Gefahrstoffstrafrecht – Das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Einleitung

Das Gefahrstoffstrafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das dem Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren dient, die von gefährlichen Stoffen ausgehen. Es umfasst sowohl strafrechtliche als auch ordnungsrechtliche Regelungen, die in einem engen Verhältnis zueinanderstehen. Dieser Fachbeitrag beleuchtet das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Gefahrstoffstrafrecht und gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.

Grundlagen des Gefahrstoffstrafrechts

Das Gefahrstoffstrafrecht ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Zu den wichtigsten Regelungen zählen:

  • Strafgesetzbuch (StGB): Enthält allgemeine Strafvorschriften, die auch im Bereich des Gefahrstoffstrafrechts Anwendung finden (z. B. § 326 StGB – Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen).
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelt den Umgang mit Gefahrstoffen und enthält sowohl Straf- als auch Ordnungswidrigkeitstatbestände.
  • Chemikaliengesetz (ChemG): Regelt das Inverkehrbringen und den Umgang mit Chemikalien und enthält ebenfalls Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände.
  • Weitere Spezialgesetze: Es existieren zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen, die spezifische Regelungen für bestimmte Gefahrstoffe enthalten.

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Überblick

Die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten basiert auf der Schwere des jeweiligen Verstoßes.

  • Ordnungswidrigkeiten:
    • Stellen weniger schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften dar.
    • Werden in der Regel mit Bußgeldern geahndet.
    • Dienen vor allem der Ahndung von Fahrlässigkeit und geringfügigen Verstößen.
  • Straftaten:
    • Umfassen schwerwiegende Verstöße, die eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.
    • Werden mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet.
    • Dienen der Ahndung von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Gefahrstoffstrafrecht ist durch folgende Aspekte gekennzeichnet:

  • Abstufung: Das Gesetz sieht eine klare Abstufung der Sanktionen vor, die sich nach der Schwere des Verstoßes richtet.
  • Ergänzung: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ergänzen sich, um eine umfassende Ahndung von Verstößen zu gewährleisten.
  • Wechselwirkung: In bestimmten Fällen kann eine Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat darstellen, wenn besondere Umstände hinzutreten (z. B. Vorsatz, erhebliche Gefahr).

Aktuelle Entwicklungen

  • Verschärfung der Sanktionen: In den letzten Jahren ist eine Tendenz zur Verschärfung der Sanktionen im Gefahrstoffstrafrecht zu beobachten. Dies gilt sowohl für Ordnungswidrigkeiten als auch für Straftaten.
  • Fokus auf Umweltkriminalität: Die Bekämpfung der Umweltkriminalität hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Dies führt zu einer verstärkten Verfolgung von Straftaten im Bereich des Gefahrstoffrechts.
  • Digitalisierung: Die Digitalisierung der Gefahrstoffüberwachung führt zu neuen Herausforderungen und Möglichkeiten im Bereich der Strafverfolgung.

Fazit

Das Gefahrstoffstrafrecht ist ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet. Das abgestufte System von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ermöglicht eine differenzierte Ahndung von Verstößen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen eine Tendenz zur Verschärfung der Sanktionen und eine verstärkte Bekämpfung der Umweltkriminalität.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.