Bereich Naturschutz
September
Seminarinfos
In der Fachwelt gab es ein weltweites Echo auf die internationale TEEB-Studie [The Economics of Ecosystems and Biodiversity] zur Erfassung der Wirtschaftlichkeit von Ökosystemen und biologischer Vielfalt.
Seminarinfos
In der Fachwelt gab es ein weltweites Echo auf die internationale TEEB-Studie [The Economics of Ecosystems and Biodiversity] zur Erfassung der Wirtschaftlichkeit von Ökosystemen und biologischer Vielfalt.
Es folgte eine TEEB-Studie Deutschland [Naturkapital Deutschland]. Aktuell sind das Insekten- und das Bienen-sterben, wie auch das Artensterben insgesamt in der Diskussion.
Darauf Bezug nehmend sollen Hintergründe aufgezeigt und Erfordernisse erörtert werden.
Der perspektivische Blick betrifft dabei sowohl die Aspekte von integrativer Planung, wie auch die Kommunikation und Schaffung von Akzeptanz für dieses Querschnittthema.
Potenziell betroffen sind alle Akteure, die in Lebensräume und die Funktionen von Boden, Luft, Wasser planerisch oder in der Umsetzung draußen vor Ort eingreifen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Wasser-Naturschutz- und Planungsbehörden, Vertreter von Verbänden und sonstigen betroffenen Institutionen, Vertreter von Planungs- und Ingenieurbüros sowie Umweltverbänden, aber auch Unternehmen, die sich nachhaltig ausrichten wollen.
Kurszeiten
12. September 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N240912
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Oktober
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.
Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Das Seminar befasst sich intensiv mit den rechtlichen und fachlichen Grundlagen und Anforderungen an die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) – es werden Hinweise auf einschlägige Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gegeben.
Ziel des Seminars ist eine Einführung und ein Überblick über das derzeit sehr umstrittene Themavorhandene Lösungswege werden aufgezeigt.
Dicht an der aktuellen Rechtsprechung erfolgt eine belastbare Interpretation des speziellen Artenschutzrechts insb. § 44(5) und § 45 (7) BNatSchG.
So werden Möglichkeiten der Umgehung von Verbotstatbeständen ebenso aufgezeigt, wie die inhaltliche Vorbereitung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.
Anforderungen an und Unterschiede zwischen „CEF“ und „FCS“ -Maßnahmen werden erläutert.
Das Seminar richtet sich gleichermaßen an Sie, als Mitarbeiter von Kommunen, Behörden und Planer wie auch öffentliche und private Vorhabensträger.
An Beispielen der Bauleitplanung sowie der Objektplanung (Windkraft; bergbauliche und infrastrukturelle Projekte) werden Theorie und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Eigene Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer bilden einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars.
Es besteht die Möglichkeit der intensiven Diskussion von aktuellen Fallbeispielen aus den verschiedenen Akteursgruppen.
Kurszeiten
7. Oktober 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N241007
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.
Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Dieser workshop – Teil 2 befasst sich vor allem mit konkreten Fallbeispielen aus der Bauleitplanung (FNP, B-Pläne und VEP) sowie der Objektplanung (Windkraft; berg- und wasserbauliche sowie infrastrukturelle Projekte) werden Recht und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) steht nun am Beispiel konkreter Vorhaben im Vordergrund.
Ziel des Workshops ist eine Vertiefung der Thematik – Fallbeispiele der Teilnehmer/innen stehen im Vordergrund.
Gemeinsame Lösungswege unter Berücksichtigung der einschlägigen aktuellen aktuellen Rechtsprechung werden aufgezeigt.
Auch hier stehen Wege der Legalausnahme nach § 44(5), der Ausnahme nach § 45 (7) sowie der Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG im Mittelpunkt des Workshops.
Anforderungen an „CEF“ und „FCS“-Maßnahmen sowie Beispiele für ihre praktische Umsetzung werden behandelt.
Der Workshop richtet sich in erster Linie an Teilnehmer/innen des Seminars Teil I – Grundlagen – ist jedoch gleichermaßen an mit dem Thema schon vertraute Vertreter von Vorhabenträgern, Kommunen, Behörden und Planer gerichtet!
Kurszeiten
8. Oktober 2024 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N241008
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
November
Seminarinfos
Nicht nur die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat Einfluss auf den gesetzlichen und inhaltlichen Rahmen, in dem sich Vorhaben der Gewässerbenutzung bzw. des Ausbaus und der wesentlichen Umgestaltung von Gewässern orientieren
Seminarinfos
Nicht nur die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat Einfluss auf den gesetzlichen und inhaltlichen Rahmen, in dem sich Vorhaben der Gewässerbenutzung bzw. des Ausbaus und der wesentlichen Umgestaltung von Gewässern orientieren müssen.
Weitere maßgebliche europäische Richtlinien aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, umgesetzt in nationales Recht, greifen unmittelbar in die förmlichen Verfahren zur Zulassung und Gestattung ein.
Neben der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie (s. § 34 ff. BNatSchG) und der Richtlinie zur Projekt-UVP (s. UVPG i.d.F. vom Februar 2010) entfaltet auch die Richtlinie zur UVP für Pläne und Programme (SUP-RL; s. § 14 ff. UVPG) unmittelbare Wirkung auf das Handeln der Wasserbehörden des Bundes und der Länder.
