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April
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.
Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Das Seminar befasst sich intensiv mit den rechtlichen und fachlichen Grundlagen und Anforderungen an die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) – es werden Hinweise auf einschlägige Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gegeben.
Ziel des Seminars ist eine Einführung und ein Überblick über das derzeit sehr umstrittene Themavorhandene Lösungswege werden aufgezeigt.
Dicht an der aktuellen Rechtsprechung erfolgt eine belastbare Interpretation des speziellen Artenschutzrechts insb. § 44(5) und § 45 (7) BNatSchG.
So werden Möglichkeiten der Umgehung von Verbotstatbeständen ebenso aufgezeigt, wie die inhaltliche Vorbereitung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.
Anforderungen an und Unterschiede zwischen „CEF“ und „FCS“ -Maßnahmen werden erläutert.
Das Seminar richtet sich gleichermaßen an Sie, als Mitarbeiter von Kommunen, Behörden und Planer wie auch öffentliche und private Vorhabensträger.
An Beispielen der Bauleitplanung sowie der Objektplanung (Windkraft; bergbauliche und infrastrukturelle Projekte) werden Theorie und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Eigene Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer bilden einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars.
Es besteht die Möglichkeit der intensiven Diskussion von aktuellen Fallbeispielen aus den verschiedenen Akteursgruppen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N230412
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.
Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Dieser workshop – Teil 2 befasst sich vor allem mit konkreten Fallbeispielen aus der Bauleitplanung (FNP, B-Pläne und VEP) sowie der Objektplanung (Windkraft; berg- und wasserbauliche sowie infrastrukturelle Projekte) werden Recht und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) steht nun am Beispiel konkreter Vorhaben im Vordergrund.
Ziel des Workshops ist eine Vertiefung der Thematik – Fallbeispiele der Teilnehmer/innen stehen im Vordergrund.
Gemeinsame Lösungswege unter Berücksichtigung der einschlägigen aktuellen aktuellen Rechtsprechung werden aufgezeigt.
Auch hier stehen Wege der Legalausnahme nach § 44(5), der Ausnahme nach § 45 (7) sowie der Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG im Mittelpunkt des Workshops.
Anforderungen an „CEF“ und „FCS“-Maßnahmen sowie Beispiele für ihre praktische Umsetzung werden behandelt.
Der Workshop richtet sich in erster Linie an Teilnehmer/innen des Seminars Teil I – Grundlagen – ist jedoch gleichermaßen an mit dem Thema schon vertraute Vertreter von Vorhabenträgern, Kommunen, Behörden und Planer gerichtet!
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:45
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N230413
Teilnahme am Kurs
Juni
Seminarinfos
Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und
Seminarinfos
Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und sukzessiven – pro Jahresscheibe eher geringen – Flächenverbrauchs, eine Besonderheit in der Bewertung aus Sicht der Umweltfolgenabschätzung dar.
Schon die grundlegende Entscheidung zur Zulassung über eine förmliche Planfeststellung oder auch mittels einer einfachen Plangenehmigung wird über die Frage der UVP-Pflicht nach UVP-Berg-VO oder aber durch die Anlagen des UVPG ausgelöst.
Neben dieser eher behördenverbindlichen, verfahrensimmanenten Umweltfolgenbewertung stehen der Inanspruchnahme einer rohstoffhöffigen Lagerstätte heute oft materiell-rechtliche habitat-, biotop- und vor allem artenschutzrechtliche Hürden entgegen.
Das Seminar befasst sich zunächst mit den rechtlichen Grundlagen für die Gewinnung von Bodenschätzen selbst (bergfreie/grundeigene Bodenschätze; Grundeigentümerbergbau).
Es werden auch Regelungen im Falle einer UVP-Pflicht am Beispiel des Berg- und Wasserrechts behandelt.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden dann Zweck, Inhalt und Anforderungen aus den diversen abzuarbeitenden Umweltprüfungen (UVP; FFH-/SPA-VP; Befreiung; Artenschutzrechtliche Prüfung; Eingriffsregelung; Wasserschutz etc.) für die konkrete Situation des Bergbaus.
