1. Einleitung
In der Objekt- und Bauleitplanung spielt der Schutz von besonders und streng geschützten Arten eine zentrale Rolle. Die Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf diese Arten und ihre Lebensräume haben.
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Der besondere Artenschutz ist in den §§ 44 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt. Für streng geschützte Arten gelten zusätzlich die Vorgaben der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie.
3. Ablauf der saP
Die saP umfasst folgende Schritte:
- Bestandsaufnahme: Erfassung aller im Planungsgebiet vorkommenden besonders und streng geschützten Arten.
- Betroffenheitsanalyse: Bewertung der potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf die Arten und ihre Lebensräume.
- Vermeidung und Minimierung: Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, um die Auswirkungen des Vorhabens auf die Arten zu vermeiden oder zu minimieren.
- Ausgleichsmaßnahmen: Kompensation der verbleibenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Arten.
- Monitoring: Überwachung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Arten und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.
4. Besonderheiten bei streng geschützten Arten
Bei streng geschützten Arten ist in der Regel eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG erforderlich. Die Anforderungen an die saP sind in diesen Fällen besonders hoch.
5. Fazit
Die saP ist ein wichtiger Bestandteil der Objekt- und Bauleitplanung. Durch die fachlich fundierte Durchführung der saP kann sichergestellt werden, dass der Artenschutz in der Planung und Umsetzung von Vorhaben berücksichtigt wird.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.