Nicht zuletzt das nationale Artenschutzrecht und das Umweltschadensgesetz haben einen großen Einfluss auf die Realisierbarkeit wasserbaulicher Projekte.
Alle diese Regelwerke haben somit weitreichende Folgen für konkrete Projekte und Pläne. Ihre formalen Vorgaben müssen nunmehr in der täglichen Praxis der wasserrechtlichen und -fachlichen Plan- und Genehmigungsverfahren „mit Leben“ erfüllt werden.
Arbeitshilfen und Leitfäden sind jung und es mangelt vielfach an konkreten praktischen Beispielen der unmittelbaren Anwendung und Umsetzung.
An Beispielen (Ausbau, Herstellung von Gewässern; wasserrechtlicher Erlaubnis zur Einleitung bzw. Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser, SUP zu Hochwasserschutzplänen; u.v.m.) werden Theorie und Praxis der Regelungsumsetzung aus der Sicht der Betroffenen (Vorhabenträger, Behörden, Kommunen, Planer) behandelt.
Einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars bilden die eigenen Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer.
Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam Wege aufzuzeigen, um kosten- und zeiteffiziente wasserrechtliche Planaufstellungs- und Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren mit rechtssicheren Ergebnissen zu erreichen.
Das Seminar richtet sich an alle öffentlichen und privaten Vorhabens- und Entscheidungsträger, die sich mit der Aufstellung von wasserfachlichen Plänen bzw. der Realisierung und Zulassung wasserrechtliche relevanter Projekte befassen.
Kurszeiten
14. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W241114
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Das Naturschutzrecht mit seinen zahlreichen Facetten und Regelungsgegenständen berührt unweigerlich eine Vielzahl von Sachverhalten und spielt als weitreichende Regelungsmaterie beispielsweise im Kontext bau- und umweltrechtlicher Zulassungsverfahren, aber auch
Seminarinfos
Das Naturschutzrecht mit seinen zahlreichen Facetten und Regelungsgegenständen berührt unweigerlich eine Vielzahl von Sachverhalten und spielt als weitreichende Regelungsmaterie beispielsweise im Kontext bau- und umweltrechtlicher Zulassungsverfahren, aber auch im planungsrechtlichen Kontext eine wichtige Rolle.
Aus diesem Grunde ist es unerlässlich, einen Überblick über die wesentlichsten Instrumentarien des Naturschutzrechts und mögliche Berührungspunkte mit anderen Regelungsregimen zu erhalten.
Das Seminar bietet dementsprechend einen ersten Einstieg in die Grundlagen bzw. zahlreichen Regelungsbereiche des Naturschutzrechts, beispielsweise der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, dem Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (u.a. Schutzgebiete, Biotopschutz), dem (besonderen) Artenschutzrecht sowie Fragen im Zusammenhang mit der Eigentumsbindung (Befreiungen, Entschädigung).
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die beispielsweise mit der Fachplanung und der Zulassung von Vorhaben befasst sind, Rechtsanwälte, Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden, die jeweils einen Einstieg in die Materie erhalten wollen.
Kurszeiten
18. November 2024 09:30 - 15:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N241118
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und
Seminarinfos
Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und sukzessiven – pro Jahresscheibe eher geringen – Flächenverbrauchs, eine Besonderheit in der Bewertung aus Sicht der Umweltfolgenabschätzung dar.
Schon die grundlegende Entscheidung zur Zulassung über eine förmliche Planfeststellung oder auch mittels einer einfachen Plangenehmigung wird über die Frage der UVP-Pflicht nach UVP-Berg-VO oder aber durch die Anlagen des UVPG ausgelöst.
Neben dieser eher behördenverbindlichen, verfahrensimmanenten Umweltfolgenbewertung stehen der Inanspruchnahme einer rohstoffhöffigen Lagerstätte heute oft materiell-rechtliche habitat-, biotop- und vor allem artenschutzrechtliche Hürden entgegen.
Das Seminar befasst sich zunächst mit den rechtlichen Grundlagen für die Gewinnung von Bodenschätzen selbst (bergfreie/grundeigene Bodenschätze; Grundeigentümerbergbau).
Es werden auch Regelungen im Falle einer UVP-Pflicht am Beispiel des Berg- und Wasserrechts behandelt.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden dann Zweck, Inhalt und Anforderungen aus den diversen abzuarbeitenden Umweltprüfungen (UVP; FFH-/SPA-VP; Befreiung; Artenschutzrechtliche Prüfung; Eingriffsregelung; Wasserschutz etc.) für die konkrete Situation des Bergbaus. Es werden Mindeststandards (‚to do‘-Listen) und Lösungswege (bspw. Ausnahmeentscheidungen) aufgezeigt.
Theorie und Praxis werden an konkreten Fallbeispielen des Referenten und der Teilnehmer/innen behandelt.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Bergbautreibende, Behörden, Planer und betroffene Dritte, die mit der Thematik konfrontiert werden und nach Klärung und Lösungen suchen.
Kurszeiten
28. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241128
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.