Verschärfte Regelungen für Verpackungen ab 2022

Mit der seit dem 3. Juli 2021 gültigen Novelle des Verpackungsgesetzes werden die Regelungen zum Inverkehrbringen von Verpackungen in Deutschland zum wiederholten Male deutlich verschärft.
Anlass ist die Umsetzung von Vorgaben aus der EU-Einwegkunststoff­ sowie der Abfallrahmen­richtlinie.
Neue Nachweispflichten sowie die Ausweitung der Pfandpflicht und der Verbote zum Inverkehrbringen bilden die Schwerpunkte.
Der Gesetzgeber erhofft sich davon, den Vollzugs des Gesetzes deutlich zu verbessern.
Die Änderungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft, es gelten aber zum Teil längere Übergangsfristen.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.