Das Verpackungsgesetz: Ein Überblick

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt seit dem 01. Januar 2019 das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen in Deutschland. Es ersetzt die bis dahin geltende Verpackungsverordnung und setzt die europäische Richtlinie 94/62/EG (Verpackungsrichtlinie) in nationales Recht um.

Ziele des Verpackungsgesetzes:

  • Vermeidung von Verpackungsabfällen
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Erhöhung der Recyclingquoten
  • Verringerung der Umweltbelastung

Wichtige Punkte des Verpackungsgesetzes:

  • Herstellerverantwortung: Hersteller von Verpackungen sind verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen oder selbst ein System zur Rücknahme und Verwertung ihrer Verpackungen aufzubauen.
  • Registrierungspflicht: Alle Hersteller und Vertreiber von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren lassen.
  • Lizenzierung: Für die Inverkehrbringung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist eine Lizenz erforderlich.
  • Recyclingquoten: Die Verpackungsentsorger müssen bestimmte Recyclingquoten für die von ihnen gesammelten Verpackungen einhalten.
  • Beteiligung der Verbraucher: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen restentleerte Verpackungen einer getrennten Sammlung zuführen.

Novellierung des Verpackungsgesetzes:

Das Verpackungsgesetz wurde im Mai 2021 novelliert. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Ausweitung der Systembeteiligungspflicht: Ab dem 01. Januar 2023 müssen auch Hersteller von Serviceverpackungen (z.B. To-Go-Verpackungen) an einem dualen System teilnehmen.
  • Einführung einer Online-Plattform: Ab dem 01. Juli 2022 müssen Online-Händler ihre Kunden über die Rückgabemöglichkeiten von Verpackungen informieren.
  • Erhöhung der Recyclingquoten: Die Recyclingquoten für die verschiedenen Materialfraktionen werden schrittweise angehoben.

Kritik am Verpackungsgesetz:

Das Verpackungsgesetz wird von einigen Seiten kritisiert. Die wichtigsten Kritikpunkte sind:

  • Komplexität des Gesetzes: Das Gesetz ist sehr komplex und schwer verständlich.
  • Hohe Kosten für die Unternehmen: Die Unternehmen müssen hohe Kosten für die Systembeteiligung und die Lizensierung tragen.
  • Unzureichende Kontrolle: Die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes ist unzureichend.

Fazit:

Das Verpackungsgesetz ist ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Verpackungsabfällen und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Es ist jedoch noch Luft nach oben, um die oben genannten Kritikpunkte zu adressieren.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.