Abfallnachweisführung mit der Abfallnachweisverordnung (NachwV)

Die Abfallnachweisverordnung (NachwV) regelt die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen. Sie ist ein wichtiges Instrument des Abfallrechts, um die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Abfällen zu gewährleisten.

Betroffene Abfälle

Die NachwV gilt für alle Abfälle, die im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) als Nachweispflichtig eingestuft sind. Dies sind in der Regel gefährliche Abfälle, aber auch bestimmte nicht gefährliche Abfälle, wie z. B. Bau- und Abbruchabfälle, Asbestabfälle oder Elektro- und Elektronikschrott.

Verfahren der Abfallnachweisführung

Die NachwV sieht zwei Verfahren der Abfallnachweisführung vor:

  • Papierhafte Nachweisführung: Dieses Verfahren ist nur noch für nachweispflichtige Abfälle zulässig, die in einer Menge von weniger als 20 Tonnen pro Abfallart und Kalenderjahr anfallen.
  • Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV): Dieses Verfahren ist für alle nachweispflichtigen Abfälle zwingend vorgeschrieben, die in einer Menge von mehr als 20 Tonnen pro Abfallart und Kalenderjahr anfallen.

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Das eANV ist ein internetbasiertes System, das die Erstellung, Übermittlung und Aufbewahrung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen in elektronischer Form ermöglicht. Das eANV wird von den Ländern betrieben und ist für alle Abfallwirtschaftsbeteiligten (Erzeuger, Beförderer und Entsorger) kostenfrei nutzbar.

Vorteile des eANV

Das eANV bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber der papierhaften Nachweisführung:

  • Effizienzsteigerung: Das eANV vereinfacht und beschleunigt die Erstellung und Übermittlung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen.
  • Verbesserte Transparenz: Das eANV ermöglicht eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von Abfällen.
  • Reduzierte Kosten: Das eANV ist kostengünstiger als die papierhafte Nachweisführung.

Nachteile des eANV

Das eANV birgt auch einige Nachteile:

  • Technische Anforderungen: Für die Teilnahme am eANV sind bestimmte technische Voraussetzungen erforderlich, wie z. B. ein internetfähiger Computer und eine Signaturkarte.
  • Kompatibilität: Das eANV ist nicht mit allen gängigen EDV-Systemen kompatibel.

Umsetzung des eANV

Die Umsetzung des eANV war mit erheblichen Herausforderungen verbunden. So mussten sich alle Abfallwirtschaftsbeteiligten auf das neue Verfahren umstellen. Außerdem gab es anfänglich Probleme mit der technischen Umsetzung und der Kompatibilität mit den EDV-Systemen.

Mittlerweile hat sich das eANV jedoch weitgehend etabliert. Die meisten Abfallwirtschaftsbeteiligten nutzen das Verfahren mittlerweile problemlos.

Zukünftige Entwicklungen

Die Abfallnachweisführung wird sich in Zukunft weiter entwickeln. So ist zu erwarten, dass das eANV noch weiter ausgebaut und verbessert wird. Außerdem wird die Digitalisierung der Abfallwirtschaft insgesamt voranschreiten. Dies wird auch Auswirkungen auf die Abfallnachweisführung haben.

Fazit

Die Abfallnachweisverordnung ist ein wichtiges Instrument des Abfallrechts. Sie trägt dazu bei, die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Abfällen zu gewährleisten. Das eANV ist ein effizientes und transparentes Verfahren, das die Abfallnachweisführung vereinfacht und verbessert.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.