Das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) regelt die Erhebung einer Abgabe für das Einleiten von Abwasser in Gewässer in Deutschland. Ziel des Gesetzes ist es, die Gewässer vor Verschmutzung zu schützen und einen Beitrag zur Finanzierung von Maßnahmen zur Abwasserreinigung zu leisten.
Die wichtigsten Inhalte des AbwAG:
- Abgabepflicht: Abgabenpflichtig sind alle, die Abwasser in ein Gewässer einleiten. Dies gilt sowohl für private Haushalte als auch für Industrie- und Gewerbebetriebe.
- Bemessungsgrundlage: Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers. Die Schädlichkeit wird anhand der Schadstoffkonzentration im Abwasser und der Menge des eingeleiteten Abwassers bestimmt.
- Abgabesätze: Die Abgabesätze werden von den Bundesländern festgelegt. Sie variieren je nach Bundesland und Schädlichkeitsklasse des Abwassers.
- Ausnahmen: Von der Abgabepflicht sind einige Einleitungen ausgenommen, z. B. das Einleiten von unverschmutztem Niederschlagswasser und das Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen.
- Verfahren: Die Abgabe wird von den zuständigen Behörden der Bundesländer festgesetzt und erhoben.
Die Bedeutung des AbwAG:
Das AbwAG hat einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität in Deutschland geleistet. Durch die Abgabe wurden Industrie- und Gewerbebetriebe dazu incentiviert, ihre Abwässer besser zu reinigen.
Aktuelle Herausforderungen:
Trotz des AbwAG gibt es weiterhin Herausforderungen für den Schutz der Gewässer in Deutschland. Dazu zählen z. B. die Einträge von Schadstoffen aus der Landwirtschaft und der Verkehr.
Zukunft des AbwAG:
Es ist zu erwarten, dass das AbwAG in den kommenden Jahren weiterentwickelt wird, um den neuen Herausforderungen für den Gewässerschutz gerecht zu werden.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.