Ersatzbaustoffverordnung und Probenahme fester, schlammiger und flüssiger Abfälle

Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzBauschV) stellt einen wesentlichen Schritt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft dar. Sie zielt darauf ab, mineralische Abfälle vermehrt als Sekundärrohstoffe in der Bauwirtschaft einzusetzen. In diesem Zusammenhang gewinnt die Probenahme von Abfällen eine noch größere Bedeutung, da eine genaue Kenntnis der Zusammensetzung und der Eigenschaften der Abfälle für deren Eignung als Ersatzbaustoff entscheidend ist.

Schnittstelle ErsatzBauschV und Probenahme

Die ErsatzBauschV wird voraussichtlich folgende Auswirkungen auf die Probenahme haben:

  • Erhöhte Anforderungen an die Probenahmequalität: Um die Eignung von Abfällen als Ersatzbaustoff zu belegen, sind detaillierte und zuverlässige Analysedaten erforderlich. Dies setzt eine präzise und repräsentative Probenahme voraus.
  • Spezifische Anforderungen an die Analytik: Die ErsatzBauschV wird voraussichtlich spezifische Anforderungen an die zu untersuchenden Parameter stellen. Neben den in der LAGA PN 98 genannten Parametern können weitere Prüfungen erforderlich sein, um die Eignung für bestimmte Anwendungen zu belegen.
  • Neue Prüfverfahren: Es ist denkbar, dass neue Prüfverfahren entwickelt werden, die speziell auf die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung zugeschnitten sind.
  • Qualifizierung von Probenahmepersonal: Um die Qualität der Probenahme zu sichern, wird eine Qualifizierung des Probenahmepersonals immer wichtiger.

Ausblick auf die Entwicklungen

  • Integration der DIN 19698-1: Die DIN 19698-1 zur Beprobung von Haufwerken wird voraussichtlich in die ErsatzBauschV integriert und damit zur maßgeblichen Norm für die Probenahme von mineralischen Abfällen.
  • Digitalisierung: Die Digitalisierung der Probenahme und der damit verbundenen Prozesse wird voranschreiten. Dies umfasst beispielsweise die elektronische Dokumentation, die Verwendung von mobilen Geräten und die Anbindung an übergeordnete IT-Systeme.
  • Kooperation verschiedener Akteure: Eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weiteren Akteuren wird erforderlich sein, um die Anforderungen der ErsatzBauschV umzusetzen und die Qualität der Probenahme sicherzustellen.

Fazit

Die Ersatzbaustoffverordnung wird die Probenahme von Abfällen grundlegend verändern. Höhere Anforderungen an die Probenahmequalität, spezifische Analytik und neue Prüfverfahren werden die Komplexität der Probenahme erhöhen. Gleichzeitig bietet die ErsatzBauschV die Chance, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Ressourceneffizienz zu steigern.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.