Umweltverträglichkeitsprüfungen – Neues zentrales Informationsportal

Nach neuem europäischem Recht und der entsprechenden gesetzlichen Umsetzung in Deutschland ist die Öffentlichkeit über sämtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) elektronisch an zentraler Stelle zu unterrichten. Daher haben alle 16 Bundesländer gemeinsam ein neues Internetportal für Informationen über Umweltverträglichkeitsprüfungen entwickelt. Das Portal gibt künftig über sämtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfungen Auskunft.

Umweltverträglichkeitsprüfungen dienen dazu, die Umweltauswirkungen bestimmter Vorhaben in einem öffentlichen Verfahren frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Sie sind in Deutschland in die laufenden Zulassungsverfahren, etwa nach Immissionsschutz-, Fernstraßen- oder Bergrecht integriert.

„Der Umweltschutz spielt schon in der Planung von neuen Gebäuden, Gewerbegebieten oder Infrastrukturmaßnahmen eine wichtige Rolle. Um die Auswirkungen dieser Vorhaben auf die Umwelt möglichst gering zu halten, werden ausführliche Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Diese sollen künftig für alle Bürgerinnen und Bürger transparenter und leichter zugänglich gemacht werden“, so Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Nach neuem europäischem Recht (Änderung der EU-Richtlinie 2011/92/EU – UVP-Richtlinie – durch die EU-Richtlinie 2014/52/EU) und der entsprechenden gesetzlichen Umsetzung in Deutschland ist die Öffentlichkeit über sämtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) elektronisch an zentraler Stelle zu unterrichten. Daher haben alle 16 Länder gemeinsam ein neues Internetportal für Informationen über Umweltverträglichkeitsprüfungen entwickelt. Das Portal gibt künftig über sämtliche durchzuführende Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfungen Auskunft. „Das UVP-Portal ist überaus anwenderfreundlich und intuitiv zu bedienen. Es ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern sich leichter zu Informieren und zu Beteiligung als bisher“, hebt Umweltministerin Priska Hinz dabei hervor.

Im neuen zentralen UVP-Portal sind Informationen über alle laufenden UVP-pflichtigen Verfahren zu finden, sobald das öffentliche Beteiligungsverfahren begonnen wurde: Um welche Art von UVP-pflichtigem Vorhaben geht es, welche Behörde führt das Verfahren durch, wo und wann können Unterlagen eingesehen werden? In dieses elektronische Portal werden außerdem der UVP-Bericht, in dem die Umweltauswirkungen eines Vorhabens beschrieben werden, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sowie die Entscheidung zur Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens eingestellt.

erschienen am: 2017-10-24 im europaticker

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.

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