Am 06. Mai 2009 konnte Rechtsanwalt Herr Dr. Till Elgeti, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rechtsanwälte Wolter Hoppenberg mit Sitz in Hamm als Referent gewonnen werden.
Die knapp 20 Teilnehmer aus Verwaltung und Wirtschaft aus dem ganzen Bundesgebiet, wollten informiert werden, welche Neuerungen und praktische Auswirkungen, nach dem Scheitern des UGB, im Wasserrecht zu erwarten sind. Thematisiert wurde das neue Wasserhaushaltsgesetz, welches für alle Länder einheitliche Regelungen in der Wasserwirtschaft einführt. Herr Dr. Elgeti betonte, dass das neue WHG systematisch die Regelungen des alten Teil 2 des UGB aufnimmt und ergänzt diese um neue Vollregelungen des Bundes. Desweiteren werden auch die weiteren „Tochterrichtlinien“ der europäischen Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Auch die Hochwasserschutzrichtlinie von 2007 ist vom Gesetzgeber umzusetzen. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme müssen 2009 fertig gestellt werden und beinhalten neue Rahmenbedingungen für die kommunale Planung und wasserwirtschaftliche Gestaltung. Alle Entwicklungen im Wasserrecht und auch im Naturschutzrecht wurden zusammen mit der aktuellen Rechtsprechung durch Herrn Dr. Till Elgeti erläutert.
„Die Seminarteilnehmer aus Verwaltung und Wirtschaft müssen im Wasserrecht auf dem Laufenden bleiben und das geltende Recht in verschiedenster Art anwenden. Sie müssen in verständlicher Weise die aktuellen Neuerungen im Wasserrecht mit ihrer Bedeutung für ihre tägliche Arbeit kennen lernen.“ so Dr. Elgeti.
Das Seminar gab damit einen gezielten Einblick in Neuerungen und praktische Auswirkungen des aktuellen Wasserrechts, um auf die künftigen Entwicklungen vorbereitet zu sein.
Weiteres großes Interesses bestand zum Thema Berg- und Wasserrecht, welches ebenfalls von Herrn Dr. Elgeti in einem Seminar am 20.04.2009 mit dem Institut für Wirtschaft und Umwelt (IWU) mit 16 Teilnehmern veranstaltet wurde und ein voller Erfolg war.