Erkundung von Rüstungsaltstandorten – Technische und rechtliche Belange

Rüstungsaltstandorte stellen aufgrund ihrer spezifischen Historie und der potenziell vorhandenen Schadstoffe eine besondere Herausforderung bei der Altlastenbearbeitung dar. Die Erkundung dieser Standorte erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und eine sorgfältige Berücksichtigung sowohl technischer als auch rechtlicher Belange.

1. Technische Aspekte der Erkundung

1.1 Historische Erkundung

  • Archivalienrecherche: Auswertung von militärischen und zivilen Archiven, Luftbildern und anderen historischen Dokumenten, um Informationen über die Art und den Umfang der militärischen Nutzung zu gewinnen.
  • Zeitzeugenbefragungen: Gespräche mit Zeitzeugen, um Hinweise auf mögliche Kontaminationen zu erhalten.

1.2 Orientierende Untersuchung

  • Begehung des Geländes: Visuelle Inspektion des Standorts, um Verdachtsflächen zu identifizieren.
  • Bodenprobenahme: Entnahme von Bodenproben zur Analyse auf Schadstoffe.
  • Grundwasseruntersuchung: Entnahme von Grundwasserproben zur Analyse auf Schadstoffe.
  • Bodenluftmessung: Messung der Bodenluft auf Schadstoffe.

1.3 Detailuntersuchung

  • Bohrungen: Durchführung von Bohrungen, um den Untergrund zu erkunden und Bodenproben zu entnehmen.
  • Rammsondierungen: Einsatz von Rammsonden zur Erkundung des Baugrunds.
  • Geophysikalische Untersuchungen: Einsatz von geophysikalischen Methoden (z.B. Georadar, Magnetik), um den Untergrund zu erkunden.

1.4 Analytische Untersuchungen

  • Chemische Analytik: Analyse der Boden- und Grundwasserproben auf Schadstoffe (z.B. Schwermetalle, organische Schadstoffe, Kampfmittel).
  • Toxikologische Untersuchungen: Bewertung der toxischen Wirkung der Schadstoffe.

2. Rechtliche Aspekte der Erkundung

2.1 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

Das BBodSchG regelt die Untersuchung und Sanierung von Altlasten. Es legt fest, welche Anforderungen an die Erkundung von Rüstungsaltstandorten zu stellen sind.

2.2 Altlastenverordnung (AltlV)

Die AltlV konkretisiert die Anforderungen des BBodSchG und regelt die Einzelheiten der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Altlasten.

2.3 Weitere relevante Gesetze und Verordnungen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Regelt den Umgang mit Gewässern und den Schutz des Grundwassers.
  • Naturschutzgesetze: Schützen Natur und Landschaft.
  • Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

2.4 Zuständige Behörden

Zuständig für die Erkundung und Sanierung von Rüstungsaltstandorten sind in der Regel die Umweltbehörden der Länder.

3. Spezifische Herausforderungen bei Rüstungsaltstandorten

  • Komplexe Schadstoffgemische: Auf Rüstungsaltstandorten können komplexe Schadstoffgemische vorhanden sein, die eine besondere Herausforderung an die analytischen Untersuchungen stellen.
  • Kampfmittel: Auf Rüstungsaltstandorten können Kampfmittel (z.B. Bomben, Granaten) vorhanden sein, die eine Gefahr für die Erkundung darstellen.
  • Historische Ungewissheit: Oftmals ist unklar, welche Stoffe in welchen Mengen auf den Standorten eingesetzt wurden.

4. Empfehlungen für die Erkundung

  • Sorgfältige Planung: Die Erkundung sollte sorgfältig geplant und auf die spezifischen Verhältnisse des Standorts abgestimmt werden.
  • Einbindung von Experten: Es sollten Experten aus verschiedenen Fachbereichen (z.B. Geologie, Chemie, Toxikologie, Kampfmittelräumung) einbezogen werden.
  • Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben: Die Erkundung sollte unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Verordnungen durchgeführt werden.
  • Emissionsarme Verfahren: Bei der Erkundung sollten emissionsarme Verfahren eingesetzt werden, um die Freisetzung von Schadstoffen zu minimieren.

5. Fazit

Die Erkundung von Rüstungsaltstandorten ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sowohl technisches als auch rechtliches Fachwissen erfordert. Durch eine sorgfältige Planung und Durchführung der Erkundung können die Risiken für Mensch und Umwelt minimiert werden.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.