Sofortige Maßnahmen bei einer Havarie mit wassergefährdenden Stoffen

Der Punkt „Sofortige Maßnahmen“ ist bei einer Havarie mit wassergefährdenden Stoffen von entscheidender Bedeutung, da jede Sekunde zählt. Hier eine detailliertere Betrachtung der einzelnen Aspekte:

1. Sofortige Maßnahmen

  • Alarmierung:
    • Notruf: Sofort die Feuerwehr und den Rettungsdienst alarmieren.
    • Spezielle Einsatzkräfte: Je nach Art der Gefahr auch Spezialkräfte wie die ABC-Abwehr oder das THW alarmieren.
    • Umweltbehörden: Die zuständige Umweltbehörde informieren, um weitere Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Sanierung einzuleiten.
    • Weitere Beteiligte: Abhängig von der Situation können weitere Akteure wie das Gesundheitsamt, die Polizei, die Wasserversorgungsunternehmen oder die Energieversorger alarmiert werden.
  • Gefahrenabschätzung:
    • Stoffidentifizierung: Schnellstmöglich die Art und Menge der freigesetzten Stoffe identifizieren.
    • Gefahrstoffdatenblätter: Die entsprechenden Gefahrstoffdatenblätter konsultieren, um Informationen über die Eigenschaften, Gefahren und erforderlichen Schutzmaßnahmen zu erhalten.
    • Ausbreitungspotenzial: Die Ausbreitungsgeschwindigkeit und -richtung der Stoffe abschätzen, um betroffene Bereiche zu identifizieren.
    • Gefahrenzonen festlegen: Basierend auf der Gefahrenabschätzung Gefahrenzonen definieren und absichern.
  • Evakuierung:
    • Gefährdete Personen: Personen, die sich in unmittelbarer Gefahr befinden, unverzüglich evakuieren.
    • Schutzmaßnahmen: Evakuierte Personen an einem sicheren Ort unterbringen und vor weiteren Gefahren schützen.
    • Informationen: Die Bevölkerung über die Gefahr informieren und Anweisungen zur Verhaltensweise geben.
  • Sperrungen:
    • Zugänge zum Gefahrenbereich: Alle Zugänge zum Gefahrenbereich sperren, um unbefugten Zutritt zu verhindern.
    • Verkehrswege: Betroffene Verkehrswege sperren, um die Ausbreitung der Gefahr einzudämmen.
  • Informationsbeschaffung:
    • Anlagebetreiber: Informationen über die Anlage, die betroffenen Stoffe und mögliche Gefahrenquellen beim Anlagenbetreiber einholen.
    • Betriebsanweisungen: Betriebsanweisungen und Notfallpläne der Anlage einsehen.
    • Umweltbehörden: Informationen über bisherige Unfälle und Maßnahmen bei der Umweltbehörde einholen.

Zusätzliche Aspekte, die bei der Sofortmaßnahme zu berücksichtigen sind:

  • Persönliche Schutzausrüstung: Einsatzkräfte müssen angemessene Schutzkleidung tragen, um sich selbst vor Gefahren zu schützen.
  • Selbstrettung: Betroffene Personen müssen wissen, wie sie sich im Notfall selbst retten können.
  • Erste Hilfe: Verletzte Personen müssen sofort versorgt werden.

Ziel der Sofortmaßnahmen ist es, die Ausbreitung der Gefahr einzudämmen, weitere Schäden zu verhindern und Menschenleben zu schützen.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.