Es werden Mindeststandards (‚to do‘-Listen) und Lösungswege (bspw. Ausnahmeentscheidungen) aufgezeigt.
Theorie und Praxis werden an konkreten Fallbeispielen des Referenten und der Teilnehmer/innen behandelt.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Bergbautreibende, Behörden, Planer und betroffene Dritte, die mit der Thematik konfrontiert werden und nach Klärung und Lösungen suchen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A230614
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Naturschutzrecht in seinen unterschiedlichen Facetten enthält diverse, weitgehende und strenge Ge- und Verbote, mit denen entsprechende Einschränkungen – insbesondere, aber nicht nur – etwa für Grundstückseigentümer korrelieren.
Seminarinfos
Das Naturschutzrecht in seinen unterschiedlichen Facetten enthält diverse, weitgehende und strenge Ge- und Verbote, mit denen entsprechende Einschränkungen – insbesondere, aber nicht nur – etwa für Grundstückseigentümer korrelieren.
Vor dem Hintergrund der damit ebenfalls einhergehenden verfassungsrechtlichen Implikationen ist nicht nur die Kenntnis der jeweiligen Tragweite, Bedeutung und Eingriffsintensität der naturschutzrechtlichen Schutzinstrumentarien im Lichte verfassungsrechtlicher Vorgaben bei deren Anwendung von hervorgehobener Bedeutung, sondern auch die Möglichkeiten und Verpflichtungen, entsprechend damit einhergehende Beschränkungen zu verhindern, abzumildern oder gar zu kompensieren.
Im Rahmen des Seminars werden diese grundsätzlichen Fragestellungen ausführlich beleuchtet und mit den Teilnehmern diskutiert.
Das Seminar wendet sich insbesondere an Sie, als Praktiker, wie etwa Behördenmitarbeiter, Planer oder Rechtsanwälte, die einen Überblick in die bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Vorschriften auftretende Entschädigungsproblematik erhalten wollen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R230621
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand und sieht die Gewässerunterhaltung in der Pflicht. Ausgehend von dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Rio1992) konkretisiert sie den Rahmen für eine
Seminarinfos
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand und sieht die Gewässerunterhaltung in der Pflicht. Ausgehend von dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Rio1992) konkretisiert sie den Rahmen für eine umfassende integrierte Bewirtschaftung der Gewässer.
Pflege und Entwicklung werden zu zentralen Begriffen. Sie bezeichnen dabei nicht den Zweck oder das Ziel der Unterhaltung, sondern Mittel, Wege und Instrumente zur Erreichung der Ziele.
Insbesondere die Entwicklung als Zustandsverbesserung bezieht dabei den Seitenraum (Ufersaum) bewusst mit ein.
Die konkrete Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erfordert die Kenntnis von ökologischen Charakteristika als wesentliche Basis.
Gewässerunterhaltern werden damit Grundkenntnisse zur Unterscheidung von Fließ- und Stillgewässern, die Bedeutung des Seitenraumes, Steuerung von Pflanzenwachstum, den ökologischen Folgewirkungen von Eingriffen und die Vernetzung mit weiteren gesellschaftlichen Themen, die zunehmend Bedeutung erlangen, vermittelt.
Das Seminar bietet einen Überblick in ökologische Grundlagen von Gewässern II. und III. Ordnung und Demonstrationen vor Ort.
Dabei werden konventionelle und alternative wie auch neue Methoden vorgestellt und erläutert. Schwerpunkte sind die Bedeutung der Bachsohle als Lebensraum, der naturschonenden Unterhaltung mit dem Mähkorb, die Bedeutung von Auen, sowie des Werkzeugs „Unterhaltung“ für die Zielerreichung „sehr guter und guter Zustand“.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Wasser- und Naturschutzbehörden, Vertreter von Zweckverbänden und sonstigen mit der Gewässerunterhaltung beauftragten Institutionen, Vertreter der Wasserwirtschaftsdirektionen, von Planungs- und Ingenieurbüros sowie Umweltverbänden.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230627