Die Beprobung von Kühlwasseranlagen ist ein zentraler Baustein zur Sicherstellung eines hygienisch einwandfreien und technisch stabilen Anlagenbetriebs. Aufgrund der hygienischen Relevanz – insbesondere im Hinblick auf Legionellen – sowie der technischen Herausforderungen bei offenen und geschlossenen Kühlsystemen kommt der fachgerechten Probennahme eine hohe Bedeutung für Betreiber, Labore und Fachgutachter zu. Die gesetzlichen Anforderungen haben sich in den letzten Jahren durch die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) deutlich konkretisiert.
1. Rechtlicher Rahmen und Betreiberpflichten
Die 42. BImSchV stellt Kühlwasseranlagen, Nassabscheider und Kühltürme unter ein strenges Überwachungsregime. Ziel ist der Schutz der Bevölkerung vor Legionellenexposition durch Aerosole. Für Betreiber bedeutet dies:
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Regelmäßige Beprobungspflicht gemäß § 4 und § 7 42. BImSchV
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Risikobewertung und Anlagenüberwachung nach VDI 2047-2
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Dokumentation aller Prüf- und Wartungsaktivitäten
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Meldung von Legionellen-Grenzwertüberschreitungen an die zuständige Behörde
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Sicherstellung fachkundiger Probenehmer
Je nach Anlagentyp (saisonaler Betrieb, Nutzungsart, Kühlturm vs. Verdunstungskühlanlage) gelten spezifische Fristen und Anforderungen.
2. Bedeutung der Beprobung
Die Beprobung dient dem Nachweis, dass die Anlage mikrobiologisch stabil betrieben wird. Sie ist ein Kontrollinstrument im Rahmen des hygienischen Monitorings und liefert Daten über:
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Legionellenkonzentrationen (KBE/100 ml)
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Indikatorkeime (z. B. aerobe mesophile Keime)
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Systemzustand (Biofilmbildung, Nährstoffeinträge, Betriebsprobleme)
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Wirksamkeit von Wasserbehandlung und Biozidmanagement
Eine korrekt durchgeführte Probennahme ist entscheidend, um Ergebnisse reproduzierbar und rechtssicher zu gestalten.
3. Anforderungen an Probenehmer und Fachkunde
Die Probennahme darf nur durch qualifizierte Personen erfolgen, die:
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den Aufbau und Betrieb von Kühlwasseranlagen verstehen,
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nach VDI 2047 und TrinkwV/ISO-Standards geschult sind,
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den hygienischen Status beurteilen können,
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den Umgang mit sterilen Probengefäßen beherrschen.
Viele Betreiber nutzen externe, zertifizierte Probenehmer oder akkreditierte Labore (DIN EN ISO/IEC 17025).
4. Probennahmetechnik und Vorgehensweise
Eine sachgerechte Probennahme umfasst folgende Schritte:
4.1. Auswahl geeigneter Probenahmestellen
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Entnahmestelle in der Nähe des Aerosolaustritts
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Leitungen ohne Toträume
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Repräsentative Punkte des Rückkühlkreislaufs
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Möglichst wenige Strömungsstörungen
4.2. Probenarten
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Routineprobe zur turnusmäßigen Überwachung
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Verdachtsprobe bei Betriebsstörungen oder Grenzwertüberschreitung
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Nachkontrollprobe nach Maßnahmen gemäß Gefährdungsanalyse
4.3. Probenahmeprozess
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Sterile Gefäße mit Natriumthiosulfat (bei Chlor/Bioziden)
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Entnahme von 1 Liter Wasser
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Spülen der Entnahmestelle vermeiden (Verdünnungseffekt)
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Sofortige Kühlung der Probe (max. 8 °C)
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Transport ins Labor innerhalb von 24 Stunden
4.4. Dokumentation
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Datum, Uhrzeit, Umgebungstemperatur
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Betriebszustand der Anlage
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Wasserbehandlung / Biozide
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Entnahmestelle und Fließbedingungen
5. Bewertung der Ergebnisse
Die 42. BImSchV definiert klare Maßnahmenwerte:
| Legionellenkonzentration (KBE/100 ml) | Maßnahmen |
|---|---|
| < 100 | Regelbetrieb, kein Handlungsbedarf |
| 100 – 1.000 | Betriebsprüfung, Ursachenanalyse |
| 1.000 – 10.000 | Sofortmaßnahmen, Reinigung, Gefährdungsanalyse |
| > 10.000 | Außerbetriebnahme, sofortige Gefahrenabwehr |
Weitere Parameter (z. B. aerobe Keime, Trübung, Leitfähigkeit) geben Hinweise auf Biofilme, Fehlfunktionen oder Defizite im Chemikalienmanagement.
6. Technische Entwicklungen und Trends
6.1. Digitalisierung und Fernüberwachung
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Online-Sensorik (Temperatur, Leitfähigkeit, Biofilmdetektion)
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Digitale Anlagenbücher
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Automatisierte Trendanalysen
6.2. Verbesserte Biozidstrategien
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Oxidative und nichtoxidative Biozide
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Pulsdosierung
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Kombination mit Biofilmentfernung, UV-C oder Ozon
6.3. Risikobasierte Beprobung
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Dynamische Probennahmestrategien basierend auf Anlagenhistorie
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KI-gestützte Frühwarnsysteme
6.4. Höhere Anforderungen an Dokumentation und Compliance
Behörden prüfen zunehmend die Plausibilität von:
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Betriebsprotokollen
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Messdaten
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Gefährdungsanalysen
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Wartungs- und Instandhaltungsnachweisen
7. Fazit
Die Beprobung von Kühlwasseranlagen ist ein komplexes Zusammenspiel aus rechtlichen Vorgaben, technischer Expertise und hygienischem Fachwissen. Sie dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern ist ein wesentliches Instrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Moderne Überwachungstechniken, strengere regulatorische Rahmenbedingungen und professionelle Probennahmestrategien erhöhen die Sicherheit und Transparenz im Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen nachhaltig.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.
