Das spezielle Artenschutzrecht gemäß der stellt ein „striktes Recht“ dar, dessen Hürden oft entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit von Planungen sind.
Rechtliche Grundlagen und die Notwendigkeit der saP
Der Umgang mit besonders und streng geschützten Arten () ist ein integraler Bestandteil jedes Planungs- und Zulassungsverfahrens. Die Notwendigkeit der saP ist primär eine Folge europarechtlicher Vorgaben (insbesondere der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie), die in umgesetzt wurden.
Die ist dabei das zentrale Instrument, um die Einhaltung der Verbotstatbestände des zu prüfen. Diese umfassen:
- Tötungs- und Verletzungsverbot
- Störungsverbot (während Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten)
- Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
Die muss sicherstellen, dass diese Verbote durch das geplante Vorhaben ausgeschlossen werden können.
Prüfschritte der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Ein systematisches Vorgehen ist für eine belastbare unerlässlich. Dieses gliedert sich typischerweise in folgende Schritte:
- Relevanzprüfung (Abschichtung): Ermittlung, welche saP-relevanten Arten im Wirkraum des Vorhabens vorkommen könnten.
- Bestandserfassung: Gezielte, art- und habitatsspezifische Felduntersuchungen zur Erfassung des tatsächlichen Vorkommens und der genauen Lage von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
- Prüfung der Verbotstatbestände: Bewertung der potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf die festgestellten Arten und deren Habitate.
- Maßnahmenentwicklung:
- Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Ausschluss der Verbotstatbestände (z. B. zeitliche Vorgaben).
- Funktionserhaltende Maßnahmen (): Sicherstellung, dass die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang dauerhaft erhalten bleibt ().
- Ausnahmeprüfung: Nur möglich, wenn ein Verbotstatbestand trotz aller nicht ausgeschlossen werden kann. Erfordert zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses und ökologische Ausgleichsmaßnahmen ().
Praktische Relevanz in der Bauleitplanung
Die frühzeitige Integration der in die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden.
- Die ermöglicht es, vorsorgend die notwendigen Maßnahmen und -Vorkehrungen festzusetzen und damit die artenschutzrechtliche Zulässigkeit des Plans zu sichern.
- Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen müssen rechtzeitig und vor der Zerstörung des ursprünglichen Habitats ihre Funktion sicherstellen.
Eine belastbare ist somit ein unverzichtbares Steuerungsinstrument für eine rechtssichere und nachhaltige Planung.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.
