Niederschlagswasserbeseitigung – Ökologische Notwendigkeit und Rechtliche Pflicht

Die Niederschlagswasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Ableiten und Behandeln von Regenwasser, das auf bebauten oder versiegelten Flächen anfällt. Sie ist ein entscheidender Baustein für den Gewässerschutz, das Hochwassermanagement und die Stadtplanung. Das deutsche und europäische Wasserrecht, primär das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), gibt hier die Leitplanken vor: Versickerung vor Einleitung.


1. Rechtlicher Rahmen und Hierarchie der Beseitigung

Die Beseitigung von Niederschlagswasser (NW) gilt rechtlich als Gewässerbenutzung, wenn es in ein Gewässer eingeleitet oder dem Grundwasser zugeführt wird (§9 WHG).

Die Stufen der Beseitigungshierarchie (§55 WHG):

  1. Vermeidung: Reduzierung des Abflusses durch Entsiegelung oder Dachbegrünung.

  2. Versickerung: Unmittelbare Zuführung des NW zum Grundwasser an der Anfallstelle. Dies ist die ökologisch bevorzugte Lösung, da es die natürliche Grundwasserneubildung fördert.

  3. Einleitung in ein oberirdisches Gewässer: Nur, wenn die Versickerung nicht möglich oder unzumutbar ist.

  4. Einleitung in die öffentliche Kanalisation: Nur als letzte Option, da hier die Kosten für den Transport und die (meist unnötige) Klärung in der Kläranlage entstehen.

Trennungspflicht (Indirekteinleitung)

  • Generelle Pflicht: Im bebauten Bereich ist das NW grundsätzlich getrennt vom Schmutzwasser zu sammeln und zu beseitigen.

  • Mischsysteme: Das traditionelle Mischsystem, bei dem NW und Schmutzwasser gemeinsam abgeleitet werden, ist heute nur noch in Ausnahmefällen oder im Bestand zulässig.


2. Herausforderungen und Ökologische Aspekte

2.1. Hochwasserschutz und Klimaresilienz

Die Zunahme von Starkregenereignissen (Folge des Klimawandels) stellt hohe Anforderungen an die Beseitigungssysteme. Eine schnelle, unkontrollierte Ableitung von NW in Gewässer erhöht das Hochwasserrisiko.

  • Lösung: Dezentrale, naturnahe Beseitigungskonzepte (Schwammstadt-Prinzip) zielen auf die Rückhaltung und Verzögerung des Abflusses ab.

2.2. Gewässerschutz (Einleitungsqualität)

NW, das von versiegelten Flächen abfließt, ist oft mit Schadstoffen belastet:

  • Typische Schadstoffe: Schwermetalle (aus Dach- und Fassadenmaterialien), Mikroplastik, PFAS (aus der Atmosphäre) und Mineralölkohlenwasserstoffe (von Verkehrsflächen).

  • Anforderung: Vor der Einleitung in ein Gewässer muss das NW so behandelt werden, dass keine schädliche Gewässerverunreinigung eintritt. Dies erfordert oft Filteranlagen (z. B. Bodenfilter, Retentionsbodenfilter) oder Absetzanlagen (z. B. Sedimentationsbecken).


3. Strategien und Technische Lösungen

Moderne NW-Beseitigung orientiert sich an der Dezentralität und der naturnahen Behandlung (Low Impact Development / LID-Ansatz):

  • Mulden- und Rigolenversickerung: Das NW wird in Mulden gesammelt und über eine Filterschicht in den Untergrund versickert. Rigolen (unterirdische Speicher) bieten Speichervolumen.

  • Retentionsdach / Gründach: Dächer speichern einen Teil des NW und geben es verzögert ab oder verdunsten es.

  • Regenwassernutzung: Speicherung des NW zur Nutzung im Gebäude (z. B. Toilettenspülung) oder zur Gartenbewässerung. Dies reduziert die benötigte Trinkwassermenge.

  • Entsiegelung: Umwandlung versiegelter Flächen in wasserdurchlässige Bereiche.

Genehmigung

Für die Versickerung oder Einleitung ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese setzt den Nachweis voraus, dass das Grundwasser durch die Versickerung nicht verunreinigt wird (Hydrogeologische Unbedenklichkeit).

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.