umweltbundesamt: https://www.elektrogesetz.de/
Fazit
Das ElektroG ist ein wichtiges Gesetz zum Schutz der Umwelt und zur Schonung von Ressourcen. Durch die Rücknahme und Verwertung von Altgeräten können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und Umweltbelastungen vermieden werden.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.