Die Dezentrale Abwasserentsorgung spielt in Deutschland eine unverzichtbare Rolle, insbesondere in ländlichen Gebieten und bei Einzelanwesen, wo der Anschluss an die zentrale öffentliche Kanalisation technisch oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Die gängigen dezentralen Systeme sind die abflusslosen Gruben und die Kleinkläranlagen (KKA). Beide Systeme unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben, die primär im Wasserhaushaltsgesetz () und der Abwasserverordnung () verankert sind.
1. Abflusslose Gruben: Speicherung und Abfuhr
Die abflusslose Grube (oder geschlossene Grube) ist das einfachste und sicherste System der dezentralen Entsorgung.
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Funktionsweise: Die Grube dient lediglich zur Speicherung des gesamten anfallenden Schmutzwassers. Es findet keinerlei Reinigung statt.
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Rechtliche Pflicht: Der Betreiber ist verpflichtet, die Grube in regelmäßigen Abständen () durch einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb vollständig entleeren zu lassen. Das Abwasser wird anschließend einer zentralen Kläranlage zur Behandlung zugeführt.
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Einsatzgebiet: Sie wird typischerweise dort eingesetzt, wo die Einleitung von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer oder in das Grundwasser selbst nach Behandlung nicht gestattet werden kann (z. B. in enger Nachbarschaft zu Wasserschutzgebieten).
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Nachteil: Hohe Betriebskosten durch den regelmäßigen Abfuhr- und Transportaufwand.
2. Kleinkläranlagen (KKA): Reinigung vor Ort
Kleinkläranlagen dienen der biologischen Reinigung des häuslichen Schmutzwassers bis zu einer Bemessungsgröße von 50 Einwohnerwerten ().
2.1. Funktionsweise und Reinigungsklassen
Die müssen die Mindestanforderungen gemäß und erfüllen. Der Prozess umfasst in der Regel drei Stufen:
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Mechanische Vorreinigung: Entfernung von Grobstoffen und Sedimentation (z. B. in einer Mehrkammergrube).
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Biologische Reinigung: Abbau organischer Stoffe durch Mikroorganismen (z. B. in Belebtschlamm-, – oder Festbettanlagen).
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Reinigungsleistung: Die Anlage muss mindestens die Ablaufwerte der Reinigungsklasse C (Kohlenstoffverbindungen) erreichen. In vielen Fällen wird jedoch die Klasse N (Stickstoffelimination) und die Klasse P (Phosphorelimination) gefordert, insbesondere bei Einleitung in kleine oder vorbelastete Gewässer.
2.2. Genehmigung und Wartung
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Wasserrechtliche Erlaubnis: Die Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer oder das Grundwasser ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung (). Die Erlaubnis wird befristet erteilt und beinhaltet strikte Ablaufgrenzwerte.
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Wartungspflicht: sind komplex und störanfällig. Der Betreiber ist zur regelmäßigen Wartung verpflichtet, die durch zertifizierte Fachfirmen durchgeführt werden muss. Die Wartungsintervalle und die Kontrolle der Grenzwerte sind in der Erlaubnis festgelegt. Die ordnungsgemäße Wartung ist entscheidend für die Funktionssicherheit und die Einhaltung der .
3. Fazit: Dezentrale Systeme zwischen Notwendigkeit und Aufwand
Dezentrale Lösungen sind ein notwendiger Bestandteil der Abwasserwirtschaft und ermöglichen die hygienische Entsorgung fernab der städtischen Infrastruktur.
Die abflusslose Grube bietet die höchste Kontrollierbarkeit und Grundwassersicherheit, ist aber logistisch und kostenintensiv (Transport). Die Kleinkläranlage ermöglicht die Gewässerschonung durch biologische Reinigung und vermeidet Transportkosten, stellt jedoch hohe Anforderungen an die Betreiberverantwortung (Wartung, Überwachung).
Die zukünftige Herausforderung liegt in der Nachrüstung vieler Bestands-KKA auf die hohen Anforderungen der Stickstoff- und Phosphorelimination, um die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Die konsequente Einhaltung der Wartung und der Ablaufwerte ist hier der Schlüssel zur Gewährleistung des Gewässerschutzes.
