Probenahme fester, schlammiger und flüssiger Abfälle

Die Probenahme von Abfällen ist eine wichtige Voraussetzung für die Beurteilung ihrer Zusammensetzung und Eigenschaften. Sie ist erforderlich für die Abfallverwertung und -beseitigung, für die Abfallwirtschaftsplanung und für die Überwachung der Abfallwirtschaft.

Rechtliche Grundlagen

Die Probenahme von Abfällen ist in Deutschland in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) geregelt. Die AVV schreibt vor, dass Abfälle vor der Verwertung oder Beseitigung einer repräsentativen Probenahme unterzogen werden müssen. Die Probenahme muss so durchgeführt werden, dass die Zusammensetzung und Eigenschaften der Abfälle möglichst genau erfasst werden.

Anforderungen an die Probenahme

Die Probenahme muss unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Die Probenahme muss von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.
  • Die Probenahme muss in einem geeigneten Verfahren durchgeführt werden.
  • Die Probenahme muss unter Einhaltung der Hygienevorschriften durchgeführt werden.

Probenahmeverfahren

Für die Probenahme fester, schlammiger und flüssiger Abfälle stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Die Wahl des geeigneten Verfahrens hängt von der Art und Beschaffenheit des Abfalls ab.

Probenahme fester Abfälle

Für die Probenahme fester Abfälle kommen folgende Verfahren in Frage:

  • Handprobenahme: Bei der Handprobenahme wird der Abfall mit der Hand oder einem geeigneten Werkzeug entnommen.
  • Schürfprobenahme: Bei der Schürfprobenahme wird der Abfall mit einem Spaten oder einer Schaufel angeritzt und der entnommene Schürfkrümel in eine Probenbehälter gegeben.
  • Bunkerprobenahme: Bei der Bunkerprobenahme wird der Abfall aus einem Bunker oder einem anderen Behälter entnommen.

Probenahme schlammiger Abfälle

Für die Probenahme schlammiger Abfälle kommen folgende Verfahren in Frage:

  • Spülprobenahme: Bei der Spülprobenahme wird der Abfall mit einer Flüssigkeit durchspült und die abgesaugte Flüssigkeit in eine Probenbehälter gegeben.
  • Schürfprobenahme: Bei der Schürfprobenahme wird der Abfall mit einem Spaten oder einer Schaufel angeritzt und der entnommene Schürfkrümel in eine Probenbehälter gegeben.
  • Stangenprobenahme: Bei der Stangenprobenahme wird der Abfall mit einer Sonde entnommen.

Probenahme flüssiger Abfälle

Für die Probenahme flüssiger Abfälle kommen folgende Verfahren in Frage:

  • Pumpenprobenahme: Bei der Pumpenprobenahme wird der Abfall mit einer Pumpe entnommen.
  • Saugprobenahme: Bei der Saugprobenahme wird der Abfall mit einer Saugsonde entnommen.
  • Schlauchprobenahme: Bei der Schlauchprobenahme wird der Abfall mit einem Schlauch entnommen.

Dokumentation der Probenahme

Die Probenahme muss in einem Probenahmeprotokoll dokumentiert werden. Das Probenahmeprotokoll muss folgende Angaben enthalten:

  • Datum und Uhrzeit der Probenahme
  • Ort der Probenahme
  • Art des Abfalls
  • Menge der Probe
  • Verfahren der Probenahme

Anforderungen der LAGA PN-98 bzw.2-78

Die LAGA PN-98 bzw.2-78 ist eine Richtlinie des Länderausschusses für Abfallwirtschaft (LAGA), die die Anforderungen an die Probenahme von Abfällen festlegt. Die LAGA PN-98 ist für die Probenahme fester und schlammiger Abfälle, die LAGA 2-78 für die Probenahme flüssiger Abfälle anzuwenden.

Die LAGA PN-98 bzw.2-78 enthält detaillierte Vorgaben zu den folgenden Aspekten der Probenahme:

  • Qualifikation des Probenehmers
  • Verfahren der Probenahme
  • Probenahmegerätschaften
  • Probenahmedokumentation

Die LAGA PN-98 bzw.2-78 ist ein wichtiger Standard für die Probenahme von Abfällen. Sie dient der Qualitätssicherung der Probenahme und damit der Gewährleistung einer repräsentativen Abfallcharakterisierung.

Fazit

Die Probenahme von Abfällen ist eine wichtige Voraussetzung für die Beurteilung ihrer Zusammensetzung und Eigenschaften. Sie ist in Deutschland in der AVV geregelt und unterliegt den Anforderungen der LAGA PN-98 bzw.2-78.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.