Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden: Technische und rechtliche Aspekte

Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) spielen eine wichtige Rolle für den Schutz von Mensch und Umwelt. Sie sammeln und leiten Schmutzwasser und Niederschlagswasser vom Grundstück in die öffentliche Kanalisation oder in dezentrale Anlagen zur Regenwasserbehandlung. Die Anlagen müssen dabei verschiedene technische und rechtliche Anforderungen erfüllen.

Technische Anforderungen

Die technischen Anforderungen an GEA sind in verschiedenen Normen und Regelwerken festgelegt, z. B. in der DIN 1986 „Entwässerungssysteme für Gebäude und Grundstücke“ und in den Richtlinien der Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (VWA). Die wichtigsten Anforderungen sind:

  • Funktionssicherheit: Die GEA muss so konzipiert und gebaut sein, dass sie die anfallenden Abwassermengen sicher und zuverlässig aufnehmen und ableiten kann.
  • Umweltschutz: Die GEA muss so betrieben werden, dass keine schädlichen Stoffe in die Umwelt gelangen.
  • Wirtschaftlichkeit: Die GEA muss so konzipiert und betrieben sein, dass sie energieeffizient und kostengünstig ist.

Rechtliche Anforderungen

Die rechtlichen Anforderungen an GEA sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt, z. B. im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in den länderspezifischen Abwassergesetzen. Die wichtigsten Anforderungen sind:

  • Anschluss- und Benutzungszwang: Grundstückseigentümer sind in der Regel verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Kanalisation anzuschließen und diese zu benutzen, wenn eine solche vorhanden ist.
  • Einhaltung der Einleitbedingungen: Das Abwasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird, muss die in der Abwassersatzung festgelegten Einleitbedingungen einhalten.
  • Eigenverantwortung: Grundstückseigentümer sind für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Unterhaltung ihrer GEA verantwortlich.

Zusammenspiel von Technik und Recht

Die technischen und rechtlichen Anforderungen an GEA müssen im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden. Bei der Planung und dem Bau einer GEA müssen die einschlägigen Normen, Regelwerke, Gesetze und Verordnungen beachtet werden. Auch der Betreiber einer GEA muss die rechtlichen Vorgaben kennen und einhalten.

Fazit

Grundstücksentwässerungsanlagen sind komplexe technische Anlagen, die an hohe technische und rechtliche Anforderungen gebunden sind. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt werden, können GEA ihre wichtige Funktion für den Schutz von Mensch und Umwelt erfüllen.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.