PFAS-Analytik 2026: Präzision im Nanogramm-Bereich

Im Jahr 2026 ist die PFAS-Analytik durch extrem niedrige Grenzwerte und eine enorme Stoffvielfalt (über 10.000 Einzelsubstanzen) gekennzeichnet. Die Herausforderung besteht nicht mehr nur darin, ob PFAS vorhanden sind, sondern in welcher Zusammensetzung und Konzentration sie vorliegen.

1. Das analytische Standardverfahren: LC-MS/MS

Die Kombination aus Flüssigkeitschromatographie und Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS) ist heute das unverzichtbare Werkzeug.

  • Target-Analytik: Standardmäßig werden heute nicht mehr nur PFOA und PFOS untersucht, sondern Pakete von 20 bis 30 Einzelsubstanzen (gemäß EU-Trinkwasserrichtlinie und aktualisierter Abwasserverordnung).

  • Bestimmungsgrenzen: Wir bewegen uns heute routinemäßig im Bereich von 0,001 µg/l (1 Nanogramm pro Liter) im Wasser. Diese enorme Sensitivität ist notwendig, um die kumulativen Grenzwerte der EU-Vorgaben zu überwachen.


2. Summenparameter als „Wächter“: AOF, EOF und TOF

Da die Target-Analytik nur einen Bruchteil der existierenden PFAS erfasst, haben sich 2026 Summenparameter als Screening-Methode etabliert:

  • AOF (Adsorbierbares organisch gebundenes Fluor): Ein schneller Indikator für die Gesamtbelastung in Wasserproben.

  • EOF (Extrahierbares organisch gebundenes Fluor): Wird vor allem bei Boden- und Abfallproben eingesetzt, um die „dunkle Ziffer“ nicht identifizierter PFAS abzuschätzen.

  • TOF (Total Organic Fluorine): Die Bestimmung des Gesamtkohlenstoffs mittels Verbrennungs-Ionenchromatographie (CIC) dient als Plausibilitätscheck, ob die Einzelstoffanalytik die Belastung ausreichend widerspiegelt.


3. Die „Null-Kontaminations-Strategie“ bei der Probenahme

Die größte Fehlerquelle im Jahr 2026 ist nicht das Labor, sondern die Probenahme. Aufgrund der Allgegenwärtigkeit von PFAS (in Funktionskleidung, Körperpflegeprodukten und sogar Sonnenschutz) gelten heute strengste Regeln:

  • Materialverbot: Kein Einsatz von Teflon (PTFE) oder fluoridierten Kunststoffen bei Probenahmegefäßen, Schläuchen oder Dichtungen.

  • Kleidungsvorschriften: Probenehmer dürfen keine Outdoorkleidung mit Membranen (z. B. Gore-Tex) oder bestimmte Kosmetika tragen, um „False Positive“-Ergebnisse zu vermeiden.

  • Blindproben: Das Mitführen von „Field Blanks“ (kontrolliert sauberes Wasser) ist heute Standard, um externe Kontaminationen während des Transports auszuschließen.


4. Rechtliche Einordnung und Konsequenzen

In der aktuellen Deklarationspraxis (EBV/DepV) führt ein PFAS-Befund oberhalb der Geringfügigkeitsschwellenwerte (GSW) unmittelbar zu:

  1. Einschränkung der Einbauklasse: Materialien, die PFAS enthalten, können oft nicht mehr in die offenen Einbauklassen (z. B. RC-1) eingestuft werden.

  2. Deponierungshürden: Viele Deponien verlangen 2026 zwingend ein PFAS-Screening vor der Annahme, um ihre eigenen Sickerwasserwerte nicht zu gefährden.

  3. Vorsorgeprinzip: Bei Überschreitung der Summenwerte wird im Zweifel von einer Gefährdung des Grundwassers ausgegangen, was aufwendige Einzelfallprüfungen nach sich zieht.


5. Fazit

Die PFAS-Analytik ist im Jahr 2026 zum „Stresstest“ für die Bau- und Entsorgungswirtschaft geworden. Die technologische Fähigkeit, kleinste Spuren nachzuweisen, hat die rechtlichen Anforderungen massiv verschärft. Für Unternehmen bedeutet dies: Investition in qualifizierte Probenahme und die Wahl von Laboren, die über modernste High-Resolution-Massenspektrometrie (HRMS) verfügen, um auch unbekannte PFAS-Ersatzstoffe identifizieren zu können.*

*KI-generierter Text. Fehler nicht ausgeschlossen.


Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.