Die Verwertung von mineralischen Abfällen in der Bauindustrie gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Herstellung von Beton, Asphalt und anderen Baustoffen erfordert große Mengen an natürlichen Rohstoffen wie Kies, Sand und Gesteinskörnungen. Der Abbau und Transport dieser Materialien verursacht hohe Kosten und belastet die Umwelt durch den Ausstoß von Treibhausgasen und die Zerstörung von Ökosystemen.
Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt die Verwendung von mineralischen Abfällen aus industriellen Prozessen, wie z.B. Beton, Flugasche oder Schlacke, als Ersatz für natürliche Rohstoffe bei der Herstellung von Baustoffen. Die Verwendung von Ersatzbaustoffen kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Umwelt schonen, da weniger natürliche Ressourcen verbraucht werden und Abfälle einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Die Verordnung legt dabei strenge Vorgaben für die Qualität und Eigenschaften der Ersatzbaustoffe fest, um sicherzustellen, dass sie für den Einsatz im Bau geeignet sind und keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Auch der Einsatz von Boden(-ähnlichem) Material zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen wird durch die Bodenschutzverordnung (BBodSchV) geregelt. Hierbei handelt es sich um mineralische Abfälle, die aus Bau- und Abbruchmaßnahmen stammen und zur Wiederverwendung in anderen Projekten geeignet sind. Die Verordnung legt dabei ebenfalls strenge Anforderungen an die Qualität und Eigenschaften des Materials fest, um sicherzustellen, dass es keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Durch die Verwendung von Ersatzbaustoffen und Boden(-ähnlichem) Material kann nicht nur die Umwelt geschont werden, sondern es können auch Kosten gespart werden. Die Bauindustrie kann auf diese Weise nachhaltiger und ressourcenschonender arbeiten.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.