Radon ist ein radioaktives Edelgas, das aus dem Zerfall von Radium in Gestein und Boden entsteht. Es kann in Innenräumen in gefährlichen Konzentrationen auftreten und wird als krebserregend eingestuft.
Gemäß dem deutschen Strahlenschutzgesetz müssen Planer, Bauherren und Behörden bei Bauvorhaben sicherstellen, dass die Radonbelastung in Gebäuden minimiert wird. Dazu müssen sie geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Radonkonzentration unterhalb des vorgegebenen Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter zu halten.
Zu den Pflichten gehört unter anderem die Durchführung von Radonmessungen im Baugrund und in Innenräumen sowie die Berücksichtigung der Ergebnisse bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen. Auch eine regelmäßige Überprüfung der Radonkonzentration in Gebäuden ist erforderlich, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung ergreifen zu können.
Zusätzlich müssen die Verantwortlichen sicherstellen, dass die Beschäftigten und Nutzer der Gebäude über die Radonbelastung informiert werden und bei Bedarf Schutzmaßnahmen ergreifen können. Dies umfasst auch die Erstellung von Radonvorsorge- und Sanierungskonzepten sowie die Schulung von Fachkräften, die mit der Umsetzung der Schutzmaßnahmen betraut sind.
Insgesamt sind die Anforderungen und Pflichten nach dem deutschen Strahlenschutzgesetz für Planer, Bauherren und Behörden ein wichtiger Beitrag zur Minimierung der Radonbelastung in Gebäuden und zum Schutz der Gesundheit von Beschäftigten und Nutzern.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.