Abfallstrafrecht – Das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abfall- und Gefahrstoffstrafrecht

Einleitung

Das Abfallstrafrecht ist ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das darauf abzielt, die Umwelt vor den Gefahren zu schützen, die von der unsachgemäßen Entsorgung und dem Umgang mit Abfällen ausgehen. Dabei spielt die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eine zentrale Rolle. Dieser Fachbeitrag beleuchtet das Verhältnis dieser beiden Sanktionsformen im Abfall- und Gefahrstoffstrafrecht und gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.

Grundlagen des Abfallstrafrechts

Das Abfallstrafrecht ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert, darunter:

  • Strafgesetzbuch (StGB): Enthält allgemeine Strafvorschriften, die auch im Bereich des Abfallrechts Anwendung finden, insbesondere § 326 StGB (Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen).
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Bildet die zentrale Grundlage des deutschen Abfallrechts und enthält sowohl Straf- als auch Ordnungswidrigkeitstatbestände.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelt den Umgang mit Gefahrstoffen und sieht Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen vor.
  • Weitere Spezialgesetze: Zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen enthalten spezifische Regelungen für bestimmte Abfallarten und Gefahrstoffe.

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten: Ein Überblick

Die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten basiert auf der Schwere des jeweiligen Verstoßes:

  • Ordnungswidrigkeiten:
    • Stellen weniger schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften dar.
    • Werden in der Regel mit Bußgeldern geahndet.
    • Dienen vor allem der Ahndung von Fahrlässigkeit und geringfügigen Verstößen.
  • Straftaten:
    • Umfassen schwerwiegende Verstöße, die eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.
    • Werden mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet.
    • Dienen der Ahndung von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abfall- und Gefahrstoffstrafrecht ist durch folgende Aspekte gekennzeichnet:

  • Abstufung: Das Gesetz sieht eine klare Abstufung der Sanktionen vor, die sich nach der Schwere des Verstoßes richtet.
  • Ergänzung: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ergänzen sich, um eine umfassende Ahndung von Verstößen zu gewährleisten.
  • Wechselwirkung: In bestimmten Fällen kann eine Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat darstellen, wenn besondere Umstände hinzutreten (z. B. Vorsatz, erhebliche Gefahr).

Aktuelle Entwicklungen

  • Verschärfung der Sanktionen: Es ist eine Tendenz zur Verschärfung der Sanktionen im Abfall- und Gefahrstoffstrafrecht zu beobachten.
  • Fokus auf Umweltkriminalität: Die Bekämpfung der Umweltkriminalität hat an Bedeutung gewonnen, was zu einer verstärkten Verfolgung von Straftaten führt.
  • Digitalisierung: Die Digitalisierung der Abfallwirtschaft bringt neue Herausforderungen und Möglichkeiten in der Strafverfolgung mit sich.

Fazit

Das Abfallstrafrecht ist ein komplexes und sich entwickelndes Rechtsgebiet. Das System von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ermöglicht eine differenzierte Ahndung von Verstößen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen eine Tendenz zur Verschärfung der Sanktionen und eine verstärkte Bekämpfung der Umweltkriminalität.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.