Die Probenahme von Trinkwasser: Ein kritischer Schritt zur Gewährleistung der Trinkwasserqualität

Die Probenahme von Trinkwasser ist ein entscheidender Schritt in der Überwachung und Sicherstellung der Trinkwasserqualität. Nur durch eine fachgerechte und repräsentative Probenahme können aussagekräftige Analysen durchgeführt und die Einhaltung der strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gewährleistet werden. Dieser Fachbeitrag beleuchtet die technischen und rechtlichen Grundlagen der Trinkwasserprobenahme, einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation des Probennehmers und die Akkreditierung von Untersuchungsstellen.

1. Technische Grundlagen der Trinkwasserprobenahme:

Die Probenahme von Trinkwasser erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Sorgfalt, um repräsentative Proben zu gewinnen, die den tatsächlichen Zustand des Trinkwassers widerspiegeln. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:

  • Auswahl der Probenahmestellen:
    • Die Probenahmestellen müssen so ausgewählt werden, dass sie repräsentativ für das untersuchte Trinkwassersystem sind. Dies umfasst sowohl die Entnahmestellen im Wasserwerk als auch im Verteilungsnetz bis hin zum Hausanschluss.
    • Die Auswahl der Probenahmestellen muss auf Grundlage einer Risikobewertung erfolgen, um potenzielle Kontaminationsquellen zu berücksichtigen.
  • Probenahmeverfahren:
    • Die Probenahmeverfahren müssen den spezifischen Anforderungen der zu untersuchenden Parameter entsprechen. Dies umfasst die Auswahl geeigneter Probenahmegefäße, die Einhaltung von Probenahmevolumina und die korrekte Konservierung der Proben.
    • Die Probenahme muss unter aseptischen Bedingungen erfolgen, um Kontaminationen zu vermeiden.
  • Protokollierung:
    • Jede Probenahme muss detailliert protokolliert werden, einschließlich Angaben zum Probenahmeort, -zeitpunkt, -verfahren und zu den Umgebungsbedingungen.
    • Die Protokollierung dient der Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung der Probenahme.
  • Transport und Lagerung:
    • Die Proben müssen unter geeigneten Bedingungen transportiert und gelagert werden, um Veränderungen der Probenzusammensetzung zu vermeiden.
    • Die Transport- und Lagerbedingungen müssen den Anforderungen der jeweiligen Analyseverfahren entsprechen.

2. Rechtliche Grundlagen der Trinkwasserprobenahme:

Die TrinkwV legt die Anforderungen an die Probenahme von Trinkwasser fest. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:

  • § 15 TrinkwV:
    • Dieser Paragraph regelt die Anforderungen an die Untersuchungsstellen für Trinkwasser.
    • Er legt fest, dass die Probenahme nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen muss.
  • DIN EN ISO/IEC 17025:
    • Diese Norm legt die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien fest.
    • Die Akkreditierung von Untersuchungsstellen nach dieser Norm ist eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung von Trinkwasseranalysen.

3. Voraussetzungen für die Akkreditierung und Sachkundelehrgang gemäß § 15 TrinkwV:

Um als Untersuchungsstelle für Trinkwasser akkreditiert zu werden, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Kompetenz des Personals:
    • Das Personal muss über die erforderliche Fachkunde und Erfahrung für die Durchführung von Trinkwasserprobenahmen und -analysen verfügen.
    • Dies umfasst auch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen und Fortbildungen.
  • Qualitätssicherungssystem:
    • Die Untersuchungsstelle muss über ein umfassendes Qualitätssicherungssystem verfügen, das die Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 gewährleistet.
    • Dies umfasst auch die Durchführung von internen und externen Qualitätskontrollen.
  • Sachkundelehrgang gemäß § 15 TrinkwV:
    • Die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang gemäß § 15 TrinkwV ist eine wichtige Voraussetzung für die Qualifikation des Probennehmers.
    • In diesem Lehrgang werden die technischen und rechtlichen Grundlagen der Trinkwasserprobenahme vermittelt.
    • Die Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften, hat die notwendigkeit eines Sachkundelehrgangs, nochmals verdeutlicht.

4. Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen:

Die Trinkwasserprobenahme steht vor verschiedenen aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen:

  • Digitalisierung:
    • Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten für die Probenahme, wie z. B. die Nutzung von mobilen Datenerfassungsgeräten und die automatisierte Übertragung von Probenahmedaten.
  • Mikroplastik und andere neuartige Schadstoffe:
    • Die Überwachung von Mikroplastik und anderen neuartigen Schadstoffen im Trinkwasser stellt neue Anforderungen an die Probenahmeverfahren.
  • Klimawandel:
    • Der Klimawandel kann zu Veränderungen der Trinkwasserqualität führen, die eine Anpassung der Probenahmestrategien erfordern.

Die Probenahme von Trinkwasser ist ein komplexer Prozess, der ein hohes Maß an Fachwissen und Sorgfalt erfordert. Durch die Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorgaben können aussagekräftige Analysen durchgeführt und die Trinkwasserqualität nachhaltig gesichert werden.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.