Mantelverordnung, Ersatzbaustoffverordnung und Bundesbodenschutzgesetz: Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen

Mantelverordnung (MV):

Die MV regelt die Verwertung von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoffe. Sie befindet sich derzeit in der Überarbeitung und wird voraussichtlich 2024 durch die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ersetzt.

Ersatzbaustoffverordnung (EBV):

Die EBV baut auf den bewährten Regelungen der MV auf und führt einige Neuerungen ein. Dazu gehören:

  • Verschärfung der Prüfwerte für Schadstoffe:

Die EBV senkt die Grenzwerte für einige Schadstoffe, um die Umweltverträglichkeit von Ersatzbaustoffen zu verbessern.

  • Einführung eines zweistufigen Prüfverfahrens:

Abfälle müssen zunächst einer Vorprüfung und anschließend einer Hauptprüfung unterzogen werden, um ihre Eignung als Ersatzbaustoff zu bestätigen.

  • Elektronisches Abfallregister:

Abfälle, die als Ersatzbaustoffe verwendet werden sollen, müssen in einem elektronischen Register erfasst werden.

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):

Das BBodSchG regelt den Schutz des Bodens vor schädlichen Einwirkungen. Es enthält Vorgaben für die Verwertung von Abfällen als Ersatzbaustoffe, um eine Gefährdung des Bodens zu vermeiden.

Herausforderungen:

Die Umsetzung der EBV stellt die Akteure in der Abfallwirtschaft vor Herausforderungen. Dazu gehören:

  • Anpassung der bestehenden Prozesse und Anlagen an die neuen Anforderungen:

Unternehmen müssen ihre Prozesse und Anlagen anpassen, um die verschärften Prüfwerte und das zweistufige Prüfverfahren zu erfüllen.

  • Erhöhung der Kosten:

Die Umsetzung der EBV kann zu einer Erhöhung der Kosten für die Verwertung von Abfällen als Ersatzbaustoffe führen.

  • Verfügbarkeit von geeigneten Ersatzbaustoffen:

Die verschärften Anforderungen könnten dazu führen, dass weniger Abfälle als Ersatzbaustoffe geeignet sind.

Zusammenfassend:

Die EBV bringt einige Neuerungen mit sich, die die Verwertung von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoffe nachhaltiger und umweltverträglicher gestalten sollen. Die Umsetzung der EBV stellt die Akteure in der Abfallwirtschaft jedoch vor Herausforderungen.