Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)

Die VOB/A ist ein Regelwerk, das die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber regelt. Sie enthält allgemeine Bestimmungen für die Vergabeverfahren, die Vertragsgestaltung und die Auftragsabwicklung.

Gliederung der VOB/A:

  • Abschnitt 1: Basisparagrafen
  • Abschnitt 2: Vergabeverfahren
  • Abschnitt 3: Vertragsdurchführung

Arten der Vergabe nach VOB/A:

  • Öffentliche Ausschreibung:
    • Unbeschränkte Zahl von Unternehmen kann Angebote einreichen.
    • Vergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.
  • Beschränkte Ausschreibung:
    • Nur eine begrenzte Zahl von Unternehmen wird zur Angebotsabgabe aufgefordert.
    • Möglichkeit, vor der Ausschreibung einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
  • Freihändige Vergabe:
    • Auftrag kann ohne förmliches Vergabeverfahren vergeben werden.
    • Nur in Ausnahmefällen zulässig.

Grundsätze der Vergabe nach VOB/A:

  • Transparenz:
    • Alle Unternehmen müssen gleichberechtigt behandelt werden.
    • Vergabeentscheidung muss nachvollziehbar sein.
  • Wirtschaftlichkeit:
    • Vergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.
    • Preis ist nicht das einzige Kriterium.
  • Effizienz:
    • Vergabeverfahren soll zügig und effizient durchgeführt werden.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.