Die Deklaration von Abfällen 2026 – Präzision unter dem Regime der Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Seit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) im August 2023 und ihrer fortlaufenden Etablierung bis ins Jahr 2026 hat sich die Landschaft der Abfalldeklaration grundlegend gewandelt. Die Zeiten, in denen länderspezifische Leitfäden (wie die alte LAGA M20) Spielräume ließen, sind vorbei. Heute regiert ein bundeseinheitliches, hochkomplexes Regelwerk.


1. Die EBV als neuer Goldstandard für mineralische Abfälle

Die größte Herausforderung der aktuellen Situation liegt in der korrekten Einstufung mineralischer Abfälle in die neuen Materialklassen.

  • Systemwechsel: Weg von der reinen Schadstoffbetrachtung hin zu einer kombinierten Bewertung von Materialqualität und spezifischer Einbauweise.

  • Rechtssicherheit: Wer Materialien wie RC-Baustoffe, Bodenmaterial oder Gleisschotter deklariert, muss zwingend die Grenzwerte der EBV einhalten, um den Produktstatus zu erreichen und das Ende der Abfalleigenschaft rechtssicher zu begründen.

  • Dokumentationspflicht: Die Anforderungen an die Güteüberwachung und die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) sind massiv gestiegen.


2. Die Krux der Probenahme: LAGA PN 98 bleibt das Nadelöhr

Trotz modernster Labortechnik bleibt die Probenahme der fehleranfälligste Teil der Deklaration. In der aktuellen Praxis sehen wir häufig, dass Proben nicht repräsentativ entnommen werden, was die gesamte anschließende Analytik wertlos macht.

Experten-Hinweis: Eine rechtssichere Deklaration steht und fällt mit dem Probenahmeprotokoll. Nach LAGA PN 98 muss bei Haufwerken eine statistisch belastbare Anzahl von Einzel- und Mischproben entnommen werden. Nur so lässt sich das Risiko eines „Ausreißers“ und damit verbundener hoher Entsorgungskosten minimieren.


3. Neue Problemstoffe im Fokus: PFAS und das „Ewigkeits-Risiko“

Im Jahr 2026 ist die Analytik auf per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) zum Standard geworden. Da die Grenzwerte (insbesondere im Hinblick auf den Grundwasserschutz) kontinuierlich verschärft wurden, müssen Erzeuger bereits bei der ersten Deklaration im Rahmen von Rückbaumaßnahmen prüfen, ob eine PFAS-Belastung vorliegt. Eine fehlerhafte Deklaration in diesem Bereich kann zu existenzbedrohenden Sanierungskosten führen.


4. Digitalisierung und eANV: Die Behörde liest mit

Die Überwachung ist im Jahr 2026 nahezu vollständig digitalisiert. Über das Elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) haben Behörden Echtzeit-Einblick in die Stoffströme.

Dokument Funktion Fokus
Verantwortliche Erklärung (VE) Deklaration durch Erzeuger Chemische Zusammensetzung
Annahmeerklärung (AE) Bestätigung durch Entsorger Anlagenzulassung
Begleitschein Transportnachweis Lückenlose Überwachung

5. Fazit: Compliance als Wettbewerbsvorteil

Die aktuelle Situation erfordert eine enge Verzahnung von chemischem Fachwissen, technischem Verständnis der EBV und rechtlicher Expertise. Wer heute „schönrechnet“ oder die Deklaration nachlässig behandelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern verliert den Zugang zu hochwertigen Verwertungswegen. Die rechtskonforme Deklaration ist somit das wichtigste Werkzeug für die Entsorgungssicherheit und den Erhalt der Produktqualität in der Kreislaufwirtschaft.


Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.