Naturnahe Gewässerunterhaltung an Gewässern II. und III. Ordnung – Umsetzung der EU-WRRL

Die Gewässerunterhaltung ist heute weit mehr als das bloße Freihalten des Abflussquerschnitts. Mit dem Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich das Zielbild grundlegend gewandelt: Vom rein hydraulisch orientierten Ausbau hin zur Entwicklung eines funktionsfähigen, eigendynamischen Gewässerökosystems. Insbesondere an den zahlreich vorhandenen Gewässern II. und III. Ordnung, die das lokale Gewässernetz bilden, findet die praktische Umsetzung der WRRL-Ziele im Alltag statt.

1. Das Leitbild der naturnahen Unterhaltung

Die Unterhaltungspflicht nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses sowie die Pflege und Entwicklung des Gewässerbettes und der Ufer. Im Kontext der WRRL bedeutet „naturnah“, dass der Gewässerverlauf, die Sohlstruktur und das Ufer so gestaltet werden, dass sie ein breites Spektrum an Lebensräumen für aquatische Fauna und Flora bieten.

An Gewässern II. und III. Ordnung – den sogenannten „kleinen“ Gewässern – sind die technischen Spielräume oft durch angrenzende landwirtschaftliche Flächen oder Siedlungsstrukturen begrenzt. Dennoch bieten gerade diese Gewässer ein hohes Potenzial für die Vernetzung von Biotopen, da sie als „Adern“ der Landschaft fungieren.

2. Praktische Umsetzung: Strategien und Maßnahmen

Die Umsetzung der WRRL in der Unterhaltungspraxis erfordert einen Wechsel von pauschalen Pflegemaßnahmen hin zu einer standortbezogenen, differenzierten Herangehensweise.

A. Differenzierte Mahd und Uferpflege

Früher war der „Kahlschlag“ von Böschungen Standard. Heute praktiziert man eine „schonende Unterhaltung“:

  • Wechselseitige Mahd: Nur eine Uferseite wird in einem Intervall gemäht, um Deckung und Schatten für das Gewässer zu erhalten.

  • Belassen von Ufergehölzen: Ufergehölze sorgen für Beschattung, reduzieren die Erwärmung des Wassers und fördern die Sauerstoffanreicherung. Das Totholz, das in den Bach gelangt, dient als Lebensraum und strukturelles Element zur Ablenkung der Strömung.

B. Sohlstrukturierung und Entwicklung

Anstatt das Gewässerbett starr und glatt zu baggern, werden heute strukturfördernde Elemente integriert:

  • Einbringen von Kies und Totholz: Diese Strukturen fördern die Sohlvariabilität. Sie schaffen Zonen unterschiedlicher Fließgeschwindigkeiten, die für die Fischfauna (z. B. als Laichplatz) und für wirbellose Organismen essenziell sind.

  • Zulassen von Eigendynamik: Wo der Raum vorhanden ist, lässt man das Gewässer „pendeln“. Dies schafft Prall- und Gleithänge, die als natürliche Lebensraumelemente fungieren und die Selbstreinigungskraft des Gewässers stärken.

C. Vernetzung und Durchgängigkeit

Die ökologische Durchgängigkeit ist ein Kernziel der WRRL. An Gewässern II. und III. Ordnung sind es oft kleine Abstürze oder Wehre, die Wanderkorridore unterbrechen. Der Rückbau unnötiger Schwellen oder der Einbau von Sohlrampen anstelle von Abstürzen ist hier das Mittel der Wahl, um die Längsdurchgängigkeit wiederherzustellen.

3. Die Rolle der WRRL-Vorgaben im Unterhaltungsplan

Die Unterhaltung findet heute nicht mehr „nach Gutdünken“ statt, sondern orientiert sich an Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen. In der Praxis führt dies zu einer engen Abstimmung zwischen den Unterhaltungspflichtigen (z. B. Wasser- und Bodenverbände, Kommunen) und den Naturschutzbehörden. Der Unterhaltungsplan definiert dabei für jeden Gewässerabschnitt den Pflegebedarf – unter Berücksichtigung der hydraulischen Notwendigkeiten (z. B. Hochwasserschutz) und der ökologischen Erfordernisse.

Ein zentrales Element ist dabei die „Entwicklungspflege“. Anstatt den Ist-Zustand lediglich zu konservieren, wird der Gewässerabschnitt so gepflegt, dass sich langfristig ein naturnäherer Zustand einstellt. Dies erfordert jedoch ein Umdenken bei den Betriebsabläufen und eine kontinuierliche fachliche Begleitung der Unterhaltungstrupps vor Ort.

4. Konfliktmanagement: Ökologie vs. Hydraulik

Die größte Herausforderung an Gewässern II. und III. Ordnung ist die Abstimmung zwischen den verschiedenen Landnutzern. Landwirtschaftliche Flächen sind oft bis unmittelbar an die Böschungsoberkante bewirtschaftet. Eine naturnahe Gewässerentwicklung – etwa durch die Anlage von Pufferstreifen – kann hier Konflikte mit der Flächenverfügbarkeit auslösen.

Lösungsansätze liegen in der Akzeptanz durch „gute fachliche Praxis“:

  • Breitere Randstreifen: Diese fungieren nicht nur als Lebensraum, sondern auch als Filter für Nährstoffeinträge (Nitrate/Phosphate) aus angrenzenden Feldern.

  • Kommunikation: Der Dialog mit den Anliegern ist entscheidend. Wenn verstanden wird, dass eine naturnahe Struktur die Erosionsanfälligkeit der Ufer mindert und die Wasserqualität langfristig stabilisiert, steigt die Bereitschaft zur Mitwirkung.

Fazit

Die naturnahe Gewässerunterhaltung an Gewässern II. und III. Ordnung ist der „Motor“ für die Erreichung der Ziele der EU-WRRL. Durch kleinteilige, aber konsequente Maßnahmen – wie den Verzicht auf Sohlräumung, den Erhalt von Uferrandstreifen und die gezielte Förderung der Sohlstruktur – lassen sich erhebliche ökologische Verbesserungen erzielen. Der Erfolg misst sich dabei nicht an der perfekten „technischen Sauberkeit“, sondern an der Wiederkehr biologischer Vielfalt und der Stabilisierung der gewässereigenen Lebensprozesse.*

*KI-generierter Text. Fehler nicht ausgeschlossen. Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.